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Mietvertrag über Wohnraum - Rheiner Siedlungsbau GmbH

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en und der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen<br />

Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.<br />

2. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.<br />

§ 545 BGB, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses in einem solchen Fall fingiert, findet keine Anwendung. Fortsetzung<br />

oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen vereinbart werden.<br />

§ 3 Mietzins, Betriebskosten, Mietsicherheit, Bankbürgschaft, Untermietzuschlag<br />

1. Der Mietzins beträgt monatlich<br />

(in Worten: EUR)<br />

EUR<br />

Die Wohnung ist preisgebunden. Sie ist mit Mitteln aus öffentlichen<br />

Haushalten des Bundes, Landes oder der Kommune gefördert.<br />

Aufgrund dieser Förderung sind bezüglich des Mietzinses die<br />

unter Ziff. 8 und § 5 für preisgebundenen <strong>Wohnraum</strong> geltenden<br />

Regelungen zu beachten.<br />

2. Vorauszahlung für Nebenkosten ohne Heizungskosten (Ziff. 6) monatlich<br />

3. Vorauszahlung für Heizungskosten (vgl. Ziff. 6) monatlich<br />

4. Vorauszahlung monatlich für Wasserverbrauch/Kanalgebühren (Ziff 6) monatl<br />

(Zahl der die Wohnung beziehenden Personen: )<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

5. Festbetrag , monatlich EUR<br />

<br />

Summe der monatlichen Zahlungen zur Zeit des Vertragsschlusses,<br />

zahlbar bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus<br />

EUR<br />

=========<br />

Der Mieter ist auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, die Miete – einschließlich Zuschlägen, Vergütungen und Vorauszahlungen<br />

– von einem Konto bei einem Geldinstitut abbuchen zu lassen und die dazu erforderliche Abbuchungsermächtigung<br />

zu erteilen. Der Mieter hat ggf. ein Konto bei einem Geldinstitut anzulegen und für die Deckung des Kontos<br />

in Höhe der monatlich zu leistenden laufenden Zahlungen zu sorgen. Die dem Vermieter berechneten Kosten nicht eingelöster<br />

Lastschriften oder Abbuchungsanweisungen hat der Mieter zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der<br />

Mieter berechtigt, die Abbuchungsermächtigung für die Zukunft zu widerrufen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung<br />

kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vermieter<br />

berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% Punkten <strong>über</strong> dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Für jede<br />

Mahnung wird eine pauschale Mahngebühr von 5,- EUR berechnet.<br />

Eingehende Zahlungen, die nicht zur Tilgung sämtlicher Rückstände ausreichen, werden zunächst auf die durch den Verzug<br />

entstandenen Kosten, einschließlich etwaiger Prozesskosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld, und<br />

zwar<br />

zunächst auf die ältere Schuld, angerechnet.<br />

Abbuchungsermächtigung:<br />

Der Vermieter wird insoweit ermächtigt, die monatlichen Zahlungen sowie etwaige Nachzahlungen aus Nebenkosten und<br />

Mietkautionsraten vom nachfolgenden Konto des Mieters jeweils zur Fälligkeit abzubuchen:<br />

Kontonummer: bei der (BLZ: ) Kontoinhaber:<br />

Wenn das angegebene Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes<br />

keine Verpflichtung zur Einlösung. Der Vermieter weist daraufhin, dass die Abbuchungsaufträge die Angabe des Zahlungsgrundes<br />

enthalten und an die bezeichnete Bank weitergegeben werden. Bei Rücklastschriften oder verweigerter Einlösung<br />

ist der Vermieter nicht zur erneuten Ausbübung der Abbuchungsermächtigung verpflichtet.<br />

Selbstzahler:<br />

Für den Fall, dass Abbuchungsermächtigung nicht vereinbart wird, ist der Mieter verpflichtet, die Miete zum Fälligkeitszeitpunkt<br />

auf das nachfolgende Konto zu <strong>über</strong>weisen.<br />

Kontonummer: bei der (BLZ: ) Kontoinhaber:<br />

6. Neben dem Mietzins nach Ziff. 1 hat der Mieter nachfolgende Betriebs- und sonstige Nebenkosten gemäß<br />

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