Abbott Echo, Ausgabe Dezember 2008 - IG BCE
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<strong>Abbott</strong><strong>Echo</strong><br />
Folgende Verwendungszwecke sind<br />
nun vorgesehen:<br />
- Langzeitkonten<br />
- Altersteilzeit<br />
- Teilrente<br />
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung<br />
Chemie (BUC)<br />
- Altersvorsorge<br />
Soziales<br />
Rechenbeispiel: 1.950 Beschäftigte<br />
abzüglich 400 AT Mitarbeiter<br />
abzüglich 40 Mitarbeiter mit ruhendem Arbeitsverhältnis<br />
abzüglich 30 Auszubildende<br />
abzüglich 20 Praktikanten, Diplomanden, Doktoranden<br />
gesamt: 1.460 Beschäftigte<br />
1.460 Beschäftigte x 300 Euro = 438.000 Euro p. a., davon 390 Teilzeitbeschäftigte<br />
(Durchschnitt 61,6 Prozent)<br />
= 1.070 Vollzeitbeschäftigte x 300 Euro = 321.000 Euro<br />
+ 390 TZ x 185 Euro = 72.150 Euro<br />
= 393.150 Euro, also rund 400.000 Euro p. a.<br />
Versammlung der schwerbehinderten<br />
Menschen bei <strong>Abbott</strong><br />
Die Aufgaben und Handlungsfelder<br />
der Schwerbehindertenvertretung sind<br />
vielfältig; sie fördert die Eingliederung<br />
schwerbehinderter Menschen in den<br />
Betrieb, vertritt ihre Interessen und<br />
steht ihnen beratend und helfend zur<br />
Seite.Und sie hat das Recht,mindestens<br />
einmal im Kalenderjahr eine Versammlung<br />
schwerbehinderter Menschen im<br />
Betrieb durchzuführen.<br />
Am 24.11.08 wurde bei <strong>Abbott</strong><br />
Ludwigshafen erstmals eine Versammlung<br />
der schwerbehinderten<br />
Menschen durchgeführt. Schwerbehindertenvertretung<br />
und Geschäftsleitung<br />
berichteten, werksärztlicher<br />
Dienst und - von extern - das Integrationsamt<br />
befassten sich mit der Thematik<br />
aus unterschiedlichen Blickwinkeln.<br />
Themen waren betriebliches<br />
Eingliederungsmanagement, demografischer<br />
Wandel und die daraus<br />
resultierenden Anforderungen an betriebliche<br />
Präventions- und Rehabilitationsarbeit,<br />
begleitende Hilfen zur<br />
Teilhabe am Arbeitsleben durch das<br />
Integrationsamt, aber auch Fragen<br />
zur Rechtsstellung schwerbehinderter<br />
Beschäftigter.<br />
Neue Aufgabenstellungen:<br />
Betriebliches<br />
Eingliederungsmanagement<br />
(BEM)<br />
Wolfgang Spähn<br />
Vertrauensperson der<br />
Schwerbehinderten<br />
In seinem Bericht<br />
der Schwerbehindertenvertretung<br />
erläuterte<br />
Wolfgang Spähn<br />
den Paradigmenwechsel<br />
in der sozialen Sicherung.<br />
Aus den im Sozialgesetzbuch IX festgeschriebenen<br />
neuen Klärungspflichten<br />
der Arbeitgeber zur betrieblichen<br />
Prävention erwachsen neue Aufgabenstellungen.<br />
Wurde bis dahin ein<br />
Beschäftigter längerfristig krank,<br />
wechselte er von der betrieblichen<br />
Welt in eine Welt der Medizin und<br />
Rehabilitation – nun kommen die<br />
Arbeitgeber und Betriebe als Akteure<br />
zur Früherkennung und Verantwortliche<br />
für die Gesundheit kranker Beschäftigter<br />
im Rahmen eines betrieblichen<br />
Eingliederungsmanagements<br />
dazu. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung<br />
haben dabei<br />
wichtige Beteiligungsrechte.<br />
All dies kann theoretisch kombiniert<br />
werden (außer der BUC). Bei Nichteinigung<br />
sieht der Tarifvertrag vor, dass<br />
der Demografiefonds für die Langzeitkonten<br />
verwendet werden muss.<br />
Die Analysen und Verhandlungen<br />
starten nun gemeinsam mit der Personalabteilung<br />
und dem Gesamtbetriebsrat<br />
Anfang 2009. Wir werden als<br />
Betriebsrat die einzelnen Verwendungszwecke<br />
beleuchten, das Für und<br />
Wider abwägen, um eine vernünftige<br />
Lösung zu finden.<br />
Herta Roch-Frey,<br />
Betriebsratsvorsitzende<br />
Fortsetzung folgt: In der nächsten <strong>Abbott</strong>-<strong>Echo</strong>-<br />
<strong>Ausgabe</strong> informieren wir Sie über die inhaltliche<br />
Bewertung der einzelnen Verwendungszwecke.<br />
Am 1. Mai 2004 traten im Sozialgesetzbuch IX<br />
neue Regelungen (§ 84 Abs. 2) zur betrieblichen<br />
Prävention in Kraft. Mit den dort enthaltenen<br />
neuen Klärungspflichten der Arbeitgeber<br />
wird der Leitfaden der Internationalen<br />
Arbeitsorganisation (ILO) zum Disability<br />
Management aus dem Jahr 2001 in nationales<br />
Recht umgesetzt. Das führt auch zu neuen<br />
Aufgabenstellungen der Schwerbehindertenvertretung.<br />
Erste praktische Erfahrungen dieser vernetzten<br />
Vorgehensweise, bei der im<br />
Bedarfsfall auch externe Stellen – Integrationsamt,<br />
Fachdienste, Rentenversicherung,Arbeitsagentur<br />
– einbezogen<br />
sind, liegen vor. Sie sind eingearbeitet<br />
in einen Entwurf von Schwerbehindertenvertretung<br />
und Betriebsrat für<br />
ein betriebliches Eingliederungsmanagement.<br />
Er wird derzeit beraten und<br />
abgeglichen mit den inzwischen vorliegenden<br />
Vorstellungen des Unternehmens.<br />
Herausforderung: Schwerbehinderte<br />
Menschen beschäftigen<br />
Ohne konkrete Regelungen zur Personalplanung,<br />
Arbeitsplatzgestaltung,<br />
Gestaltung des Arbeitsumfeldes,<br />
Arbeitsorganisation kann der Arbeitgeber<br />
nur schwer seine Verpflichtung<br />
erfüllen, schwerbehinderte Menschen<br />
zu beschäftigen. Der Geschäftsleitung<br />
wurde deshalb ein von der Schwerbe-<br />
2<br />
<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> LU<br />
*Unsere Stärke verbindet.