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Betriebsanweisung bzw. Dienstanweisung zur Umsetzung der ...

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<strong>Betriebsanweisung</strong> <strong>bzw</strong>. <strong>Dienstanweisung</strong> <strong>zur</strong><br />

( Vers. 1 – Juni 2003 )<br />

<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> BIOSTOFFVERORDNUNG im Kreiskrankenhaus XXX<br />

zum Schutz aller Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit bei Tätigkeiten mit<br />

biologischen Arbeitsstoffen.<br />

<br />

( s.a. Vorschriften in den “Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe” )<br />

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist <strong>der</strong> Arbeitgeber verpflichtet, durch eine Ermittlung und Beurteilung <strong>der</strong><br />

arbeitsplatzbedingten Gefährdungen die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen.<br />

Allgemeines<br />

Biologische Arbeitsstoffe sind:<br />

Ferner<br />

- Mikroorganismen ( Viren, Viroide, Bakterien, Pilze, Protozoen )<br />

- gentechnisch verän<strong>der</strong>te Mikroorganismen<br />

- Zellkulturen<br />

- humanpathogene Endoparasiten,<br />

die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende o<strong>der</strong> toxische<br />

Wirkungen hervorrufen können.<br />

- Agenzien <strong>der</strong> übertragbaren spongiformen Enzephalopathien ( z.B. BSE )<br />

Tätigkeiten sind:<br />

Gezielte Tätigkeiten<br />

Nicht gezielte Tätigkeiten<br />

- Herstellen und Verwenden von biologischen Arbeitsstoffen<br />

- beruflicher Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen,<br />

biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien,<br />

wenn biologische Stoffe frei werden und Beschäftigte<br />

in Kontakt kommen können.<br />

- sind bewußt auf den / die biologischen Arbeitsstoff(e) ausgerichtet<br />

- die biologischen Arbeitsstoffe sind <strong>der</strong> Spezies nach bekannt<br />

- die Exposition ist im Normalbetrieb bekannt o<strong>der</strong> abschätzbar<br />

liegen vor, wenn eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist.<br />

Im Krankenhausbereich liegen nicht gezielte Tätigkeiten vor.<br />

Risikogruppe<br />

Maßgeblich für die Einstufung eines biologischen Arbeitsstoffes in sog. Risikogruppen ist sein Gefährdungspotential.<br />

Risikogruppe 1 2 3 4<br />

Krankheitsrisiko<br />

Krankheit<br />

unwahrscheinlich<br />

Krankheit möglich schwere Krankheit<br />

möglich<br />

Schwere Krankheit<br />

Gefahr für<br />

nicht gegeben gering ernste Gefahr möglich Ernste Gefahr vorhanden<br />

Beschäftigte<br />

Verbreitung in <strong>der</strong><br />

Bevölkerung<br />

nicht gegeben unwahrscheinlich Gefahr kann bestehen Gefahr unter Umständen<br />

groß<br />

Vorbeugung und nicht relevant<br />

normalerweise<br />

normalerweise möglich Normalerweise nicht möglich<br />

Behandlung<br />

möglich<br />

3** Das Infektionsrisiko ist begrenzt, da eine Infizierung über den Luftweg normalerweise nicht möglich ist.<br />

Risikogruppen - Beispiele<br />

1 Abgeschwächte Lebendimpfstoffe, Aspergillus niger<br />

2 Diphterie, Wundstarrkrampf, Hepatitis A, Keuchhusten, Röteln, Masern, Windpocken, Leptospirose, Borreliose, best. Aspergillen<br />

3 ** FSME, Hepatitis B – G, Q-Fieber, AIDS, Salmonellen ( S. typhi ), Tollwut,<br />

3 Tuberkulose<br />

4 Marburg- Virus, Pockenvirus, keine Bakterien


<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> BioStoffV ( Vers. 1 – Juni 2003 ) 2 von 10<br />

Im Krankenhaus sind üblicherweise Erreger <strong>der</strong> Risikogruppe 2, 3 ** und 3 vorzufinden.<br />

Gefährdung für Beschäftigte<br />

Eine Gefährdung für Beschäftigte kann sich durch infektiöse, sensibilisierende o<strong>der</strong> toxische Wirkungen von<br />

biologischen Arbeitsstoffen ergeben.<br />

Humane Probenmaterialien, <strong>der</strong>en Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind immer als potenziell<br />

infektiös anzusehen. Dies sind Eiter, Blut, Speichel, Fäzes, Urin, respiratorische Sekrete, Sekrete,<br />

Erbrochenes, Liquor, Schleimhäute, offene Wunden, Zellkulturen.<br />

Die Aufnahme <strong>der</strong> in diesen potenziell infektiösen Materialien enthaltenen biologischen Arbeitsstoffe kann z.B.<br />

über Haut o<strong>der</strong> Schleimhäute, die Atemwege, über Schmierinfektionen o<strong>der</strong> Schnitt- und Stichverletzungen<br />

erfolgen.<br />

Bei <strong>der</strong> Einstufung ist daher zu beachten, welche Arbeitsschritte die Gefahr <strong>der</strong> Exposition über die Atemwege,<br />

den Verdauungstrakt o<strong>der</strong> exponierte Schleimhäute ( z.B. Augenbindehaut ) o<strong>der</strong> Verletzungen <strong>der</strong> Haut<br />

beinhalten.<br />

Diese Möglichkeiten bestehen in beson<strong>der</strong>em Maße bei<br />

- <strong>der</strong> Grund- und Behandlungspflege ( allgemeine und spezielle Pflege )<br />

- <strong>der</strong> ärztlichen Untersuchung und Behandlung<br />

- <strong>der</strong> medizinischen Behandlung<br />

- <strong>der</strong> Untersuchung von menschlichem Gewebe, Blut, Blutbestandteilen, Körpersekreten,Ausscheidungen<br />

und <strong>der</strong>en Entsorgung<br />

- <strong>der</strong> Aufbereitung von Instrumenten, Geräten und Wäsche.<br />

Diese Möglichkeiten können aber auch bei an<strong>der</strong>en Tätigkeiten bestehen, z.B. in <strong>der</strong><br />

- Haustechnik<br />

- Reinigung<br />

- Instandhaltung<br />

Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung sind insbeson<strong>der</strong>e Punktionen, Injektionen, Blutentnahme, Legen von<br />

Gefäßzugängen, Nähen von Wunden, Wundversorgung, Verbandswechsel, Operieren, Instrumentieren,<br />

Intubation, Extubation, Absaugen respiratorischer Sekrete.<br />

Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung sind Umgang mit Patienten (z.B. Umbetten, Untersuchung, Waschen,<br />

Krankengymnastik), Umgang mit benutzten Instrumenten (auch Kanülen, Skalpelle etc.) , Umgang mit<br />

aggressiven Patienten, Untersuchung biologischen Materials, Entsorgung von Bettpfanne/Urinflasche, Wechsel<br />

von Windeln. Entsorgung und Transport von Abfällen, Reinigung und Desinfektion von kontaminierten Flächen<br />

und Gegenständen, Reparatur/Wartung von med. Geräten, Wartung und Instandsetzungsarbeiten im<br />

Sanitärbereich und in <strong>der</strong> Klimatechnik)


<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> BioStoffV ( Vers. 1 – Juni 2003 ) 3 von 10<br />

Im Krankenhaus werden die Erreger hauptsächlich durch Stich- und Schnittverletzung o<strong>der</strong> durch<br />

Schleimhautkontakt o<strong>der</strong> Schmierinfektion übertragen. Die aerogene Übertragung spielt nur bei Tuberkulose und<br />

einigen Kin<strong>der</strong>krankheiten eine Rolle.<br />

Übertragungswege am Beispiel ausgewählter biologischer Arbeitsstoffe:<br />

Mikroorganismus<br />

Übertragungsweg<br />

Risikogruppe<br />

Mycobacterium tuberculosis<br />

Hepatitis-B-Virus ( HBV ),<br />

Hepatitis-C-Virus ( HCV ),<br />

Immundefizienzvirus des Menschen ( HIV )<br />

Hepatitis-A-Virus ( HAV )<br />

Luftweg<br />

Blut o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e<br />

Körperflüssigkeiten<br />

Schmierinfektion<br />

3<br />

3 ( ** )<br />

2<br />

Dargestellt ist eine Bewertung <strong>der</strong> unterschiedlichen Bereiche des Krankenhauses hinsichtlich infektionsgefährden<strong>der</strong><br />

Tätigkeiten und Kontakt mit erregerhaltigem Material.<br />

Bei krankenhaustypischen Erregern sind die sensibilisierenden Eigenschaften nicht relevant im Vergleich zu<br />

z.B. Antibiotika <strong>bzw</strong>. Desinfektionsmittel.


<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> BioStoffV ( Vers. 1 – Juni 2003 ) 4 von 10<br />

Schutzmaßnahmen<br />

Im Folgenden werden die zu treffenden Schutzmaßnahmen dargestellt. Bei infektionsgefährdenden Tätigkeiten im<br />

Krankenhaus sind maximal - bis auf den Umgang mit Tuberkulose - die Maßnahmen <strong>der</strong> Schutzstufe 2 ausreichend.<br />

Allgemeine Schutzmaßnahmen<br />

Folgende allgemeine Schutzmaßnahmen sind nach UVV Gesundheitsdienst und TRBA 500 einzuhalten<br />

Bauliche und technische Maßnahmen<br />

1. Es sind leicht erreichbare Händewaschplätze mit fließendem warmen und kalten Wasser, Direktspen<strong>der</strong><br />

mit hautschonenden Waschmitteln, Händedesinfektionsmitteln und geeignete Hautpflegemittel<br />

sowie Handtücher zum einmaligen Gebrauch vorzuhalten.<br />

2. Den Beschäftigten müssen geson<strong>der</strong>te, für Patienten nicht zugängliche Toiletten <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

3. Den Beschäftigten ist persönliche Schutzausrüstung <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />

Arbeitskleidung ist nach Kontamination wie Schutzkleidung zu behandeln.<br />

4. Den Beschäftigten müssen getrennte Umkleidemöglichkeiten <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

5. Oberflächen müssen desinfizierbar und gegen die eingesetzten Produkte beständig sein.<br />

6. Zum Einsammeln spitzer, scharfer und zerbrechlicher Gegenstände sind stich- und bruchsichere<br />

Behältnisse bereitzustellen.<br />

7. Sichere spitze und scharfe Arbeitsgeräte (z.B. Safty-Needle- Systeme) sind, wenn möglich, bei Behandlung von<br />

Patienten mit bekannter blutübertragbaren Infektionen und in Risikobereichen <strong>zur</strong> Verfügung zu stellen.<br />

8. Für Abfälle muss eine zentrale Sammelstelle <strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Organisatorische Maßnahmen<br />

9. Infektionsgefährdende Tätigkeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die eine abgeschlossene<br />

Ausbildung in Berufen des Gesundheitswesens haben o<strong>der</strong> die von einer fachlich geeigneten Person<br />

unterwiesen sind und beaufsichtigt werden.<br />

10. Jugendliche dürfen nur infektionsgefährdet tätig werden, sofern dies <strong>zur</strong> Erreichung ihres Ausbildungszieles<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist und ihr Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.


<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> BioStoffV ( Vers. 1 – Juni 2003 ) 5 von 10<br />

11. Werdende und stillende Mütter dürfen nur <strong>der</strong> Hausrichtlinie entsprechend tätig werden.<br />

12. Für die einzelnen Arbeitsbereiche ist ein Hygieneplan entsprechend <strong>der</strong> Infektionsgefährdung mit Maßnahmen<br />

<strong>zur</strong> Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie <strong>zur</strong> Ver- und Entsorgung festzulegen.<br />

13. An Arbeitsplätzen mit Infektionsgefährdung darf nicht gegessen und getrunken werden.<br />

14. Pausen- o<strong>der</strong> Bereitschaftsräume <strong>bzw</strong>. Tagesunterkünfte dürfen nicht mit Schutzkleidung<br />

o<strong>der</strong> kontaminierter Arbeitskleidung betreten werden.<br />

15. Strassenkleidung ist innerhalb des Schrankes getrennt von Arbeits- und Schutzkleidung aufzubewahren.<br />

16. Die persönliche Schutzausrüstung ist entsprechend den Vorgaben aus dieser <strong>Betriebsanweisung</strong><br />

und den Hygienevorgaben zu benutzen.<br />

17. Die Arbeitsbereiche sind mit staubbindenden Reinigungsverfahren zu reinigen.<br />

18. Mit gebrauchten Kanülen und Skalpellen darf nicht manipuliert werden, insbeson<strong>der</strong>e darf<br />

die Schutzhülle nicht <strong>zur</strong>ückgesteckt werden.<br />

Spitze scharfe Gegenstände sind in gekennzeichnete Behälter zu entsorgen, diese dürfen nicht<br />

verdichtet werden.<br />

19. In Arbeitsbereichen mit Infektionsgefährdung dürfen an Händen und Unterarmen<br />

keine Schmuckstücke, Uhren und Eheringe getragen werden.<br />

20. Das klinisch chemische Labor ist zu kennzeichnen.<br />

21. Die Maßnahmen <strong>zur</strong> Abwendung und Abgrenzung einer Infektion bei Stich- und Schnittverletzung<br />

sind zu beachten. Beschäftigte mit Stich- und Schnittverletzungen melden sich in <strong>der</strong> chirurgischen Ambulanz.<br />

s. Anlage „Merkblatt Nadelstichverletzungen“.<br />

22. Stich- und Schnittverletzungen sind zu dokumentieren.<br />

Erkannte Infektionen sind <strong>der</strong> Gewerbeaufsicht zu melden.<br />

s. Anlage „Merkblatt Nadelstichverletzungen“.<br />

23. Infektiöse Abfälle sind in speziellen Behältern ( z.Z. schwarze Tonnen ) zu entsorgen.<br />

Die Tonnen müssen von den Arbeitsbereichen mit Abfallart, z.B. „infektiöser Abfall“ und mit Absen<strong>der</strong><br />

gekennzeichnet werden.<br />

24. Benutzte Wäsche, die kontaminiert ist, ist direkt abzuwerfen und in ausreichend<br />

wi<strong>der</strong>standsfähigen und dichten Behältern zu sammeln und so zu transportieren, dass Beschäftigte<br />

den Einwirkungen von Krankheitskeimen nicht ausgesetzt sind.<br />

Infektiöse Wäsche wird in karierten Wäschesäcken gesammelt.<br />

25. Der innerbetriebliche Transport von gebrauchten Instrumenten hat außerhalb des Arbeitsbereiches<br />

in dicht verschlossenen und gegen Bruch geschützten Behältern zu erfolgen.<br />

26. Beschäftigte sind anhand dieser <strong>Betriebsanweisung</strong> vor Aufnahme <strong>der</strong> Tätigkeit und wie<strong>der</strong>kehrend<br />

zu unterweisen.


<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> BioStoffV ( Vers. 1 – Juni 2003 ) 6 von 10<br />

Neben dem Schutz des Patienten vor Infektionen und sonstigen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Hygiene, werden nachfolgend in<br />

erster Linie die persönlichen Schutzmaßnahmen für das Personal erläutert.<br />

Persönliche Schutzausrüstung und Schutzmaßnahmen<br />

Persönliche Schutzausrüstungen haben u.a. die Aufgabe zu verhin<strong>der</strong>n, dass Haut und / o<strong>der</strong> Kleidung<br />

auch Arbeits- <strong>bzw</strong>. Berufskleidung – <strong>der</strong> Beschäftigten durch Krankheitserreger kontaminiert werden und<br />

unkontrollierbare Gefahren durch Keimverschleppung entstehen.<br />

Je nach Beurteilung <strong>der</strong> Infektionsgefährdung muss die persönliche Schutzausrüstung gewählt werden.<br />

Med. Einmalhandschuhe<br />

chemikalienbeständige<br />

Handschuhe<br />

feste und flüssigkeitsdichte<br />

Handschuhe<br />

immer dann,<br />

wenn Kontaktmöglichkeit mit Blut, Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen,<br />

Sekreten, Schleimhäuten, kontaminierten / infektiösen Körperarealen<br />

o<strong>der</strong> kontaminierten Gegenständen und Flächen besteht<br />

immer dann,<br />

wenn Kontaktmöglichkeit mit kontaminierten Gegenständen, Flächen o<strong>der</strong><br />

Instrumenten besteht und Chemikalien verwendet werden.<br />

(z.B.: Instrumentenaufbereitung)<br />

immer dann,<br />

wenn Kontaktmöglichkeit mit kontaminierten Gegenständen besteht, und die<br />

mechanische Belastung sehr gross ist (z.B.: Müllentsorgung)<br />

Mund- Nasenschutz / immer dann, wenn mit einem Verspritzen von Blut, Körperflüssigkeiten,<br />

Schutzbrille Ausscheidungen, Sekreten etc. gerechnet werden muss.<br />

Atemschutzmaske beim Umgang mit Patienten mit offener Lungen-Tuberkulose<br />

( Partikelfiltrierende Halbmaske ( zum Schutz vor Aerosolen )<br />

<strong>der</strong> Schutzstufe FFP 2 )<br />

Schutzkleidung<br />

immer dann, wenn Kontaminationsmöglichkeit mit Blut, Körperflüssigkeiten,<br />

( Plastikschürzen o<strong>der</strong> Ausscheidungen, Sekreten besteht und /o<strong>der</strong> zum Schutz vor Aerosolen.<br />

textile Schutzkittel<br />

zusätzlich <strong>zur</strong> Diensto<strong>der</strong><br />

Bereichskleidung )


<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> BioStoffV ( Vers. 1 – Juni 2003 ) 7 von 10<br />

Händedesinfektion<br />

- vor invasiven Eingriffen,<br />

- vor und nach Kontakt mit Eintrittstellen von Kathetern und Drainagen u.ä.,<br />

- vor Kontakt mit abwehrgeschwächten Patienten,<br />

- nach Kontakt mit infektiösen Patienten,<br />

- vor und nach Kontakt mit Wunden,<br />

- nach Kontakt mit kontaminierten Geräten, Flächen, Instrumenten, Flüssigkeiten<br />

- nach Ablegen <strong>der</strong> Untersuchungshandschuhe<br />

- nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material (Blut, Sekreten, Exkreten)<br />

Händewaschen<br />

- nach sichtbarer Verschmutzung<br />

- nach Toilettenbenutzung, nach Naseputzen,<br />

- vor dem Essen und vor <strong>der</strong> Essensverteilung.<br />

Die Entscheidung Händewaschen o<strong>der</strong> Händedesinfektion ist abhängig von Situation und Risiko.<br />

Die Kombination ist nur notwendig bei sichtbarer Verschmutzung.<br />

!!! Händesinfektion ist weniger hautbelastend als Händewaschen !!!<br />

Desinfektion von<br />

Flächen und<br />

Gegenständen<br />

sofort, wenn Kontamination mit Blut, Körperflüssigkeiten, Ausscheidungen, Sekreten<br />

erfolgt ist<br />

und regelmäßig feucht mit Desinfektionsmittellösung wischen, da in Untersuchungs-,<br />

Behandlungs- und Pflegebereichen die Flächen mit Blut o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Körperflüssigkeiten ( ggf. unsichtbar ) kontaminiert sein können.<br />

Desinfektion / sofort nach Gebrauch ( trocken ) in geschlossene Behälter ablegen,<br />

Entsorgung von o<strong>der</strong> im Instrumentenkorb in Steckbeckenspülautomaten mit thermischem<br />

Instrumenten<br />

Aufbereitungsverfahren geben,<br />

o<strong>der</strong> in Instrumentendesinfektionsmittellösung einlegen.<br />

<br />

Nähere Vorgaben sind im Hygienestandard <strong>der</strong> einzelnen Bereiche geregelt.<br />

<br />

Maßnahmen bei speziellen infektiösen Erkrankungen<br />

s. „ Erkrankungsspezifische Isolierungs- u. Schutzmaßnahmen“ ( Hygienestandard )


<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> BioStoffV ( Vers. 1 – Juni 2003 ) 8 von 10<br />

Spezielle Schutzmaßnahmen<br />

Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung<br />

potenziell infektiöses<br />

Material<br />

Händedesinfektion Handschuhe Schutzkittel /<br />

Plastikschürze<br />

Mundschutz Schutzbrille Haarschutz<br />

Punktionen Blut, Eiter, Liquor,Sekrete<br />

x x ggf. ggf. ggf. ggf.<br />

Injektionen s.c., i.m. x - - - - -<br />

Blutentnahme Blut<br />

x x - - - -<br />

Legen von Gefäßzugängen:<br />

peripher<br />

zentral<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

-<br />

x<br />

-<br />

x<br />

-<br />

-<br />

-<br />

x<br />

Nähen von Wunden:<br />

kleinere<br />

ausgedehnt<br />

Blut, Sekrete,<br />

Eiter,Schleimhäute,<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

-<br />

x<br />

-<br />

x<br />

-<br />

bei Verspritzen<br />

-<br />

x<br />

Wundversorgung:<br />

kleinere<br />

ausgedehnt<br />

x<br />

x<br />

x<br />

x<br />

-<br />

x<br />

x<br />

x<br />

-<br />

bei Verspritzen<br />

Verbandswechsel x x ggf. ggf. - -<br />

Operieren x<br />

x x x bei Verspritzen x<br />

( chirurg.)<br />

Instrumentieren<br />

x x x x bei Verspritzen x<br />

Intubation x x - -<br />

respiratorische Sekrete<br />

x<br />

Extubation x x bei Verspritzen<br />

bei Verspritzen<br />

-<br />

-<br />

x<br />

Absaugen respiratorischer Sekrete<br />

x x bei Verspritzen x bei Verspritzen -


<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> BioStoffV ( Vers. 1 – Juni 2003 ) 9 von 10<br />

Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung<br />

potenziell infektiöses<br />

Material<br />

Händedesinfektion Handschuhe Schutzkittel /<br />

Plastikschürze<br />

Mundschutz Schutzbrille Haarschutz<br />

Patientenkontakt ( z.B. Umbetten, Untersuchung,<br />

Waschen, Krankengymnastik )<br />

Umgang mit benutzten Instrumenten<br />

( Kanülen, Skalpelle / spitze, scharfe Gegenstände )<br />

Blut, Körperflüssigkeiten,<br />

Sekrete, Ausscheidungen<br />

x ggf. ggf. - - -<br />

x x ggf. - - -<br />

Untersuchung biologischen Materials<br />

Blut, Körperflüssigkeiten,<br />

Gewebe, Sekrete,<br />

Ausscheidungen<br />

x x ggf.<br />

bei Verspritzen bei Verspritzen<br />

-<br />

Entsorgung von Bettpfanne / Urinflasche<br />

Ausscheidungen<br />

x x ggf. - - -<br />

Wechsel von Windeln<br />

x x ggf. - - -<br />

Entsorgung und Transport von Abfällen<br />

Umgang und Transport mit / von verschmutzter<br />

Wäsche<br />

Aufbereitung von med. Geräten und Instrumenten<br />

Blut, Körperflüssigkeiten,<br />

Sekrete, Ausscheidungen<br />

x x - - - -<br />

x x - - - -<br />

x x ggf. ggf. ggf. -<br />

Reinigung und Desinfektion von kontaminierten<br />

Flächen und Gegenständen<br />

Blut, Körperflüssigkeiten,<br />

Sekrete, Ausscheidungen<br />

x x ggf. - - -<br />

Reparatur / Wartung von med. Geräten x Ggf. - - - -<br />

Wartung und Instandsetzungsarbeiten<br />

( Sanitärbereich, Klimatechnik )<br />

x Ggf. ggf.<br />

bei Verspritzen<br />

ggf.<br />

-


<strong>Umsetzung</strong> <strong>der</strong> BioStoffV ( Vers. 1 – Juni 2003 ) 10 von 10<br />

Anlage:<br />

- Hinweise <strong>zur</strong> Arbeitsmedizinischen Vorsorge nach BioStoffV im KKH-EM<br />

- Merkblatt des Betriebsarztes<br />

“Maßnahmen bei Kontakt mit infektiösem Material<br />

( Schnitt- u. Stichverletzungen, Schleimhautkontakt )“<br />

“zum Verhalten nach Kontakt mit infektiösem Material<br />

( Nadelstichverletzungen ) für Beschäftigte des KKH-EM“<br />

- Postexpositionelle Prophylaxe nach Verletzungen mit HIV-infiziertem Material ( HIV – PEP )<br />

Krankenhausleitung Juni 2003<br />

....................................... .......................................... .........................................<br />

H. XXXXX K. XXXXX CA Dr. XXXXX<br />

Verwaltungsleiter Pflegedienstleiter Ärztlicher Leiter

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