Mietvertrag über Wohnraum - Rheiner Siedlungsbau GmbH
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en und der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen<br />
Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.<br />
2. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.<br />
§ 545 BGB, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses in einem solchen Fall fingiert, findet keine Anwendung. Fortsetzung<br />
oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen vereinbart werden.<br />
§ 3 Mietzins, Betriebskosten, Mietsicherheit, Bankbürgschaft, Untermietzuschlag<br />
1. Der Mietzins beträgt monatlich<br />
(in Worten: EUR)<br />
EUR<br />
Die Wohnung ist preisgebunden. Sie ist mit Mitteln aus öffentlichen<br />
Haushalten des Bundes, Landes oder der Kommune gefördert.<br />
Aufgrund dieser Förderung sind bezüglich des Mietzinses die<br />
unter Ziff. 8 und § 5 für preisgebundenen <strong>Wohnraum</strong> geltenden<br />
Regelungen zu beachten.<br />
2. Vorauszahlung für Nebenkosten ohne Heizungskosten (Ziff. 6) monatlich<br />
3. Vorauszahlung für Heizungskosten (vgl. Ziff. 6) monatlich<br />
4. Vorauszahlung monatlich für Wasserverbrauch/Kanalgebühren (Ziff 6) monatl<br />
(Zahl der die Wohnung beziehenden Personen: )<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
5. Festbetrag , monatlich EUR<br />
<br />
Summe der monatlichen Zahlungen zur Zeit des Vertragsschlusses,<br />
zahlbar bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus<br />
EUR<br />
=========<br />
Der Mieter ist auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, die Miete – einschließlich Zuschlägen, Vergütungen und Vorauszahlungen<br />
– von einem Konto bei einem Geldinstitut abbuchen zu lassen und die dazu erforderliche Abbuchungsermächtigung<br />
zu erteilen. Der Mieter hat ggf. ein Konto bei einem Geldinstitut anzulegen und für die Deckung des Kontos<br />
in Höhe der monatlich zu leistenden laufenden Zahlungen zu sorgen. Die dem Vermieter berechneten Kosten nicht eingelöster<br />
Lastschriften oder Abbuchungsanweisungen hat der Mieter zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der<br />
Mieter berechtigt, die Abbuchungsermächtigung für die Zukunft zu widerrufen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung<br />
kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Vermieter<br />
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% Punkten <strong>über</strong> dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Für jede<br />
Mahnung wird eine pauschale Mahngebühr von 5,- EUR berechnet.<br />
Eingehende Zahlungen, die nicht zur Tilgung sämtlicher Rückstände ausreichen, werden zunächst auf die durch den Verzug<br />
entstandenen Kosten, einschließlich etwaiger Prozesskosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld, und<br />
zwar<br />
zunächst auf die ältere Schuld, angerechnet.<br />
Abbuchungsermächtigung:<br />
Der Vermieter wird insoweit ermächtigt, die monatlichen Zahlungen sowie etwaige Nachzahlungen aus Nebenkosten und<br />
Mietkautionsraten vom nachfolgenden Konto des Mieters jeweils zur Fälligkeit abzubuchen:<br />
Kontonummer: bei der (BLZ: ) Kontoinhaber:<br />
Wenn das angegebene Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes<br />
keine Verpflichtung zur Einlösung. Der Vermieter weist daraufhin, dass die Abbuchungsaufträge die Angabe des Zahlungsgrundes<br />
enthalten und an die bezeichnete Bank weitergegeben werden. Bei Rücklastschriften oder verweigerter Einlösung<br />
ist der Vermieter nicht zur erneuten Ausbübung der Abbuchungsermächtigung verpflichtet.<br />
Selbstzahler:<br />
Für den Fall, dass Abbuchungsermächtigung nicht vereinbart wird, ist der Mieter verpflichtet, die Miete zum Fälligkeitszeitpunkt<br />
auf das nachfolgende Konto zu <strong>über</strong>weisen.<br />
Kontonummer: bei der (BLZ: ) Kontoinhaber:<br />
6. Neben dem Mietzins nach Ziff. 1 hat der Mieter nachfolgende Betriebs- und sonstige Nebenkosten gemäß<br />
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