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Aktuell<br />
Die neue<br />
Lehrlingsförderung<br />
Von Vors.-Stv. Gerhard Herberger<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />
Im vergangenen Kalenderjahr wurden<br />
viele Neuerungen im Bereich der<br />
Förde-rungen, arbeitsrechtlichen Maßnahmen<br />
und im Bereich der Lehrlingsausbildung<br />
durchgeführt. So haben die<br />
Sozialpartner ein Maßnahmepaket zu<br />
Förderung der Jugendbeschäftigung<br />
verhandelt, das folgende Schwerpunkte<br />
umfasstt:<br />
Die Blum-Förderung soll Betriebe<br />
zum erstmaligen und zusätzlichen<br />
Ausbilden motivieren und gleichzeitig<br />
zielgerichteter und qualitätssichernd<br />
weiterentwickelt werden. Im Rahmen<br />
der Sozialpartnereinigung soll die Förderung<br />
von Lehrstellen neu ausgerichtet<br />
werden.<br />
Neben einer IESG - Beitragssenkung<br />
von 0,15% sollen die bisherigen Mittel<br />
aus dem Fond zur Lehrlingsförderung<br />
von 0,2% weiter zur Verfügung stehen.<br />
Die derzeit beim AMS angesiedelten<br />
Personen bezogenen Förderungen sollten<br />
weiterhin vom AMS administriert<br />
werden. Die Lehrlingsprämie neu und<br />
die Förderungen für Qualitäts-maßnahmen<br />
werden durch die Lehrlingsstellen<br />
abgewickelt. Die zusätzlichen<br />
Kosten der Administration werden aus<br />
der Zukunftsförderung getragen.<br />
Die neue Lehrstellenförderung soll<br />
auf Qualitäts- und Bedarfskriterien<br />
abgestellt sein. Sie gliedert sich in eine<br />
Basisförderung und eine zusätzliche<br />
qualitätsbezogene Förderung.<br />
BASISFÖRDERUNG<br />
Analog zur bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie<br />
soll es auch weiterhin<br />
eine Basisförderung pro Lehrling<br />
für Lehrbetriebe geben. Anstatt<br />
der gleich bleibenden 1.000 Euro pro<br />
Lehrling und Kalenderjahr soll die<br />
neue Basisförderung aber pro Lehrjahr<br />
gewährt werden und sich im<br />
Ausmaß nach der Höhe der kollektiv-vertraglichen<br />
Lehrlingsentschädigung<br />
richten. Um bei zunehmender<br />
Ausbildungs-dauer die produktiveren<br />
Leistungen der Lehrlinge zu berücksichtigen,<br />
soll der Förderungsfaktor<br />
in Bezug auf die Lehrlingsentschädigung<br />
variieren.<br />
1. Lehrjahr - die Förderung beträgt<br />
drei Lehrlingsentschädigungen<br />
2. Lehrjahr - die Förderung beträgt<br />
zwei Lehrlingsentschädigungen<br />
3. Lehrjahr - die Förderung beträgt<br />
eine Lehrlingsentschädigung<br />
4. Lehrjahr - die Förderung beträgt<br />
eine Lehrlingsentschädigung (bei 3,5<br />
Jahren eine halbe Lehrlingsentschädigung)<br />
Die Förderung kann nach dem<br />
Ablauf eines Lehrjahres im Nachhinein<br />
beantragt werden. Der Lehrvertrag<br />
muss über das ganze Ausbildungsjahr<br />
aufrecht bleiben und regulär enden.<br />
Die bisherige Förderung zusätzlicher<br />
Lehrlinge und die bisherigen AMS<br />
-Förderungen für Ausbildungsmaßnamen,<br />
die über das Berufsbild hinausgehen,<br />
sollen durch eine Reihe von<br />
starken qualitätsbezogenen Förderkriterien<br />
weiterent-wickelt werden.<br />
• Frauen in typischen Männerberufen<br />
• Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen<br />
• AusbilderInnenkurse nach<br />
§29gBAG<br />
• Weiterbildung der AusbilderInnen<br />
nach §3 BAG<br />
• Förderung von Zusatzausbildungen,<br />
die über das Berufsbild hinaus<br />
gehen<br />
• Maßnahmen zugunsten von lernschwachen<br />
Jugendlichen<br />
• Ausbildungsverbünde nach §2a<br />
BAG<br />
• Regionale Förderung von Berufen<br />
mit Fachkräftemangel<br />
• Aktivitäten nach §19a BAG<br />
Ob die Maßnahmen positiv greifen<br />
und das Duale Ausbildungssystem mit<br />
allen Erneuerungen für die Zukunft<br />
gewappnet ist, wird sich zeigen.<br />
Wir aber müssen jederzeit auch von<br />
der Berufsschulseite überprüfen, ob<br />
Verände-rungen in unserem Bereich<br />
notwendig sind. Vor allem aber muss<br />
überprüft werden, welche Maßnahmen<br />
zu guten und nachhaltigen Verbesserungen<br />
führen.<br />
Ich bin überzeugt, dass die Gewerkschaft<br />
Berufsschule immer dazu beigetragen<br />
hat,<br />
Verbesserungen herbeizuführen. So<br />
sind wir mit unseren Verhandlungsinhalten<br />
mit den Vertretern des Bundesministerium<br />
für Unterricht, Kunst<br />
und Kultur sehr gut aufgestellt. Die<br />
Ausweitung der Möglichkeiten der<br />
Berufsschulen im Hinblick auf die<br />
Berufsreifeprüfung und die gesetzliche<br />
Regelung für die große Anzahl<br />
der außer-ordentlichen SchülerInnen<br />
oder das Beratungs- und Betreuungslehrersystem<br />
auf eine ordentliche<br />
gesetzliche Basis zu stellen, sind wichtige<br />
Voraussetzungen für die Zukunft<br />
der Berufsschulen.<br />
◆<br />
goed-berufsschule 3