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7.3.4.3 Die Grabenfräse:<br />
Ob die Grabenfräse thematisiert werden soll, bitte vor Ort mit der unteren<br />
Naturschutzbehörde abstimmen (ggf. Folie 13 weglassen!)<br />
Grabenfräse = wirtschaftlich, aber ökologisch vernichtend:<br />
Der Einsatz von Grabenfräsen zerstört die Grabenvegetation. Die Tierwelt im Graben<br />
wird zu einem hohen Anteil vernichtet. Sowohl bei der Flora und als auch bei der<br />
Fauna findet eine Wiederbesiedelumg nach einem solchen massiven Eingriff nur<br />
langfristig statt. Auf angrenzenden wertvollen Magerstandorten kann die flächige<br />
Verteilung des Grabenaushubs und die damit verbundene Nährstoffanreicherung die<br />
typischen Pflanzengesellschaften verdrängen.<br />
Gesetzliche Regelungen<br />
Für den Einsatz von Grabenfräsen unter bestimmten definierten Bedingungen<br />
bestehen eindeutige Vorgaben. Sie sind im Art. 6d des BayNatSchG geregelt:<br />
„Der Einsatz von Grabenfräsen ist der unteren Naturschutzbehörde mindestens einen<br />
Monat vorher anzuzeigen. Anordnungen nach Art. 6a Abs. 1 bis 3 sind nur innerhalb<br />
von zwei Wochen nach der Anzeige zulässig. In wasserführenden Gräben ist der<br />
Einsatz von Grabenfräsen nicht zulässig.<br />
Eine Ausnahme kann für wasserführende Gräben auf Antrag zugelassen werden,<br />
wenn durch die Grabenräumung keine erheblichen Beeinträchtigungen für den<br />
Naturhaushalt, insbesondere für die Tierwelt, eintreten.“<br />
Ist der Einsatz unter den o.a. Bedingungen möglich und unumgänglich, kann die<br />
Ausnahme zugelassen und die Befreiung erteilt werden. In diesen Fällen ist in<br />
Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde ein Fräseneinsatzplan zu erstellen.<br />
Die Erstellung erfolgt durch denjenigen, der in einem Gebiet eine Fräse einsetzen will.<br />
Zur Aufstellung und zu den Inhalten eines Fräseneinsatzplanes vgl. Dokument<br />
„Hinweise für die maschinelle Grabenräumung“ des LfU im Anhang.<br />
Gerätetypen<br />
Zum Einsatz kommen sollten aus der Sicht der Naturschutzes ausschließlich Geräte,<br />
bei denen die Umfangsgeschwindigkeit des Räumkopfes maximal 7m/s (besser<br />
weniger) beträgt und deren Werkzeuge so geformt sind, dass sie<br />
schürfend/schaufelnd und nicht schneidend (Messer!) wirken.<br />
Folie 15:<br />
Gräben aus Sicht des<br />
Naturschutzes (3)<br />
Bild links: RdO,<br />
Grafik: LfU BY<br />
Bild rechts: LUBW<br />
Arbeitshilfen der Gewässer-Nachbarschaften Bayern<br />
Stand 10.03.2009<br />
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