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Download - Port of Rotterdam

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Anmeldung von Schiffs-<br />

und Ladungsdaten<br />

Zur Förderung eines sicheren und effizienten Schiffsverkehrs auf den niederländischen Hauptwasserstraßen<br />

werden Schiffs- und Ladungsinformationen in einem landesweiten System gespeichert<br />

(IVS90). Die Anmeldung von Schiffs- und Ladungsinformationen ist Pflicht für:<br />

- Schiffe, die gefährliche St<strong>of</strong>fe transportieren;<br />

- Verbände, die länger als 140 Meter und breiter als 15 Meter sind;<br />

- Schiffe, die länger als 110 Meter sind;<br />

- Schiffe mit mehr als 20 Containern an Bord;<br />

- Passagierschiffe;<br />

- besondere Transporte wie Projektladung, Schwertransporte etc.<br />

Vor einer Reise von <strong>Rotterdam</strong> aus müssen Sie Ihre Schiffs- und Ladungsinformationen digital an die<br />

Zentrale der Hafenmeisterei melden. Die Schiffs- und Ladungsinformationen werden elektronisch<br />

übermittelt.<br />

Operationelle Abfahrtsmeldungen müssen bei einer der unten stehenden Stellen gemeldet werden:<br />

- Erasmusbrücke (UKW-Kanal 14)<br />

- Verkehrszentrale <strong>Rotterdam</strong> (UKW-Kanal 14)<br />

- Zentrale der Hafenmeisterei (UKW-Kanal 14)<br />

Reparaturen<br />

Mit Inkrafttreten der Hafenverwaltungsverordnung <strong>Rotterdam</strong> 2010 wurde die Verpflichtung, eine<br />

Gebührenenthebung für Arbeiten am Schiff zu beantragen, durch allgemeine Regeln in Kombination<br />

mit einer Meldepflicht ersetzt. Bei Reparaturen von höchstens drei Tagen, die den allgemeinen Regeln<br />

entsprechen, genügt eine Meldung beim Hafenmeister.<br />

Wenn die allgemeinen Regeln nicht befolgt werden, muss der Hafenbenutzer weiterhin Gebührenbefreiung<br />

beantragen. So kann der Hafenmeister bestimmte Bedingungen im Sinne der Hafensicherheit<br />

stellen.<br />

Mehr Informationen erhalten Sie bei der Zentrale der Hafenmeisterei.<br />

PORT OF ROTTERDAM AUTHORITY<br />

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