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Abbott Echo, Ausgabe Dezember 2008 - IG BCE

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<strong>Abbott</strong><strong>Echo</strong><br />

Folgende Verwendungszwecke sind<br />

nun vorgesehen:<br />

- Langzeitkonten<br />

- Altersteilzeit<br />

- Teilrente<br />

- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung<br />

Chemie (BUC)<br />

- Altersvorsorge<br />

Soziales<br />

Rechenbeispiel: 1.950 Beschäftigte<br />

abzüglich 400 AT Mitarbeiter<br />

abzüglich 40 Mitarbeiter mit ruhendem Arbeitsverhältnis<br />

abzüglich 30 Auszubildende<br />

abzüglich 20 Praktikanten, Diplomanden, Doktoranden<br />

gesamt: 1.460 Beschäftigte<br />

1.460 Beschäftigte x 300 Euro = 438.000 Euro p. a., davon 390 Teilzeitbeschäftigte<br />

(Durchschnitt 61,6 Prozent)<br />

= 1.070 Vollzeitbeschäftigte x 300 Euro = 321.000 Euro<br />

+ 390 TZ x 185 Euro = 72.150 Euro<br />

= 393.150 Euro, also rund 400.000 Euro p. a.<br />

Versammlung der schwerbehinderten<br />

Menschen bei <strong>Abbott</strong><br />

Die Aufgaben und Handlungsfelder<br />

der Schwerbehindertenvertretung sind<br />

vielfältig; sie fördert die Eingliederung<br />

schwerbehinderter Menschen in den<br />

Betrieb, vertritt ihre Interessen und<br />

steht ihnen beratend und helfend zur<br />

Seite.Und sie hat das Recht,mindestens<br />

einmal im Kalenderjahr eine Versammlung<br />

schwerbehinderter Menschen im<br />

Betrieb durchzuführen.<br />

Am 24.11.08 wurde bei <strong>Abbott</strong><br />

Ludwigshafen erstmals eine Versammlung<br />

der schwerbehinderten<br />

Menschen durchgeführt. Schwerbehindertenvertretung<br />

und Geschäftsleitung<br />

berichteten, werksärztlicher<br />

Dienst und - von extern - das Integrationsamt<br />

befassten sich mit der Thematik<br />

aus unterschiedlichen Blickwinkeln.<br />

Themen waren betriebliches<br />

Eingliederungsmanagement, demografischer<br />

Wandel und die daraus<br />

resultierenden Anforderungen an betriebliche<br />

Präventions- und Rehabilitationsarbeit,<br />

begleitende Hilfen zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben durch das<br />

Integrationsamt, aber auch Fragen<br />

zur Rechtsstellung schwerbehinderter<br />

Beschäftigter.<br />

Neue Aufgabenstellungen:<br />

Betriebliches<br />

Eingliederungsmanagement<br />

(BEM)<br />

Wolfgang Spähn<br />

Vertrauensperson der<br />

Schwerbehinderten<br />

In seinem Bericht<br />

der Schwerbehindertenvertretung<br />

erläuterte<br />

Wolfgang Spähn<br />

den Paradigmenwechsel<br />

in der sozialen Sicherung.<br />

Aus den im Sozialgesetzbuch IX festgeschriebenen<br />

neuen Klärungspflichten<br />

der Arbeitgeber zur betrieblichen<br />

Prävention erwachsen neue Aufgabenstellungen.<br />

Wurde bis dahin ein<br />

Beschäftigter längerfristig krank,<br />

wechselte er von der betrieblichen<br />

Welt in eine Welt der Medizin und<br />

Rehabilitation – nun kommen die<br />

Arbeitgeber und Betriebe als Akteure<br />

zur Früherkennung und Verantwortliche<br />

für die Gesundheit kranker Beschäftigter<br />

im Rahmen eines betrieblichen<br />

Eingliederungsmanagements<br />

dazu. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung<br />

haben dabei<br />

wichtige Beteiligungsrechte.<br />

All dies kann theoretisch kombiniert<br />

werden (außer der BUC). Bei Nichteinigung<br />

sieht der Tarifvertrag vor, dass<br />

der Demografiefonds für die Langzeitkonten<br />

verwendet werden muss.<br />

Die Analysen und Verhandlungen<br />

starten nun gemeinsam mit der Personalabteilung<br />

und dem Gesamtbetriebsrat<br />

Anfang 2009. Wir werden als<br />

Betriebsrat die einzelnen Verwendungszwecke<br />

beleuchten, das Für und<br />

Wider abwägen, um eine vernünftige<br />

Lösung zu finden.<br />

Herta Roch-Frey,<br />

Betriebsratsvorsitzende<br />

Fortsetzung folgt: In der nächsten <strong>Abbott</strong>-<strong>Echo</strong>-<br />

<strong>Ausgabe</strong> informieren wir Sie über die inhaltliche<br />

Bewertung der einzelnen Verwendungszwecke.<br />

Am 1. Mai 2004 traten im Sozialgesetzbuch IX<br />

neue Regelungen (§ 84 Abs. 2) zur betrieblichen<br />

Prävention in Kraft. Mit den dort enthaltenen<br />

neuen Klärungspflichten der Arbeitgeber<br />

wird der Leitfaden der Internationalen<br />

Arbeitsorganisation (ILO) zum Disability<br />

Management aus dem Jahr 2001 in nationales<br />

Recht umgesetzt. Das führt auch zu neuen<br />

Aufgabenstellungen der Schwerbehindertenvertretung.<br />

Erste praktische Erfahrungen dieser vernetzten<br />

Vorgehensweise, bei der im<br />

Bedarfsfall auch externe Stellen – Integrationsamt,<br />

Fachdienste, Rentenversicherung,Arbeitsagentur<br />

– einbezogen<br />

sind, liegen vor. Sie sind eingearbeitet<br />

in einen Entwurf von Schwerbehindertenvertretung<br />

und Betriebsrat für<br />

ein betriebliches Eingliederungsmanagement.<br />

Er wird derzeit beraten und<br />

abgeglichen mit den inzwischen vorliegenden<br />

Vorstellungen des Unternehmens.<br />

Herausforderung: Schwerbehinderte<br />

Menschen beschäftigen<br />

Ohne konkrete Regelungen zur Personalplanung,<br />

Arbeitsplatzgestaltung,<br />

Gestaltung des Arbeitsumfeldes,<br />

Arbeitsorganisation kann der Arbeitgeber<br />

nur schwer seine Verpflichtung<br />

erfüllen, schwerbehinderte Menschen<br />

zu beschäftigen. Der Geschäftsleitung<br />

wurde deshalb ein von der Schwerbe-<br />

2<br />

<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> LU<br />

*Unsere Stärke verbindet.

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