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Abbott Echo, Ausgabe Dezember 2008 - IG BCE

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<strong>Abbott</strong><strong>Echo</strong><br />

gibt es die Möglichkeit, sich bis zu zehn<br />

Tage unbezahlt freistellen zu lassen. Bei<br />

einer kurzfristigen Freistellung bedarf<br />

es einer ärztlichen Bescheinigung für<br />

die Pflegebedürftigkeit, und das Gesetz<br />

sieht keine Begrenzung vor,sodass auch<br />

eine mehrfache Freistellung erfolgen<br />

kann.<br />

Pflegezeit:<br />

Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf<br />

eine bis zu 6-monatige vollständige<br />

oder teilweise Freistellung, wenn er<br />

einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen<br />

in häuslicher Umgebung<br />

pflegt. Das Gesetz verweist in diesem<br />

Zusammenhang auf die §§14 und<br />

15 SGB XI, d. h. auf die Vorschriften,<br />

die die Pflegebedürftigkeit bzw. den<br />

Personenkreis festlegen.<br />

Auszug: § 14 SGB XI<br />

“Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches<br />

sind Personen, die wegen einer<br />

körperlichen, geistigen oder seelischen<br />

Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen<br />

und regelmäßig wiederkehrenden<br />

Verrichtungen im Ablauf des<br />

täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich<br />

für mindestens sechs Monate,<br />

in erheblichem oder höherem Maße der<br />

Hilfe bedürfen”.<br />

§ 15 SGB XI regelt die Gewährung von<br />

Leistungen = Pflegestufen I – III<br />

Zweite Überschneidung:<br />

1. Freistellung gemäß Manteltarifvertrag<br />

- bei schwerer Erkrankung von zur Hausgemeinschaft<br />

gehörenden Familienmitgliedern,<br />

sofern der Arzt bescheinigt,<br />

dass die Anwesenheit des Arbeitnehmers<br />

zur vorläufigen Sicherung der<br />

Pflege erforderlich ist, und<br />

3. Freistellung gemäß Pflegezeitgesetz -<br />

wenn eine akut auftretende Pflegesituation<br />

vorliegt und eine bedarfsgerechte<br />

Pflege zu organisieren oder eine<br />

Versorgung sicherzustellen ist.<br />

Handelt es sich um ein zur Hausgemeinschaft<br />

gehörendes Familienmitglied,<br />

erhalten Sie gemäß Manteltarifvertrag<br />

2 Tage bezahlte Freistellung<br />

und den Rest (bis zu 8 Tage) als unbezahlte<br />

Freistellung.<br />

Lebt das zu pflegende Familienmitglied<br />

nicht in Ihrem Haushalt, wirkt der<br />

Manteltarifvertrag nicht. Sie haben<br />

Anspruch auf 10 Tage unbezahlte<br />

Freistellung.<br />

Hier sind nun die Tarifvertragsparteien<br />

gefragt, den § 8 MTV Freistellungskatalog<br />

Punkt 5 anzupassen. Betriebsrat<br />

und Geschäftsleitung haben in der<br />

„Rahmenvereinbarung zur Strategischen<br />

Ausrichtung zur Vereinbarung<br />

einer sozialen und familienbewussten<br />

Personalpolitik“, Punkt 4 Familienfreundlichkeit,<br />

f) Pflege von Angehörigen,<br />

Folgendes vereinbart:<br />

<strong>Abbott</strong> wird im Rahmen der gesetzlichen,<br />

tariflichen und betrieblichen<br />

Möglichkeiten Mitarbeiter darin unterstützen,<br />

die Pflege ihrer Angehörigen<br />

beispielsweise durch unbezahlte Freistellungen,<br />

befristete Reduktion der<br />

Arbeitszeit und flexible Gestaltung der<br />

Arbeitszeit zu ermöglichen.<br />

Aufgrund dieser Vereinbarung werden<br />

wir Modelllösungen suchen, um u.a.<br />

evtl. entstehende gesetzliche Lücken<br />

(Rentenanspruch,Krankenversicherung)<br />

zu minimieren bzw. zu vermeiden.<br />

Jugend, Aus- und Weiterbildung bei <strong>Abbott</strong><br />

JAV-Wahl <strong>2008</strong> abgeschlossen<br />

Im November <strong>2008</strong> fanden die Wahlen<br />

zur Jugend- und Auszubildendenvertretung<br />

(JAV) statt. Es waren drei Mitglieder<br />

in die JAV zu wählen.<br />

Die neuen JAV-Mitglieder sind:<br />

Janine Romeis und Marieluise Steinmetz,<br />

beide Auszubildende zur Kauffrau<br />

für Bürokommunikation, und<br />

Sebastian Weber, Auszubildender zum<br />

Pharmakanten. Mittlerweile fand die<br />

konstituierende JAV-Sitzung statt. Dort<br />

wurde Marieluise Steinmetz zur<br />

Vorsitzenden, Sebastian Müller zum<br />

stellvertretenden Vorsitzenden und<br />

Janine Romeis zur Schriftführerin gewählt.<br />

gute Zusammenarbeit.<br />

An dieser Stelle<br />

möchten wir uns<br />

außerdem ganz<br />

herzlich bei der<br />

bisherigen JAV<br />

für die gute und<br />

konstruktive Zusammenarbeit<br />

bedanken.<br />

Claudia Mai<br />

Betriebsrätin<br />

Die neue JAV mit Marieluise Steinmetz (Vorsitzende,<br />

links) und Janine Romeis (Schriftführerin,<br />

rechts), Sebastian Weber (stv.<br />

Vorsitzender) ist nicht auf dem Bild.<br />

Der Wahlvorstand gratuliert der neu<br />

gewählten JAV und wünscht viel Erfolg<br />

bei der Arbeit. Auch im Namen des Betriebsrates<br />

wünschen wir der neuen<br />

JAV viel Erfolg und freuen uns auf eine<br />

Claudia Mai<br />

Wahlvorstandsvorsitzende<br />

14<br />

<strong>IG</strong> <strong>BCE</strong> LU<br />

*Unsere Stärke verbindet.

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