GESCHÄFTSBERICHT - Düsseldorfer Hypothekenbank AG
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e Risikoentwicklung<br />
Neuordnung der barwertigen<br />
Risikolimite<br />
Eine angemessene Kapitalausstattung<br />
bildet die Grundvoraussetzung für die<br />
gezielte Übernahme von Risiken. Risikolimite<br />
sollten sich daher am Eigenkapital<br />
orientieren. Für die Bank war<br />
dies Anlass, das eigene Limitsystem im<br />
November 2005 neu zu ordnen. So bildet<br />
künftig der Barwert – nicht der<br />
Nominalwert – des Haftenden Eigenkapitals<br />
(§ 10 KWG) den Ausgangspunkt<br />
der Limitbemessung. Davon<br />
wird jeweils ein Teil den einzelnen<br />
Risikokategorien zugeordnet, um dort<br />
sowohl die Verlustobergrenze als auch<br />
die Bemessungsgrundlage für Overnight-<br />
und Stop Loss-Limite zu bilden.<br />
Auf das Zinsrisiko entfallen nach der<br />
Neuordnung 35% des Eigenkapitals, auf<br />
das Kreditrisiko 50% und auf die sonstigen<br />
Risiken 15%. Verglichen mit der bisherigen<br />
Verteilung (50%; 45%; 5%) ist es<br />
zu einer Verlagerung von den Zinsrisiken<br />
zu den anderen Risikoarten gekommen.<br />
Damit wird der geschäftlichen<br />
Ausrichtung Rechnung getragen.<br />
Risikostrategie beeinflusst<br />
Immobilienfinanzierung<br />
Für die Risiken der Immobilienfinanzierung<br />
kommt es neben der Bonität<br />
des Kreditnehmers vor allem auf die<br />
Wertentwicklung des beliehenen Objekts<br />
an. Finanziert werden daher<br />
Handels-, Büro- und Wohngebäude<br />
mit zeitgemäßem Standard, bei denen<br />
alternative Nutzer bzw. Nutzungen in<br />
Betracht kommen (sog. Drittverwendbarkeit).<br />
Neben zahlreichen branchen- und typbezogenen<br />
Beschränkungen für finanzierte<br />
Immobilienobjekte hat die Bank<br />
Obergrenzen für die sog. „wirtschaftliche<br />
Einheit“ definiert. Es handelt sich<br />
um die Zusammenführung aller Verpflichtungen,<br />
die ein institutioneller<br />
Kunde als Darlehensnehmer, Mieter<br />
oder wesentlicher Gesellschafter eingeht.<br />
Damit wird auf die zunehmende<br />
Bedeutung von Objektgesellschaften<br />
im professionellen Finanzierungsgeschäft<br />
reagiert, mit denen die persönliche<br />
Haftung des Kreditnehmers begrenzt<br />
wird (Non Recourse).<br />
In der Risikostrategie der Bank sind<br />
außerdem strukturelle Anforderungen<br />
an eine Finanzierung festgelegt. So<br />
bestehen konkrete Vorgaben für die<br />
langfristige Kapitaldienstfähigkeit, aus<br />
denen sich das Mindesteigenkapital<br />
und die maximale Beleihungshöhe ableiten.<br />
Ausgeschlossen werden soll,<br />
dass Änderungen der Marktmieten und/<br />
oder Kapitalmarktzinsen zu Unterdeckungen<br />
führen. Bei Gewerbeobjekten<br />
soll die Darlehenslaufzeit in einem<br />
angemessenen Verhältnis zur Restlaufzeit<br />
der Hauptmietverträge stehen.<br />
In den ersten eineinhalb Jahren nach<br />
Einführung der neuen Kreditrisikostrategie<br />
sind folgende Erfahrungen<br />
gemacht worden: Die strikte Einhaltung<br />
der Risikopolitik trägt dazu bei, dass<br />
das Neugeschäftsvolumen insgesamt<br />
rückläufig ist (vgl. Geschäftsentwicklung).<br />
Gleichzeitig bewirkt die engere<br />
Orientierung an der Kapitaldienstfähigkeit,<br />
dass regionale oder nutzungsbezogene<br />
Kriterien für die Kreditentscheidung<br />
an Bedeutung verlieren.<br />
Beobachtet wird ferner, dass Auslandsprojekte<br />
die internen Anforderungen<br />
in der Regel erfüllen, während dies im<br />
Inland eher die Ausnahme ist.<br />
Fortschritte beim internen Rating<br />
Die neuen internationalen Eigenkapitalregeln<br />
(„Basel II“) sehen vor, die<br />
regulatorische Kapitalunterlegung<br />
eines Kredits enger an seinem wirtschaftlichen<br />
Ausfallrisiko auszurichten.<br />
Die Bank verfolgt den (fortgeschrittenen)<br />
IRB-Ansatz, obwohl dieser<br />
mit hohem organisatorischen und<br />
technischen Aufwand verbunden ist.<br />
Proberechnungen zeigen, dass sich die<br />
Kapitalbeanspruchung auf diese Weise<br />
signifikant verringern lässt.<br />
Voraussetzung für die IRB-Methode<br />
sind empirische Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />
und Verlustquoten, über die<br />
die Bank mangels Größe und eigener<br />
Verlusterfahrung nicht verfügt. Sie hat<br />
sich daher mit anderen Kreditinstituten<br />
zusammengeschlossen, um über<br />
Gemeinschaftsprojekte zu statistisch<br />
gesicherten Auswertungen zu gelangen.<br />
Zwischenresultate zeigen, dass<br />
uneingeschränkt zuverlässige Schätzfunktionen<br />
selbst auf diesem Wege<br />
nicht ohne weiteres gewonnen werden<br />
können. Noch immer reicht die Anzahl<br />
der auswertbaren Verlustfälle nicht<br />
aus. Daher werden die rating-basierten<br />
Ansätze zur Ermittlung der aufsichtsrechtlichen<br />
Kapitalbelastung von<br />
der Bank voraussichtlich erst ab 2008<br />
eingeführt.