Download - Port of Rotterdam
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SCHIFFFAHRT<br />
Als Hafenmeister von <strong>Rotterdam</strong> und staatlicher Hafenmeister in<br />
der Region <strong>Rotterdam</strong>-Rijnmond heiße ich Sie herzlich willkommen<br />
auf den Wasserwegen dieser Region.<br />
VERKEHRSBEGLEITUNG<br />
Die Binnenschifffahrt ist ein wichtiges Glied in den logistischen Ketten,<br />
die durch <strong>Rotterdam</strong> verlaufen. Von den Gütern, die den <strong>Rotterdam</strong>er<br />
Hafen durchlaufen, wird die Hälfte über die Binnenschifffahrt<br />
transportiert. Deshalb laufen täglich tausende Binnenschiffe in<br />
unseren Hafen ein.<br />
Der Hafenmeister von <strong>Rotterdam</strong> und sein Mitarbeiterstab sind für<br />
eine zügige, saubere, sichere und bewachte Abwicklung dieser<br />
Besuche verantwortlich. Wir versuchen, die Einrichtungen so gut<br />
wie möglich auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abzustimmen.<br />
Wir denken, dass der vorliegende Wegweiser einen Beitrag dazu<br />
liefert. Hier finden Sie Informationen zu Themen, die für Sie von<br />
unmittelbarem Interesse sind: Navigation sowie die unverzichtbare<br />
Kommunikation dabei, der Umgang mit Schad- und Gefahrenst<strong>of</strong>fen,<br />
Liegeplätze und die zugehörigen Einrichtungen.<br />
In vielen dieser Bereiche wird in Abstimmung u.a. mit der Arbeitsgruppe<br />
Werkcommissie Binnenvaartbelangen <strong>Rotterdam</strong><br />
= WBR) gearbeitet, in der die Binnenschifffahrtsorganisationen<br />
vertreten sind.<br />
Alle Informationen in dieser Broschüre finden<br />
Sie auch auf unserer Webseite<br />
www.port<strong>of</strong>rotterdam.com.<br />
René de Vries<br />
Hafenmeister von <strong>Rotterdam</strong> und<br />
staatlicher Hafenmeister in der Region<br />
<strong>Rotterdam</strong>-Rijnmond<br />
Der Hafenmeister hält es für äußerst wichtig, dass es klare<br />
UKW-Kommunikationsregeln im VTS-Gebiet gibt. Die Zunahme<br />
des Verkehrs – und dies mit größeren und schnelleren Schiffen –<br />
macht es notwendig, diese Kommunikation in die richtigen Bahnen<br />
zu lenken.<br />
Der <strong>Rotterdam</strong>er Hafen verfügt daher über eines der am weitesten<br />
entwickelten Systeme für die schnelle, sichere und effiziente<br />
Begleitung des Schiffsverkehrs. Das System besteht aus UKW-<br />
Sende- und Empfangsstationen, 37 Radarposten, drei AIS-Basisempfangsstationen<br />
sowie Kameras (CCTV) an strategischen<br />
Stellen. Hiermit ist die Begleitung der Verkehrsteilnehmer von der<br />
Einfahrt in das VTS-Gebiet bis zum Liegeplatz möglich.
Vessel Traffic Services (VTS)<br />
Von den zwei Verkehrszentralen Hoek von Holland und <strong>Rotterdam</strong> aus organisieren die VTS-Operatoren die Verkehrsbegleitung.<br />
Von hier aus geben sie alle wichtigen Informationen an die Verkehrsteilnehmer durch, die sich im VTS-Gebiet befinden. Dieses<br />
Gebiet ist in elf Sektoren aufgeteilt, und jeder Sektor hat seinen eigenen UKW-Kanal. Wenn sie einen Sektor verlassen und in den<br />
anderen hineinfahren, müssen Sie auf den entsprechenden Kanal umschalten.<br />
Der Verkehrsteilnehmer bleibt stets selber für eine sichere Navigation verantwortlich. Informationen, die Sie durch das Abhören des<br />
UKW-Verkehrs und der Teilnahme daran erlangen, müssen Sie für Ihre Navigation verwenden. Verkehrsanweisungen, vorausgesetzt,<br />
sie entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, sind bindend. Die Verkehrssprache ist primär Niederländisch und sekundär Englisch,<br />
mit Ausnahme der Sektoren auf See, hier ist primär Englisch und sekundär Niederländisch Verkehrssprache.<br />
MELDE- UND ABHÖRPFLICHT<br />
Binnenschifffahrt wie Freizeitschifffahrt (s<strong>of</strong>ern mit UKW-Anlage<br />
ausgestattet) sind melde- und abhörpflichtig.<br />
Hierbei gelten einige Grundregeln:<br />
••<br />
Das Abhören auf dem UKW-Kanal des betreffenden Sektors ist Pflicht.<br />
••<br />
Falls nötig, nehmen Sie an der vor Ort geführten Kommunikation teil.<br />
••<br />
Besonderheiten der Navigation oder Ausrüstung des Schiffes<br />
müssen stets gemeldet werden.<br />
••<br />
Besondere Manöver wie z.B. Kreuzung einer Wasserstraße oder das<br />
Ein- oder Auslaufen im Hafen und jede andere Aktion, die vom<br />
üblichen Verkehrsmuster abweicht, müssen in Voraus gemeldet<br />
werden.<br />
••<br />
Dort, wo innerhalb von <strong>Rotterdam</strong> der Wasserweg nicht von<br />
einem VTS-Sektor abgedeckt ist, melden Sie besondere<br />
Vorkommnisse dem Hafenkoordinationszentrum, Kanal 19.<br />
Auf den UKW-Kanälen darf nur Kommunikation zur Navigation<br />
und/oder Verkehrsabwicklung geführt werden. Fassen Sie sich<br />
hierbei möglichst kurz. Schiffe, die eine Brücke oder Schleuse<br />
passieren wollen, müssen dies beim<br />
Brücken- oder Schleusenwärter über<br />
den betreffenden Sektorenkanal<br />
erbitten. Auch Anfragen zur Reihenfolge<br />
der Durchfahrt erfolgen über den<br />
Brücken- oder Schleusenwärter.<br />
Wenn hierdurch das Abhören des<br />
Sektorenkanals unterbrochen wird,<br />
so muss dies dem VTS-Operator<br />
gemeldet werden. Diese Unterbrechung<br />
muss so kurz wie möglich sein.<br />
VTS SERVICES<br />
VTS-Services liefern frühzeitig<br />
essentielle und aktuelle Informationen zur Unterstützung des<br />
Entscheidungs-findungsprozesses für die Navigation an Bord. Der<br />
VTS-Operator kann Ihnen folgende Services anbieten:<br />
INFORMATIONSSERVICE<br />
Bei den Informationsservices geht es u.a. um Informationen zur<br />
Position, Identität und Zielen anderer Schiffe sowie hydrographische<br />
und meteorologische Informationen.<br />
VERKEHRSORGANISATIONSSERVICES<br />
Die Verkehrsorganisationsservices liefern einen Beitrag zur<br />
Sicherheit und Effizienz des Schiffsverkehrs sowie der Erkennung<br />
eventueller gefährlicher Situationen. Hier geht es um frühzeitige<br />
Informationen, Beratung und Anweisungen.<br />
NAVIGATIONSASSISTENZDIENSTE<br />
Navigationsassistenzdienste können ergänzend zu den Informationsservices<br />
und den Verkehrsorganisationsservices angeboten<br />
werden und bestehen aus Information, Beratung und/oder Anweisungen.<br />
Diese können auf Nachfrage des Verkehrsteilnehmers<br />
gegeben werden, oder dann, wenn die VTS-Stelle dies für<br />
notwendig erachtet. Dies erfolgt in folgenden Situationen:<br />
••<br />
Bei abweichenden Navigations- oder meteorologischen Bedingungen<br />
wie z.B. schlechte Sicht (2000 Meter oder weniger).<br />
••<br />
Bei Defekten und/oder Unzulänglichkeiten an Bord eines Schiffes.<br />
••<br />
Bei einem Unglück.<br />
Navigationsassistenz kann ausschließlich in Gebieten gegeben<br />
werden, wie sie in der VTS-Kommunikationsregeln (“Regeling<br />
Communicatie VTS”), vom 01.01.2010 beschrieben sind. Diese<br />
finden Sie auf www.port<strong>of</strong>rotterdam.com.<br />
UKW-KANÄLE DER VERKEHRSZENTRALEN<br />
Der UKW-Verkehr mit den VTS-Operatoren erfolgt über die zugewiesenen<br />
Sektorenkanäle. Diese UKW-Kanäle sind den verschiedenen<br />
Sektoren zugeordnet, in die der Hafen aufgeteilt ist. Wenn Sie einen<br />
Sektor verlassen und in einen anderen hineinfahren, dann müssen Sie<br />
auf den betreffenden Kanal umschalten. Eine Übersicht über die<br />
Sektoren mit den zugehörigen UKW-Kanälen<br />
finden Sie untenstehend. Sie können diese<br />
Karte auch auf www.port<strong>of</strong>rotterdam.com<br />
herunterladen.<br />
PATROUILLENFAHRZEUGE<br />
Unsere RPA-Patrouillenfahrzeuge sind auf<br />
den Sektorenkanälen und UKW 11 erreichbar<br />
und werden als RPA + Nummer des<br />
entsprechenden Fahrzeuges angesprochen.<br />
BRÜCKEN UND SCHLEUSEN<br />
Die Kommunikation mit Brücken und Schleusen<br />
erfolgt über die dafür zugewiesenen<br />
UKW-Kanäle. Telefonnummern und UKW-Kanäle der Brücken und<br />
Schleusen stehen hinten in dieser Broschüre. Im Heft “Übersicht<br />
Brücken & Schleusen” stehen die Informationen zu allen Brücken<br />
und Schleusen im Hafengebiet von <strong>Rotterdam</strong> wie z.B. Bedienungszeiten,<br />
Erreichbarkeit und Informationen zur Durchfahrt.<br />
Dieses Heft finden Sie auf www.port<strong>of</strong>rotterdam.com.<br />
AUTOMATIC IDENTIFICATION SYSTEM (AIS)<br />
AIS dient der Identifizierung von Schiffen, daneben kann AIS einen<br />
wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit liefern. Dies ist nur dann<br />
möglich, wenn der AIS-Transponder gut funktioniert und die<br />
richtigen Daten sendet. Der Hafenmeister fördert die Verwendung<br />
von AIS im Hafen und erwartet, dass Schiffe, die mit einem<br />
AIS-Transponder ausgerüstet sind, dafür sorgen, dass dieser voll<br />
funktionsfähig ist und die richtigen Daten sendet.<br />
2 SCHIFFFAHRTBROSCHÜRE
Anmeldung von Schiffs-<br />
und Ladungsdaten<br />
Zur Förderung eines sicheren und effizienten Schiffsverkehrs auf den niederländischen Hauptwasserstraßen<br />
werden Schiffs- und Ladungsinformationen in einem landesweiten System gespeichert<br />
(IVS90). Die Anmeldung von Schiffs- und Ladungsinformationen ist Pflicht für:<br />
- Schiffe, die gefährliche St<strong>of</strong>fe transportieren;<br />
- Verbände, die länger als 140 Meter und breiter als 15 Meter sind;<br />
- Schiffe, die länger als 110 Meter sind;<br />
- Schiffe mit mehr als 20 Containern an Bord;<br />
- Passagierschiffe;<br />
- besondere Transporte wie Projektladung, Schwertransporte etc.<br />
Vor einer Reise von <strong>Rotterdam</strong> aus müssen Sie Ihre Schiffs- und Ladungsinformationen digital an die<br />
Zentrale der Hafenmeisterei melden. Die Schiffs- und Ladungsinformationen werden elektronisch<br />
übermittelt.<br />
Operationelle Abfahrtsmeldungen müssen bei einer der unten stehenden Stellen gemeldet werden:<br />
- Erasmusbrücke (UKW-Kanal 14)<br />
- Verkehrszentrale <strong>Rotterdam</strong> (UKW-Kanal 14)<br />
- Zentrale der Hafenmeisterei (UKW-Kanal 14)<br />
Reparaturen<br />
Mit Inkrafttreten der Hafenverwaltungsverordnung <strong>Rotterdam</strong> 2010 wurde die Verpflichtung, eine<br />
Gebührenenthebung für Arbeiten am Schiff zu beantragen, durch allgemeine Regeln in Kombination<br />
mit einer Meldepflicht ersetzt. Bei Reparaturen von höchstens drei Tagen, die den allgemeinen Regeln<br />
entsprechen, genügt eine Meldung beim Hafenmeister.<br />
Wenn die allgemeinen Regeln nicht befolgt werden, muss der Hafenbenutzer weiterhin Gebührenbefreiung<br />
beantragen. So kann der Hafenmeister bestimmte Bedingungen im Sinne der Hafensicherheit<br />
stellen.<br />
Mehr Informationen erhalten Sie bei der Zentrale der Hafenmeisterei.<br />
PORT OF ROTTERDAM AUTHORITY<br />
3
Sicherheit und Umwelt<br />
IM ROTTERDAMER HAFEN GIBT ES REGELN FÜR DEN UMGANG MIT GEFÄHRLICHEN STOFFEN<br />
UND FÜR DAS ANLEGEN VON SCHIFFEN MIT SOLCHER LADUNG.<br />
NUTZUNG DER PETROLEUMHÄFEN<br />
Wenn Schiffe in einem Petroleumhafen laden, löschen oder bunkern müssen, dürfen sie dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.<br />
Gemäß der Hafenverwaltungsordnung <strong>Rotterdam</strong> 2010 gibt es Regeln bezüglich <strong>of</strong>fenen Feuers, Funkenbildung u.Ä.<br />
Daneben werden an dienstleistende Schiffe in den Petroleumhäfen einige Anforderungen gestellt.<br />
Für weitere Informationen zu den Anforderungen, die ein Schiff erfüllen muss, wenden Sie sich bitte – Tag und Nacht – an die Zentrale der<br />
Hafenmeisterei. Auch auf unserer Webseite www.port<strong>of</strong>rotterdam.com finden Sie weitere Informationen.<br />
EINEN LIEGEPLATZ EINNEHMEN<br />
Ein Tankschiff darf nur unter bestimmten Umständen einen Liegeplatz außerhalb eines Petroleumhafens einnehmen. Die Bedingungen<br />
hierfür werden in Artikel 5.5 der Hafenverordnung 2010 beschrieben. Diese finden sie auf www.port<strong>of</strong>rotterdam.com.<br />
Das Einnehmen eines Liegeplatzes muss der Zentrale der Hafenmeisterei gemeldet werden.<br />
Container- und Stückgutfrachter mit bestimmten Mengen gefährlicher St<strong>of</strong>fe dürfen keinen Liegeplatz in der Nähe von Wohngebieten<br />
einnehmen. Hierfür sind in der Hafenverordnung <strong>Rotterdam</strong> Mindestentfernungen festgelegt. Für nähere Informationen nehmen Sie bitte<br />
Kontakt mit der Zentrale der Hafenmeisterei auf.<br />
4 SCHIFFFAHRTBROSCHÜRE
REINIGUNG VON LADUNGSTANKS<br />
Für Reinigungstätigkeiten wie das Waschen und Ventilieren sind besondere Liegeplätze und Bojen ausgewiesen. Reinigungstätigkeiten an<br />
Landungsbrücken und Kais sind nur dann erlaubt, wenn der betreffende Betrieb hierzu die Erlaubnis erteilt. Die in Beilage III der Hafenverordnung<br />
<strong>Rotterdam</strong> 2010 genannten Schiffe dürfen ausschließlich “geschlossen” gereinigt werden. Reinigungstätigkeiten müssen vorab<br />
der Zentrale der Hafenmeisterei gemeldet werden. Mehr Informationen finden Sie auf www.port<strong>of</strong>rotterdam.com.<br />
DESINFIZIERUNG VON LADUNG UND ENTGASUNG VON LADERÄUMEN<br />
Der Hafenmeister gibt unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, einen Liegeplatz zur Desinfizierung durch Begasung oder der<br />
Entgasung von Laderäumen einzunehmen.<br />
PORT OF ROTTERDAM AUTHORITY<br />
5
Zwischenfälle<br />
Neben der Feuerwehr, der Polizei und dem medizinischen Dienst (GHOR) ist der Hafenmeister<br />
einer der Hilfedienstleister innerhalb der Gemeindeorganisation für die Reaktion auf Zwischenfälle.<br />
Das Hafenkoordinationszentrum hat direkte Verbindung mit den Meldestellen anderer<br />
Kerndienstleister.<br />
ZWISCHENFÄLLE UND UNFÄLLE AN BORD<br />
Bei dringend benötigter Hilfe wegen eines Zwischenfalls oder Unfalls an Bord können Sie direkten<br />
Kontakt mit der zentralen Meldestelle der Hafenmeisterei aufnehmen, UKW-Kanal 14. Sie können<br />
natürlich auch 112 wählen.<br />
GRÖSSERE ZWISCHENFÄLLE IM HAFEN<br />
Dank des fortgeschrittenen Verkehrsbegleitungssystems und der strikten Befolgung der Regularien<br />
und Gesetzgebung sind größere Zwischenfälle im <strong>Rotterdam</strong>er Hafen äußerst selten.<br />
Sollte sich dennoch unerwartet ein ernster Zwischenfall ereignen, gehen Sie folgendermaßen vor:<br />
• Wenn Sie die Sirene hören, dann bleiben Sie drinnen, schließen Sie Türen und Fenster sowie<br />
Ventilatoröffnungen.<br />
• Löschen Sie <strong>of</strong>fenes Feuer, und stellen Sie Klimaanlage oder Ventilation ab.<br />
• Hören Sie den UKW-Kanal des Sektors ab, in dem Sie sich befinden.<br />
Siehe hierfür die UKW-Kanalübersicht auf www.port<strong>of</strong>rotterdam.com.<br />
• Stellen Sie Radio Rijnmond (FM 93.4) ein.<br />
Binnenhafengebühren<br />
SEIT JANUAR 2011 HAT SICH BEI DEN BINNENHAFENGEBÜHREN EINIGES VERÄNDERT<br />
Die Tarife der Binnenhafengebühren wurden strukturell um 1 % erhöht. Allerdings gilt für 2011 ein<br />
einmaliger Wirtschaftserholungsrabatt von 3 %. Ab dem 1.Januar 2011 tritt die Schiffsabfallst<strong>of</strong>fregelung<br />
in Kraft. Das bedeutet, dass in <strong>Rotterdam</strong> der Aufschlag für die Abfallbeseitigung aus den Binnenhafengebühren<br />
herausfällt.<br />
Mit einem Jahresabonnement wird es für Sie schnell günstiger. Ein Jahresabonnement ist z.B. um 35 %<br />
günstiger als 52 Wochenscheine.<br />
Auch 2011 können Sie Ihre Rechnung im PDF-Format per E-Mail erhalten. Sie können uns zu jedem<br />
Zeitpunkt Ihre Wahl für digitale oder Fakturierung auf Papier durchgeben.<br />
2011 führen wir den zusätzlichen Verwaltungsrabatt von 2% ein. Dieser Rabatt gilt nur für Bestellungen<br />
über Internet und Bestellungen die Sie mit automatischem Einzug (für Jahresabonnements) oder<br />
einmaliger Ermächtigung (für die sonstigen Abonnementsarten) bezahlen. Wenn Sie für diesen Rabatt<br />
berechtigt sind, wird Ihnen der Gesamtbetrag einmal monatlich, inklusive Spezifikation ausbezahlt. Für<br />
Fragen und Anmerkungen rufen Sie uns bitte unter 010 252 15 23 an.<br />
6 SCHIFFFAHRTBROSCHÜRE
Schiffsabfall<br />
<strong>Rotterdam</strong> ist ein sauberer Hafen. Als Hafenbetreiber wollen<br />
wir das Gebiet in einem möglichst sauberen Zustand halten.<br />
Für die Entsorgung aller Arten von Abfall (Betriebs-, Ladungsoder<br />
Hausabfall) gibt es im Hafen gute Abgabestellen.<br />
Für die Sammlung, Abgabe und Entgegennahme von Öl und Fett<br />
enthaltendem Schiffsbetriebsabfall, Ladungs- und sonstigem Abfall<br />
wurde von Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und den<br />
Niederlanden eine einheitliche Regelung im Abfallübereinkommen<br />
(CDNI) festgelegt. In den Niederlanden wurde diese Gesetzgebung<br />
im Beschluss zu den Schiffsabfällen der Rhein- und Binnenschifffahrt<br />
(Scheepsafvalst<strong>of</strong>fen Besluit Rijn- en binnenvaart) aufgenommen.<br />
Darin werden drei Arten von Abfall unterschieden:<br />
A. Öl und Fett enthaltender Schiffsbetriebsabfall;<br />
B. Ladungsabfall;<br />
C. Sonstiger Abfall.<br />
viel davon abgeliefert wird, muss der Schiffsführer auf eventuelle<br />
Nachfrage eines Kontrolleurs Auskunft geben können.<br />
Für mehr Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Meldeund<br />
Informationsstelle der Zentrale der Hafenmeisterei auf: Hier<br />
können Sie auch für eventuelle Konflikte zum Vertrag Kontakt<br />
aufnehmen.<br />
C. Sonstige Schiffsabfallst<strong>of</strong>fe<br />
Sonstige Schiffsabfallst<strong>of</strong>fe sind alles, was nicht unter A oder B fällt.<br />
Hierzu gehören Hausmüll, Haushaltsabwässer, Schmutzwasser aus<br />
Laderäumen und Tanks und alle nicht ölhaltigen Abfallarten, darunter<br />
Sondermüll wie z.B. Batterien. Hierbei handelt es sich um Abfälle<br />
aus den Haushalten der Schiffer und der Betriebsführung an Bord.<br />
Bei den öffentlichen Liegeplätzen stehen Abfallcontainer für Ihren<br />
Hausmüll. Haben Sie jedoch (Haushalts-) Sperrmüll und/oder<br />
Gefährlichen Abfall zu entsorgen, dann können Sie diesen an einer<br />
Sammelstelle entsorgen, die eine Übereinkunft mit der SAB hat.<br />
A. Öl und Fett enthaltender Schiffsbetriebsabfall<br />
Dies sind Abfallst<strong>of</strong>fe aus dem Maschinenraum, wie z.B. Leckwasser,<br />
benutztes Öl, Filter, Putzlappen und benutztes Fett. Dieser Abfall<br />
muss (gegen Empfangsquittung) an einer Sammelstelle abgegeben<br />
werden, die eine Übereinkunft mit der Abfallorganisation SAB<br />
(Stichting Scheepsafvalst<strong>of</strong>fen en Vaardocumenten Binnenvaart) hat.<br />
B. Ladungsabfall<br />
Ladungsabfall entsteht beim Umschlag und dem Transport fester und<br />
flüssiger Ladung. Der Empfänger oder Absender ist grundsätzlich<br />
für die Reinigung der Schiffsräume und Decks nach der Löschung<br />
verantwortlich. Er gibt an, wo der Abfall entsorgt werden kann.<br />
Die Kosten werden mit dem Empfänger/Absender verrechnet.<br />
Über die Art der Reinigung, wie viel Abfall angefallen ist und wie<br />
Für mehr Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Zentrale<br />
der Hafenmeisterei oder der SAB auf.<br />
Teil A ist seit Januar 2011 gültig. Ab dem 1. Januar tritt Teil C in Kraft,<br />
soweit es Haushaltsabfall von Hotelschiffen mit mehr als fünfzig<br />
Schlafplätzen betrifft.<br />
Umweltkontrollen<br />
Um die ordnungsgemäße Entsorgung von Schiffsabfällen zu fördern,<br />
kontrollieren Mitarbeiter der Hafenmeisterei regelmäßig an Bord von<br />
Schiffen die Befolgung der Umweltvorschriften und des Schiffsabfallst<strong>of</strong>fbeschlusses.<br />
Zuwiderhandlungen werden stets geahndet. Verunreinigungen<br />
werden auf Kosten des Verursachers beseitigt.<br />
Abfallst<strong>of</strong>fe in der Binnenschifffahrt<br />
Teil C<br />
Sonstige Abfallst<strong>of</strong>fe<br />
Teil A<br />
Öl- und Fett enthaltende<br />
Abfallst<strong>of</strong>fe<br />
Teil B<br />
Ladungsabfall<br />
Restabfall<br />
Gefährliche Abfälle<br />
(kein Öl enthaltend)<br />
Gefährliche Abfälle<br />
(Öl enthaltend)<br />
Ölverschmutztes Wasser<br />
• Hausmüll<br />
• Feuerlöscher<br />
• Autoreifen<br />
• Elektroschrott<br />
• Haushaltsabwässer<br />
• Reinigungsschlamm<br />
• Schmutzflüssigkeiten,<br />
die nicht unter Teil A fallen<br />
• Batterien<br />
• Akkus<br />
• Farbreste<br />
• Sonstige gefährliche Abfälle<br />
• Putzlappen<br />
• Ölfilter<br />
• FiPu-Säcke<br />
• Achsenfett<br />
• Schmiermittel<br />
• Etc.<br />
• Leckwasser<br />
• Altöl<br />
• Sonstige Fett und Öl<br />
enthaltende St<strong>of</strong>fe<br />
• Waschwasser<br />
• Ladungsreste<br />
• Umschlagreste<br />
• Wird von der Gemeinde/dem Seehafen geregelt<br />
• Abgabeformular (S-Formular)<br />
• Ölabgabeheft<br />
• S-Formular<br />
• Entladebescheinigung<br />
• Zusätzliche Entladebescheinigung<br />
• Nachweis Einheitstransport<br />
PORT OF ROTTERDAM AUTHORITY<br />
7
Liegeplätze<br />
Eine vollständige Übersicht über die Liegplätze im Verwaltungsgebiet<br />
des <strong>Rotterdam</strong>er Hafens finden Sie auf unserer<br />
Webseite: www.port<strong>of</strong>rotterdam.com.<br />
In <strong>Rotterdam</strong> können Sie einen Liegeplatz einnehmen:<br />
••<br />
überall dort, wo dies mit Verkehrszeichen angegeben ist;<br />
••<br />
mit einer Erlaubnis auf Basis der Kaigeldverordnung;<br />
••<br />
mit Zustimmung des Vermieters oder Pächters eines an einen<br />
Liegeplatz grenzenden Grundstücks;<br />
••<br />
mit Zustimmung des Hafenmeisters.<br />
Wenn die Umstände es erfordern, müssen Sie den Ankeroder<br />
Liegeplatz s<strong>of</strong>ort verlassen. Dies kann z.B. der Fall<br />
sein, bei Gefahr im Verzug, besonderem Transport, Stapellauf,<br />
Veranstaltungen oder der Änderung der Bestimmung des<br />
Liegeplatzes. Um einen Liegeplatz an einem anderen Ort<br />
einzunehmen, muss bei der Zentrale der Hafenmeisterei um<br />
Erlaubnis ersucht werden.<br />
Der Gebrauch von Pfahlankern ist an einigen Stellen des Amazonehaven,<br />
des Seinehaven, des Calandkanaal und des Hartelkanaal<br />
erlaubt.<br />
AUTOABLADEPLÄTZE<br />
Liegeplätze, an denen kurz zum Auf- oder Abladen des Autos<br />
angelegt werden kann, finden Sie an folgenden Standorten: Stadhouderskade,<br />
Boerengat, Maashaven. Im Hafen Botlek sind dies der 3.<br />
Petroleumhaven, Calandkanaal (Uferfrontnummer 5710), Pionierkade<br />
und die Hartelkade. Die Anlegestellen an der Stadhouderskade und<br />
im 3. Petroleumhaven sind auch für Kegelschiffe geeignet.<br />
STADT<br />
Im Stadtgebiet gibt es eine große Anzahl von Liegeplätzen für die<br />
Binnenschifffahrt. Der Maashaven bietet die meisten Liegeplätze. Auf<br />
der Webseite www.port<strong>of</strong>rotterdam.com werden die Liegeplätze für<br />
das Stadtgebiet angezeigt, mit der zulässigen Gesamtbreite aller<br />
Schiffe an den jeweiligen Liegeplätzen. Steht an einem Standort: B95, so heißt dies, dass an diesem Standort drei<br />
Schiffe mit einer Länge von mindestens 95 Metern liegen dürfen.<br />
VERBOT DES GEBRAUCHS VON ANKERN UND PFAHLANKERN<br />
Auf dem Grund des Hafens befinden sich zahlreiche infrastrukturelle<br />
Anlagen wie z.B. Bodenschutz, Leitungen und Kabel. Um ihre<br />
Beschädigung zu verhindern, ist die Verwendung Pfahlankern und<br />
Ankern im Hafengebiet verboten, es sei denn, es wird mit einem<br />
Schild erlaubt.<br />
TRINKWASSERZAPFSTELLEN<br />
Möglichkeiten zur Trinkwasseraufnahme bestehen an folgenden<br />
Standorten: Parksluizen, Pionierkade und Stadhouderskade (auch<br />
für Kegelschiffe). Für die Anlieferung an anderen Liegeplätzen<br />
können Sie sich an das Trinkwasserboot wenden.<br />
BENUTZUNG VON LANDSTROM<br />
Überall dort, wo Landstrom verfügbar ist, ist die Benutzung von<br />
Stromgeneratoren verboten. Die Nutzung von Landstrom für die<br />
Binnenschifffahrt sorgt für reinere Luft. In der unmittelbaren<br />
Umgebung ist der Ausstoß von Stickoxyden und Feinstaub<br />
geringer. Auch der CO2-Ausstoß verringert sich. Außerdem werden<br />
Umgebung und Schiffsmannschaft nicht mehr von laufenden<br />
Generatoren belästigt. Landstrom sorgt somit auch für eine höhere<br />
Lebensqualität und ein positives Bild der Binnenschifffahrt. Das<br />
Verbot gilt nicht, wenn Sie kurz vor der Abreise den<br />
Motor starten.<br />
Landstrom ist einfach und schnell benutzbar, da es sich<br />
um ein einheitliches Nutzung- und Zahlungssystem<br />
handelt. Für seine Entwicklung haben die <strong>Port</strong> <strong>of</strong> <strong>Rotterdam</strong> Authority,<br />
die Provinzen Südholland, der Amsterdamer Hafen und die Städte<br />
der Region Dordrecht zusammengearbeitet.<br />
Ein spezielles Verkehrsschild zeigt das Vorhandensein von<br />
Landstromkästen an. Das Schild wurde in die geplante Neuauflage<br />
des Binnenschifffahrtspolizeireglement (BPR) aufgenommen. Mehr<br />
Informationen auf www.walstroom.nl.<br />
Die <strong>Port</strong> <strong>of</strong> <strong>Rotterdam</strong> Authority ist selber auch aktiv an der Verbesserung<br />
der Luftqualität in der Region beteiligt. Mit unserer Initiative<br />
Voortvarend Besparen regen wir unsere eigenen Wasserfahrzeuge<br />
an, weniger Treibst<strong>of</strong>f zu verbrauchen. Durch die Nachrüstung von<br />
RPA 14 und 15 werden diese bald zu besonders sauberen<br />
Fahrzeugen (Nachbehandlung der Abgase).<br />
8 SCHIFFFAHRTBROSCHÜRE
Saubere Regelungen für<br />
die Binnenschifffahrt<br />
NEUE REGELUNGEN FÖRDERN EINE SAUBERE BINNENSCHIFFFAHRT IN<br />
ROTTERDAM<br />
FÖRDERSTIFTUNG ‘SAUBERE BINNENSCHIFFFAHRT UND<br />
NACHHALTIGE LOGISTIK IN ROTTERDAM‘<br />
Die <strong>Port</strong> <strong>of</strong> <strong>Rotterdam</strong> Authority will mit der temporären Förderstiftung<br />
‘Saubere Binnenschifffahrt und nachhaltige Logistik in<br />
<strong>Rotterdam</strong>‘ einen Beitrag zu einem saubereren Hafen liefern.<br />
Die Stiftung liefert dem Sektor einen finanziellen Beitrag zur<br />
Verringerung des Treibst<strong>of</strong>fverbrauchs und von Emissionen in<br />
der Region <strong>Rotterdam</strong>.<br />
KONTAKTDATEN<br />
PORT OF ROTTERDAM AUTHORITY N.V.<br />
World <strong>Port</strong> Center<br />
Wilhelminakade 909<br />
Havennummer 1247<br />
Postbus 6622<br />
3002 AP <strong>Rotterdam</strong><br />
T +31 (0)10 252 10 10<br />
F +31 (0)10 252 10 20<br />
I www.port<strong>of</strong>rotterdam.com<br />
BINNENHAFENGEBÜHREN<br />
Abteilung Hafengebühren<br />
T + 31 (0)10 252 15 23<br />
Das Expertisen- und Innovationszentrum Binnenschifffahrt (EICB)<br />
wird im Auftrag der <strong>Port</strong> <strong>of</strong> <strong>Rotterdam</strong> Authority die Förderungsregelung<br />
umsetzen. Anträge zur Förderung können von Unternehmen,<br />
Gesellschaften öffentlichen Rechts oder einer Kombination aus<br />
beidem eingereicht werden. Der Innovative Rat des EICB prüft<br />
die Anträge. Anträge auf einen finanziellen Beitrag können vom<br />
1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 15.Oktober<br />
eingereicht werden.<br />
HAFENMEISTEREI<br />
HAFENKOORDINATIONSZENTRUM<br />
Schichtleiter Verkehrsplanung und -operationen<br />
T + 31 (0)10 252 24 00<br />
UKW-Kanal 19<br />
ZENTRALE HAFENMEISTEREI<br />
T + 31 (0)10 252 10 00<br />
F + 31 (0)10 252 16 00<br />
E CMH@port<strong>of</strong>rotterdam.com<br />
UKW-Kanal 14<br />
GREEN AWARD JETZT AUCH FÜR DIE BINNENSCHIFFFAHRT<br />
Fördern und Sichtbarmachen der sauberen Binnenschifffahrt –<br />
dies sind die Ziele des neuen Umweltlabels, das die Stiftung<br />
Green Award auf Bitten von Binnenschifffahrtsorganisationen<br />
und Seehafenbetreibern entwickelt hat.<br />
Der Green Award für die Binnenschifffahrt ist auf Basis des<br />
gleichnamigen Labels entstanden, welches 1994 eingeführt<br />
wurde um die Qualität von Seeschiffen zu fördern. Auf der<br />
ganzen Welt sind (auf freiwilliger Basis) Schiffe, Reedereien und<br />
Ölgesellschaften vom Green Award auf den Gebieten Qualität,<br />
Sicherheit und Umwelt zertifiziert worden. Die Vorteile für<br />
besonders saubere und sichere Schiffe sind: Verbesserung des<br />
Rufs, eine bessere Ausgangsposition bei der Auftragsvergabe<br />
und Gebührenrabatte für Seehäfen, Lotsen und Kurse.<br />
VERKEHRSZENTRALE HOEK VAN HOLLAND<br />
T + 31 (0)10 252 28 01<br />
UKW-Kanal 11<br />
VERKEHRSZENTRALE ROTTERDAM<br />
T + 31 (0)10 252 27 01<br />
UKW-Kanal 11<br />
BESCHWERDENABWICKLUNG<br />
Die Hafenmeisterei will eventuelle Beschwerden schnell<br />
und gut verarbeiten. Beschwerden können schriftlich an<br />
folgende Adresse eingereicht werden:<br />
PORT OF ROTTERDAM AUTHORITY N.V.<br />
Klachtendesk divisie Havenmeester<br />
(Beschwerdestelle Hafenmeisterei)<br />
Postbus 6622<br />
3002 AP <strong>Rotterdam</strong><br />
F + 31 (0)10 252 43 99<br />
E KlachtendeskDHMR@port<strong>of</strong>rotterdam.com<br />
PORT OF ROTTERDAM AUTHORITY<br />
9
Binnenschifffahrtsorganisationen<br />
Bureau Telematica Binnenschifffahrt<br />
Vasteland 12e<br />
3011 BL <strong>Rotterdam</strong><br />
T +31 (0)10 206 06 06<br />
E bureau.telematica@binnenvaart.org<br />
I www.binnenvaart.org<br />
Internationale Vereinigung Rheinschiffsregister (IVR)<br />
Vasteland 12e<br />
3011 BL <strong>Rotterdam</strong><br />
T +31 (0)10 411 60 70<br />
E info@ivr.nl<br />
I www.ivr.nl<br />
Informationsbüro Binnenschifffahrt<br />
Vasteland 12e<br />
3011 BL <strong>Rotterdam</strong><br />
T +31 (0)10 412 91 51<br />
E bvb@inlandshipping.com<br />
I www.inlandshipping.com<br />
Büro Binnenschifffahrt<br />
Vasteland 12e<br />
3011 BL <strong>Rotterdam</strong><br />
T +31 (0)10 206 06 00<br />
E info@kantoorbinnenvaart.org<br />
I www.kantoorbinnenvaart.org<br />
Zentralbüro für die Rhein- und Binnenschifffahrt (CBRB)<br />
Vasteland 12e<br />
3011 BL <strong>Rotterdam</strong><br />
T +31 (0)10 7989800<br />
E cbrb@binnenvaart.nl<br />
I www.cbrb.nl<br />
Koninklijke Schippersvereniging Schuttevaer<br />
Vasteland 12e<br />
3011 BL <strong>Rotterdam</strong><br />
T +31 (0)10 412 91 36<br />
E info@ksvschuttevaer.nl<br />
I www.koninklijkeschuttevaer.nl<br />
Expertisen- und Innovationszentrum Binnenschifffahrt<br />
Vasteland 12e<br />
3011 BL <strong>Rotterdam</strong><br />
T+31 (0)10 7989830<br />
E eicb@binnenvaart.nl<br />
I www.eicb.nl<br />
Stiftung Schiffsabfall und Fahrtdokumente<br />
Binnenschifffahrt (SAB)<br />
Vasteland 12e<br />
3011 BL <strong>Rotterdam</strong><br />
T +31 (0)10 412 95 44<br />
E sabinfo@sabni.nl<br />
I www.sabni.nl<br />
Boerengatbrug UKW 20 +31 (0)10 - 411 37 72<br />
22:30 - 06:30 Bedienung über Erasmusbrug<br />
Botlekbrug UKW 18 +31 (0)10 - 416 09 79<br />
Calandbrug Bedienung über UKW 22 +31 (0)10 - 503 21 88<br />
Verkeersmanagement Centrale in Rhoon<br />
Hogebrug UKW 22 +31 (0)10 - 415 32 47<br />
• Spaansebrug<br />
Lage Erfbrug UKW 22 +31 (0)10 - 477 00 47<br />
Mathenesserbrug UKW 22 +31 (0)10 - 477 06 37<br />
• Beukelsbrug<br />
Nieuwe Leuvebrug UKW 20 +31 (0)10 - 413 18 05<br />
22:30 - 06:30 Bedienung über Erasmusbrug<br />
Parksluizen UKW 22 +31 (0)10 - 436 54 05<br />
• Pieter de Hoochbrug<br />
Erasmusbrug UKW 20 +31 (0)10 - 485 79 00<br />
• Koninginnebrug<br />
• Spoorbrug Koningshaven (Eisenbahnbrücke)<br />
• Spoorweghavenbrug<br />
• Piekbrug<br />
• Nassauhavenbrug<br />
• Binnenhavenbrug<br />
• L. Pinc<strong>of</strong>fsbrug<br />
Schleuse Rozenburgsesluis UKW 22 +31 (0)181 - 21 41 15<br />
• Harmsenbrug<br />
• Suurh<strong>of</strong>fbrug<br />
Recreatie posten<br />
Prinses Irenebrug +31 (0)10 - 420 11 87 +31 (0)6 - 5381 86 72 (1)<br />
Berg- en Broekse Verlaat +31 (0)10 - 418 65 14 (2) +31 (0)6 - 5381 86 72 (1)<br />
Bergsluis +31 (0)10 - 466 09 29 (2) +31 (0)6 - 5381 86 72 (1)<br />
Kralingse Verlaat +31 (0)10 - 452 23 50 (2) +31 (0)6 - 5381 86 72 (1)<br />
(1) Gilt von 16.10 bis zum 15.04.<br />
(2) Nur in der Sommerperiode vom 16.04 bis zum 15.10.<br />
10 SCHIFFFAHRTBROSCHÜRE • PORT OF ROTTERDAM AUTHORITY