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Wesentliches Handbuch für den Tourist, der Peru besuchen wird

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13.1.1. Voraussetzungen <strong>für</strong> die Ausfuhr von Repliken als Gepäck<br />

• Antrag an das Kulturministerium<br />

• Eidesstattliche Erklärung<br />

• Zwei Fotos mit dem Vor<strong>der</strong>grund jedes Stückes (Grösse:<br />

9 x 12 o<strong>der</strong> Jumbo-Grösse). Das Foto muss klar sein und<br />

das ganze Stück umfassen. Darüber hinaus muss es auf<br />

Fotopapier o<strong>der</strong> auf normales Papier gedruckt wer<strong>den</strong>.<br />

Falls es sich von i<strong>den</strong>tischen Stücken o<strong>der</strong> Werken<br />

handeln sollte, wer<strong>den</strong> zwei Fotos (d.h. <strong>für</strong> die totale<br />

Gegenstände) ausgehändigt.<br />

• Fotokopie des Personalausweises o<strong>der</strong> des Reisepasses<br />

im Fall von natürlichen Personen.<br />

• Fotokopie über die Eintragung im öffentlichen Register<br />

im Fall von juristischen Personen.<br />

• Zahlungsquittung, ausgestellt vom Schatzmeisteramt<br />

des Kulturministeriums:<br />

• Für 1 bis 100 Stücke muss man S/. 5.00.- pro Stück bezahlen<br />

• Einfache Vollmacht durch <strong>den</strong> die natürliche o<strong>der</strong><br />

juristische Person eine An<strong>der</strong>e befugt, die Bearbetiung<br />

<strong>der</strong> Bescheinung zu beantragen.<br />

Die Bescheinigung hat eine Gültigkeit von 45 Kalen<strong>der</strong>tagen<br />

ab dem entsprechen<strong>den</strong> Ausstellungsdatum.<br />

13.1.2. Kontrollmodule des Kulturministeriums<br />

Das Kulturministerium verfügt über spezialisiertes Personal<br />

im Flughafen sowie an <strong>den</strong> wichtigsten Grenzen, die da<strong>für</strong><br />

berechtigt ist, die geschützte Gulturgüter sicherzustellen.<br />

Falls die Durchführung einer Sicherstellung notwendig<br />

ist, muss es eine “Überprüfungsakte” gemacht wer<strong>den</strong> und<br />

eine Kopie des Reisepasses o<strong>der</strong> des Personalausweises<br />

des <strong>Tourist</strong>en beizufügen. Falls es nicht um ein<br />

archäologisches o<strong>der</strong> materielles Element <strong>der</strong> Kulturerbe<br />

geht, <strong>wird</strong> das Kulturministerium dem Interessenten das<br />

Gut zurückgeben, wobei es das Land verlassen darf.<br />

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