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Abbott Echo, Ausgabe Dezember 2008 - IG BCE

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Industriegewerkschaft<br />

Bergbau, Chemie, Energie<br />

<strong>Abbott</strong><strong>Echo</strong><br />

Die Zeitung der <strong>IG</strong> <strong>BCE</strong>-Vertrauensleute <strong>Abbott</strong> GmbH & Co. KG Ludwigshafen <strong>Dezember</strong> <strong>2008</strong><br />

Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und<br />

Demografie“<br />

Im letzten <strong>Abbott</strong>-<strong>Echo</strong> haben wir<br />

Sie in groben Zügen über den Tarifabschluss<br />

(4,4 Prozent ab 01.03.<strong>2008</strong> /<br />

Laufzeit 13 Monate und 3,3 Prozent ab<br />

01.04.2009 / Laufzeit 12 Monate) und<br />

den gleichzeitig abgeschlossenen<br />

Tarifvertrag„Lebensarbeitszeit und Demografie“<br />

informiert.<br />

Von Mai <strong>2008</strong> bis September <strong>2008</strong><br />

wurden nun die weiteren Inhalte und<br />

Instrumente seitens der Tarifvertragsparteien<br />

(<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> und BAVC) ausgearbeitet,<br />

und als Ergebnis liegt der Tarifvertrag<br />

seit Oktober auf dem Tisch.<br />

Die ersten Informationen und Schulungen<br />

fanden auch schon statt, sind<br />

aber noch nicht abgeschlossen,da nach<br />

unseren ersten Erkenntnissen noch<br />

einige Fragen zu klären sind.<br />

Wir möchten Sie nun Schritt für Schritt<br />

darüber informieren, da dies ein komplexes,<br />

aber sehr wichtiges Thema für<br />

die Zukunft ist. Wie sehen die ersten<br />

Schritte bis zum 31.12.2009 aus? Was<br />

müssen wir bis dahin erledigen?<br />

Zuerst muss die Demografieanalyse<br />

erstellt werden.Was heißt dies konkret?<br />

Sinnvoll ist es<br />

auch, die Analyse<br />

zu gliedern. Wir<br />

betrachten also<br />

zunächst den gesamten<br />

Standort<br />

D e u t s c h l a n d ,<br />

dann getrennt<br />

Ludwigshafen,<br />

Wiesbaden und Herta Roch-Frey<br />

Betriebsratsvorsitzende<br />

brechen die Analyse<br />

weiter hinunter nach Geschäftseinheiten<br />

- GPRD (Forschung), GPO<br />

(Produktion), AI, ADD usw.<br />

Warum dieser Aufwand? Immerhin<br />

sind ab 2010 pro Jahr und pro Tarifmitarbeiter<br />

(TZ anteilig) 300 Euro für den<br />

Demografiefonds bereitzustellen. Diese<br />

300 Euro sind zweckgebunden (d. h.<br />

es entsteht kein individueller Anspruch)<br />

und dienen der Berechnungsgrundlage<br />

für den Fonds.<br />

Inhalt:<br />

Tarif und Entgelt<br />

• Artikel Tarifvertrag<br />

„Lebensarbeitszeit und<br />

Demografie“ S. 1-2<br />

Soziales<br />

• Versammlung der schwerbehinderten<br />

Menschen<br />

bei <strong>Abbott</strong> S. 2-3<br />

• Freistellung von der Arbeit<br />

bei Erkrankung in der Familie S. 3-4<br />

Jugend, Aus- und<br />

Weiterbildung<br />

• JAV-Wahl <strong>2008</strong><br />

abgeschlossen S. 4<br />

Gern gestellte Fragen und<br />

unsere Antworten darauf<br />

• Wann habe ich Anspruch<br />

auf Jahresleistung<br />

(Weihnachtsgeld)? S. 5<br />

• Wie ist die Arbeitszeit<br />

am 31. <strong>Dezember</strong> bei<br />

uns geregelt? S. 5-6<br />

• Wann habe ich Anspruch<br />

auf bezahlte Freizeit? S. 6<br />

Weihnachtsgruß S. 6<br />

Die Betriebsstruktur muss analysiert<br />

werden:<br />

- Auswertung der Altersverteilung<br />

aller Beschäftigten<br />

- Auswertung der Qualifikationsstruktur<br />

z. B. Hochschulabschluss,<br />

Berufsausbildung mit und ohne Berufserfahrung,<br />

Auszubildende usw.<br />

- Funktionsstruktur -<br />

Beispiel Produktion, Verwaltung,<br />

Forschung<br />

- Erfassung weiterer personalwirtschaftlich<br />

relevanter Daten, Beispiel:<br />

Fluktuation, Rekrutierung, Teilzeitquoten,<br />

Altersteilzeit usw.<br />

Das heißt aber auch: Wir tragen eine<br />

hohe Verantwortung und werden uns<br />

deshalb sehr sorgsam mit den Möglichkeiten<br />

der Verwendung des Fonds<br />

auseinandersetzen. Das Geld muss im<br />

Betrieb bereitgehalten werden, und es<br />

wächst jedes Jahr um den Tarifabschluss,<br />

der zurückliegend abgeschlossen<br />

wurde (Beispiel: Würde 2010 ein<br />

Tarifabschluss von 5 Prozent erfolgen,<br />

dann flößen ab 2011 315 Euro in den<br />

Fonds ein). Stichtag der Berechnungsgrundlage<br />

ist dabei immer der 01.01.<br />

eines Jahres.<br />

In die Berechnung des Demografiefonds<br />

fließen ein:<br />

- alleTarifmitarbeiter (Teilzeit anteilig)<br />

- alle befristeten Tarifmitarbeiter<br />

- Mitarbeiterinnen in Mutterschutz<br />

Nicht eingerechnet werden:<br />

- Mitarbeiter mit einem ruhenden<br />

Arbeitsverhältnis (Elternzeit,<br />

Wehr- und Zivildienst)<br />

- Auszubildende, Praktikanten,<br />

Diplomanden, Doktoranden<br />

- Werksstudenten<br />

- AT-Mitarbeiter<br />

Fortsetzung auf Seite 2<br />

<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong><br />

LU<br />

*Unsere Stärke verbindet.<br />

1


<strong>Abbott</strong><strong>Echo</strong><br />

Folgende Verwendungszwecke sind<br />

nun vorgesehen:<br />

- Langzeitkonten<br />

- Altersteilzeit<br />

- Teilrente<br />

- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung<br />

Chemie (BUC)<br />

- Altersvorsorge<br />

Soziales<br />

Rechenbeispiel: 1.950 Beschäftigte<br />

abzüglich 400 AT Mitarbeiter<br />

abzüglich 40 Mitarbeiter mit ruhendem Arbeitsverhältnis<br />

abzüglich 30 Auszubildende<br />

abzüglich 20 Praktikanten, Diplomanden, Doktoranden<br />

gesamt: 1.460 Beschäftigte<br />

1.460 Beschäftigte x 300 Euro = 438.000 Euro p. a., davon 390 Teilzeitbeschäftigte<br />

(Durchschnitt 61,6 Prozent)<br />

= 1.070 Vollzeitbeschäftigte x 300 Euro = 321.000 Euro<br />

+ 390 TZ x 185 Euro = 72.150 Euro<br />

= 393.150 Euro, also rund 400.000 Euro p. a.<br />

Versammlung der schwerbehinderten<br />

Menschen bei <strong>Abbott</strong><br />

Die Aufgaben und Handlungsfelder<br />

der Schwerbehindertenvertretung sind<br />

vielfältig; sie fördert die Eingliederung<br />

schwerbehinderter Menschen in den<br />

Betrieb, vertritt ihre Interessen und<br />

steht ihnen beratend und helfend zur<br />

Seite.Und sie hat das Recht,mindestens<br />

einmal im Kalenderjahr eine Versammlung<br />

schwerbehinderter Menschen im<br />

Betrieb durchzuführen.<br />

Am 24.11.08 wurde bei <strong>Abbott</strong><br />

Ludwigshafen erstmals eine Versammlung<br />

der schwerbehinderten<br />

Menschen durchgeführt. Schwerbehindertenvertretung<br />

und Geschäftsleitung<br />

berichteten, werksärztlicher<br />

Dienst und - von extern - das Integrationsamt<br />

befassten sich mit der Thematik<br />

aus unterschiedlichen Blickwinkeln.<br />

Themen waren betriebliches<br />

Eingliederungsmanagement, demografischer<br />

Wandel und die daraus<br />

resultierenden Anforderungen an betriebliche<br />

Präventions- und Rehabilitationsarbeit,<br />

begleitende Hilfen zur<br />

Teilhabe am Arbeitsleben durch das<br />

Integrationsamt, aber auch Fragen<br />

zur Rechtsstellung schwerbehinderter<br />

Beschäftigter.<br />

Neue Aufgabenstellungen:<br />

Betriebliches<br />

Eingliederungsmanagement<br />

(BEM)<br />

Wolfgang Spähn<br />

Vertrauensperson der<br />

Schwerbehinderten<br />

In seinem Bericht<br />

der Schwerbehindertenvertretung<br />

erläuterte<br />

Wolfgang Spähn<br />

den Paradigmenwechsel<br />

in der sozialen Sicherung.<br />

Aus den im Sozialgesetzbuch IX festgeschriebenen<br />

neuen Klärungspflichten<br />

der Arbeitgeber zur betrieblichen<br />

Prävention erwachsen neue Aufgabenstellungen.<br />

Wurde bis dahin ein<br />

Beschäftigter längerfristig krank,<br />

wechselte er von der betrieblichen<br />

Welt in eine Welt der Medizin und<br />

Rehabilitation – nun kommen die<br />

Arbeitgeber und Betriebe als Akteure<br />

zur Früherkennung und Verantwortliche<br />

für die Gesundheit kranker Beschäftigter<br />

im Rahmen eines betrieblichen<br />

Eingliederungsmanagements<br />

dazu. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung<br />

haben dabei<br />

wichtige Beteiligungsrechte.<br />

All dies kann theoretisch kombiniert<br />

werden (außer der BUC). Bei Nichteinigung<br />

sieht der Tarifvertrag vor, dass<br />

der Demografiefonds für die Langzeitkonten<br />

verwendet werden muss.<br />

Die Analysen und Verhandlungen<br />

starten nun gemeinsam mit der Personalabteilung<br />

und dem Gesamtbetriebsrat<br />

Anfang 2009. Wir werden als<br />

Betriebsrat die einzelnen Verwendungszwecke<br />

beleuchten, das Für und<br />

Wider abwägen, um eine vernünftige<br />

Lösung zu finden.<br />

Herta Roch-Frey,<br />

Betriebsratsvorsitzende<br />

Fortsetzung folgt: In der nächsten <strong>Abbott</strong>-<strong>Echo</strong>-<br />

<strong>Ausgabe</strong> informieren wir Sie über die inhaltliche<br />

Bewertung der einzelnen Verwendungszwecke.<br />

Am 1. Mai 2004 traten im Sozialgesetzbuch IX<br />

neue Regelungen (§ 84 Abs. 2) zur betrieblichen<br />

Prävention in Kraft. Mit den dort enthaltenen<br />

neuen Klärungspflichten der Arbeitgeber<br />

wird der Leitfaden der Internationalen<br />

Arbeitsorganisation (ILO) zum Disability<br />

Management aus dem Jahr 2001 in nationales<br />

Recht umgesetzt. Das führt auch zu neuen<br />

Aufgabenstellungen der Schwerbehindertenvertretung.<br />

Erste praktische Erfahrungen dieser vernetzten<br />

Vorgehensweise, bei der im<br />

Bedarfsfall auch externe Stellen – Integrationsamt,<br />

Fachdienste, Rentenversicherung,Arbeitsagentur<br />

– einbezogen<br />

sind, liegen vor. Sie sind eingearbeitet<br />

in einen Entwurf von Schwerbehindertenvertretung<br />

und Betriebsrat für<br />

ein betriebliches Eingliederungsmanagement.<br />

Er wird derzeit beraten und<br />

abgeglichen mit den inzwischen vorliegenden<br />

Vorstellungen des Unternehmens.<br />

Herausforderung: Schwerbehinderte<br />

Menschen beschäftigen<br />

Ohne konkrete Regelungen zur Personalplanung,<br />

Arbeitsplatzgestaltung,<br />

Gestaltung des Arbeitsumfeldes,<br />

Arbeitsorganisation kann der Arbeitgeber<br />

nur schwer seine Verpflichtung<br />

erfüllen, schwerbehinderte Menschen<br />

zu beschäftigen. Der Geschäftsleitung<br />

wurde deshalb ein von der Schwerbe-<br />

2<br />

<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> LU<br />

*Unsere Stärke verbindet.


Industriegewerkschaft<br />

Bergbau, Chemie, Energie<br />

hindertenvertretung mit dem Betriebsrat<br />

abgestimmter Entwurf einer Integrationsvereinbarung<br />

vorgelegt, der solche<br />

Punkte beinhaltet.<br />

Verpflichtung: Behinderungsgerechte<br />

Arbeitsplätze schaffen<br />

Von der Schwerbehindertenvertretung<br />

wurde der vertraute Satz „Wir suchen<br />

quer über die Referate einen Schonarbeitsplatz<br />

für den betroffenen Mitarbeiter“<br />

kritisch angesprochen. Wolfgang<br />

Spähn führte dazu aus, dass seine<br />

Erfahrung zeigt,dass schwerbehinderte<br />

Menschen sich bei der Arbeit nicht<br />

schonen wollen. Es geht vielmehr um<br />

die Einrichtung behinderungsgerechter<br />

Arbeitsplätze entsprechend der individuellen<br />

Behinderung der jeweils Betroffenen.<br />

Dafür gibt es gegebenenfalls<br />

auch Unterstützung durch die<br />

Arbeitsagentur und Integrationsämter.<br />

Verpflichtungen des Arbeitgebers<br />

• die vertraglichen Arbeitsbedingungen den<br />

nachlassenden Fähigkeiten anpassen,<br />

• die Arbeitsstätten behinderungsgerecht<br />

einrichten und unterhalten,<br />

• unter Berücksichtigung der Behinderung<br />

und ihrer Auswirkung auf die Beschäftigung<br />

das Arbeitsumfeld, die Arbeitsorganisation<br />

und die Arbeitsabläufe so umgestalten,<br />

dass der schwerbehinderte Beschäftigte<br />

entsprechend seinen Fähigkeiten<br />

und Kenntnissen arbeiten kann und auch<br />

noch die Chance hat,sich weiterzuentwickeln.<br />

Quelle: VRi BAG Franz Josef Düwell<br />

Angebot: Die Schwerbehindertenvertretung<br />

unterstützt Sie!<br />

Wir stellen fest, dass manche gesundheitlich<br />

eingeschränkten Kolleginnen<br />

und Kollegen sich nicht "outen",weil sie<br />

Nachteile befürchten.<br />

Wir möchten sie dazu ermutigen, sich<br />

an die Schwerbehindertenvertretung<br />

zu wenden. Dass Lösungen gefunden<br />

werden können, haben wir mit unserer<br />

Arbeit schon verschiedentlich unter Beweis<br />

gestellt.<br />

„Zusammenfassend kann die Schwerbehindertenvertretung<br />

sagen: Wir kümmern uns<br />

um die Belange der schwerbehinderten und<br />

gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;<br />

stehen aber selbstverständlich auch<br />

denjenigen mit Rat und Hilfe zur Verfügung,<br />

die gesundheitliche Probleme haben und<br />

noch nicht als 'schwerbehindert' gelten.“<br />

Aus dem Bericht der Schwerbehindertenvertretung<br />

Wolfgang Spähn<br />

Vertrauensperson der schwerbehinderten<br />

Menschen<br />

Freistellung von der Arbeit bei Erkrankung in der Familie<br />

Bezüglich den Möglichkeiten zur Freistellung<br />

von der Arbeit bei schwerer Erkrankung<br />

von Familienmitgliedern und<br />

Freistellungsmöglichkeiten nach dem<br />

neuen Pflegezeitgesetz vom 01.07.<strong>2008</strong><br />

haben wir es mit drei unterschiedlichen<br />

tarifvertraglichen und gesetzlichen<br />

Rahmenregelungen zu tun, die sich<br />

aber teilweise überschneiden. Wir<br />

wollen an dieser Stelle versuchen, Klarheit<br />

ins Dunkel zu bekommen:<br />

1. Freistellung gemäß § 8 Manteltarifvertrag<br />

für die chemische Industrie<br />

Punkt 5:<br />

Bis zu zwei Tagen kann man bei schwerer<br />

Erkrankung von zur Hausgemeinschaft<br />

gehörenden Familienmitgliedern freigestellt<br />

werden, sofern der Arzt bescheinigt,<br />

dass die Anwesenheit des<br />

Arbeitnehmers zur vorläufigen Sicherung<br />

der Pflege erforderlich ist:<br />

Beispiel:<br />

Ist das Kind oder ein anderes zur Hausgemeinschaft<br />

gehörendes Familienmitglied<br />

schwer erkrankt zu Hause, so erhält der<br />

Arbeitnehmer die bezahlte Freistellung bis zu<br />

zwei Tagen (eine ärztliche Bescheinigung<br />

muss vorliegen). Ist aber ein zur Hausgemeinschaft<br />

gehörendes Familienmitglied im<br />

Krankenhaus und ein Kind ist zu Hause und<br />

muss versorgt werden, gibt es keine bezahlte<br />

Freistellung, da das erkrankte Familienmitglied<br />

im Krankenhaus versorgt wird.<br />

2. Freistellung (Krankengeld bei Erkrankung<br />

des Kindes) gemäß § 45 SGB V<br />

Auszug:<br />

(1) Versicherte haben Anspruch auf<br />

Krankengeld, wenn es nach ärztlichem<br />

Zeugnis erforderlich ist, dass<br />

sie zur Beaufsichtigung, Betreuung<br />

ihres erkrankten und versicherten<br />

Kindes der Arbeit fernbleiben, eine<br />

andere in ihrem Haushalt lebende<br />

Person das Kind nicht beaufsichtigen<br />

oder betreuen kann und das Kind das<br />

zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet<br />

hat.<br />

(2) Anspruch auf Krankengeld besteht<br />

in jedem Kalenderjahr für jedes Kind<br />

längstens für 10 Arbeitstage, für<br />

allein erziehende Versicherte längstens<br />

für 20 Arbeitstage. Der Anspruch<br />

besteht für Versicherte für<br />

nicht mehr als insgesamt 25 Arbeitstage,<br />

für allein erziehende<br />

Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage<br />

je Kalenderjahr.<br />

(3) Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld<br />

haben für die Dauer dieses<br />

Anspruches gegen ihren Arbeitgeber<br />

Anspruch auf unbezahlte Freistellung<br />

von der Arbeitsleistung, soweit<br />

nicht aus dem gleichen Grund<br />

Anspruch auf bezahlte Freistellung<br />

besteht.<br />

Erste Überschneidung:<br />

Wenn der Arzt bestätigt, dass Sie zur Betreuung<br />

des Kindes fünf Tage zu Hause bleiben<br />

müssen, dann werden gemäß Manteltarifvertrag<br />

zwei Tage bezahlte Freistellung angerechnet<br />

und für drei Tage erhalten Sie eine<br />

unbezahlte Freistellung gemäß § 45 SGB V,<br />

und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt<br />

das Krankengeld. Privatversicherte müssen<br />

sich mit ihrer Krankenkasse beraten.<br />

3. Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz<br />

(PflegeZG)<br />

Hier werden grundsätzlich zwei verschiedene<br />

Leistungsansprüche zur<br />

Pflege naher Angehöriger geschaffen:<br />

• kurzzeitige Arbeitsverhinderung<br />

sowie<br />

• die Pflegezeit<br />

Beide Leistungsbereiche können in Anspruch<br />

genommen werden, wenn es<br />

um die Versorgung naher Angehöriger<br />

geht, soweit sie ambulant (nicht im<br />

Pflegeheim) versorgt werden.<br />

Freistellung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung:<br />

Wenn eine akut auftretende Pflegesituation<br />

vorliegt und eine bedarfsgerechte<br />

Pflege zu organisieren oder eine<br />

Versorgung sicherzustellen ist, dann<br />

Fortsetzung auf Seite 4<br />

3


<strong>Abbott</strong><strong>Echo</strong><br />

gibt es die Möglichkeit, sich bis zu zehn<br />

Tage unbezahlt freistellen zu lassen. Bei<br />

einer kurzfristigen Freistellung bedarf<br />

es einer ärztlichen Bescheinigung für<br />

die Pflegebedürftigkeit, und das Gesetz<br />

sieht keine Begrenzung vor,sodass auch<br />

eine mehrfache Freistellung erfolgen<br />

kann.<br />

Pflegezeit:<br />

Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf<br />

eine bis zu 6-monatige vollständige<br />

oder teilweise Freistellung, wenn er<br />

einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen<br />

in häuslicher Umgebung<br />

pflegt. Das Gesetz verweist in diesem<br />

Zusammenhang auf die §§14 und<br />

15 SGB XI, d. h. auf die Vorschriften,<br />

die die Pflegebedürftigkeit bzw. den<br />

Personenkreis festlegen.<br />

Auszug: § 14 SGB XI<br />

“Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches<br />

sind Personen, die wegen einer<br />

körperlichen, geistigen oder seelischen<br />

Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen<br />

und regelmäßig wiederkehrenden<br />

Verrichtungen im Ablauf des<br />

täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich<br />

für mindestens sechs Monate,<br />

in erheblichem oder höherem Maße der<br />

Hilfe bedürfen”.<br />

§ 15 SGB XI regelt die Gewährung von<br />

Leistungen = Pflegestufen I – III<br />

Zweite Überschneidung:<br />

1. Freistellung gemäß Manteltarifvertrag<br />

- bei schwerer Erkrankung von zur Hausgemeinschaft<br />

gehörenden Familienmitgliedern,<br />

sofern der Arzt bescheinigt,<br />

dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers<br />

zur vorläufigen Sicherung der<br />

Pflege erforderlich ist, und<br />

3. Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz -<br />

wenn eine akut auftretende Pflegesituation<br />

vorliegt und eine bedarfsgerechte<br />

Pflege zu organisieren oder eine<br />

Versorgung sicherzustellen ist.<br />

Handelt es sich um ein zur Hausgemeinschaft<br />

gehörendes Familienmitglied,<br />

erhalten Sie gemäß Manteltarifvertrag<br />

2 Tage bezahlte Freistellung<br />

und den Rest (bis zu 8 Tage) als unbezahlte<br />

Freistellung.<br />

Lebt das zu pflegende Familienmitglied<br />

nicht in Ihrem Haushalt, wirkt der<br />

Manteltarifvertrag nicht. Sie haben<br />

Anspruch auf 10 Tage unbezahlte<br />

Freistellung.<br />

Hier sind nun die Tarifvertragsparteien<br />

gefragt, den § 8 MTV Freistellungskatalog<br />

Punkt 5 anzupassen. Betriebsrat<br />

und Geschäftsleitung haben in der<br />

„Rahmenvereinbarung zur Strategischen<br />

Ausrichtung zur Vereinbarung<br />

einer sozialen und familienbewussten<br />

Personalpolitik“, Punkt 4 Familienfreundlichkeit,<br />

f) Pflege von Angehörigen,<br />

Folgendes vereinbart:<br />

<strong>Abbott</strong> wird im Rahmen der gesetzlichen,<br />

tariflichen und betrieblichen<br />

Möglichkeiten Mitarbeiter darin unterstützen,<br />

die Pflege ihrer Angehörigen<br />

beispielsweise durch unbezahlte Freistellungen,<br />

befristete Reduktion der<br />

Arbeitszeit und flexible Gestaltung der<br />

Arbeitszeit zu ermöglichen.<br />

Aufgrund dieser Vereinbarung werden<br />

wir Modelllösungen suchen, um u.a.<br />

evtl. entstehende gesetzliche Lücken<br />

(Rentenanspruch,Krankenversicherung)<br />

zu minimieren bzw. zu vermeiden.<br />

Jugend, Aus- und Weiterbildung bei <strong>Abbott</strong><br />

JAV-Wahl <strong>2008</strong> abgeschlossen<br />

Im November <strong>2008</strong> fanden die Wahlen<br />

zur Jugend- und Auszubildendenvertretung<br />

(JAV) statt. Es waren drei Mitglieder<br />

in die JAV zu wählen.<br />

Die neuen JAV-Mitglieder sind:<br />

Janine Romeis und Marieluise Steinmetz,<br />

beide Auszubildende zur Kauffrau<br />

für Bürokommunikation, und<br />

Sebastian Weber, Auszubildender zum<br />

Pharmakanten. Mittlerweile fand die<br />

konstituierende JAV-Sitzung statt. Dort<br />

wurde Marieluise Steinmetz zur<br />

Vorsitzenden, Sebastian Müller zum<br />

stellvertretenden Vorsitzenden und<br />

Janine Romeis zur Schriftführerin gewählt.<br />

gute Zusammenarbeit.<br />

An dieser Stelle<br />

möchten wir uns<br />

außerdem ganz<br />

herzlich bei der<br />

bisherigen JAV<br />

für die gute und<br />

konstruktive Zusammenarbeit<br />

bedanken.<br />

Claudia Mai<br />

Betriebsrätin<br />

Die neue JAV mit Marieluise Steinmetz (Vorsitzende,<br />

links) und Janine Romeis (Schriftführerin,<br />

rechts), Sebastian Weber (stv.<br />

Vorsitzender) ist nicht auf dem Bild.<br />

Der Wahlvorstand gratuliert der neu<br />

gewählten JAV und wünscht viel Erfolg<br />

bei der Arbeit. Auch im Namen des Betriebsrates<br />

wünschen wir der neuen<br />

JAV viel Erfolg und freuen uns auf eine<br />

Claudia Mai<br />

Wahlvorstandsvorsitzende<br />

14<br />

<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> LU<br />

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Bergbau, Chemie, Energie<br />

Gern gestellte Fragen und unsere Antworten darauf<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

in der letzten <strong>Ausgabe</strong> des <strong>Abbott</strong> <strong>Echo</strong> haben wir unsere neue Rubrik „Gern gestellte Fragen und unsere Antworten<br />

darauf“ zum ersten Mal vorgestellt. Die Themen werden uns so schnell nicht ausgehen, und so haben wir auch diesmal<br />

wieder einige (jahreszeitlich passende) Fragen ausgewählt. Wir freuen uns, wenn Sie uns auch weiterhin fragen!<br />

Ihr Betriebsrat<br />

Wann habe ich Anspruch auf<br />

Jahresleistung (Weihnachtsgeld)?<br />

Im letzten <strong>Abbott</strong> <strong>Echo</strong> widmeten wir<br />

uns der Frage nach dem Anspruch auf<br />

Jahresleistung. Die Anspruchsvoraussetzungen<br />

bei Kündigung sowie nach<br />

Arbeitsunfähigkeit wurden bereits behandelt,<br />

heute beantworten wir die<br />

Frage nach den Anspruchsvoraussetzungen<br />

vor oder nach der Elternzeit.<br />

Anspruchsvoraussetzung vor oder nach<br />

der Elternzeit<br />

Beispiel vor Elternzeit:<br />

Beginn des Mutterschutzes<br />

Geburt des Kindes<br />

Ende Mutterschutz<br />

Beginn Elternzeit<br />

6. März<br />

17. April<br />

12. Juni<br />

13. Juni<br />

Da in diesem Jahr keine drei Monate zusammenhängend<br />

gearbeitet wurden, hat der/die<br />

Arbeitnehmer/in keinen Anspruch auf die ungekürzte<br />

Jahresleistung.<br />

Beispiel Ende der Elternzeit:<br />

Arbeitsaufnahme<br />

13. Juni<br />

Es muss ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende des<br />

Kalenderjahres drei Monate zusammenhängend<br />

gearbeitet werden - ohne Unterbrechung<br />

durch Urlaub oder Krankheit. Jeder Urlaubstag<br />

oder Krankheitstag unterbricht den Drei-<br />

Monats-Zeitraum und die Berechnung beginnt<br />

wieder von vorne.<br />

§ 5 Tarifvertrag über Einmalzahlung: Im<br />

Kalenderjahr des Beginns oder der Rückkehr<br />

aus der Elternzeit besteht ein Anspruch<br />

auf die ungekürzte Jahresleistung,wenn<br />

der Arbeitnehmer im Kalenderjahr<br />

mindestens drei Monate zusammenhängend<br />

gearbeitet hat.<br />

Sollte es nicht möglich sein, drei Monate zusammenhängend<br />

zu arbeiten, erhalten Sie die<br />

Jahresleistung anteilig. Für jeden Kalendermonat<br />

eines Jahres, in dem Sie für mindestens<br />

zwölf Arbeitstage Entgelt oder Entgeltfortzahlung<br />

erhalten, haben Sie Anspruch auf ein<br />

Zwölftel der Jahresleistung.<br />

Wie ist die<br />

Arbeitszeit am<br />

31. <strong>Dezember</strong> bei<br />

uns geregelt?<br />

Mitarbeiter mit Gleitzeit:<br />

• Der 31.12. ist arbeitsfrei.<br />

• Es werden 5 ¼ Stunden aus dem Gleitzeitkonto<br />

entnommen. Teilzeitbeschäftigte<br />

werden entsprechend ihres<br />

Teilzeitprozentsatzes behandelt.<br />

Hierbei ist zu beachten,dass Ausfall- oder<br />

Fehlzeiten, auch wenn sie mit Entgeltfortzahlung<br />

verbunden sind, wie z. B. Urlaub,<br />

Mutterschutz, Krankheit, keine<br />

Arbeitsleistung im Sinne dieser Vorschrift<br />

sind und damit den erforderlichen<br />

Drei-Monats-Zeitraum unterbrechen.<br />

Der Abbau von Gleitzeit in Form von individuellen<br />

oder einheitsspezifischen<br />

Gleittagen ist nicht als Ausfall- oder Fehlzeiten<br />

im Sinne dieser Vorschrift anzusehen,<br />

d.h.der Drei-Monats-Zeitraum wird<br />

nicht unterbrochen.<br />

Mitarbeiter ohne Gleitzeit:<br />

• Der 31.12. ist arbeitsfrei.<br />

• Die Mitarbeiter bringen hierfür einen<br />

Urlaubstag ein und erhalten eine Gutschrift<br />

von 2,25 Stunden auf das Freizeitkonto.<br />

Teilzeitbeschäftigte werden<br />

entsprechend ihres Teilzeitprozentsatzes<br />

behandelt.<br />

5


<strong>Abbott</strong><strong>Echo</strong><br />

Industriegewerkschaft<br />

Bergbau, Chemie, Energie<br />

Wann habe ich Anspruch auf bezahlte Freizeit?<br />

Auszug aus dem Manteltarifvertrag für<br />

die chemische Industrie,§ 8 Freistellung<br />

von der Arbeit, Stand: Juni 2005,<br />

I. Freistellungskatalog.<br />

Dem Arbeitnehmer ist ohne Anrechnung<br />

auf seinen Urlaub und ohne<br />

Verdienstminderung Freizeit wie folgt<br />

zu gewähren:<br />

1 Bei seiner Eheschließung 2 Tage<br />

2 Anlässlich der Geburt seines Kindes 1 Tag<br />

3 Bei Teilnahme an der Hochzeit seiner Kinder, Stief- oder Pflegekinder sowie der<br />

goldenen oder diamantenen Hochzeit der Eltern oder Stiefeltern<br />

1 Tag<br />

4 Bei seiner silbernen Hochzeit 1 Tag<br />

5 Bei schwerer Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern,<br />

sofern der Arzt bescheinigt, dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen<br />

Sicherung der Pflege erforderlich ist.<br />

(Details siehe im Artikel „Freistellung von der Arbeit bei Erkrankung in der Familie“<br />

auf Seite 3-4)<br />

Bis zu 2 Tage<br />

6 Bei Tod seines Ehegatten 3 Tage<br />

7 Bei Tod seiner Eltern oder Kinder; sowie bei Tod seiner Stiefeltern, Schwiegereltern,<br />

Geschwister, Stiefkinder oder Pflegekinder, falls sie mit ihm in einem gemeinsamen<br />

Haushalt lebten<br />

8 Bei der Teilnahme an der Beisetzung von Stiefeltern, Schwiegereltern, Geschwistern,<br />

Stiefkindern, Schwiegerkindern oder Pflegekindern, die nicht mit ihm in einem gemeinsamen<br />

Haushalt lebten<br />

2 Tage<br />

1 Tag<br />

9 Bei Arbeitsjubiläen nach 25-, 40- und 50-jähriger Betriebszugehörigkeit 1 Tag<br />

10 Bei seinem Umzug, wenn er einen eigenen Hausstand besitzt 1 Tag<br />

Im Rahmen des Freistellungskataloges sind eingetragene Lebensgemeinschaften der Ehe gleichgestellt.<br />

Vertrauensleute und Betriebsrat<br />

der <strong>Abbott</strong> GmbH & Co. KG in<br />

Ludwigshafen wünschen allen<br />

Kolleginnen und Kollegen frohe,<br />

besinnliche Weihnachtsfeiertage und<br />

einen guten Rutsch ins neue Jahr!<br />

Verantwortlich: Frank Löllgen, Bezirksleiter <strong>IG</strong> <strong>BCE</strong>-Bezirk Ludwigshafen • Redaktion: Kira Hinderfeld • Layout: Syskom Werbeagentur, Mönchengladbach • Druck: BWH GmbH -<br />

Medien Kommunikation<br />

6<br />

<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> LU<br />

*Unsere Stärke verbindet.

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