Download - Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische ...
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letzung soll die/der Verletzte unverzüglich entsprechenden Fachärzten vorgestellt<br />
werden. Ein Krankenschein muss hierbei nicht vorgelegt werden.<br />
Der Arbeitgeber hat Unfälle seiner Mitarbeitenden im Betrieb oder auf dem<br />
Weg dorthin dem Unfallversicherer anzuzeigen, wenn die Mitarbeiterin oder<br />
der Mitarbeiter mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder der Todesfall eingetreten<br />
ist (sog. „Unfallanzeige“ § 193 SGB VII). Hat der Arbeitgeber Anhaltspunkte,<br />
dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, hat er dies ebenfalls anzuzeigen.<br />
Die Meldungen lösen bei dem Unfall-Versicherungsträger ein Verfahren<br />
aus, in dem Art und Schwere der Schädigung festgestellt und gleichzeitig darüber<br />
befunden wird, mit welchen Maßnahmen und durch welche Leistungen<br />
die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Besteht ein Anspruch auf<br />
Geldleistungen, so wird dieser von Amts wegen festgestellt. Eines Antrages<br />
der oder des Betroffenen oder ihrer/seiner Hinterbliebenen bedarf es nicht.<br />
Die Aufgaben der gesetzlichen Unfall-Versicherung werden wahrgenommen<br />
• Für Kinder, Schülerinnen, Schüler und Studierende<br />
‣ im Land <strong>Berlin</strong> durch die Unfallkasse <strong>Berlin</strong>,<br />
Culemeyerstraße 2,12277 <strong>Berlin</strong>,<br />
Telefon: 01805-99 66 05, Telefax: 01805-22 11 28<br />
‣ im Land <strong>Brandenburg</strong> durch die Unfallkasse <strong>Brandenburg</strong>,<br />
Müllroser Chaussee 75,15236 Frankfurt/Oder,<br />
Telefon: 0335/52 16-0, Telefax: 0335/52 16-222<br />
‣ im Land Sachsen durch die Unfallkasse Sachsen,<br />
Rosa-Luxemburg-Straße 17a, 01662 Meißen,<br />
Telefon: 03521/72 40, Telefax: 03521/72 43 33<br />
• Für die Mitarbeitenden der kirchlichen Einrichtungen, Ehrenamtsträger<br />
und arbeitnehmerähnlich Tätigen sind je nach Art der Tätigkeit vornehmlich<br />
zuständig: die<br />
‣ Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)<br />
- Bezirksverwaltung <strong>Berlin</strong>, Markgrafenstraße 18, 10969 <strong>Berlin</strong>,<br />
Telefon: 030/77 00 3-0, Telefax: 030/77 41 31 9<br />
- Bezirksverwaltung Dresden, Wiener Platz 6, 01069 Dresden,<br />
Telefon: 0351/81 45-0, Telefax: 0351/81 45-109<br />
‣ Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />
(BGW),<br />
Pappelallee 35 – 37, 22089 Hamburg,<br />
Telefon: 040/20 207-0, Telefax: 040/20 207-24 95<br />
für Mitarbeitende in Kindertagesstätten, Miniclubs und Diakoniestationen,<br />
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