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WEttBEWErB: BäcKErjuGEnd Holt Gold Für ÖstErrEicH

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Thema<br />

das Erlernen einer gewissen sozialen<br />

Kompetenz. Durch die Gruppe sollen<br />

die Jugendlichen lernen, ihren<br />

Handlungsspielraum zu erweitern.<br />

Beispielsweise bei Schwierigkeiten<br />

mit dem Meister bzw. dem Vorgesetzten,<br />

aber auch mit den Kollegen<br />

war die Reaktion der Jugendlichen<br />

„draußen“ meist ein Abbruch der<br />

Beziehung. Was mithin auch einen<br />

Abbruch der Ausbildung bedeutete.<br />

Ein Großteil der Jugendlichen hat<br />

wenig bis gar keine Berufserfahrung.<br />

Hier bekommen sie erstmals<br />

die Gelegenheit ihr Arbeitsverhalten<br />

kennen zu lernen. Ein großer<br />

Vorteil für die Jugendlichen hier ist,<br />

dass sie auch Rückmeldung darüber<br />

bekommen, wie sie vom Betriebsleiter<br />

oder den Kollegen erlebt werden,<br />

was das Arbeitsverhalten, aber<br />

auch das fachliche Können betrifft.<br />

Darüberhinaus können sie die<br />

Erfahrung machen, ob das prinzipiell<br />

ein Beruf wäre, der ihren Interessen<br />

und Neigungen entspricht.<br />

Nach etwas mehr als 2 Jahren<br />

Erfahrung mit dem Projekt<br />

„Schnupperlehre“ für Jugendliche<br />

und junge Erwachsene U-Häftlinge<br />

können wir aus berufspädagogischer<br />

Sicht eine sehr positive Bilanz<br />

ziehen.<br />

Zirka 150 15 - 21jährige Insassen,<br />

welche die österreichische<br />

Staatsbürgerschaft besitzen, werden<br />

jährlich aus der Justizanstalt Wien<br />

Josefstadt enthaftet.<br />

Ca. ein Drittel davon wäre prognostisch<br />

mit Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen<br />

unmittelbar nach der<br />

Haft „stabilisierbar“!<br />

Die Fortsetzung einer während der<br />

Haft begonnenen (Schnupper)Lehre<br />

war bis dato nicht möglich. Auch<br />

war es seitens des AMS nicht möglich,<br />

haftentlassene Jugendliche in<br />

eine überbetriebliche Ausbildungsmaßnahme<br />

nahtlos einsteigen zu<br />

lassen.<br />

Dank unseres– BS-Lehrerkollegen<br />

für Tischler, Hrn. Dipl.–Päd. Etzelstorfer,<br />

welcher nebenbei auch einen<br />

Tag i. d. Woche in der „Umbauakademie“,<br />

einer vom AMS finanzierten<br />

Einrichtung arbeitet, gibt es<br />

dort die Möglichkeit, Haftentlassene,<br />

welche erfolgreich eine Tischlerbzw.<br />

Malerschnupperlehre in d. JA<br />

Wien Josefstadt absolviert haben,<br />

als Quereinsteiger, sofern freie Plätze<br />

vorhanden sind, aufzunehmen.<br />

Damit hätten wir zwei Fliegen mit<br />

einer Klappe: Einerseits bestünde<br />

hiermit die Chance für eine perfekte<br />

Überleitung und anderseits hätten<br />

wir den potentiell gefährlichen<br />

Zeitraum zwischen Entlassung und<br />

Arbeitsbeginn, wo für jugendliche<br />

Haftentlassene die große Gefahr des<br />

Rückfalls besteht, eliminiert.<br />

Der Wermutstropfen dabei ist allerdings,<br />

dass momentan nur Tischlerund<br />

Malerlehrlinge aufgenommen<br />

werden können. Das Ziel, welches<br />

aus Sicht der BS-Lehrer angepeilt<br />

werden muss ist mittels einer sicheren<br />

Beschäftigungssituation nach der<br />

Haft die Lebenssituation zu stabilisieren.<br />

Dadurch wird die Rückfallswahrscheinlichkeit<br />

beträchtlich<br />

reduziert. Arbeit ist zweifelslos das<br />

große aber leider auch schwer zu<br />

erreichende Ziel.<br />

JugendrichterInnen können zudem<br />

einen Strafaufschub unter dem Titel<br />

„Arbeit bzw. Ausbildung statt Haft“<br />

unter folg. Vorzeichen gewähren:<br />

• Die Info bezüglich Möglichkeit<br />

einer unmittelbaren Fortführung<br />

der Ausbildung nach der Haft<br />

muss vor der Hauptverhandlung<br />

dem Richter respektive der Richterin<br />

bekannt sein bzw. schriftlich<br />

vorliegen.<br />

• der Strafrest darf maximal ein Jahr<br />

betragen.<br />

Sind diese Voraussetzungen gegeben<br />

so wird im Normalfall ein<br />

Strafaufschub für die Ausbildung<br />

gewährt.<br />

• Wird die Ausbildung erfolgreich<br />

beendet so wird die offene Strafe<br />

in eine bedingte Strafe umgewandelt.<br />

Eine dementsprechende richterliche<br />

Weisung soll folglich die<br />

Chancen bezüglich Ausbildungsabschluss<br />

und/oder fixer Arbeitsstelle<br />

erhöhen und somit wesentlich zu<br />

einer erfolgreichen Resozialisierung<br />

beitragen.<br />

Denn eines sollten wir nicht vergessen:<br />

Ob jemand rückfällig wird<br />

oder nicht hängt in hohem Maße<br />

davon ab, ob er in Freiheit Verhältnisse<br />

vorfindet, welche eine Realisierung<br />

des Lebens auf legale Weise<br />

zulassen!<br />

◆<br />

[1] Ausgestellt vom Bildungsverein (KUS)<br />

der Wiener Berufsschulen.<br />

[2] Telfi à Telelernen für HaftinsassInnen.<br />

goed-berufsschule 5

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