Download - Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische ...
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Diebstahl wird, selbst wenn mehrere Fahrräder/Rollstühle abhanden<br />
gekommen sind, je Versicherungsfall nur bis zu 600,-- € geleistet.<br />
bc) Entschädigungsbegrenzung<br />
Beim Einbruchdiebstahl von Bargeld, Wertpapieren und sonstigen Urkunden,<br />
Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen (ausgenommen<br />
Sachen, die dem Raumschmuck dienen und kirchliche metallische<br />
Kultgegenstände) sowie Schmucksachen, Perlen und Edelsteinen<br />
sind die Entschädigungen begrenzt:<br />
• in verschlossenen Panzer-Geldschränken, gepanzerten Geldschränken,<br />
mehrwandigen Stahlschränken mit einem Mindestgewicht von<br />
300 kg oder eingemauerten Stahlwandschränken mit mehrwandiger<br />
Tür auf 30.000,-- €,<br />
• unter anderem Verschluss in Behältnissen, die erhöhte Sicherheit bieten,<br />
und zwar auch gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst, und<br />
in verschlossenen Räumen auf 1.600,-- €,<br />
• in verschlossenen Opferstöcken offener <strong>Kirche</strong>n auf 600,-- €.<br />
IV. Haftpflicht-Versicherung<br />
1. Versicherungsgegenstand<br />
Der Haftpflicht-Sammelversicherungsvertrag gewährt Versicherungsschutz für<br />
den Fall, dass die EKBO, ihre kirchlichen Gliederungen oder sonstigen rechtlich<br />
unselbstständigen Einrichtungen wegen eines eingetretenen Schadenereignisses<br />
(Personen-/Sach- oder Vermögensschaden) aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen<br />
privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadenersatz in<br />
Anspruch genommen wird.<br />
Versicherungsschutz besteht exemplarisch für folgende Risiken:<br />
• aus der Durchführung von kirchlichen Veranstaltungen,<br />
• aus dem Abhalten von Gottesdiensten, Kindergottesdiensten, Betätigung bei<br />
Spiel und nicht organisiertem Verbandssport, Freizeiten, Veranstaltungen,<br />
Wanderungen usw.,<br />
• als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Friedhöfen,<br />
Baulichkeiten, Sälen und Räumen usw. (Haus- und Grundstücks-<br />
Haftpflichtrisiko),<br />
• als Bauherr, Planer oder Unternehmer von Bauarbeiten auf den versicherten<br />
Grundstücken unabhängig von der Höhe der Bausumme (Bauherren-<br />
Haftpflichtrisiko),<br />
• aus der Trägerschaft von Friedhöfen,<br />
• aus Forstbetrieben,<br />
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