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INNOVATON & WISSENSCHAFT<br />

Dipl.-Ing. Kurt Mayerhofer<br />

Explosionsschutz: Der neue<br />

„Equipment Protection Level“.<br />

Explosionsschutz ist ein Thema ohne Ablaufdatum. Getrieben von<br />

einem sich ständig weiter entwickelnden Sicherheitsbewusstsein<br />

der Gesellschaft und fortschreitender technischer Entwicklung<br />

werden Normung und gesetzliche Regelung im Explosionsschutz<br />

kontinuierlich verändert.<br />

Genügte einst die grobe Unterteilung in<br />

„Schlagwetterschutz“ (Einsatz im Bergbau<br />

unter Tag) und „Explosionsschutz“ (Einsatz<br />

über Tag), greift heute das „Zonenkonzept“:<br />

Es wurde nach der Wahrscheinlichkeit<br />

des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger<br />

Atmosphäre entwickelt – zuerst<br />

für Gase, Dämpfe, Nebel und Flüssigkeiten<br />

(Zone 0, 1 und 2), später auch für<br />

Stäube (Zone 10 und 11).<br />

Einen ersten Höhepunkt erlebte die europäische<br />

Standardisierung im Zuge der<br />

Verabschiedung der ersten Ex-Richtlinie<br />

76/117, mit der die Ur-Version der europäischen<br />

Ex-Schutz-Normung in Form der<br />

Normenserie EN 50014…EN 50020 u. a. in<br />

Kraft gesetzt wurde. Diese Regelung wurde<br />

in Österreich, das damals noch nicht<br />

Mitglied der EU war, sinngemäß über die<br />

Elektrotechnikverordnung übernommen.<br />

Diese erste Ex-Richtlinie war eine sogenannte<br />

„Old Approach Directive“, noch lan-<br />

16 TÜV TIMES No.1 | MARCH <strong>2010</strong><br />

ge vor der Einführung des CE-Zeichens,<br />

und sah auch noch kein Modul der heute<br />

gängigen „Konformitätsbewertungen“ vor.<br />

Die Nachweisführung erfolgte im Wesentlichen<br />

durch eine Baumusterprüfung und<br />

Ausstellung einer „Konformitätsbescheinigung“<br />

durch eine Prüfstelle. Eine besondere<br />

Einteilung der Geräte in Kategorien war<br />

damals noch nicht üblich, die Geräte wurden<br />

im Prinzip als geeignet für den Einsatz<br />

in einer bestimmten Zone definiert. Diese<br />

Richtlinie deckte jedoch nur den Bereich<br />

der elektrischen Betriebsmittel ab.<br />

Der Weg in die Moderne<br />

Ein weiterer Meilenstein war dann die Einführung<br />

der auch noch heute gültigen<br />

Richtlinie, der sogenannten „ATEX-Directive“<br />

94/9/EG, die den modernen Explosionsschutz<br />

in Europa begründete:<br />

Betrachtung aller Geräte mit eigener potentieller<br />

Zündquelle, sowohl elektrische<br />

Foto: christian42 - fotolia.com<br />

als auch nichtelektrische (also mechanische)<br />

Betriebsmittel, und auch Verbrennungsmotoren<br />

Differenzierung der Geräte für den Einsatz<br />

in den beiden großen Bereichen „Gase,<br />

Dämpfe, Nebel“ (G) sowie „Stäube“ (D)<br />

Einführung eines 3-stufigen Verfahrens<br />

nach der Qualität der Zündquellenvermeidung<br />

als „Gerätekategorie 1“ (sehr<br />

hoher Schutz), „Gerätekategorie 2“<br />

(hoher Schutz) und „Gerätekategorie 3“<br />

(erhöhter Schutz)<br />

Damit verbunden auch die Erweiterung<br />

der Staubexplosionszonen auf das 3stufige<br />

Modell mit den Zonenbezeichnungen<br />

20, 21 und 22 neben den bereits<br />

bestehenden Gasexplosionszonen<br />

0, 1 und 2<br />

Konformitätsbewertungsverfahren der<br />

Produkte nach dem europäischen Modul-<br />

System, in Abhängigkeit der Geräteart<br />

und Kategorie unter Einbeziehung eines<br />

„Notified Body“ (europäische notifizierte<br />

Prüfstelle), sowie auch eine Fertigungsstättenüberwachung<br />

Umfassender Katalog der „Grundsätzlichen<br />

Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen“<br />

(EHSR: Essential Health<br />

and Safety Requirements)

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