Schleppnetzfahndung - Rechtsanwalt-schuetze.de
Schleppnetzfahndung - Rechtsanwalt-schuetze.de
Schleppnetzfahndung - Rechtsanwalt-schuetze.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 163e: Polizeiliche Beobachtung<br />
Def.: planmäßige, meist heimliche Beobachtung<br />
einer Person (o<strong>de</strong>r eines Objektes) an<br />
Kontrollstellen zur Erstellung eines<br />
Bewegungsbil<strong>de</strong>s; ggf. Querverbindungen zu<br />
an<strong>de</strong>ren Personen (Stichwort: org Krim).<br />
Abgrenzen von durchgehen<strong>de</strong>r längerfristiger<br />
Observation (§ 163f) und von <strong>de</strong>r kurzfristigen<br />
Observation (§§ 161 I, 163 I), die nicht die<br />
Erkenntnisse bei Kontrollstellen betreffen.