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Download - Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische ...

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letzung soll die/der Verletzte unverzüglich entsprechenden Fachärzten vorgestellt<br />

werden. Ein Krankenschein muss hierbei nicht vorgelegt werden.<br />

Der Arbeitgeber hat Unfälle seiner Mitarbeitenden im Betrieb oder auf dem<br />

Weg dorthin dem Unfallversicherer anzuzeigen, wenn die Mitarbeiterin oder<br />

der Mitarbeiter mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder der Todesfall eingetreten<br />

ist (sog. „Unfallanzeige“ § 193 SGB VII). Hat der Arbeitgeber Anhaltspunkte,<br />

dass eine Berufskrankheit vorliegen könnte, hat er dies ebenfalls anzuzeigen.<br />

Die Meldungen lösen bei dem Unfall-Versicherungsträger ein Verfahren<br />

aus, in dem Art und Schwere der Schädigung festgestellt und gleichzeitig darüber<br />

befunden wird, mit welchen Maßnahmen und durch welche Leistungen<br />

die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann. Besteht ein Anspruch auf<br />

Geldleistungen, so wird dieser von Amts wegen festgestellt. Eines Antrages<br />

der oder des Betroffenen oder ihrer/seiner Hinterbliebenen bedarf es nicht.<br />

Die Aufgaben der gesetzlichen Unfall-Versicherung werden wahrgenommen<br />

• Für Kinder, Schülerinnen, Schüler und Studierende<br />

‣ im Land <strong>Berlin</strong> durch die Unfallkasse <strong>Berlin</strong>,<br />

Culemeyerstraße 2,12277 <strong>Berlin</strong>,<br />

Telefon: 01805-99 66 05, Telefax: 01805-22 11 28<br />

‣ im Land <strong>Brandenburg</strong> durch die Unfallkasse <strong>Brandenburg</strong>,<br />

Müllroser Chaussee 75,15236 Frankfurt/Oder,<br />

Telefon: 0335/52 16-0, Telefax: 0335/52 16-222<br />

‣ im Land Sachsen durch die Unfallkasse Sachsen,<br />

Rosa-Luxemburg-Straße 17a, 01662 Meißen,<br />

Telefon: 03521/72 40, Telefax: 03521/72 43 33<br />

• Für die Mitarbeitenden der kirchlichen Einrichtungen, Ehrenamtsträger<br />

und arbeitnehmerähnlich Tätigen sind je nach Art der Tätigkeit vornehmlich<br />

zuständig: die<br />

‣ Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)<br />

- Bezirksverwaltung <strong>Berlin</strong>, Markgrafenstraße 18, 10969 <strong>Berlin</strong>,<br />

Telefon: 030/77 00 3-0, Telefax: 030/77 41 31 9<br />

- Bezirksverwaltung Dresden, Wiener Platz 6, 01069 Dresden,<br />

Telefon: 0351/81 45-0, Telefax: 0351/81 45-109<br />

‣ Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege<br />

(BGW),<br />

Pappelallee 35 – 37, 22089 Hamburg,<br />

Telefon: 040/20 207-0, Telefax: 040/20 207-24 95<br />

für Mitarbeitende in Kindertagesstätten, Miniclubs und Diakoniestationen,<br />

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