und Sicherheitsbeleuchtung - INOTEC Sicherheitstechnik GmbH
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Regeln für Bäder nach BGR/GUV-R<br />
108 von 06/09, Stand 06/11<br />
Anwendungsbereich für<br />
Hallenbäder,<br />
<br />
Badeteichanlagen,<br />
medizinische Bäder.<br />
Freibäder, soweit anwendbar einschließlich Schwimm- <strong>und</strong><br />
Darüberhinaus sind die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung zu<br />
beachten.<br />
<strong>Sicherheitsbeleuchtung</strong> muss vorhanden sein<br />
in Hallenbädern,<br />
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<br />
<strong>Sicherheitstechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />
an Beckenumgängen,<br />
in Dusch- <strong>und</strong> Umkleideräumen,<br />
in Technikräumen,<br />
auf Fluchtwegen,<br />
auf Zuschauertribünen,<br />
in Technikräumen von Freibädern, wenn das gefahrlose Verlassen bei<br />
Ausfall der Allgemeinbeleuchtung nicht gewährleistet ist.<br />
Die Beleuchtungsstärke muss mindestens 1% der Allgemeinbeleuchtung,<br />
mindestens jedoch 1lx, betragen.<br />
26<br />
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