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Flurneuordnung und Landentwicklung - Landesamt für ...

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3. Flurneuordung <strong>und</strong> <strong>Landentwicklung</strong><br />

3.2. Leistungsspektrum der <strong>Flurneuordnung</strong> <strong>und</strong> <strong>Landentwicklung</strong><br />

3.2.4 Bodenmanagement <strong>für</strong> den Naturschutz <strong>und</strong> die Landschaftspflege<br />

Abb. 22 Maßnahmen <strong>für</strong> den Naturschutz <strong>und</strong> die Landschaftspfl ege Folie 31<br />

Leistung:<br />

Die <strong>Flurneuordnung</strong> stellt Flächen <strong>für</strong> Naturschutzzwecke bereit, ermöglicht Biotopvernetzung <strong>und</strong><br />

entschärft Nutzungskonfl ikte zwischen Landwirtschaft, Naturschutz <strong>und</strong> örtlicher Entwicklung.<br />

Ziel:<br />

Naturschutzfl ächen kommen in öffentliches Eigentum, damit deren Erhaltung <strong>und</strong> Pfl ege gesichert ist.<br />

Anzuwendende Verfahrensart:<br />

Vereinfachtes <strong>Flurneuordnung</strong>sverfahren (§ 86 FlurbG)<br />

Eine vereinfachte <strong>Flurneuordnung</strong> ist gegenüber der Regelfl urneuordnung ein zeitlich verkürztes Verfahren.<br />

Hier werden Maßnahmen der <strong>Landentwicklung</strong>, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung,<br />

der Dorfentwicklung, des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes<br />

<strong>und</strong> der Landschaftspfl ege oder der Gestaltung des Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbildes ermöglicht oder ausgeführt.<br />

Daneben können Nachteile <strong>für</strong> die allgemeine Landeskultur beseitigt, Landnutzungskonfl ikte aufgelöst <strong>und</strong><br />

Neuordnungen des Gr<strong>und</strong>besitzes in Weilern oder kleinen Gemeinden durchgeführt werden.<br />

Die Vereinfachung liegt hauptsächlich darin, dass von der Aufstellung eines Planes über die<br />

gemeinschaftlichen <strong>und</strong> öffentlichen Anlagen abgesehen werden kann.

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