Flurneuordnung und Landentwicklung - Landesamt für ...
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2. Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg<br />
In Baden-Württemberg sind je nach Landstrich die beiden unterschiedlichen Vererbungsformen vorhanden:<br />
• Realteilung oder Freiteilbarkeit;<br />
• geschlossene Vererbung oder Anerbrecht.<br />
Abb. 7 Landwirtschaftliche Vererbungsformen in Baden-Württemberg Folie 14<br />
Diese Art der Vererbung hat Einfl uss auf die Gr<strong>und</strong>stücksgröße <strong>und</strong> insbesondere auf die<br />
Betriebsgrößenstruktur des einzelnen landwirtschaftlichen Betriebes.<br />
Die regionalen Unterschiede zwischen Anerbengebieten (z.B. Allgäu, Hohenlohe, Südschwarzwald) <strong>und</strong> den<br />
Realteilungsgebieten (z.B. Mittlerer Neckar, Teile der Rheinebene) sind bis heute in der Landschaft deutlich<br />
erkennbar.<br />
Was heißt „Realteilung“ <strong>und</strong> wie sehen die Gr<strong>und</strong>stücksformen aus?<br />
Die Sitte, die Höfe im Erbgang real auf alle Erben gleichmäßig aufzuteilen (Realteilung), war überwiegend<br />
im Südwesten Deutschlands verbreitet. Hier wurden bei der Übergabe eines Betriebes an die nächste<br />
Generation alle landwirtschaftlichen Flächen gleichmäßig auf alle Kinder verteilt, was meist nicht ohne<br />
Teilung von Gr<strong>und</strong>stücken möglich war. Jeder der Erben sollte z.B. möglichst ein Gr<strong>und</strong>stück in Ortsnähe,<br />
ein Gr<strong>und</strong>stück mit gutem Ackerboden bzw. mit Grünland oder auch landwirtschaftlich nutzbaren Flächen<br />
in den verschiedenen Bereichen innerhalb der Gemeinde erhalten.<br />
Im Laufe der Generationen hatte diese Art der Erbfolge eine massive Besitzzersplitterung <strong>und</strong> eine<br />
Verkleinerung der Flurstücke, im Volksm<strong>und</strong> „Handtücher“ genannt, zur Folge.