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GESCHÄFTSBERICHT - Düsseldorfer Hypothekenbank AG

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e Risikoentwicklung<br />

Neuordnung der barwertigen<br />

Risikolimite<br />

Eine angemessene Kapitalausstattung<br />

bildet die Grundvoraussetzung für die<br />

gezielte Übernahme von Risiken. Risikolimite<br />

sollten sich daher am Eigenkapital<br />

orientieren. Für die Bank war<br />

dies Anlass, das eigene Limitsystem im<br />

November 2005 neu zu ordnen. So bildet<br />

künftig der Barwert – nicht der<br />

Nominalwert – des Haftenden Eigenkapitals<br />

(§ 10 KWG) den Ausgangspunkt<br />

der Limitbemessung. Davon<br />

wird jeweils ein Teil den einzelnen<br />

Risikokategorien zugeordnet, um dort<br />

sowohl die Verlustobergrenze als auch<br />

die Bemessungsgrundlage für Overnight-<br />

und Stop Loss-Limite zu bilden.<br />

Auf das Zinsrisiko entfallen nach der<br />

Neuordnung 35% des Eigenkapitals, auf<br />

das Kreditrisiko 50% und auf die sonstigen<br />

Risiken 15%. Verglichen mit der bisherigen<br />

Verteilung (50%; 45%; 5%) ist es<br />

zu einer Verlagerung von den Zinsrisiken<br />

zu den anderen Risikoarten gekommen.<br />

Damit wird der geschäftlichen<br />

Ausrichtung Rechnung getragen.<br />

Risikostrategie beeinflusst<br />

Immobilienfinanzierung<br />

Für die Risiken der Immobilienfinanzierung<br />

kommt es neben der Bonität<br />

des Kreditnehmers vor allem auf die<br />

Wertentwicklung des beliehenen Objekts<br />

an. Finanziert werden daher<br />

Handels-, Büro- und Wohngebäude<br />

mit zeitgemäßem Standard, bei denen<br />

alternative Nutzer bzw. Nutzungen in<br />

Betracht kommen (sog. Drittverwendbarkeit).<br />

Neben zahlreichen branchen- und typbezogenen<br />

Beschränkungen für finanzierte<br />

Immobilienobjekte hat die Bank<br />

Obergrenzen für die sog. „wirtschaftliche<br />

Einheit“ definiert. Es handelt sich<br />

um die Zusammenführung aller Verpflichtungen,<br />

die ein institutioneller<br />

Kunde als Darlehensnehmer, Mieter<br />

oder wesentlicher Gesellschafter eingeht.<br />

Damit wird auf die zunehmende<br />

Bedeutung von Objektgesellschaften<br />

im professionellen Finanzierungsgeschäft<br />

reagiert, mit denen die persönliche<br />

Haftung des Kreditnehmers begrenzt<br />

wird (Non Recourse).<br />

In der Risikostrategie der Bank sind<br />

außerdem strukturelle Anforderungen<br />

an eine Finanzierung festgelegt. So<br />

bestehen konkrete Vorgaben für die<br />

langfristige Kapitaldienstfähigkeit, aus<br />

denen sich das Mindesteigenkapital<br />

und die maximale Beleihungshöhe ableiten.<br />

Ausgeschlossen werden soll,<br />

dass Änderungen der Marktmieten und/<br />

oder Kapitalmarktzinsen zu Unterdeckungen<br />

führen. Bei Gewerbeobjekten<br />

soll die Darlehenslaufzeit in einem<br />

angemessenen Verhältnis zur Restlaufzeit<br />

der Hauptmietverträge stehen.<br />

In den ersten eineinhalb Jahren nach<br />

Einführung der neuen Kreditrisikostrategie<br />

sind folgende Erfahrungen<br />

gemacht worden: Die strikte Einhaltung<br />

der Risikopolitik trägt dazu bei, dass<br />

das Neugeschäftsvolumen insgesamt<br />

rückläufig ist (vgl. Geschäftsentwicklung).<br />

Gleichzeitig bewirkt die engere<br />

Orientierung an der Kapitaldienstfähigkeit,<br />

dass regionale oder nutzungsbezogene<br />

Kriterien für die Kreditentscheidung<br />

an Bedeutung verlieren.<br />

Beobachtet wird ferner, dass Auslandsprojekte<br />

die internen Anforderungen<br />

in der Regel erfüllen, während dies im<br />

Inland eher die Ausnahme ist.<br />

Fortschritte beim internen Rating<br />

Die neuen internationalen Eigenkapitalregeln<br />

(„Basel II“) sehen vor, die<br />

regulatorische Kapitalunterlegung<br />

eines Kredits enger an seinem wirtschaftlichen<br />

Ausfallrisiko auszurichten.<br />

Die Bank verfolgt den (fortgeschrittenen)<br />

IRB-Ansatz, obwohl dieser<br />

mit hohem organisatorischen und<br />

technischen Aufwand verbunden ist.<br />

Proberechnungen zeigen, dass sich die<br />

Kapitalbeanspruchung auf diese Weise<br />

signifikant verringern lässt.<br />

Voraussetzung für die IRB-Methode<br />

sind empirische Ausfallwahrscheinlichkeiten<br />

und Verlustquoten, über die<br />

die Bank mangels Größe und eigener<br />

Verlusterfahrung nicht verfügt. Sie hat<br />

sich daher mit anderen Kreditinstituten<br />

zusammengeschlossen, um über<br />

Gemeinschaftsprojekte zu statistisch<br />

gesicherten Auswertungen zu gelangen.<br />

Zwischenresultate zeigen, dass<br />

uneingeschränkt zuverlässige Schätzfunktionen<br />

selbst auf diesem Wege<br />

nicht ohne weiteres gewonnen werden<br />

können. Noch immer reicht die Anzahl<br />

der auswertbaren Verlustfälle nicht<br />

aus. Daher werden die rating-basierten<br />

Ansätze zur Ermittlung der aufsichtsrechtlichen<br />

Kapitalbelastung von<br />

der Bank voraussichtlich erst ab 2008<br />

eingeführt.

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