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Windenergie - Stadt Steinfurt

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Teilflächennutzungsplan<br />

„<strong>Windenergie</strong>“<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Steinfurt</strong><br />

4 Auswirkung der Änderungen auf sonstige Belange<br />

4.1 Denkmalschutz<br />

Belange des Denkmalschutzes (Bau- oder Bodendenkmale) sind<br />

nicht unmittelbar betroffen. Zwar liegt ein Teil der Konzentrationszone<br />

„Dumte“ in einem historisch bedeutenden Kulturlandschaftsbereich<br />

und in relativer Nähe finden sich die Baudenkmal „Haus Alst“ (2.000<br />

m), Bagno (2.500 m) und der denkmalgeschützte Speicher auf dem<br />

Hof Große Lerfert (500 m), eine Betroffenheit, die den Denkmalwert<br />

massiv beeinträchtigen würde, ist daraus aber nicht abzuleiten bzw.<br />

in Abwägung mit den Belangen von Klimaschutz und regenerativer<br />

Energieerzeugung als nicht relevant zu bewerten. Es ist hinzunehmen,<br />

dass die unsere Naturlandschaft durch den Menschen zu einer<br />

Kulturlandschaft im ständigen Wandel entwickelt hat. Kultur ist kein<br />

statisches Gut, sondern immer auch Ausdruck einer Zeitepoche. Um<br />

dennoch mit der Kulturlandschaft sorgsam umzugehen, hat sich die<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Steinfurt</strong> dazu entschlossen, die allgemeine Privilegierung von<br />

<strong>Windenergie</strong>nutzung durch Darstellung von Konzentrationszonen<br />

sehr deutlich einzuschränken. Die Betroffenheit der Baudenkmale<br />

Haus Alst und Bagno ist schon aufgrund der Entfernung nicht gegeben.<br />

Gemäß der Rechtsprechung des OVG NRW setzt die Beeinträchtigung<br />

von Denkmälern voraus, dass es zwischen dem Denkmal<br />

und der durch die Windkraftanlage betroffenen Umgebung eine kulturhistorisch<br />

relevante Beziehung geben muss. Neben der großen<br />

Entfernung ist auch zu konstatieren, dass durch die hohen Waldanteile<br />

im Umfeld der Denkmäler die Wahrnehmbarkeit von Windkraftanlagen<br />

ohnehin sehr eingeschränkt ist. Der denkmalgeschützte Speicher<br />

des Hofes Große Lerfert liegt zwar vergleichsweise nahe an der<br />

Konzentrationszone Dumte, hat aber bestenfalls eine Beziehung zum<br />

Hofgelände, nicht jedoch zur weiteren Umgebung.<br />

Bezüglich der Bodendenkmäler im <strong>Stadt</strong>gebiet ist nicht auszuschließen,<br />

dass bei Bodeneingriffen Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche<br />

Bodenfunde, d.h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen<br />

und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt<br />

werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren<br />

Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle<br />

Münster (Tel. 0251/5918911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 15 und<br />

16 DSchG).<br />

4.2 Altlasten<br />

Altlasten (Altstandorte, Altablagerungen) sind in den Konzentrationszonen<br />

nicht bekannt.<br />

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