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Download - Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische ...

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II. Gebäude-/Inventar-Versicherung<br />

a) Allgemeines<br />

Jeder Schadenfall ist bedingungsgemäß innerhalb von drei Tagen nach Kenntniserlangung<br />

durch Übersendung einer formellen Schadenanzeige oder formlosen<br />

schriftlichen Mitteilung per Post, Telefax oder E-Mail direkt der Ecclesia zu<br />

melden.<br />

Eine Schadenbesichtigung vor Ort erfolgt in aller Regel bei Schäden ab einer<br />

Größenordnung von 2.500,-- €. Diese Schäden sind möglichst vorab telefonisch<br />

oder per Telefax zu melden, damit die Ecclesia überprüfen kann, ob eine Besichtigung<br />

erforderlich ist und ggf. Weiteres veranlassen kann.<br />

Die geschädigte kirchliche Gliederung oder Einrichtung hat nach dem Schadeneintritt<br />

• alle zwingend notwendigen Arbeiten sowie alle Arbeiten zur Schadenminderung<br />

bzw. Verhinderung eines größeren Schadens zu veranlassen,<br />

• Veränderungen der Schadenstelle möglichst zu vermeiden, bis der Versicherer<br />

diesen zugestimmt hat,<br />

• Gebäude/Räume vor neuerlichen Schäden zu schützen (z.B. beschädigte Tür<br />

durch provisorische zu ersetzen – Achtung: Kostenübernahme hierfür erfolgt<br />

nicht),<br />

• beschädigte Gegenstände aufzubewahren (auch defekte Wasserrohre), ggf.<br />

Fotos anzufertigen (Achtung: Kosten hierfür werden nicht ersetzt),<br />

• soweit möglich, vor Reparaturausführung Kostenvoranschläge einzuholen und<br />

vorzulegen,<br />

• Sparbücher und Wertpapiere sofort sperren zu lassen,<br />

• bei Feuer- und Einbruchdiebstahlschäden oder Raub die Polizei einzuschalten,<br />

der Polizei eine genaue Schadenaufstellung zu überlassen und Anzeige zu erstatten.<br />

b) Besondere Bestimmungen<br />

ba) Bei Leitungswasserschäden<br />

Wenn die Schadenursache bzw. die entsprechende Stelle nicht eindeutig<br />

lokalisiert werden kann, ist die Ecclesia telefonisch zu informieren, damit<br />

entschieden werden kann, welches Verfahren zur Feststellung der eigentlichen<br />

Rohrbruchstelle angewandt werden soll.<br />

bb) Bei Sturmschäden<br />

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