und Sicherheitsbeleuchtung - INOTEC Sicherheitstechnik GmbH
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Unterbringung gem. (M)LAR<br />
von 11/05<br />
UVS<br />
Pkt. 5.2.2 c)<br />
UVA<br />
<strong>Sicherheitstechnik</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Der Funktionserhalt für Unterverteiler der <strong>Sicherheitsbeleuchtung</strong> UVS ist<br />
gewährleistet, wenn<br />
UVS<br />
UVA<br />
die Verteiler mit Bauteilen umgeben werden, die eine Feuerwiderstandsdauer<br />
entsprechend der Dauer des Funktionserhaltes haben, wobei die<br />
Funktion der elektrischen Einbauten für die Dauer des Funktionserhaltes<br />
gewährleistet sein muss.<br />
UVS<br />
UVA<br />
Pkt. 5.3.2 a) Dauer des Funktionserhaltes<br />
Die Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlagen muß mindestens 30<br />
Minuten betragen bei <strong>Sicherheitsbeleuchtung</strong>sanlagen.<br />
Ausgenommen sind Leitungsanlagen*1, die der Stromversorgung der<br />
<strong>Sicherheitsbeleuchtung</strong> nur innerhalb eines Brandabschnittes*2 in einem<br />
Geschoß oder nur innerhalb eines Treppenraumes dienen.<br />
Daraus folgt, dass die Endstromkreise nicht durch andere<br />
Brandabschnitte geführt werden dürfen, wenn dort Verbraucher an<br />
diesen Stromkreisen angeschlossen sind.<br />
Begründung: Sonst ist kein durchgängiger Funktionserhalt gegeben.<br />
Die Gr<strong>und</strong>fläche je Brandabschnitt darf höchstens 1.600m² *3 betragen.<br />
*1 Leitungsanlagen gem. LAR: Leitungen, Verteiler, Befestigungsmaterial, Abzweigdosen, Hausanschlusskästen<br />
etc.<br />
*2 Brandabschnitt nach (M)LAR: min. jedes Geschoss oder Treppenhaus, nach Baurecht: Begrenzung<br />
durch Brandwände oder Außenwände<br />
*3 gilt nicht in NRW<br />
74<br />
w w w . i n o t e c - l i c h t . d e