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Januar/Februar 2010 - Architektenkammer des Saarlandes

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Saarland<br />

Kammerbeitrag<br />

u Die 1. Halbjahresrate <strong>des</strong> Kammerbeitrages <strong>2010</strong> ist laut Beitragsordnung<br />

bis zum 15. <strong>Januar</strong> <strong>2010</strong> zu leisten - § 4 Beitragsordnung<br />

-.<br />

Kammermitglieder, die keine Einzugsermächtigung oder Dauerüberweisungsaufträge<br />

erteilt haben, werden um Überweisung der<br />

1. Beitragsrate gebeten. Überweisungen bitte auf das AKS-Konto<br />

Nr. 6598005 bei der Bank1Saar in Saarbrücken (BLZ 591 900 00).<br />

Liegen der AKS Einzugsermächtigungen vor, wird die Beitragsrate<br />

vom jeweiligen Konto abgebucht.<br />

Sterbegeldumlage <strong>2010</strong><br />

u Die Sterbegeldumlage für das Jahr <strong>2010</strong> wurde auf 10,- € je Mitglied<br />

der Sterbekasse festgelegt. Die Umlage ist laut Beitragsordnung<br />

am 15. <strong>Januar</strong> <strong>2010</strong> − zusammen mit der ersten Halbjahresrate <strong>des</strong><br />

Kammerbeitrages − fällig.<br />

Berufshaftpflichtversicherung<br />

u Der Gesetzgeber hat im Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetz<br />

(SAIG) festgelegt, dass es den Kammermitgliedern<br />

obliegt, der AKS „... zu Beginn eines jeden Kalenderjahres und<br />

im Übrigen auf Anfrage Auskunft über den Bestand, die Höhe ... einer<br />

nach diesem Gesetz geforderten Berufshaftpflichtversicherung<br />

... zu geben...“ (§ 42 Abs. 1 Ziffer 4 SAIG). Als Berufspflicht ist im<br />

SAIG vorgesehen, dass je<strong>des</strong> Kammermitglied „... im Falle unmittelbar<br />

selbständiger Tätigkeit eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung<br />

abzuschließen (verpflichtet ist); die Min<strong>des</strong>tdeckungssumme<br />

beträgt 100.000 € für Sach- und Vermögensschäden und<br />

500.000 € für Personenschäden ...“ (§ 43 Abs. 1 Ziffer 5 SAIG).<br />

Alle Kammermitglieder, die selbständige Architektentätigkeit ausüben,<br />

also auch alle angestellten/beamteten Mitglieder, die in Nebentätigkeit<br />

Architektenleistungen erbringen, werden gebeten, eine<br />

Bescheinigung ihrer Versicherungsgesellschaft vorzulegen, aus der<br />

sich der Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung mit den erforderlichen<br />

Min<strong>des</strong>tdeckungssummen ergibt.<br />

Die Bescheinigungen der Versicherungsgesellschaften sollten<br />

der AKS umgehend - spätestens aber bis 15. März <strong>2010</strong> - zugeschickt<br />

werden.<br />

Krankengeld für Selbständige − Alternativen<br />

u Freiwillig versicherte Selbständige können wieder Krankengeld erhalten.<br />

Dazu müssen sie entweder den höheren Normalbeitrag der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (14,9 %) bezahlen oder einen neuen<br />

Wahltarif Krankengeld abschließen. Selbständige haben beim Thema<br />

Krankengeld fünf Möglichkeiten:<br />

u Nichts tun: Freiwillig Versicherte, die keine Erklärung abgeben<br />

und keinen neuen Wahltarif abschließen, zahlen seit dem<br />

01.08.2009 den ermäßigten Beitragssatz von 14,3 % und haben<br />

keinen Krankengeldanspruch mehr.<br />

u Krankengeld zum Normalbeitrag: Durch eine formlose Erklärung<br />

gegenüber der Krankenkasse, dass der Normalbeitrag (14,9 %) gezahlt<br />

wird, entsteht ein Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld<br />

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, und zwar ohne Karenzzeit.<br />

u Wahltarif Krankengeld: Die Konditionen können realtiv frei mit<br />

der Krankenkasse vereinbart werden. Je früher die Versicherung<br />

zahlt und je höher das vereinbarte Krankengeld ist, <strong>des</strong>to höher ist<br />

der Beitrag. Nachteil: Versicherte sind drei Jahre an den Wahltarif<br />

und die Krankenkasse gebunden.<br />

u Kombination von Wahlerklärung und Wahltarif: Selbständige,<br />

die das gesetzliche Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag beanspruchen,<br />

sich aber auch für die Zeit davor absichern möchten,<br />

können zusätzlich einen individuellen Wahltarif Krankengeld mit ihrer<br />

Kasse vereinbaren.<br />

u Private Krankentagegeldversicherung: Jederzeit möglich.<br />

Wichtig: Selbständige erhalten nur Krankengeld, wenn aus der selbständigen<br />

Arbeit ein steuerlicher Gewinn erwirtschaftet wird. Zu beachten<br />

ist ebenfalls ,dass beim Wahltarif und bei der privaten Krankengeldversicherung<br />

Karenzzeiten bestehen. Einzelheiten sollten mit der zuständigen<br />

Krankenkasse geklärt werden. Die Angebote der Kassen<br />

unterscheiden sich erheblich, ein genauer Vergleich lohnt sich! t NO<br />

DABregional | 1_2/10 43

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