G. Gewaltprävention an unserer Schule - Realschule I Buchholz
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D3. Zusammenarbeit mit der Polizei<br />
Präventive Zusammenarbeit<br />
Um zu gewährleisten, dass die <strong>Schule</strong> ein Ort der Sicherheit und des Vertrauens ist, muss das<br />
Thema „Sicherheit und Abwehr von Gewalt“ präventiv im Schulischen Alltag, im Unterricht und<br />
bei <strong>an</strong>deren geeigneten Anlässen thematisiert und ein gewaltfreies und friedliches Schulleben<br />
Grundlage <strong>unserer</strong> täglichen Arbeit sein. Dabei ist auf die sachkundige Hilfe der Polizei<br />
zurückzugreifen (gem. Erlass des MK „Zusammenarbeit zwischen <strong>Schule</strong>, Polizei und<br />
Staats<strong>an</strong>waltschaft“ vom 30.09.2003).<br />
Diese Zusammenarbeit praktizieren wir seit mehreren Jahren. Unser zuständiger Kontaktbeamter<br />
kommt regelmäßig zu einem Kurzgespräch mit der Schulleitung vorbei, um mögliche Ereignisse<br />
abzustimmen. Er bietet Unterrichtsbesuche vor allem in den neueren Klassen <strong>an</strong><br />
und vereinbart Termine mit den Klasserlehrer/innen. Er schaut dabei durch die Pausenhalle oder<br />
über den Schulhof, um Gespräche mit Schülern zu führen, die er aus der „Szene“ unseres Ortes<br />
kennt. Er verringert die Hemmschwelle der Schüler, die dadurch außerhalb der <strong>Schule</strong> in Notfällen<br />
die Hilfe der Polizei leichter in Anspruch nehmen.<br />
Anzeige- und Informationspflicht<br />
Gemäß des o. a. Erlasses hat die <strong>Schule</strong> die Polizei zu informieren, sobald sie Kenntnis davon<br />
erhält, dass eine der folgenden Straftaten in ihrem Bereich oder im unmittelbaren Zusammenh<strong>an</strong>g<br />
der <strong>Schule</strong> gegen oder durch ihre Schüler beg<strong>an</strong>gen worden ist oder bevorsteht:<br />
Straftaten gegen das Leben, Sexualdelikte, Raub (den Begriff ‚Abziehen’ halten wir für zu harmlos<br />
und damit un<strong>an</strong>gebracht), gefährliche Körperverletzung (z. B. mit Waffen, gefährlichen<br />
Werkzeugen), <strong>an</strong>dere erhebliche Körperverletzungen, die vor allem wiederholt und gemeinschaftlich<br />
beg<strong>an</strong>gen werden, schwere Fälle von Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung<br />
(z. B. Graffiti), Nötigung; weiterhin politisch motivierte Straftaten, Verstöße gegen das<br />
Waffengesetz, Einbruchdiebstahl, wiederholte Diebstähle, Eingriffe in den Straßenverkehr<br />
(z. B. Steinwürfe), Besitz, H<strong>an</strong>del oder sonstige Weitergabe von Betäubungsmitteln (Drogen).<br />
Gemeint sind vollendete wie versuchte Delikte.