Download - Port of Rotterdam
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Anmeldung von Schiffs-<br />
und Ladungsdaten<br />
Zur Förderung eines sicheren und effizienten Schiffsverkehrs auf den niederländischen Hauptwasserstraßen<br />
werden Schiffs- und Ladungsinformationen in einem landesweiten System gespeichert<br />
(IVS90). Die Anmeldung von Schiffs- und Ladungsinformationen ist Pflicht für:<br />
- Schiffe, die gefährliche St<strong>of</strong>fe transportieren;<br />
- Verbände, die länger als 140 Meter und breiter als 15 Meter sind;<br />
- Schiffe, die länger als 110 Meter sind;<br />
- Schiffe mit mehr als 20 Containern an Bord;<br />
- Passagierschiffe;<br />
- besondere Transporte wie Projektladung, Schwertransporte etc.<br />
Vor einer Reise von <strong>Rotterdam</strong> aus müssen Sie Ihre Schiffs- und Ladungsinformationen digital an die<br />
Zentrale der Hafenmeisterei melden. Die Schiffs- und Ladungsinformationen werden elektronisch<br />
übermittelt.<br />
Operationelle Abfahrtsmeldungen müssen bei einer der unten stehenden Stellen gemeldet werden:<br />
- Erasmusbrücke (UKW-Kanal 14)<br />
- Verkehrszentrale <strong>Rotterdam</strong> (UKW-Kanal 14)<br />
- Zentrale der Hafenmeisterei (UKW-Kanal 14)<br />
Reparaturen<br />
Mit Inkrafttreten der Hafenverwaltungsverordnung <strong>Rotterdam</strong> 2010 wurde die Verpflichtung, eine<br />
Gebührenenthebung für Arbeiten am Schiff zu beantragen, durch allgemeine Regeln in Kombination<br />
mit einer Meldepflicht ersetzt. Bei Reparaturen von höchstens drei Tagen, die den allgemeinen Regeln<br />
entsprechen, genügt eine Meldung beim Hafenmeister.<br />
Wenn die allgemeinen Regeln nicht befolgt werden, muss der Hafenbenutzer weiterhin Gebührenbefreiung<br />
beantragen. So kann der Hafenmeister bestimmte Bedingungen im Sinne der Hafensicherheit<br />
stellen.<br />
Mehr Informationen erhalten Sie bei der Zentrale der Hafenmeisterei.<br />
PORT OF ROTTERDAM AUTHORITY<br />
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