Abbott Echo, Ausgabe Dezember 2008 - IG BCE
Abbott Echo, Ausgabe Dezember 2008 - IG BCE
Abbott Echo, Ausgabe Dezember 2008 - IG BCE
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Industriegewerkschaft<br />
Bergbau, Chemie, Energie<br />
<strong>Abbott</strong><strong>Echo</strong><br />
Die Zeitung der <strong>IG</strong> <strong>BCE</strong>-Vertrauensleute <strong>Abbott</strong> GmbH & Co. KG Ludwigshafen <strong>Dezember</strong> <strong>2008</strong><br />
Tarifvertrag „Lebensarbeitszeit und<br />
Demografie“<br />
Im letzten <strong>Abbott</strong>-<strong>Echo</strong> haben wir<br />
Sie in groben Zügen über den Tarifabschluss<br />
(4,4 Prozent ab 01.03.<strong>2008</strong> /<br />
Laufzeit 13 Monate und 3,3 Prozent ab<br />
01.04.2009 / Laufzeit 12 Monate) und<br />
den gleichzeitig abgeschlossenen<br />
Tarifvertrag„Lebensarbeitszeit und Demografie“<br />
informiert.<br />
Von Mai <strong>2008</strong> bis September <strong>2008</strong><br />
wurden nun die weiteren Inhalte und<br />
Instrumente seitens der Tarifvertragsparteien<br />
(<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> und BAVC) ausgearbeitet,<br />
und als Ergebnis liegt der Tarifvertrag<br />
seit Oktober auf dem Tisch.<br />
Die ersten Informationen und Schulungen<br />
fanden auch schon statt, sind<br />
aber noch nicht abgeschlossen,da nach<br />
unseren ersten Erkenntnissen noch<br />
einige Fragen zu klären sind.<br />
Wir möchten Sie nun Schritt für Schritt<br />
darüber informieren, da dies ein komplexes,<br />
aber sehr wichtiges Thema für<br />
die Zukunft ist. Wie sehen die ersten<br />
Schritte bis zum 31.12.2009 aus? Was<br />
müssen wir bis dahin erledigen?<br />
Zuerst muss die Demografieanalyse<br />
erstellt werden.Was heißt dies konkret?<br />
Sinnvoll ist es<br />
auch, die Analyse<br />
zu gliedern. Wir<br />
betrachten also<br />
zunächst den gesamten<br />
Standort<br />
D e u t s c h l a n d ,<br />
dann getrennt<br />
Ludwigshafen,<br />
Wiesbaden und Herta Roch-Frey<br />
Betriebsratsvorsitzende<br />
brechen die Analyse<br />
weiter hinunter nach Geschäftseinheiten<br />
- GPRD (Forschung), GPO<br />
(Produktion), AI, ADD usw.<br />
Warum dieser Aufwand? Immerhin<br />
sind ab 2010 pro Jahr und pro Tarifmitarbeiter<br />
(TZ anteilig) 300 Euro für den<br />
Demografiefonds bereitzustellen. Diese<br />
300 Euro sind zweckgebunden (d. h.<br />
es entsteht kein individueller Anspruch)<br />
und dienen der Berechnungsgrundlage<br />
für den Fonds.<br />
Inhalt:<br />
Tarif und Entgelt<br />
• Artikel Tarifvertrag<br />
„Lebensarbeitszeit und<br />
Demografie“ S. 1-2<br />
Soziales<br />
• Versammlung der schwerbehinderten<br />
Menschen<br />
bei <strong>Abbott</strong> S. 2-3<br />
• Freistellung von der Arbeit<br />
bei Erkrankung in der Familie S. 3-4<br />
Jugend, Aus- und<br />
Weiterbildung<br />
• JAV-Wahl <strong>2008</strong><br />
abgeschlossen S. 4<br />
Gern gestellte Fragen und<br />
unsere Antworten darauf<br />
• Wann habe ich Anspruch<br />
auf Jahresleistung<br />
(Weihnachtsgeld)? S. 5<br />
• Wie ist die Arbeitszeit<br />
am 31. <strong>Dezember</strong> bei<br />
uns geregelt? S. 5-6<br />
• Wann habe ich Anspruch<br />
auf bezahlte Freizeit? S. 6<br />
Weihnachtsgruß S. 6<br />
Die Betriebsstruktur muss analysiert<br />
werden:<br />
- Auswertung der Altersverteilung<br />
aller Beschäftigten<br />
- Auswertung der Qualifikationsstruktur<br />
z. B. Hochschulabschluss,<br />
Berufsausbildung mit und ohne Berufserfahrung,<br />
Auszubildende usw.<br />
- Funktionsstruktur -<br />
Beispiel Produktion, Verwaltung,<br />
Forschung<br />
- Erfassung weiterer personalwirtschaftlich<br />
relevanter Daten, Beispiel:<br />
Fluktuation, Rekrutierung, Teilzeitquoten,<br />
Altersteilzeit usw.<br />
Das heißt aber auch: Wir tragen eine<br />
hohe Verantwortung und werden uns<br />
deshalb sehr sorgsam mit den Möglichkeiten<br />
der Verwendung des Fonds<br />
auseinandersetzen. Das Geld muss im<br />
Betrieb bereitgehalten werden, und es<br />
wächst jedes Jahr um den Tarifabschluss,<br />
der zurückliegend abgeschlossen<br />
wurde (Beispiel: Würde 2010 ein<br />
Tarifabschluss von 5 Prozent erfolgen,<br />
dann flößen ab 2011 315 Euro in den<br />
Fonds ein). Stichtag der Berechnungsgrundlage<br />
ist dabei immer der 01.01.<br />
eines Jahres.<br />
In die Berechnung des Demografiefonds<br />
fließen ein:<br />
- alleTarifmitarbeiter (Teilzeit anteilig)<br />
- alle befristeten Tarifmitarbeiter<br />
- Mitarbeiterinnen in Mutterschutz<br />
Nicht eingerechnet werden:<br />
- Mitarbeiter mit einem ruhenden<br />
Arbeitsverhältnis (Elternzeit,<br />
Wehr- und Zivildienst)<br />
- Auszubildende, Praktikanten,<br />
Diplomanden, Doktoranden<br />
- Werksstudenten<br />
- AT-Mitarbeiter<br />
Fortsetzung auf Seite 2<br />
<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong><br />
LU<br />
*Unsere Stärke verbindet.<br />
1
<strong>Abbott</strong><strong>Echo</strong><br />
Folgende Verwendungszwecke sind<br />
nun vorgesehen:<br />
- Langzeitkonten<br />
- Altersteilzeit<br />
- Teilrente<br />
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung<br />
Chemie (BUC)<br />
- Altersvorsorge<br />
Soziales<br />
Rechenbeispiel: 1.950 Beschäftigte<br />
abzüglich 400 AT Mitarbeiter<br />
abzüglich 40 Mitarbeiter mit ruhendem Arbeitsverhältnis<br />
abzüglich 30 Auszubildende<br />
abzüglich 20 Praktikanten, Diplomanden, Doktoranden<br />
gesamt: 1.460 Beschäftigte<br />
1.460 Beschäftigte x 300 Euro = 438.000 Euro p. a., davon 390 Teilzeitbeschäftigte<br />
(Durchschnitt 61,6 Prozent)<br />
= 1.070 Vollzeitbeschäftigte x 300 Euro = 321.000 Euro<br />
+ 390 TZ x 185 Euro = 72.150 Euro<br />
= 393.150 Euro, also rund 400.000 Euro p. a.<br />
Versammlung der schwerbehinderten<br />
Menschen bei <strong>Abbott</strong><br />
Die Aufgaben und Handlungsfelder<br />
der Schwerbehindertenvertretung sind<br />
vielfältig; sie fördert die Eingliederung<br />
schwerbehinderter Menschen in den<br />
Betrieb, vertritt ihre Interessen und<br />
steht ihnen beratend und helfend zur<br />
Seite.Und sie hat das Recht,mindestens<br />
einmal im Kalenderjahr eine Versammlung<br />
schwerbehinderter Menschen im<br />
Betrieb durchzuführen.<br />
Am 24.11.08 wurde bei <strong>Abbott</strong><br />
Ludwigshafen erstmals eine Versammlung<br />
der schwerbehinderten<br />
Menschen durchgeführt. Schwerbehindertenvertretung<br />
und Geschäftsleitung<br />
berichteten, werksärztlicher<br />
Dienst und - von extern - das Integrationsamt<br />
befassten sich mit der Thematik<br />
aus unterschiedlichen Blickwinkeln.<br />
Themen waren betriebliches<br />
Eingliederungsmanagement, demografischer<br />
Wandel und die daraus<br />
resultierenden Anforderungen an betriebliche<br />
Präventions- und Rehabilitationsarbeit,<br />
begleitende Hilfen zur<br />
Teilhabe am Arbeitsleben durch das<br />
Integrationsamt, aber auch Fragen<br />
zur Rechtsstellung schwerbehinderter<br />
Beschäftigter.<br />
Neue Aufgabenstellungen:<br />
Betriebliches<br />
Eingliederungsmanagement<br />
(BEM)<br />
Wolfgang Spähn<br />
Vertrauensperson der<br />
Schwerbehinderten<br />
In seinem Bericht<br />
der Schwerbehindertenvertretung<br />
erläuterte<br />
Wolfgang Spähn<br />
den Paradigmenwechsel<br />
in der sozialen Sicherung.<br />
Aus den im Sozialgesetzbuch IX festgeschriebenen<br />
neuen Klärungspflichten<br />
der Arbeitgeber zur betrieblichen<br />
Prävention erwachsen neue Aufgabenstellungen.<br />
Wurde bis dahin ein<br />
Beschäftigter längerfristig krank,<br />
wechselte er von der betrieblichen<br />
Welt in eine Welt der Medizin und<br />
Rehabilitation – nun kommen die<br />
Arbeitgeber und Betriebe als Akteure<br />
zur Früherkennung und Verantwortliche<br />
für die Gesundheit kranker Beschäftigter<br />
im Rahmen eines betrieblichen<br />
Eingliederungsmanagements<br />
dazu. Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung<br />
haben dabei<br />
wichtige Beteiligungsrechte.<br />
All dies kann theoretisch kombiniert<br />
werden (außer der BUC). Bei Nichteinigung<br />
sieht der Tarifvertrag vor, dass<br />
der Demografiefonds für die Langzeitkonten<br />
verwendet werden muss.<br />
Die Analysen und Verhandlungen<br />
starten nun gemeinsam mit der Personalabteilung<br />
und dem Gesamtbetriebsrat<br />
Anfang 2009. Wir werden als<br />
Betriebsrat die einzelnen Verwendungszwecke<br />
beleuchten, das Für und<br />
Wider abwägen, um eine vernünftige<br />
Lösung zu finden.<br />
Herta Roch-Frey,<br />
Betriebsratsvorsitzende<br />
Fortsetzung folgt: In der nächsten <strong>Abbott</strong>-<strong>Echo</strong>-<br />
<strong>Ausgabe</strong> informieren wir Sie über die inhaltliche<br />
Bewertung der einzelnen Verwendungszwecke.<br />
Am 1. Mai 2004 traten im Sozialgesetzbuch IX<br />
neue Regelungen (§ 84 Abs. 2) zur betrieblichen<br />
Prävention in Kraft. Mit den dort enthaltenen<br />
neuen Klärungspflichten der Arbeitgeber<br />
wird der Leitfaden der Internationalen<br />
Arbeitsorganisation (ILO) zum Disability<br />
Management aus dem Jahr 2001 in nationales<br />
Recht umgesetzt. Das führt auch zu neuen<br />
Aufgabenstellungen der Schwerbehindertenvertretung.<br />
Erste praktische Erfahrungen dieser vernetzten<br />
Vorgehensweise, bei der im<br />
Bedarfsfall auch externe Stellen – Integrationsamt,<br />
Fachdienste, Rentenversicherung,Arbeitsagentur<br />
– einbezogen<br />
sind, liegen vor. Sie sind eingearbeitet<br />
in einen Entwurf von Schwerbehindertenvertretung<br />
und Betriebsrat für<br />
ein betriebliches Eingliederungsmanagement.<br />
Er wird derzeit beraten und<br />
abgeglichen mit den inzwischen vorliegenden<br />
Vorstellungen des Unternehmens.<br />
Herausforderung: Schwerbehinderte<br />
Menschen beschäftigen<br />
Ohne konkrete Regelungen zur Personalplanung,<br />
Arbeitsplatzgestaltung,<br />
Gestaltung des Arbeitsumfeldes,<br />
Arbeitsorganisation kann der Arbeitgeber<br />
nur schwer seine Verpflichtung<br />
erfüllen, schwerbehinderte Menschen<br />
zu beschäftigen. Der Geschäftsleitung<br />
wurde deshalb ein von der Schwerbe-<br />
2<br />
<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> LU<br />
*Unsere Stärke verbindet.
Industriegewerkschaft<br />
Bergbau, Chemie, Energie<br />
hindertenvertretung mit dem Betriebsrat<br />
abgestimmter Entwurf einer Integrationsvereinbarung<br />
vorgelegt, der solche<br />
Punkte beinhaltet.<br />
Verpflichtung: Behinderungsgerechte<br />
Arbeitsplätze schaffen<br />
Von der Schwerbehindertenvertretung<br />
wurde der vertraute Satz „Wir suchen<br />
quer über die Referate einen Schonarbeitsplatz<br />
für den betroffenen Mitarbeiter“<br />
kritisch angesprochen. Wolfgang<br />
Spähn führte dazu aus, dass seine<br />
Erfahrung zeigt,dass schwerbehinderte<br />
Menschen sich bei der Arbeit nicht<br />
schonen wollen. Es geht vielmehr um<br />
die Einrichtung behinderungsgerechter<br />
Arbeitsplätze entsprechend der individuellen<br />
Behinderung der jeweils Betroffenen.<br />
Dafür gibt es gegebenenfalls<br />
auch Unterstützung durch die<br />
Arbeitsagentur und Integrationsämter.<br />
Verpflichtungen des Arbeitgebers<br />
• die vertraglichen Arbeitsbedingungen den<br />
nachlassenden Fähigkeiten anpassen,<br />
• die Arbeitsstätten behinderungsgerecht<br />
einrichten und unterhalten,<br />
• unter Berücksichtigung der Behinderung<br />
und ihrer Auswirkung auf die Beschäftigung<br />
das Arbeitsumfeld, die Arbeitsorganisation<br />
und die Arbeitsabläufe so umgestalten,<br />
dass der schwerbehinderte Beschäftigte<br />
entsprechend seinen Fähigkeiten<br />
und Kenntnissen arbeiten kann und auch<br />
noch die Chance hat,sich weiterzuentwickeln.<br />
Quelle: VRi BAG Franz Josef Düwell<br />
Angebot: Die Schwerbehindertenvertretung<br />
unterstützt Sie!<br />
Wir stellen fest, dass manche gesundheitlich<br />
eingeschränkten Kolleginnen<br />
und Kollegen sich nicht "outen",weil sie<br />
Nachteile befürchten.<br />
Wir möchten sie dazu ermutigen, sich<br />
an die Schwerbehindertenvertretung<br />
zu wenden. Dass Lösungen gefunden<br />
werden können, haben wir mit unserer<br />
Arbeit schon verschiedentlich unter Beweis<br />
gestellt.<br />
„Zusammenfassend kann die Schwerbehindertenvertretung<br />
sagen: Wir kümmern uns<br />
um die Belange der schwerbehinderten und<br />
gleichgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;<br />
stehen aber selbstverständlich auch<br />
denjenigen mit Rat und Hilfe zur Verfügung,<br />
die gesundheitliche Probleme haben und<br />
noch nicht als 'schwerbehindert' gelten.“<br />
Aus dem Bericht der Schwerbehindertenvertretung<br />
Wolfgang Spähn<br />
Vertrauensperson der schwerbehinderten<br />
Menschen<br />
Freistellung von der Arbeit bei Erkrankung in der Familie<br />
Bezüglich den Möglichkeiten zur Freistellung<br />
von der Arbeit bei schwerer Erkrankung<br />
von Familienmitgliedern und<br />
Freistellungsmöglichkeiten nach dem<br />
neuen Pflegezeitgesetz vom 01.07.<strong>2008</strong><br />
haben wir es mit drei unterschiedlichen<br />
tarifvertraglichen und gesetzlichen<br />
Rahmenregelungen zu tun, die sich<br />
aber teilweise überschneiden. Wir<br />
wollen an dieser Stelle versuchen, Klarheit<br />
ins Dunkel zu bekommen:<br />
1. Freistellung gemäß § 8 Manteltarifvertrag<br />
für die chemische Industrie<br />
Punkt 5:<br />
Bis zu zwei Tagen kann man bei schwerer<br />
Erkrankung von zur Hausgemeinschaft<br />
gehörenden Familienmitgliedern freigestellt<br />
werden, sofern der Arzt bescheinigt,<br />
dass die Anwesenheit des<br />
Arbeitnehmers zur vorläufigen Sicherung<br />
der Pflege erforderlich ist:<br />
Beispiel:<br />
Ist das Kind oder ein anderes zur Hausgemeinschaft<br />
gehörendes Familienmitglied<br />
schwer erkrankt zu Hause, so erhält der<br />
Arbeitnehmer die bezahlte Freistellung bis zu<br />
zwei Tagen (eine ärztliche Bescheinigung<br />
muss vorliegen). Ist aber ein zur Hausgemeinschaft<br />
gehörendes Familienmitglied im<br />
Krankenhaus und ein Kind ist zu Hause und<br />
muss versorgt werden, gibt es keine bezahlte<br />
Freistellung, da das erkrankte Familienmitglied<br />
im Krankenhaus versorgt wird.<br />
2. Freistellung (Krankengeld bei Erkrankung<br />
des Kindes) gemäß § 45 SGB V<br />
Auszug:<br />
(1) Versicherte haben Anspruch auf<br />
Krankengeld, wenn es nach ärztlichem<br />
Zeugnis erforderlich ist, dass<br />
sie zur Beaufsichtigung, Betreuung<br />
ihres erkrankten und versicherten<br />
Kindes der Arbeit fernbleiben, eine<br />
andere in ihrem Haushalt lebende<br />
Person das Kind nicht beaufsichtigen<br />
oder betreuen kann und das Kind das<br />
zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet<br />
hat.<br />
(2) Anspruch auf Krankengeld besteht<br />
in jedem Kalenderjahr für jedes Kind<br />
längstens für 10 Arbeitstage, für<br />
allein erziehende Versicherte längstens<br />
für 20 Arbeitstage. Der Anspruch<br />
besteht für Versicherte für<br />
nicht mehr als insgesamt 25 Arbeitstage,<br />
für allein erziehende<br />
Versicherte für nicht mehr als 50 Arbeitstage<br />
je Kalenderjahr.<br />
(3) Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld<br />
haben für die Dauer dieses<br />
Anspruches gegen ihren Arbeitgeber<br />
Anspruch auf unbezahlte Freistellung<br />
von der Arbeitsleistung, soweit<br />
nicht aus dem gleichen Grund<br />
Anspruch auf bezahlte Freistellung<br />
besteht.<br />
Erste Überschneidung:<br />
Wenn der Arzt bestätigt, dass Sie zur Betreuung<br />
des Kindes fünf Tage zu Hause bleiben<br />
müssen, dann werden gemäß Manteltarifvertrag<br />
zwei Tage bezahlte Freistellung angerechnet<br />
und für drei Tage erhalten Sie eine<br />
unbezahlte Freistellung gemäß § 45 SGB V,<br />
und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt<br />
das Krankengeld. Privatversicherte müssen<br />
sich mit ihrer Krankenkasse beraten.<br />
3. Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz<br />
(PflegeZG)<br />
Hier werden grundsätzlich zwei verschiedene<br />
Leistungsansprüche zur<br />
Pflege naher Angehöriger geschaffen:<br />
• kurzzeitige Arbeitsverhinderung<br />
sowie<br />
• die Pflegezeit<br />
Beide Leistungsbereiche können in Anspruch<br />
genommen werden, wenn es<br />
um die Versorgung naher Angehöriger<br />
geht, soweit sie ambulant (nicht im<br />
Pflegeheim) versorgt werden.<br />
Freistellung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung:<br />
Wenn eine akut auftretende Pflegesituation<br />
vorliegt und eine bedarfsgerechte<br />
Pflege zu organisieren oder eine<br />
Versorgung sicherzustellen ist, dann<br />
Fortsetzung auf Seite 4<br />
3
<strong>Abbott</strong><strong>Echo</strong><br />
gibt es die Möglichkeit, sich bis zu zehn<br />
Tage unbezahlt freistellen zu lassen. Bei<br />
einer kurzfristigen Freistellung bedarf<br />
es einer ärztlichen Bescheinigung für<br />
die Pflegebedürftigkeit, und das Gesetz<br />
sieht keine Begrenzung vor,sodass auch<br />
eine mehrfache Freistellung erfolgen<br />
kann.<br />
Pflegezeit:<br />
Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf<br />
eine bis zu 6-monatige vollständige<br />
oder teilweise Freistellung, wenn er<br />
einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen<br />
in häuslicher Umgebung<br />
pflegt. Das Gesetz verweist in diesem<br />
Zusammenhang auf die §§14 und<br />
15 SGB XI, d. h. auf die Vorschriften,<br />
die die Pflegebedürftigkeit bzw. den<br />
Personenkreis festlegen.<br />
Auszug: § 14 SGB XI<br />
“Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches<br />
sind Personen, die wegen einer<br />
körperlichen, geistigen oder seelischen<br />
Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen<br />
und regelmäßig wiederkehrenden<br />
Verrichtungen im Ablauf des<br />
täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich<br />
für mindestens sechs Monate,<br />
in erheblichem oder höherem Maße der<br />
Hilfe bedürfen”.<br />
§ 15 SGB XI regelt die Gewährung von<br />
Leistungen = Pflegestufen I – III<br />
Zweite Überschneidung:<br />
1. Freistellung gemäß Manteltarifvertrag<br />
- bei schwerer Erkrankung von zur Hausgemeinschaft<br />
gehörenden Familienmitgliedern,<br />
sofern der Arzt bescheinigt,<br />
dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers<br />
zur vorläufigen Sicherung der<br />
Pflege erforderlich ist, und<br />
3. Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz -<br />
wenn eine akut auftretende Pflegesituation<br />
vorliegt und eine bedarfsgerechte<br />
Pflege zu organisieren oder eine<br />
Versorgung sicherzustellen ist.<br />
Handelt es sich um ein zur Hausgemeinschaft<br />
gehörendes Familienmitglied,<br />
erhalten Sie gemäß Manteltarifvertrag<br />
2 Tage bezahlte Freistellung<br />
und den Rest (bis zu 8 Tage) als unbezahlte<br />
Freistellung.<br />
Lebt das zu pflegende Familienmitglied<br />
nicht in Ihrem Haushalt, wirkt der<br />
Manteltarifvertrag nicht. Sie haben<br />
Anspruch auf 10 Tage unbezahlte<br />
Freistellung.<br />
Hier sind nun die Tarifvertragsparteien<br />
gefragt, den § 8 MTV Freistellungskatalog<br />
Punkt 5 anzupassen. Betriebsrat<br />
und Geschäftsleitung haben in der<br />
„Rahmenvereinbarung zur Strategischen<br />
Ausrichtung zur Vereinbarung<br />
einer sozialen und familienbewussten<br />
Personalpolitik“, Punkt 4 Familienfreundlichkeit,<br />
f) Pflege von Angehörigen,<br />
Folgendes vereinbart:<br />
<strong>Abbott</strong> wird im Rahmen der gesetzlichen,<br />
tariflichen und betrieblichen<br />
Möglichkeiten Mitarbeiter darin unterstützen,<br />
die Pflege ihrer Angehörigen<br />
beispielsweise durch unbezahlte Freistellungen,<br />
befristete Reduktion der<br />
Arbeitszeit und flexible Gestaltung der<br />
Arbeitszeit zu ermöglichen.<br />
Aufgrund dieser Vereinbarung werden<br />
wir Modelllösungen suchen, um u.a.<br />
evtl. entstehende gesetzliche Lücken<br />
(Rentenanspruch,Krankenversicherung)<br />
zu minimieren bzw. zu vermeiden.<br />
Jugend, Aus- und Weiterbildung bei <strong>Abbott</strong><br />
JAV-Wahl <strong>2008</strong> abgeschlossen<br />
Im November <strong>2008</strong> fanden die Wahlen<br />
zur Jugend- und Auszubildendenvertretung<br />
(JAV) statt. Es waren drei Mitglieder<br />
in die JAV zu wählen.<br />
Die neuen JAV-Mitglieder sind:<br />
Janine Romeis und Marieluise Steinmetz,<br />
beide Auszubildende zur Kauffrau<br />
für Bürokommunikation, und<br />
Sebastian Weber, Auszubildender zum<br />
Pharmakanten. Mittlerweile fand die<br />
konstituierende JAV-Sitzung statt. Dort<br />
wurde Marieluise Steinmetz zur<br />
Vorsitzenden, Sebastian Müller zum<br />
stellvertretenden Vorsitzenden und<br />
Janine Romeis zur Schriftführerin gewählt.<br />
gute Zusammenarbeit.<br />
An dieser Stelle<br />
möchten wir uns<br />
außerdem ganz<br />
herzlich bei der<br />
bisherigen JAV<br />
für die gute und<br />
konstruktive Zusammenarbeit<br />
bedanken.<br />
Claudia Mai<br />
Betriebsrätin<br />
Die neue JAV mit Marieluise Steinmetz (Vorsitzende,<br />
links) und Janine Romeis (Schriftführerin,<br />
rechts), Sebastian Weber (stv.<br />
Vorsitzender) ist nicht auf dem Bild.<br />
Der Wahlvorstand gratuliert der neu<br />
gewählten JAV und wünscht viel Erfolg<br />
bei der Arbeit. Auch im Namen des Betriebsrates<br />
wünschen wir der neuen<br />
JAV viel Erfolg und freuen uns auf eine<br />
Claudia Mai<br />
Wahlvorstandsvorsitzende<br />
14<br />
<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> LU<br />
*Unsere Stärke verbindet.
Industriegewerkschaft<br />
Bergbau, Chemie, Energie<br />
Gern gestellte Fragen und unsere Antworten darauf<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
in der letzten <strong>Ausgabe</strong> des <strong>Abbott</strong> <strong>Echo</strong> haben wir unsere neue Rubrik „Gern gestellte Fragen und unsere Antworten<br />
darauf“ zum ersten Mal vorgestellt. Die Themen werden uns so schnell nicht ausgehen, und so haben wir auch diesmal<br />
wieder einige (jahreszeitlich passende) Fragen ausgewählt. Wir freuen uns, wenn Sie uns auch weiterhin fragen!<br />
Ihr Betriebsrat<br />
Wann habe ich Anspruch auf<br />
Jahresleistung (Weihnachtsgeld)?<br />
Im letzten <strong>Abbott</strong> <strong>Echo</strong> widmeten wir<br />
uns der Frage nach dem Anspruch auf<br />
Jahresleistung. Die Anspruchsvoraussetzungen<br />
bei Kündigung sowie nach<br />
Arbeitsunfähigkeit wurden bereits behandelt,<br />
heute beantworten wir die<br />
Frage nach den Anspruchsvoraussetzungen<br />
vor oder nach der Elternzeit.<br />
Anspruchsvoraussetzung vor oder nach<br />
der Elternzeit<br />
Beispiel vor Elternzeit:<br />
Beginn des Mutterschutzes<br />
Geburt des Kindes<br />
Ende Mutterschutz<br />
Beginn Elternzeit<br />
6. März<br />
17. April<br />
12. Juni<br />
13. Juni<br />
Da in diesem Jahr keine drei Monate zusammenhängend<br />
gearbeitet wurden, hat der/die<br />
Arbeitnehmer/in keinen Anspruch auf die ungekürzte<br />
Jahresleistung.<br />
Beispiel Ende der Elternzeit:<br />
Arbeitsaufnahme<br />
13. Juni<br />
Es muss ab diesem Zeitpunkt bis zum Ende des<br />
Kalenderjahres drei Monate zusammenhängend<br />
gearbeitet werden - ohne Unterbrechung<br />
durch Urlaub oder Krankheit. Jeder Urlaubstag<br />
oder Krankheitstag unterbricht den Drei-<br />
Monats-Zeitraum und die Berechnung beginnt<br />
wieder von vorne.<br />
§ 5 Tarifvertrag über Einmalzahlung: Im<br />
Kalenderjahr des Beginns oder der Rückkehr<br />
aus der Elternzeit besteht ein Anspruch<br />
auf die ungekürzte Jahresleistung,wenn<br />
der Arbeitnehmer im Kalenderjahr<br />
mindestens drei Monate zusammenhängend<br />
gearbeitet hat.<br />
Sollte es nicht möglich sein, drei Monate zusammenhängend<br />
zu arbeiten, erhalten Sie die<br />
Jahresleistung anteilig. Für jeden Kalendermonat<br />
eines Jahres, in dem Sie für mindestens<br />
zwölf Arbeitstage Entgelt oder Entgeltfortzahlung<br />
erhalten, haben Sie Anspruch auf ein<br />
Zwölftel der Jahresleistung.<br />
Wie ist die<br />
Arbeitszeit am<br />
31. <strong>Dezember</strong> bei<br />
uns geregelt?<br />
Mitarbeiter mit Gleitzeit:<br />
• Der 31.12. ist arbeitsfrei.<br />
• Es werden 5 ¼ Stunden aus dem Gleitzeitkonto<br />
entnommen. Teilzeitbeschäftigte<br />
werden entsprechend ihres<br />
Teilzeitprozentsatzes behandelt.<br />
Hierbei ist zu beachten,dass Ausfall- oder<br />
Fehlzeiten, auch wenn sie mit Entgeltfortzahlung<br />
verbunden sind, wie z. B. Urlaub,<br />
Mutterschutz, Krankheit, keine<br />
Arbeitsleistung im Sinne dieser Vorschrift<br />
sind und damit den erforderlichen<br />
Drei-Monats-Zeitraum unterbrechen.<br />
Der Abbau von Gleitzeit in Form von individuellen<br />
oder einheitsspezifischen<br />
Gleittagen ist nicht als Ausfall- oder Fehlzeiten<br />
im Sinne dieser Vorschrift anzusehen,<br />
d.h.der Drei-Monats-Zeitraum wird<br />
nicht unterbrochen.<br />
Mitarbeiter ohne Gleitzeit:<br />
• Der 31.12. ist arbeitsfrei.<br />
• Die Mitarbeiter bringen hierfür einen<br />
Urlaubstag ein und erhalten eine Gutschrift<br />
von 2,25 Stunden auf das Freizeitkonto.<br />
Teilzeitbeschäftigte werden<br />
entsprechend ihres Teilzeitprozentsatzes<br />
behandelt.<br />
5
<strong>Abbott</strong><strong>Echo</strong><br />
Industriegewerkschaft<br />
Bergbau, Chemie, Energie<br />
Wann habe ich Anspruch auf bezahlte Freizeit?<br />
Auszug aus dem Manteltarifvertrag für<br />
die chemische Industrie,§ 8 Freistellung<br />
von der Arbeit, Stand: Juni 2005,<br />
I. Freistellungskatalog.<br />
Dem Arbeitnehmer ist ohne Anrechnung<br />
auf seinen Urlaub und ohne<br />
Verdienstminderung Freizeit wie folgt<br />
zu gewähren:<br />
1 Bei seiner Eheschließung 2 Tage<br />
2 Anlässlich der Geburt seines Kindes 1 Tag<br />
3 Bei Teilnahme an der Hochzeit seiner Kinder, Stief- oder Pflegekinder sowie der<br />
goldenen oder diamantenen Hochzeit der Eltern oder Stiefeltern<br />
1 Tag<br />
4 Bei seiner silbernen Hochzeit 1 Tag<br />
5 Bei schwerer Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern,<br />
sofern der Arzt bescheinigt, dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers zur vorläufigen<br />
Sicherung der Pflege erforderlich ist.<br />
(Details siehe im Artikel „Freistellung von der Arbeit bei Erkrankung in der Familie“<br />
auf Seite 3-4)<br />
Bis zu 2 Tage<br />
6 Bei Tod seines Ehegatten 3 Tage<br />
7 Bei Tod seiner Eltern oder Kinder; sowie bei Tod seiner Stiefeltern, Schwiegereltern,<br />
Geschwister, Stiefkinder oder Pflegekinder, falls sie mit ihm in einem gemeinsamen<br />
Haushalt lebten<br />
8 Bei der Teilnahme an der Beisetzung von Stiefeltern, Schwiegereltern, Geschwistern,<br />
Stiefkindern, Schwiegerkindern oder Pflegekindern, die nicht mit ihm in einem gemeinsamen<br />
Haushalt lebten<br />
2 Tage<br />
1 Tag<br />
9 Bei Arbeitsjubiläen nach 25-, 40- und 50-jähriger Betriebszugehörigkeit 1 Tag<br />
10 Bei seinem Umzug, wenn er einen eigenen Hausstand besitzt 1 Tag<br />
Im Rahmen des Freistellungskataloges sind eingetragene Lebensgemeinschaften der Ehe gleichgestellt.<br />
Vertrauensleute und Betriebsrat<br />
der <strong>Abbott</strong> GmbH & Co. KG in<br />
Ludwigshafen wünschen allen<br />
Kolleginnen und Kollegen frohe,<br />
besinnliche Weihnachtsfeiertage und<br />
einen guten Rutsch ins neue Jahr!<br />
Verantwortlich: Frank Löllgen, Bezirksleiter <strong>IG</strong> <strong>BCE</strong>-Bezirk Ludwigshafen • Redaktion: Kira Hinderfeld • Layout: Syskom Werbeagentur, Mönchengladbach • Druck: BWH GmbH -<br />
Medien Kommunikation<br />
6<br />
<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> LU<br />
*Unsere Stärke verbindet.