Windenergie - Stadt Steinfurt
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Teilflächennutzungsplan<br />
„<strong>Windenergie</strong>“<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Steinfurt</strong><br />
4 Auswirkung der Änderungen auf sonstige Belange<br />
4.1 Denkmalschutz<br />
Belange des Denkmalschutzes (Bau- oder Bodendenkmale) sind<br />
nicht unmittelbar betroffen. Zwar liegt ein Teil der Konzentrationszone<br />
„Dumte“ in einem historisch bedeutenden Kulturlandschaftsbereich<br />
und in relativer Nähe finden sich die Baudenkmal „Haus Alst“ (2.000<br />
m), Bagno (2.500 m) und der denkmalgeschützte Speicher auf dem<br />
Hof Große Lerfert (500 m), eine Betroffenheit, die den Denkmalwert<br />
massiv beeinträchtigen würde, ist daraus aber nicht abzuleiten bzw.<br />
in Abwägung mit den Belangen von Klimaschutz und regenerativer<br />
Energieerzeugung als nicht relevant zu bewerten. Es ist hinzunehmen,<br />
dass die unsere Naturlandschaft durch den Menschen zu einer<br />
Kulturlandschaft im ständigen Wandel entwickelt hat. Kultur ist kein<br />
statisches Gut, sondern immer auch Ausdruck einer Zeitepoche. Um<br />
dennoch mit der Kulturlandschaft sorgsam umzugehen, hat sich die<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Steinfurt</strong> dazu entschlossen, die allgemeine Privilegierung von<br />
<strong>Windenergie</strong>nutzung durch Darstellung von Konzentrationszonen<br />
sehr deutlich einzuschränken. Die Betroffenheit der Baudenkmale<br />
Haus Alst und Bagno ist schon aufgrund der Entfernung nicht gegeben.<br />
Gemäß der Rechtsprechung des OVG NRW setzt die Beeinträchtigung<br />
von Denkmälern voraus, dass es zwischen dem Denkmal<br />
und der durch die Windkraftanlage betroffenen Umgebung eine kulturhistorisch<br />
relevante Beziehung geben muss. Neben der großen<br />
Entfernung ist auch zu konstatieren, dass durch die hohen Waldanteile<br />
im Umfeld der Denkmäler die Wahrnehmbarkeit von Windkraftanlagen<br />
ohnehin sehr eingeschränkt ist. Der denkmalgeschützte Speicher<br />
des Hofes Große Lerfert liegt zwar vergleichsweise nahe an der<br />
Konzentrationszone Dumte, hat aber bestenfalls eine Beziehung zum<br />
Hofgelände, nicht jedoch zur weiteren Umgebung.<br />
Bezüglich der Bodendenkmäler im <strong>Stadt</strong>gebiet ist nicht auszuschließen,<br />
dass bei Bodeneingriffen Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche<br />
Bodenfunde, d.h. Mauerwerk, Einzelfunde aber auch Veränderungen<br />
und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt<br />
werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Unteren<br />
Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle<br />
Münster (Tel. 0251/5918911) unverzüglich anzuzeigen (§§ 15 und<br />
16 DSchG).<br />
4.2 Altlasten<br />
Altlasten (Altstandorte, Altablagerungen) sind in den Konzentrationszonen<br />
nicht bekannt.<br />
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