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und Sicherheitsbeleuchtung - INOTEC Sicherheitstechnik GmbH

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Regeln für Bäder nach BGR/GUV-R<br />

108 von 06/09, Stand 06/11<br />

Anwendungsbereich für<br />

Hallenbäder,<br />

<br />

Badeteichanlagen,<br />

medizinische Bäder.<br />

Freibäder, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- <strong>und</strong><br />

Darüberhinaus sind die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung zu<br />

beachten.<br />

<strong>Sicherheitsbeleuchtung</strong> muss vorhanden sein<br />

in Hallenbädern,<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>Sicherheitstechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />

an Beckenumgängen,<br />

in Dusch- <strong>und</strong> Umkleideräumen,<br />

in Technikräumen,<br />

auf Fluchtwegen,<br />

auf Zuschauertribünen,<br />

in Technikräumen von Freibädern, wenn das gefahrlose Verlassen bei<br />

Ausfall der Allgemeinbeleuchtung nicht gewährleistet ist.<br />

Die Beleuchtungsstärke muss mindestens 1% der Allgemeinbeleuchtung,<br />

mindestens jedoch 1lx, betragen.<br />

26<br />

w w w . i n o t e c - l i c h t . d e

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