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INNOVATON & WISSENSCHAFT<br />
Dipl.-Ing. Kurt Mayerhofer<br />
Explosionsschutz: Der neue<br />
„Equipment Protection Level“.<br />
Explosionsschutz ist ein Thema ohne Ablaufdatum. Getrieben von<br />
einem sich ständig weiter entwickelnden Sicherheitsbewusstsein<br />
der Gesellschaft und fortschreitender technischer Entwicklung<br />
werden Normung und gesetzliche Regelung im Explosionsschutz<br />
kontinuierlich verändert.<br />
Genügte einst die grobe Unterteilung in<br />
„Schlagwetterschutz“ (Einsatz im Bergbau<br />
unter Tag) und „Explosionsschutz“ (Einsatz<br />
über Tag), greift heute das „Zonenkonzept“:<br />
Es wurde nach der Wahrscheinlichkeit<br />
des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger<br />
Atmosphäre entwickelt – zuerst<br />
für Gase, Dämpfe, Nebel und Flüssigkeiten<br />
(Zone 0, 1 und 2), später auch für<br />
Stäube (Zone 10 und 11).<br />
Einen ersten Höhepunkt erlebte die europäische<br />
Standardisierung im Zuge der<br />
Verabschiedung der ersten Ex-Richtlinie<br />
76/117, mit der die Ur-Version der europäischen<br />
Ex-Schutz-Normung in Form der<br />
Normenserie EN 50014…EN 50020 u. a. in<br />
Kraft gesetzt wurde. Diese Regelung wurde<br />
in Österreich, das damals noch nicht<br />
Mitglied der EU war, sinngemäß über die<br />
Elektrotechnikverordnung übernommen.<br />
Diese erste Ex-Richtlinie war eine sogenannte<br />
„Old Approach Directive“, noch lan-<br />
16 TÜV TIMES No.1 | MARCH <strong>2010</strong><br />
ge vor der Einführung des CE-Zeichens,<br />
und sah auch noch kein Modul der heute<br />
gängigen „Konformitätsbewertungen“ vor.<br />
Die Nachweisführung erfolgte im Wesentlichen<br />
durch eine Baumusterprüfung und<br />
Ausstellung einer „Konformitätsbescheinigung“<br />
durch eine Prüfstelle. Eine besondere<br />
Einteilung der Geräte in Kategorien war<br />
damals noch nicht üblich, die Geräte wurden<br />
im Prinzip als geeignet für den Einsatz<br />
in einer bestimmten Zone definiert. Diese<br />
Richtlinie deckte jedoch nur den Bereich<br />
der elektrischen Betriebsmittel ab.<br />
Der Weg in die Moderne<br />
Ein weiterer Meilenstein war dann die Einführung<br />
der auch noch heute gültigen<br />
Richtlinie, der sogenannten „ATEX-Directive“<br />
94/9/EG, die den modernen Explosionsschutz<br />
in Europa begründete:<br />
Betrachtung aller Geräte mit eigener potentieller<br />
Zündquelle, sowohl elektrische<br />
Foto: christian42 - fotolia.com<br />
als auch nichtelektrische (also mechanische)<br />
Betriebsmittel, und auch Verbrennungsmotoren<br />
Differenzierung der Geräte für den Einsatz<br />
in den beiden großen Bereichen „Gase,<br />
Dämpfe, Nebel“ (G) sowie „Stäube“ (D)<br />
Einführung eines 3-stufigen Verfahrens<br />
nach der Qualität der Zündquellenvermeidung<br />
als „Gerätekategorie 1“ (sehr<br />
hoher Schutz), „Gerätekategorie 2“<br />
(hoher Schutz) und „Gerätekategorie 3“<br />
(erhöhter Schutz)<br />
Damit verbunden auch die Erweiterung<br />
der Staubexplosionszonen auf das 3stufige<br />
Modell mit den Zonenbezeichnungen<br />
20, 21 und 22 neben den bereits<br />
bestehenden Gasexplosionszonen<br />
0, 1 und 2<br />
Konformitätsbewertungsverfahren der<br />
Produkte nach dem europäischen Modul-<br />
System, in Abhängigkeit der Geräteart<br />
und Kategorie unter Einbeziehung eines<br />
„Notified Body“ (europäische notifizierte<br />
Prüfstelle), sowie auch eine Fertigungsstättenüberwachung<br />
Umfassender Katalog der „Grundsätzlichen<br />
Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen“<br />
(EHSR: Essential Health<br />
and Safety Requirements)