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EEN_MWST_Leitfaden_Dezember_2010 _2_ - Osec

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-- Die Lieferung von B an C ist eine unbewegte Lieferung, die zeitlich der innergemeinschaftlichen Lieferung<br />

von A an B folgt. Ort dieser Lieferung ist somit dort, wo die Warenbewegung endet, also in Belgien.<br />

-- B erbringt zwar eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung in Belgien, muss aber in seiner Rechnung<br />

keine belgische Umsatzsteuer ausweisen und vermeidet somit eine umsatzsteuerliche Registrierung<br />

in Belgien.<br />

-- C meldet die Umsatzsteuer in Belgien, die für die Lieferung von B an C anfällt, dem Finanzamt als<br />

abzuführende Umsatzsteuer, kann sie aber grundsätzlich gleichzeitig als Vorsteuer abziehen.<br />

-- Durch die Anwendung der Vereinfachungsregel wird vermieden, dass sich B in Belgien registrieren<br />

lassen und dort Umsatzsteuererklärungen abgeben muss.<br />

-- Bei einem Dreiecksgeschäft sind bestimmte Rechnungsanforderungen zu beachten: Damit die Steuerschuld<br />

des ersten Abnehmers (B) wirksam auf den letzten Abnehmer (C) übertragen werden kann,<br />

muss aus der Rechnung für den letzten Abnehmer (C) hervorgehen, dass er Steuerschuldner für den<br />

vom ersten Abnehmer (B) bewirkten Umsatz ist. Hierzu muss die Rechnung folgende Angaben enthalten:<br />

• USt.-Id.Nr. des ersten und des letzten Abnehmers (B und C).<br />

• Hinweis auf das Vorliegen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts wie beispielsweise<br />

„Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft, Vereinfachungsregel nach Art. 197 der Richtlinie<br />

2006/112/EG.“<br />

• Hinweise darauf, dass der letzte Abnehmer die Steuerschuld zu tragen hat beispielsweise „Steuerschuldner<br />

ist der Rechnungsempfänger“. Sinnvoll ist es, diese Hinweise in der jeweiligen Landessprache<br />

des Rechnungsempfängers zu geben.<br />

Hinweise auf der Rechnung<br />

Die entsprechenden Formulierungen auf der Rechnung lauten folgendermassen:<br />

• Belgien: Opérationtriangulaire intra-communautaire. La T.V.A. est due par le bénéficiaire<br />

• Dänemark: Trekantshandel indenfor EU, momspligtiger fakturamodtager<br />

• Deutschland: Die Lieferung erfolge im Rahmeneines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts;<br />

Steuerschuldner ist der Rechnungsempfänger; Art. 197 der Richtlinie 2006/112/EG.<br />

• Finnland: Kolmikantakauppa, laskunsaaja on velvollinensuorittamaanarvonlisäveron<br />

• Frankreich: Opérationtriangulaire intra-communautaire. La T.V.A. estdue par le bénéficiaire<br />

• Griechenland: ENDOKINOTIKI TRIGONIKI APOSTOLI, Ipohreostou F.P.A. Ine o paraliptistoutimologiou<br />

• Grossbritannien : VAT: Triangulation according to Article 197 Directive 2006/112/EC.<br />

• Irland: Triangulation, Invoice recipient is liable for tax<br />

• Italien: Triangolazione intracomunitaria, debitore d’imposia è l’intestatario della fattura<br />

• Luxemburg: Opérationtriangulaire intra-communautaire. La T.V.A. estdue par le bénéficiaire<br />

• Niederlande: Intracommunautaire A-B-C-levering, heffing omzetbelasting wordt verlegd naar ont-<br />

© SwissVAT AG<br />

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