Windenergie - Stadt Steinfurt
Windenergie - Stadt Steinfurt
Windenergie - Stadt Steinfurt
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Teilflächennutzungsplan<br />
„<strong>Windenergie</strong>“<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Steinfurt</strong><br />
schaftsbehörde deutlich gemacht haben, dass die Abstands-<br />
Problematik erst im Zuge des immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens geregelt werden kann.<br />
Die „weichen“ Tabukriterien beziehen sich vor allem auf Vorsorgeabstände,<br />
die nach dem Willen des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Steinfurt</strong> bei der<br />
Abgrenzung von Konzentrationszonen berücksichtigt werden sollen,<br />
um von vornherein Konfliktsituation zu vermeiden bzw. zu entschärfen,<br />
um ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Flächennutzungen<br />
auch langfristig zu gewährleisten. Dies geschieht vor<br />
dem Hintergrund der Erkenntnis, dass im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Steinfurt</strong> im<br />
regionalen Vergleich bereits sehr viele Windkraftanlagen vorhanden<br />
sind. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Steinfurt</strong> greift auf die jahrelange Erfahrungen mit dem<br />
19 Windkraftanlagen umfassenden Windpark Hollich zurück, der<br />
durch Rücksichtnahme und partnerschaftliches Miteinander seit über<br />
10 Jahren nahezu konfliktfrei regenerativen Strom produziert. Diesen<br />
Maßstab zugrunde legend, ergeben sich in der Abwägung unterschiedlicher<br />
Belange folgende „weiche“ Tabukriterien:<br />
– Erweiterte Pufferzonen um Siedlungsnutzung, gestaffelt je<br />
nach Empfindlichkeit. Aufgrund der Erkenntnisse zu den notwendigen<br />
Immissionsabständen moderner, hocheffizienter<br />
Windkraftanlagen der Multimegawattklasse (2 MW-Anlagen<br />
wurden bereits im vorhandenen Windpark Hollich errichtet,<br />
das LANUV NRW hat verschiedene Musterberechnungen für<br />
lärminduzierte Abstände vorgelegt) benötigt ein Windpark von<br />
Wohnbebauung, die im Sinne eines Allgemeinen Wohngebietes<br />
oder sogar einen Reinen Wohngebietes entsprechend der<br />
Baunutzungsverordnung zu werten ist, deutlich höhere Abstände,<br />
als die als „hartes“ Tabu definierten 300 m. Ähnliches,<br />
wenn auch in reduzierter Form, gilt auch für Nutzungen, die im<br />
Sinne eines Mischgebietes zu bewerten wären. Vor dem Hintergrund,<br />
dass die Konzentrationszonen der <strong>Stadt</strong> <strong>Steinfurt</strong><br />
überwiegend Raum für eine Vielzahl von Windkraftanlagen<br />
bieten (Lärmsummation), keine Höhenbeschränkung vorgesehen<br />
ist (große, daher laute Anlagen möglich) und nach Einschätzung<br />
der <strong>Stadt</strong> der Windkraftnutzung Flächen in einem<br />
Umfang eingeräumt werden, die zweifellos dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />
eine eigene Prägung geben, werden in Abwägung mit der<br />
Entwicklung sonstiger Flächennutzungen und einem konfliktfreien<br />
Nebeneinander der Windkraft und schutzbedürftiger<br />
Nutzungen vorsorglich folgende (zusätzliche) Pufferbereiche<br />
als Tabu gewertet:<br />
• Zu Wohnsiedlungen im baulichen Zusammenhang (ein-<br />
14