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G. Gewaltprävention an unserer Schule - Realschule I Buchholz

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G. <strong>Gewaltprävention</strong> <strong>an</strong> <strong>unserer</strong> <strong>Schule</strong><br />

Als allgemein bildende <strong>Schule</strong> sind wir eng in das öffentliche Leben eingebunden. Positive und<br />

negative Trends werden zu uns hereingetragen. Auswüchse, die unser innerschulisches Gefüge<br />

belasten, können auch für unsere Schulgemeinschaft ein Risiko darstellen.<br />

Da wir die Ver<strong>an</strong>twortung für die uns <strong>an</strong>vertrauten Schülerinnen und Schüler (im Folgenden kurz<br />

„Schüler“) während des Schulbesuches tragen, hat der Schutz vor Gewalt und Gewährleistung von<br />

größtmöglicher Sicherheit höchste Priorität. Unter Gewalt verstehen wir die grob fahrlässige oder<br />

vorsätzliche Beschädigung und Zerstörung fremden Eigentums, die verbale Gewalt (beleidigen,<br />

bedrohen, erniedrigen, erpressen u. ä.) und die körperliche Gewalt (schlagen, verletzen, Schmerz<br />

zufügen, Raub u. ä.).<br />

D1. Vorbeugen der Gewalt<br />

Wir inmitten <strong>an</strong>derer <strong>Schule</strong>n<br />

In unserem Schulzentrum liegen mehrere <strong>Schule</strong>n unterschiedlicher Schultypen eng beiein<strong>an</strong>der.<br />

Etwa 2500 Schüler begegnen sich hier auf engem Raum. So positiv die Vorstellungen einer<br />

umfassenden Integration auch sein mögen, müssen diese in unserem eigenen<br />

Ver<strong>an</strong>twortungsbereich, also <strong>unserer</strong> <strong>Realschule</strong>, nachhaltig erfolgreich sein. (Wir sind auf gutem<br />

Weg aber es gibt immer noch Verbesserungsmöglichkeiten.)<br />

Aus dieser Erkenntnis haben wir mit den Nachbarschulen zaunlose Grenzen vereinbart, die die<br />

<strong>an</strong>deren und unsere Schüler prinzipiell zu respektieren haben. Es erleichtert die Durchsetzung<br />

unseres Beschlusses, schulfremde Personen, die gelegentlich auch Konflikte provozieren, unseres<br />

Schulgeländes konsequent zu verweisen. Umgehende telefonische Absprachen zwischen den<br />

Schulleitungen fl<strong>an</strong>kieren diese Maßnahmen.<br />

Dieses Vorgehen gilt vor allem auch für den Bereich innerhalb des Schulgebäudes. Es beugt<br />

Diebstählen von Kleidungsstücken, Schmierereien und Unterrichtsstörungen durch herum<br />

rennende Personen vor. Während der Pausen reduziert es die Gefahr von Aggressionen, die nach<br />

unseren Erfahrungen durch schulfremde Personen auf Grund ihre Gewissheit, Aufsicht führenden<br />

Personen und Schülern eher unbek<strong>an</strong>nt und dadurch nicht identifizierbar zu sein.<br />

Unsere Aufsichten<br />

Um unsere Schüler während der Pausen zu beaufsichtigen und sie durch die dargestellten<br />

Regelungen zu beschützen sind in mehreren Bereichen im und außerhalb des Gebäudes<br />

Aufsichten eingesetzt. Neu ist dabei der Aufsichtsbereich des „Liberos“. Während die ‚normalen’<br />

Aufsichten festgelegte räumliche Bereiche zu beaufsichtigen haben, orientiert sich der<br />

Libero <strong>an</strong> möglichen Brennpunkten. Damit sind diejenigen Pausenbereiche gemeint, die je nach<br />

Uhrzeit, Wetterlage, Jahreszeit, Pausenevent besonders zahlreich von Schülern frequentiert<br />

werden.


In ihrer Funktion sind die Aufsichten die ersten Ansprechpartner der Schüler in allgemeinen<br />

Fragen aber vor allem auch Ratgeber und Hilfeleistende in brenzligen Situationen.<br />

Klassenpatenschaften<br />

Seit dem ersten Überg<strong>an</strong>g der 4. Grundschulklassen in die 5. Klassen der weiter führenden<br />

<strong>Schule</strong>n haben wir Patenklassen eingerichtet. Wir erhoffen uns daraus folgende Wirkungen:<br />

- Die Schüler der jüngsten und der ältesten Klassenstufe lernen sich besser kennen und<br />

respektieren. Die Kleinen und die Großen stehen sich respektvoller gegenüber.<br />

- Die jungen Schüler haben außerhalb der Lehrerschaft einen Ansprechpartner und<br />

fühlen sich durch diese Bezugsperson möglicherweise beschützter,<br />

die älteren Schüler lernen in kleinem Rahmen, Ver<strong>an</strong>twortung gegenüber einem Mitmenschen<br />

zu übernehmen.<br />

Ziel: Wer gegenseitig Vertrauen gefasst hat, ist für Aggression und Gewalt weniger <strong>an</strong>fällig.<br />

Unterricht und Klassengemeinschaft<br />

Der Unterricht selbst bietet <strong>an</strong> vielen Stellen die Möglichkeit und die Notwendigkeit, sich mit dem<br />

Thema Gewalt und deren Prävention ausein<strong>an</strong>der zu setzen: In den verschiedenen Klassenstufen,<br />

in mehreren Fächern, mit den unterschiedlichen Hintergründen Familie, Freundschaft, Pubertät,<br />

Migration u. a. wird diese Problematik umfassend aufgearbeitet. Sie wird durch W<strong>an</strong>dzeitungen<br />

und Theateraufführung für alle tr<strong>an</strong>sparent gemacht. Die Einhaltung dieser Erkenntnisse gehört zu<br />

den Grundlagen unseres schulischen Zusam-menlebens.<br />

Die theoretische punktuelle Erarbeitung allein genügt aber nicht. Es muss auch zusätzlich<br />

innerhalb der Klassengemeinschaft vor allem auf Grund der Initiative der Klassenlehrer/innen und<br />

unter deren Leitung die Möglichkeit geben, Korrektive einzusetzen, also Fehlverhalten<br />

zu erkennen, zu besprechen, in die richtigen Bahnen zu lenken. Dazu reicht die normale Unterrichtszeit<br />

im Rahmen des Fachunterrichts nicht aus. Ab der 6. Klassen fehlen uns auch für diese<br />

Bereiche die Verfügungsstunde, ohne die den notwendigen erziehenden Klassenge-spräche in den<br />

übrigen Fächern leider nur eine R<strong>an</strong>dständigkeit zukommt.<br />

Unser Beratungslehrer<br />

Die Klassenlehrer/innen haben, wie oben <strong>an</strong>gedeutet, naturgemäß eine entscheidende Funktion<br />

in diesem Konzept. Es gibt aber Situationen, in denen es hilfreich ist, eine außenstehende,<br />

neutrale Person hinzu zu ziehen, die vielleicht auch auf Grund spezieller<br />

Ausbildungen unterstützend wirken k<strong>an</strong>n. Dafür steht seit l<strong>an</strong>gem unser Beratungslehrer zur<br />

Verfügung. Er bietet die Möglichkeit, dass Schüler ihn unter Einhaltung der Schweigepflicht zu<br />

Rate ziehen. Sie könnten sich dabei in Situationen befinden, in denen sie etwas Bedrohliches auf<br />

sich zu kommen sehen oder sich bereits als Opfer fühlen bzw. es schon sind, ohne dass die<br />

Menschen in ihrem Umfeld davon Kenntnis erhalten haben. Auf diese Weise k<strong>an</strong>n das Problem<br />

professionell beh<strong>an</strong>delt werden, ehe es sich unterschwellig ausbreitet.<br />

Wir sollten überlegen, ob wir eine Möglichkeit schaffen, dass Schüler sich <strong>an</strong>onym (z. B. per<br />

Einwurf einer Notiz in einen Briefkasten) <strong>an</strong> den Beratungslehrer wenden können.


Das Engagement der Eltern:<br />

Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag<br />

Einerseits ist die Unterrichtsversorgung der <strong>Schule</strong>n auf Grund der <strong>an</strong>gesp<strong>an</strong>nten Fin<strong>an</strong>zlage sehr<br />

begrenzt. Diese Einschränkung wirkt sich auch auf das lehrerseitige Angebot von<br />

Arbeitsgemeinschaften am Nachmittag aus. Andererseits gibt es auch Schüler, die trotz fünfoder<br />

sechsstündigen Schultages mit zusätzlichen Hausaufgaben sich für den Rest des Tages nicht<br />

ausgelastet oder gel<strong>an</strong>gweilt fühlen und sich zusätzliche Beschäftigungs<strong>an</strong>gebote wünschen.<br />

Diesen Wunsch würden wir gern unterstützen, denn wir wissen, dass Zufriedenheit bei sinnvoll<br />

ausgelasteten Schülern eine wirkungsvolle Prävention darstellt.<br />

Einige <strong>unserer</strong> Eltern haben aus dieser Erkenntnis die Initiative übernommen:<br />

Sie bieten für viele unterschiedliche schülerrelev<strong>an</strong>te Interessenbereiche Arbeitsgemeinschaften<br />

am Nachmittag <strong>an</strong> und führen sie nach eigener Pl<strong>an</strong>ung und in eigener Regie durch.<br />

Ein maßgeblicher Beitrag der auch dazu führen k<strong>an</strong>n, dass weitere Eltern sich für Abläufe<br />

und Tätigkeiten in der <strong>Schule</strong> interessieren und damit die Erziehungsarbeit zusätzlich fördern.<br />

D2. Maßnahmen bei Gewalt<br />

Mediation in schultypischen Konflikten<br />

Konflikte gehören zum Alltag<br />

Wenn Menschen mit <strong>an</strong>ders denkenden Menschen zu gemeinsamen H<strong>an</strong>deln aufgefordert<br />

werden (Beispiel: <strong>Schule</strong>) oder dies aus eigenem Interesse wünschen, so ist gemeinsames Tun erst<br />

d<strong>an</strong>n möglich, wenn die Widersprüche der Interessen und Bedürfnisse geklärt sind. Die Konflikte<br />

unterein<strong>an</strong>der erfordern eine aktive Ausein<strong>an</strong>dersetzung der Beteiligten, die oft mit körperlicher<br />

oder psychischer Gewalt ausgetragen wird.<br />

Die Konflikte nehmen insgesamt zu, werden mehrschichtig; ein Teufelskreis setzt ein und die<br />

Lösung des ursprünglichen Konflikts wird immer schwieriger.<br />

Mediation<br />

Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, sollte sich ein unparteiischer, neutraler, von allen Seiten<br />

akzeptierter Dritter einschalten, indem er zu einem Mediationsgespräch einlädt, bei dem jeder<br />

Konfliktpartner seinen St<strong>an</strong>dpunkt darstellen, seine Gefühle und Bedürfnisse ausdrücken und<br />

Vorschläge für eine Lösung des Konflikts einbringen k<strong>an</strong>n. Die strengen Regeln des Gesprächs<br />

verhindern Beleidigungen, körperliche Attacken und geben genügend Raum, sich seiner<br />

Einstellungen und Haltungen in der vorliegenden Konfliktsituation klar zu werden. Die vertragliche<br />

Absicherung zu einer gemeinsam gefundenen Lösung gibt das Gefühl, ernst genommen zu werden<br />

und als Vertragspartner gleichwertig aus dem Gespräch zu gehen. So gibt es keinen eigentlichen<br />

Gewinner und sehr wichtig, keinen Verlierer, so dass es voraussichtlich auch nicht zu weiterer


Eskalation von Gewalt kommen wird. Unsere <strong>Schule</strong> möchte auf das vorh<strong>an</strong>dene Konfliktpotential<br />

bewusst eingehen und die Ausbildung von Schülerinnen und Schülern zu Mediatoren im<br />

Sekundarbereich fördern, d.h. Schüler werden zu Konfliktlotsen ausgebildet, um <strong>an</strong>schließend ihre<br />

Mitschüler in Mediationsgesprächen bei der Lösung ihrer Konflikte zu unterstützen.<br />

Ziele der Mediation<br />

Hauptziel der Konfliktlotsenausbildung ist es, Jugendliche zum konstruktiven Umg<strong>an</strong>g mit<br />

alltäglichen schulischen Konflikten auszubilden, um sie <strong>an</strong>schließend als Moderatorinnen in<br />

Schülerkonflikten einzusetzen. Es geht dabei im Schwerpunkt um das Erlernen von Gesprächstechniken<br />

und einer Moderationsstruktur, damit die jeweiligen Konfliktparteien selber eine<br />

Lösung für ihren Konflikt finden. Die Konfliktlotsen haben nicht die Aufgabe, die Konflikte ihre Mitschülerinnen<br />

zu verhindern bzw. zu lösen. Der Einsatz von Konfliktlotsen ist ein L<strong>an</strong>gzeitprojekt,<br />

d.h. die Konfliktlotsen bleiben bis zu ihrem Schulabschluss tätig und es werden beständig neue<br />

Schülerinnen<br />

für diese Tätigkeit ausgebildet. Im Laufe der Zeit wird es deshalb<br />

nicht nur immer mehr ausgebildete Konfliktlotsen <strong>an</strong> der <strong>Schule</strong> geben, sondern es wird sich auch<br />

das Schulklima verändern.<br />

Das Konfliktlotsenprojekt dient zur Entwicklung einer Konfliktkultur; die Schülerinnen und Schüler<br />

auf Dauer befähigt, ihre Konflikte eigenver<strong>an</strong>twortlich zu lösen. Die Konfliktlotsenausbildung ist<br />

ein Beitrag der <strong>Schule</strong> zur <strong>Gewaltprävention</strong> und Friedenserziehung. Der gewaltsamen<br />

Konfliktaustragung wird eine positive Alternative entgegengesetzt. Das heißt im Einzelnen:<br />

· Deeskalation von Gewalt und Aggression zwischen Jugendlichen<br />

· Beweggründe hinter den St<strong>an</strong>dpunkten aufarbeiten und alternative<br />

Konfliktlösungsmöglichkeiten aufzeigen<br />

· Förderung der Konfliktfähigkeit<br />

· Vermittlung des H<strong>an</strong>dlungswissens über Techniken der gewaltfreien<br />

Konfliktaustragung unter Jugendlichen sowie Demokratisierung des Schulalltags<br />

Hierbei geht es um ein umfassendes Verständnis von Konflikten, gesellschaft- lichen, individuellen,<br />

kulturellen und generationsbedingten Ursachen und unter- schiedlichen Konfliktlinien. Es soll ein<br />

Prozess in G<strong>an</strong>g gesetzt werden, <strong>an</strong> dessen Ende sich zwei gleichwertige Partnerinnen und Partner<br />

gegenüberstehen. Für beide heißt es d<strong>an</strong>n zu teilen, Kompromisse einzugehen und Konsens zu<br />

finden. Dies gilt nicht nur für Lehrer und Schüler, sondern auch für Eltern und Kinder, <strong>Schule</strong> und<br />

Politik, Jugendliche und Arbeitgeber.<br />

Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Mediation<br />

Sehr hilfreich für das Konfliktlotsenprojekt wäre es, wenn ein geeigneter Raum in der<br />

<strong>Schule</strong> gefunden würde, der in zentraler Lage, also auch von außen gut erreichbar, gelegen<br />

ist. Die Schülerinnen und Schüler sollten diesen Raum ohne große Suche und l<strong>an</strong>gen<br />

Wegen erreichen können. Eine freundliche Ausstattung des Raumes mit Dekoration<br />

(Blumen; Bilder, etc) wäre von Vorteil.


Praktische Schwerpunkte der Arbeit<br />

Einführung und Verlauf des Konfliktlotsenprojekts:<br />

Phase 1: Innerhalb des im Schuljahr 2008/09 gestarteten WPK´s (Klasse 8) „Gewalt und Konflikte<br />

in der <strong>Schule</strong>“ wollen wir uns mit den unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt, ihren<br />

Ursachen und ihrer wirksamen Bekämpfung ausein<strong>an</strong>dersetzen. Ferner möchten wir d<strong>an</strong>n<br />

Schülerinnen und Schüler eine Ausbildung zu Konfliktlotsen <strong>an</strong>bieten. Hierbei werden die<br />

Schülerinnen und Schüler die Phasen einer Mediaton kennen lernen:<br />

1. Einleitung des Gesprächs: Voraussetzungen klären, Gesprächsregeln<br />

2. Sichtweisen nachein<strong>an</strong>der abklären: die Sache klären, Dampf ablassen.<br />

3. Die persönliche Bedeutung des Konflikts verstehen: St<strong>an</strong>dpunkte und<br />

Beweggründe unterscheiden, Gefühle, Beweggründe, Wünsche herausfinden, nach<br />

gegenseitigem Verstehen fragen<br />

4. Gemeinsame Lösungen suchen: Lösungsideen sammeln, Vorschläge überprüfen,<br />

auf Vorschläge einigen.<br />

5. Vereinbarungen treffen: Einigung überprüfen, Vereinbarungen formulieren,<br />

schriftlichen Vertrag schließen<br />

Die Inhalte werden theoretisch erarbeitet, vor allem aber praktisch erlernt durch Rollenspiele,<br />

Gruppen- und Partnerübungen. Das Arbeitsmaterial wird <strong>an</strong> die Altersstruktur und den<br />

Wissensst<strong>an</strong>d der Gruppe <strong>an</strong>gepasst.<br />

Phase 2: Mit den gelernten Wissen gehen die ausgebildeten Konfliktlotsen im Schuljahr 2009/10<br />

<strong>an</strong> die Arbeit und werden vorerst noch unter Anleitung eines Mediators (Lehrer) Mediationen<br />

<strong>an</strong>bieten und erste eigene Konfliktlösungen erarbeiten. Die ausgebildeten Mediatoren sollen für<br />

zwei Jahre bis zum Ende ihres Abschlusses im Wechsel Mediationen <strong>an</strong>bieten.<br />

Phase 3: Um eine L<strong>an</strong>gzeitwirkung für die <strong>Schule</strong> zu erreichen wird im Schuljahr 2010/11 wieder<br />

ein WPK <strong>an</strong>geboten, so dass genügend Mediatoren nachrücken können.<br />

Weitere Vorhaben<br />

In diesem Schuljahr 2007/08 startet unsere Mediationsausbildung und es werden erst einmal alle<br />

7. Klassen über das Projekt informiert, so dass uns im nächsten Durchg<strong>an</strong>g genügend Schülerinnen<br />

und Schüler zu Verfügung stehen, denn Vorraussetzungen für so ein Projekt sind:<br />

· Freiwilligkeit<br />

· Vertraulichkeit<br />

· Ergebnisoffenheit<br />

· Ehrlichkeit<br />

· Abgrenzbarer Konflikt


In der <strong>Schule</strong> allgemein informieren wir durch Plakate, Flugblätter, durch Artikel in der<br />

Schülerzeitung so hoffen wir festzustellen, dass die Akzept<strong>an</strong>z des Projekts in der Schülerschaft<br />

wächst und wir den obengen<strong>an</strong>nten Zielen, eine neue Streitkultur <strong>an</strong> <strong>unserer</strong> <strong>Schule</strong> aufzubauen<br />

und zum Gewaltabbau und zur Friedenserziehung beizutragen, Schritt für Schritt näher kommen.<br />

Klassenkonferenzen und Stufengespräche<br />

Gespräche in diesen Gremien wirken einerseits darauf hin, den Blick gegenseitig für aufkeimende<br />

Fehlentwicklungen mit gewalttätigem Anstrich zu schärfen, sie zu erkennen oder zu <strong>an</strong>alysieren.<br />

Hauptsächlich aus diesem Grunde finden regelmäßig Klassenstufen übergreifende Gespräche statt,<br />

um im Abgleich mit den Parallelklassen die Initiative für notwendige Korrekturen zu ergreifen. Der<br />

vorh<strong>an</strong>dene, beschlossene schulinterne Maßnahmenkatalog wird nach sinnvollen<br />

Gegenmaßnahmen durchleuchtet oder auch durch aktualisierte Ideen ergänzt.<br />

Anwendung von Erziehungsmittel<br />

Erziehungsmittel sind pädagogische Maßnahmen ohne überwiegenden Strafcharakter und greifen<br />

nicht in das Rechtsgefüge der Schüler ein (im Gegensatz zu den Ordnungsmaßnahmen, s. u.). Ihre<br />

B<strong>an</strong>dbreite reicht von den pädagogischen Gesprächen und Ermahnungen über<br />

die Erledigung zusätzlicher fachlicher oder schulinterner Aufgaben bis hin zur Wiedergutmachung<br />

<strong>an</strong>gerichteter Schäden. Diese Mittel können auch Übertretungen der Schulordnung ohne<br />

aggressiven oder gewalttätigen Hintergrund ahnden, durch sie lassen sich aber auch<br />

Gewaltbereitschaften in Anf<strong>an</strong>gsstadien ohne großen org<strong>an</strong>isatorischen Aufw<strong>an</strong>d in den<br />

überwiegenden Fällen zielgerichtet eindämmen.<br />

Zum Überblick für die je Schüler oder Klasse beteiligten Lehrer/innen existiert im Lehrerzimmer<br />

ein Ordner, in denen nach Klassen sortiert diejenigen Schüler notiert werden (kön-nen), die gegen<br />

die Schulordnung verstoßen haben. Dadurch rücken diejenigen Schüler, die<br />

zu Übertretungen/Aggressionen neigen, eher in das Blickfeld der beteiligten Lehrkräfte und der<br />

Klassenlehrer, ausgewogene umfassendere Maßnahmen unter Einbeziehung der Eltern<br />

vorgenommen werden können und sollten.<br />

Beispielsweise sehen wir das Reinigen fahrlässig oder mutwillig verschmutzter Schulflächen und<br />

das Aufarbeiten sozialer pädagogischer Texte (zum späteren Vortrag vor der Klasse) auch direkt im<br />

Anschluss <strong>an</strong> den Unterricht als wirkungsvolle Maßnahme <strong>an</strong>, Aggressionen und Gewalt im<br />

Anf<strong>an</strong>gsstadium zu begegnen. Auch hier ist eine Kontaktaufnahme mit den Eltern sinnvoll, nicht<br />

nur, um das verspätete Nachhausekommen <strong>an</strong>zukündigen, sondern auch, um die Eltern als<br />

Erziehungsberechtigte und –verpflichtete „mit ins Boot zu holen“, um der Maßnahme kooperative<br />

Wirkung zu verleihen.<br />

Eine hohe Priorität sehen wir dabei in dem pädagogisch wirkungsvollen Bestreben, den<br />

hervorgerufenen Schaden so weit möglich durch den Verursacher beheben zu lassen, in der<br />

Wiedergutmachung der Tat. Ist ein Schüler Opfer einer Aggression, muss unabhängig von der<br />

<strong>an</strong>schließend zu ergreifenden S<strong>an</strong>ktion mit Hilfe der Lehrerinnen und Lehrer immer versucht<br />

werden, einen „Täter – Opfer – Ausgleich“ einvernehmlich herzustellen


Einsatz von Ordnungsmaßnahmen<br />

Einer Einrichtung wie die allgemeinbildende <strong>Schule</strong> müssen auch juristische Zw<strong>an</strong>gsmaßnahmen<br />

zur Verfügung stehen. Wenn auch nur selten, so kommt es doch vor, dass auch wiederholte<br />

Erziehungsmittel nicht ausgereichen, um die notwendige Verhaltensänderung zu erreichen. Oder<br />

es ist ein Vergehen zu ahnden ist, dem Erziehungsmittel allein nicht gewachsen sind. Hierfür sind<br />

im Schulgesetz Ordnungsmaßnahmen vorgesehen, die die normalen Rechte eines Schülers<br />

deutlich beschneiden können.<br />

Zur Einleitung solcher Ordnungsmaßnahmen muss eine Klassenkonferenz nach speziellen<br />

Vorschriften durch den Schulleiter einberufen werden. Er wird dies tun, wenn eine Lehrkraft<br />

(häufig der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin) von einem besonders schwerwiegenden Vorfall<br />

berichtet oder er selbst durch wiederholte Vorfälle bei einzelnen Schülern der Klassenleitung den<br />

Rat erteilt, gemeinsam durch eine Ordnungsmaßnahme einzugreifen. Die tagende<br />

Klassenkonferenz, <strong>an</strong> der die Eltern und ein <strong>an</strong>derer, den Beschuldigten unterstützender Schüler<br />

teilnehmen dürfen, muss nicht notwendiger Weise eine Ordnungsmaßnahme aussprechen. Sie<br />

k<strong>an</strong>n durch neue Erkenntnisse davon absehen und den (ggf. wiederholten) Versuch eines<br />

Erziehungsmittels (s.o.) einsetzen. Es können auch beide Maßnahmen kombiniert werden, je nach<br />

Ergebnis der gemeinsamen Beratung der Konferenzmitglieder.<br />

Wurde weiter oben der Beratungslehrer in seiner Aufgabe zur <strong>Gewaltprävention</strong> vorgestellt, hat er<br />

bei den Ordnungsmaßnahmen auch die Aufgabe, die Klassenkonferenz bei der Entscheidung einer<br />

möglichen S<strong>an</strong>ktion zu unterstützen. Er ist der Fachm<strong>an</strong>n für zusätzlich be-gleitende Maßnahmen<br />

vor allem bei Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigten<br />

Gewalt durch fremde Personen<br />

- mit der Erziehungsberatung beim L<strong>an</strong>dkreis,<br />

- der psychotherapeutischen Hilfe<br />

- oder weiterer sozialer Dienste.<br />

Trotz der o. a. Vorbeugungsmaßnahmen k<strong>an</strong>n und muss ein Aufenthalt schulfremder Personen in<br />

unserem Schulbereich nicht immer verhindert werden. Dem gemäß ist hier nicht die Frage, in wie<br />

weit diese Gruppe (Geschwister, Ratsuchende, Freunde, Pausenbrotbringer usw.) rigoros<br />

vertrieben werden soll. Viel mehr geht es um die seltenen ungebetenen Personen, die Streit<br />

provozieren, gewalttätig zu werden drohen und ggf. Menschen verletzen. Selbst falls eine<br />

Zugehörigkeit zu einer <strong>an</strong>deren <strong>Schule</strong> geklärt und diese informiert werden k<strong>an</strong>n, wird vor allem<br />

bei derartiger Gefahrenabwehr die Unterstützung seitens der Polizei sinnvoll, wirksam und damit<br />

notwendig sein.


D3. Zusammenarbeit mit der Polizei<br />

Präventive Zusammenarbeit<br />

Um zu gewährleisten, dass die <strong>Schule</strong> ein Ort der Sicherheit und des Vertrauens ist, muss das<br />

Thema „Sicherheit und Abwehr von Gewalt“ präventiv im Schulischen Alltag, im Unterricht und<br />

bei <strong>an</strong>deren geeigneten Anlässen thematisiert und ein gewaltfreies und friedliches Schulleben<br />

Grundlage <strong>unserer</strong> täglichen Arbeit sein. Dabei ist auf die sachkundige Hilfe der Polizei<br />

zurückzugreifen (gem. Erlass des MK „Zusammenarbeit zwischen <strong>Schule</strong>, Polizei und<br />

Staats<strong>an</strong>waltschaft“ vom 30.09.2003).<br />

Diese Zusammenarbeit praktizieren wir seit mehreren Jahren. Unser zuständiger Kontaktbeamter<br />

kommt regelmäßig zu einem Kurzgespräch mit der Schulleitung vorbei, um mögliche Ereignisse<br />

abzustimmen. Er bietet Unterrichtsbesuche vor allem in den neueren Klassen <strong>an</strong><br />

und vereinbart Termine mit den Klasserlehrer/innen. Er schaut dabei durch die Pausenhalle oder<br />

über den Schulhof, um Gespräche mit Schülern zu führen, die er aus der „Szene“ unseres Ortes<br />

kennt. Er verringert die Hemmschwelle der Schüler, die dadurch außerhalb der <strong>Schule</strong> in Notfällen<br />

die Hilfe der Polizei leichter in Anspruch nehmen.<br />

Anzeige- und Informationspflicht<br />

Gemäß des o. a. Erlasses hat die <strong>Schule</strong> die Polizei zu informieren, sobald sie Kenntnis davon<br />

erhält, dass eine der folgenden Straftaten in ihrem Bereich oder im unmittelbaren Zusammenh<strong>an</strong>g<br />

der <strong>Schule</strong> gegen oder durch ihre Schüler beg<strong>an</strong>gen worden ist oder bevorsteht:<br />

Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikte, Raub (den Begriff ‚Abziehen’ halten wir für zu harmlos<br />

und damit un<strong>an</strong>gebracht), gefährliche Körperverletzung (z. B. mit Waffen, gefährlichen<br />

Werkzeugen), <strong>an</strong>dere erhebliche Körperverletzungen, die vor allem wiederholt und gemeinschaftlich<br />

beg<strong>an</strong>gen werden, schwere Fälle von Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung<br />

(z. B. Graffiti), Nötigung; weiterhin politisch motivierte Straftaten, Verstöße gegen das<br />

Waffengesetz, Einbruchdiebstahl, wiederholte Diebstähle, Eingriffe in den Straßenverkehr<br />

(z. B. Steinwürfe), Besitz, H<strong>an</strong>del oder sonstige Weitergabe von Betäubungsmitteln (Drogen).<br />

Gemeint sind vollendete wie versuchte Delikte.

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