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Windenergie - Stadt Steinfurt

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Teilflächennutzungsplan<br />

„<strong>Windenergie</strong>“<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Steinfurt</strong><br />

schaftsbehörde deutlich gemacht haben, dass die Abstands-<br />

Problematik erst im Zuge des immissionsschutzrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens geregelt werden kann.<br />

Die „weichen“ Tabukriterien beziehen sich vor allem auf Vorsorgeabstände,<br />

die nach dem Willen des Rates der <strong>Stadt</strong> <strong>Steinfurt</strong> bei der<br />

Abgrenzung von Konzentrationszonen berücksichtigt werden sollen,<br />

um von vornherein Konfliktsituation zu vermeiden bzw. zu entschärfen,<br />

um ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen Flächennutzungen<br />

auch langfristig zu gewährleisten. Dies geschieht vor<br />

dem Hintergrund der Erkenntnis, dass im <strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Steinfurt</strong> im<br />

regionalen Vergleich bereits sehr viele Windkraftanlagen vorhanden<br />

sind. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Steinfurt</strong> greift auf die jahrelange Erfahrungen mit dem<br />

19 Windkraftanlagen umfassenden Windpark Hollich zurück, der<br />

durch Rücksichtnahme und partnerschaftliches Miteinander seit über<br />

10 Jahren nahezu konfliktfrei regenerativen Strom produziert. Diesen<br />

Maßstab zugrunde legend, ergeben sich in der Abwägung unterschiedlicher<br />

Belange folgende „weiche“ Tabukriterien:<br />

– Erweiterte Pufferzonen um Siedlungsnutzung, gestaffelt je<br />

nach Empfindlichkeit. Aufgrund der Erkenntnisse zu den notwendigen<br />

Immissionsabständen moderner, hocheffizienter<br />

Windkraftanlagen der Multimegawattklasse (2 MW-Anlagen<br />

wurden bereits im vorhandenen Windpark Hollich errichtet,<br />

das LANUV NRW hat verschiedene Musterberechnungen für<br />

lärminduzierte Abstände vorgelegt) benötigt ein Windpark von<br />

Wohnbebauung, die im Sinne eines Allgemeinen Wohngebietes<br />

oder sogar einen Reinen Wohngebietes entsprechend der<br />

Baunutzungsverordnung zu werten ist, deutlich höhere Abstände,<br />

als die als „hartes“ Tabu definierten 300 m. Ähnliches,<br />

wenn auch in reduzierter Form, gilt auch für Nutzungen, die im<br />

Sinne eines Mischgebietes zu bewerten wären. Vor dem Hintergrund,<br />

dass die Konzentrationszonen der <strong>Stadt</strong> <strong>Steinfurt</strong><br />

überwiegend Raum für eine Vielzahl von Windkraftanlagen<br />

bieten (Lärmsummation), keine Höhenbeschränkung vorgesehen<br />

ist (große, daher laute Anlagen möglich) und nach Einschätzung<br />

der <strong>Stadt</strong> der Windkraftnutzung Flächen in einem<br />

Umfang eingeräumt werden, die zweifellos dem <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

eine eigene Prägung geben, werden in Abwägung mit der<br />

Entwicklung sonstiger Flächennutzungen und einem konfliktfreien<br />

Nebeneinander der Windkraft und schutzbedürftiger<br />

Nutzungen vorsorglich folgende (zusätzliche) Pufferbereiche<br />

als Tabu gewertet:<br />

• Zu Wohnsiedlungen im baulichen Zusammenhang (ein-<br />

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