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Familienbeihilfe - Bundessektion 12 Berufsschullehrer

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4<strong>Familienbeihilfe</strong><br />

Bundesleitung <strong>12</strong> – Gewerkschaft Berufsschule<br />

www.goed-berufsschule.at<br />

PV-Wahlen 2009<br />

inhalt<br />

Neu<br />

Ihre Stimme<br />

zählt!<br />

Fotos: ARchiv BL<br />

6Die Bundespensionskasse<br />

Folge 3<br />

November<br />

2009


Albert Arzt<br />

Vorsitzender der<br />

Bundesleitung<br />

Berufsschule<br />

Das Redaktions-team freut<br />

sich über jeden interessanten<br />

Beitrag aus den östeRreichischen<br />

Berufsschulen.<br />

Die Veröffentlichung<br />

der Artikel erfolgt in<br />

Absprache mit dem Vorsit-<br />

Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />

Personalvertretungswahlen 2009<br />

Am 25. und 26. November stellen sich die Personalvertreterinnen<br />

und Personalvertreter aller österreichischen<br />

Berufsschulen dem Votum durch die<br />

Kolleginnen und Kollegen. Die Dienststellenausschüsse<br />

an den Schulen sowie die 9 Zentralausschüsse<br />

auf den Ebenen der Länder sind dabei neu<br />

zu wählen. Zu diesen PV-Wahlen sind rund 5000<br />

<strong>Berufsschullehrer</strong>innen und –lehrer wahlberechtigt<br />

und bundesweit geht es dabei um 36 Mandate auf<br />

der Ebene der Zentralausschüsse (je Bundesland<br />

4) und über 400 Mandate in den einzelnen Dienststellen.<br />

Auf der Basis des Personalvertretungsgesetzes<br />

(PVG) haben dabei die Wahlausschüsse für<br />

den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Wahlen Sorge<br />

zu tragen. Die wahlberechtigten Kolleginnen und<br />

Kollegen sind an diesen beiden Tagen aufgerufen,<br />

die Arbeit der Personalvertretung der vergangenen<br />

fünf Jahre zu beurteilen und mit ihrem Votum den<br />

Vertretungsauftrag für die nächsten fünf Jahre dem<br />

jeweiligen Team ihres Vertrauens zu erteilen.<br />

Ein klares Votum und eine hohe<br />

Wahlbeteiligung für die Sicherung<br />

unserer Zukunft<br />

Ein klarer Vertretungsauftrag untermauert durch eine<br />

möglichst hohe Wahlbeteiligung ist nach den Ereignissen<br />

des vergangenen Frühjahrs für die Zukunft<br />

der Lehrerinnen und Lehrer unverzichtbar. Die vom<br />

Parlament im Frühjahr beschlossenen Gesetzesänderungen<br />

sind gerade mühsam in den Ländern in<br />

Umsetzung. (Die erforderlichen Durchführungsbestimmungen<br />

seitens der Bundesministerien kamen<br />

verspätet – erst gegen Ende der Sommerferien.)<br />

– Und schon wieder geht die Diskussion um Schule<br />

und Lehrerschaft munter weiter. Die Aussagen der<br />

Frau Bundesministerin Schmied, ein „neues Dienstrecht“<br />

erst nach den Personalvertretungswahlen zu<br />

verhandeln, ist jedenfalls als gefährliche Drohung zu<br />

verstehen. Diverse andere „Freunde“ der Lehrerschaft<br />

bzw. Politiker, die das ausgeprägte „Bedürfnis“<br />

verspüren wieder einmal von den Medien wahrgenommen<br />

zu werden, geben natürlich bereitwillig<br />

ihren entbehrlichen „Senf“ dazu. Und sie haben<br />

keine Ahnung was sie tun und wovon sie sprechen.<br />

Auf Bundesebene gibt es nach meinen Einschätzungen<br />

nur ganz wenige Politiker die genügend<br />

Sachkenntnis besitzen, dass sie mit Recht Stellung zu<br />

dienstrechtlichen Belangen nehmen.<br />

Fritz Neugebauer stellt seine hohe Sachkompetenz<br />

immer wieder unter Beweis, die meisten anderen<br />

Politikerinnen und Politiker wissen jedoch nicht<br />

wovon sie sprechen und schon überhaupt nicht welche<br />

Verantwortung sie gegenüber der Schule und<br />

allen daran Beteiligten wahrzunehmen hätten.<br />

Sie sprechen vollmundig vom „neuen Dienstrecht“,<br />

dabei geht es ihnen meist nur darum, dass all die<br />

Versprechen und Ideen der Politik langsam in<br />

Unfinanzierbarkeit enden und mit einer höheren<br />

Lehrverpflichtung sowie Anwesenheitspflicht die<br />

Fehler und Versäumnisse der Bundespolitik repariert<br />

werden sollen.<br />

Die Personalvertretungswahlergebnisse<br />

bestimmen das<br />

Kräfteverhältnis der<br />

gewerkschaftlichen Bundesorgane<br />

Die Personalvertretung ist Verhandlungspartner auf<br />

Dienststellen- und Landesebene. Unser tägliches<br />

Leben wird aber maßgeblich durch die im Parlament<br />

zu beschließenden Bundesgesetze bestimmt.<br />

Auf dieser Ebene gibt es nur die Gewerkschaft<br />

als Verhandlungspartner. Durch die Personalvertretungswahlen<br />

wird jedoch auch die Zusammensetzung<br />

der Gewerkschaftsorgane festgelegt. In<br />

den Bereichen in denen die Mitgliedsdichte in<br />

der Gewerkschaft über 50 % liegt kommt es zur<br />

Umlegung der Personalvertretungswahlergebnisse<br />

auf die Gremien in der Gewerkschaft. Das Personalvertretungswahlergebnis<br />

hat also unmittelbar<br />

Auswirkungen auch auf die zukünftige Arbeit mit<br />

der Bundesregierung.<br />

Ich fordere daher alle Kolleginnen und Kollegen auf<br />

von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und eine<br />

klare Sprache gegenüber der politischen Ebene zu<br />

sprechen.<br />

Albert Arzt<br />

Vorsitzender der Gewerkschaft Berufsschule<br />

Offene Forderungen der<br />

Gewerkschaft Berufsschule an<br />

Frau Bundesministerin Schmied<br />

• Nachhaltige Absicherung der Ausbildung und Bezahlung<br />

der <strong>Berufsschullehrer</strong>innen und <strong>Berufsschullehrer</strong>.<br />

• Einrichtung von Ausbildungslehrgängen zur Nachgraduierung<br />

der Diplompädagogen.<br />

• EDV- Kustodiat – Anpassung an die aktuelle Situation.<br />

(Fachbezeichnungen im Gesetzestext, Anzahl der EDV-<br />

Geräte)<br />

• Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 und damit<br />

verbundene Aufstockung der Dienstposten auch für die<br />

Berufsschulen.<br />

• Neubewertung der Leiterfreistellung und Leiterbezahlung.<br />

• Einrichtung von Beratungs- und Betreuungslehrern<br />

Forderung an die Bundespolitiker<br />

• Schluss mit der permanenten Verunsicherung („Hacklerregelung“...)!<br />

• Schluss mit den Botschaften an die Nation bevor<br />

nicht mit den Betroffen Gespräche und Verhandlungen<br />

geführt wurden!<br />

• Schluss mit den dauernden Schwindeleien und Halbwahrheiten<br />

um angebliche Einsparmöglichen in Milliardenhöhe<br />

durch die Verwaltungsreform!<br />

• Schluss mit der Geldverschwendung durch teure Werbeeinschaltungen<br />

zur Selbstdarstellung der Minister (rund<br />

3 000 000 Euro allein durch Ministerin Schmied im Jahr<br />

2008 – davon könnten rund 60 Lehrerinnen und Lehrer<br />

ein ganzes Jahr bezahlt werden)!<br />

Die Gewerkschaft Berufsschule bekennt sich zu konstruktiven<br />

Gesprächen und Verhandlungen zur erfolgreichen<br />

Weiterentwicklung unseres Schulsystems in<br />

gemeinsamer Verantwortung!<br />

Nach vielen<br />

Verhandlungsrunden erreicht<br />

• Stundenpool zur Abdeckung der Mehrleistungen im<br />

Zusammenhang mit integrativer Berufsausbildung,<br />

Qualitätsentwicklung und ähnlichen Bereichen durch<br />

Schaffung einer Lehrpflichtermäßigung bis zu einem<br />

Viertel der Lehrverpflichtung im § 52 Abs.3 des LDG.<br />

• Erfolgreiches Verhindern der durch Ministerin Claudia<br />

Schmied gewollten Lehrpflichterhöhung im Frühjahr<br />

2009.<br />

• Dienstrechtliche Weiterentwicklungen wie Zeitkonto,<br />

Altersteilzeit, Pensionskasse.<br />

Liebe Kolleginnen<br />

und Kollegen!<br />

Im Sommer 2009 haben sich fast alle großen<br />

Zeitungen Österreichs an der Anti-Lehrer-Kampagne<br />

beteiligt. Vom Bericht einer eigenen Lehrerpension<br />

bis zur Ankündigung von falschen<br />

Lehrergehältern wurde alles aus der Trickkiste<br />

gezogen. Keine einzige Mitteilung über die<br />

österreichische Lehrerschaft als auch über ihr<br />

Dienstrecht war richtig. Fest steht, dass bei den<br />

<strong>Berufsschullehrer</strong>Innen in Österreich bereits<br />

mehr als die Hälfte keinem pragmatischen<br />

Dienstrecht unterworfen ist. Sollte es also bei<br />

VertragslehrerInnen zu Kündigungen kommen,<br />

so ist in letzter Instanz – wie für alle ÖsterreicherInnen<br />

– das Arbeitsgericht zuständig. Auch<br />

die pragmatisierten LehrerInnen sind letztlich<br />

nicht unkündbar. Somit sind die Mitteilungen<br />

der österreichischen Medienlandschaft scheinbar<br />

bewusst falsch und sollen die Stimmung<br />

gegen die österreichische Lehrerschaft anheizen.<br />

Dadurch sind den österreichischen Zeitungen<br />

immer gewinnbringende Schlagzeilen<br />

gesichert.<br />

Bei der letzten Diskussion im ORF wurde<br />

noch die Meinung verstärkt, dass KollegInnen<br />

unkündbar sind und sich in ihrer Arbeitswelt<br />

alles erlauben können. Ebenso wurde darauf<br />

hingewiesen, dass eine reine Motivation der<br />

SchülerInnen zu einer Spitzenleistung bei<br />

ihrem Berufsabschluss führen würde. Wir wissen<br />

allerdings, dass viele Jugendliche aus tristen<br />

gesellschaftlichen Verhältnissen stammen, dass<br />

in der heutigen Spaßgesellschaft eine Reflektion<br />

über ihre Schulsituation innerhalb der Familien<br />

fast nicht mehr gegeben ist und wir häufig<br />

mit verhaltensoriginellen Heranwachsenden zu<br />

tun haben.<br />

Das von Frau Bundesministerin angekündigte<br />

neue Dienstrecht würde zu massiven Verschlechterungen<br />

im Berufsschulbereich führen. Unsere<br />

zukünftige Aufgabe muss es sein, unser jetziges<br />

Dienstrecht so gut als möglich zu bewahren.<br />

Vor allem die KollegInnen, die in einem Vertragsbedienstetenverhältnis<br />

sind - ausgestattet<br />

mit einem Sondervertrag im Besoldungssystem<br />

- sind derzeit am besten aufgestellt.<br />

Unser Ziel wird es sein, gerade diese Sonderverträge<br />

in der Zukunft für unsere Kollegenschaft<br />

zu sichern.<br />

aktuell<br />

Gerhard Herberger<br />

Stellvertreter<br />

Vorsitzender der<br />

Gewerkschaft<br />

Berufsschule<br />

zenden der Landesleitung.<br />

2 Redaktionsschluss<br />

3<br />

für die nächste Ausgabe: 17. 11. 2009


<strong>Familienbeihilfe</strong> NEU<br />

aktuell<br />

Gemäß dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) steht Eltern für jedes Kind<br />

unter 18 Jahren <strong>Familienbeihilfe</strong> zu, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.<br />

Genauere<br />

Informationen:<br />

www.bmwfj.gv.at<br />

aktuell<br />

Von BSI Thomas Bäuerl,<br />

Finanzreferent<br />

Gewerkschaft<br />

Berufsschule<br />

4<br />

foTO!!<br />

Foto: Natascha Farber - Fotolia.com<br />

Was brauche ich für einen Antrag?<br />

Anlässlich der Geburt eines Kindes ist beim<br />

zuständigen Wohnsitzfinanzamt die <strong>Familienbeihilfe</strong><br />

(früher auch „Kinderbeihilfe“ genannt) zu<br />

beantragen. Dem Antragsformular „Beih.1“ sind<br />

folgende Dokumente beizulegen: Geburtsurkunde<br />

des Kindes, Meldezettel von Mutter, Vater und<br />

Kind, Heiratsurkunde der Eltern.<br />

Wer hat Anspruch?<br />

Anspruch auf <strong>Familienbeihilfe</strong> hat die Person,<br />

zu deren Haushalt das Kind gehört. Das ist<br />

nach der widerlegbaren gesetzlichen Vermutung<br />

die Mutter. Trägt jedoch eine andere Person,<br />

zu deren Haushalt das Kind gehört, überwiegend<br />

die Unterhaltskosten, so hat diese Anspruch<br />

auf <strong>Familienbeihilfe</strong>, wenn keine andere Person<br />

anspruchsberechtigt. ist.<br />

Welche Voraussetzungen<br />

sind zu erfüllen?<br />

<strong>Familienbeihilfe</strong> steht für folgende Kinder zu:<br />

• minderjährige Kinder bzw. Vollwaisen (bis zum<br />

18. Geburtstag)<br />

• volljährige Kinder bzw. Vollwaisen (bis zum 26.<br />

Geburtstag)<br />

unter folgenden Bedingungen:<br />

• Berufsausbildung oder Studium (mit Erfolgsnachweis<br />

und jährlichen Studienbestätigungen),<br />

bis 3 Monate nach Abschluss der Berufsausbildung,<br />

für die Zeit zwischen Beendigung des<br />

Präsenz- oder Zivildienstes und dem Beginn<br />

(der Fortsetzung) der Berufsausbildung:<br />

• volljährige Kinder bzw. Vollwaisen (ohne Altersbegrenzung),<br />

die wegen einer vor Vollendung<br />

des 21. Lebensjahres oder während<br />

einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens<br />

vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen<br />

geistigen oder körperlichen Behinderung<br />

voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich<br />

selbst den Unterhalt zu verschaffen.<br />

Eigene Einkünfte des Kindes<br />

Bis zum 18. Lebensjahr haben eigene Einkünfte<br />

keinen Einfluss auf die <strong>Familienbeihilfe</strong>.<br />

Ab dem 18. Lebensjahr dürfen die Einkünfte<br />

aus den einzelnen Einkunftsarten des Kindes<br />

eine gewisse Höhe nicht übersteigen (6 9.000,-<br />

- zu versteuerndes Einkommen pro Jahr). Nicht<br />

berücksichtigt werden jedoch einkommensteuerfreie<br />

Bezüge, Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen,<br />

Waisenversorgungszuschüsse und<br />

Bezüge, die ein in Schulausbildung befindliches<br />

Kind aus einer ausschließlich während der Schulferien<br />

ausgeübten Beschäftigung bezieht.<br />

Höhe der <strong>Familienbeihilfe</strong><br />

Die <strong>Familienbeihilfe</strong> ist nach dem Alter der Kinder<br />

und der Zahl der Kinder gestaffelt . Die allgemeine<br />

<strong>Familienbeihilfe</strong> beträgt 6 105,40 pro Kind<br />

und Monat (Stand 2009) und erhöht sich, wenn<br />

das Kind bestimmte Altersgrenzen überschreitet;<br />

es ist dafür kein gesonderter Antrag notwendig.<br />

Altersstaffelung<br />

Die <strong>Familienbeihilfe</strong> für ein Kind beträgt<br />

Kind ab 3 Jahren 61<strong>12</strong>,70<br />

Kind ab 10 Jahren 6130,90<br />

Kind ab 19 Jahren 6152,70<br />

Geschwisterstaffelung:<br />

Der Gesamtbetrag an <strong>Familienbeihilfe</strong> erhöht sich<br />

pro Monat für zwei Kinder um <strong>12</strong>,80 Euro, für drei<br />

Kinder um 47,80 Euro, für vier Kinder um 97,80<br />

Euro und darüber hinaus für jedes weitere Kind um<br />

50 Euro.<br />

Zuschlag wegen Behinderung eines Kindes<br />

Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind<br />

beträgt 6 138,30 monatlich.<br />

NEU: 13. <strong>Familienbeihilfe</strong><br />

Die gesamte <strong>Familienbeihilfe</strong>, die für den Monat<br />

September zusteht – also Grundbeträge, Alterszuschläge,<br />

die Geschwisterstaffelung sowie der Erhöhungszuschlag<br />

für ein erheblich behindertes Kind -,<br />

wird verdoppelt. Die Anweisung der 13. FB erfolgt<br />

gemeinsam mit der Auszahlung für den Monat September.<br />

Kinderabsetzbetrag<br />

Gleichzeitig mit der <strong>Familienbeihilfe</strong> wird der „Kinderabsetzbetrag“<br />

ausbezahlt. Die Höhe des Kinderabsetzbetrages<br />

beträgt für jedes Kind 658,40 monatlich.<br />

Es handelt sich hier um keine FB, sondern um<br />

einen Absetzbetrag, der in Form einer Negativsteuer<br />

ausgezahlt wird.<br />

Auszahlungsmodalitäten<br />

<strong>Familienbeihilfe</strong> und Kinderabsetzbetrag werden<br />

durch das Wohnsitzfinanzamt sechs Mal jährlich auf<br />

das Konto des Bezugsberechtigten ausbezahlt (13.<br />

FB im Monat September);<br />

FB und KAB sind steuerfrei.<br />

Kinderzulage<br />

Die „Kinderzulage“ gebührt statt der früheren<br />

„Haushaltszulage“ und beträgt 6 14,50 monatlich für<br />

jedes Kind bis 26 Jahre, wenn für das Kind Anspruch<br />

auf <strong>Familienbeihilfe</strong> besteht. Sind beide Ehepartner<br />

öffentlich Bedienstete, so gebührt die Kinderzulage<br />

nur einmal. Die Kinderzulage ist steuerpflichtig;<br />

sie wird 14 Mal jährlich mit dem Bezug (bzw. der<br />

Sonderzahlung) ausbezahlt. Bei Teilzeit gebührt die<br />

Kinderzulage entsprechend dem Beschäftigungsausmaß.(<br />

Verzichtserklärung zu Gunsten des Partners ist<br />

möglich!)<br />

Wichtig: änderungen<br />

bei dienstbehörde melden<br />

Der/die Bedienstete ist verpflichtet, alle Tatsachen,<br />

die für den Anfall, die Änderung oder die Einstellung<br />

der Kinderzulage von Bedeutung sind, binnen eines<br />

Monats der Dienstbehörde zu melden. Wenn der/die<br />

Bedienstete nachweisen kann, dass er/sie von diesen<br />

Tatsachen erst später Kenntnis erlangt hat, muss er/<br />

sie es binnen eines Monats nach dieser Kenntnis bei<br />

der Dienstbehörde melden.<br />

5


aktuell<br />

Die<br />

Bundespensionskasse<br />

aktuell<br />

Die betriebliche Pensionskasse des Bundes dient dazu, dass<br />

dem Bediensteten zusätzlich zu seiner staatlichen Pension eine<br />

Zusatzpension ausbezahlt wird.<br />

Von Werner Brenner,<br />

Vors. Landesleitung<br />

Burgenland<br />

Der Dienstgeber zahlt für alle Beamten, die nach<br />

dem 31.<strong>12</strong>.1954 geboren sind, 0,75 % der Bemessungsgrundlage,<br />

rückwirkend mit 1.1.2008 in die<br />

Pensionskasse ein. Das entspricht in etwa jenem<br />

Teil des Monatsbezuges samt Sonderzahlungen, für<br />

die Pensionsbeiträge bezahlt werden. Zu Beginn des<br />

Dienstverhältnisses gibt es eine Wartefrist von einem<br />

Jahr. Für diesen Betrag des Dienstgebers, der bis zum<br />

Übertritt in den Ruhestand entrichtet wird, werden<br />

keine Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer<br />

bezahlt.<br />

Er wird nicht vom Gehalt abgezogen, sondern zusätzlich<br />

finanziert – kann also gewissermaßen als zusätzliche<br />

Bonuszahlung (im Bereich der Exekutive zwischen<br />

20,00 und 30,00 Euro monatlich) gesehen werden und<br />

stellt eine große gewerkschaftliche Errungenschaft<br />

dar.<br />

Prozentvariante und prämienmodell<br />

Jeder Bedienstete hat die Möglichkeit von 2<br />

Varianten: In der „Prozentvariante“ kann jeder 25,<br />

50, 75 oder 100 % der Dienstgeberbeiträge einzahlen.<br />

Beim „Prämienmodell“ kann ein Fixbetrag<br />

von bis zu 1.000,00 Euro pro Jahr gewählt werden<br />

und damit die staatliche Prämie voll ausschöpfen.<br />

(Achtung: Sollte jemand bereits eine ähnliche Altervorsorge<br />

prämienbegünstigt haben, so ist diese in<br />

die 1.000,00 Euro einzurechnen, weil die Begünstigung<br />

mit max. 1.000,00 Euro gedeckelt ist).<br />

Ein Wechsel zwischen diesen Modellen ist jederzeit<br />

möglich. Sämtliche eigenen Zahlungen des<br />

Dienstnehmers werden vom Nettobezug einbehalten<br />

– es sind 2,5 % Versicherungssteuer zu entrichten,<br />

die vom Dienstgeberanteil einbehalten werden.<br />

Beim „Prämienmodell“ erfolgt die Auszahlung<br />

aus der Pensionskasse für den Eigenanteil zu 100<br />

% und sonst zu 75 % einkommensteuerfrei. Der<br />

Dienstgeberanteil unterliegt bei der Auszahlung der<br />

Pension der regulären Einkommenssteuer (überhaupt<br />

nicht besteuert wird ein Anlagegewinn!). Der/die<br />

Bedienstete kann seine Beitragsvarianten jederzeit<br />

ändern (erhöhen, verringern oder aussetzen). Das<br />

Aussetzen oder Einschränken gilt zumindest für zwei<br />

Jahre. Jeder Bedienstete bekommt etwa zu Jahresmitte<br />

eine genaue Information über die einbezahlten<br />

Beträge und eine voraussichtliche Berechnung der sich<br />

daraus ergebenden Pension.<br />

Steuerliche Geltendmachung von<br />

Eigenbeiträgen:<br />

Unabhängig der ausgewählten Variante kann für<br />

Eigenbeiträge der DienstnehmerInnen eine staatliche<br />

Prämie gem. § 108a EStG in Anspruch genommen<br />

werden. Diese beträgt je nach Kapitalmarktsituation<br />

zwischen 8,5% und 13,5% pro Jahr, für 2009: 9,5%.<br />

Maximal können 1.000,00 Euro pro Jahr mit dieser<br />

Prämie gefördert werden. Übersteigen der Dienstgeberbeitrag<br />

(sehr unwahrscheinlich) sowie der Eigenbeitrag<br />

der DienstnehmerInnen jeweils 1.000,00 Euro<br />

pro Jahr, so kann der übersteigende Teil im Rahmen<br />

des „Sonderausgabenmodells“ gem. § 18 EStG geltend<br />

gemacht werden. Kommt es in der Folge bei Beendigung<br />

des Dienstverhältnisses anstelle einer Pensionskassenpension<br />

zu einer Einmalzahlung (Abfindung),<br />

hat die Bundespensionskasse sämtliche Prämien an das<br />

Finanzamt zu retournieren.<br />

Auszahlungsmöglichkeiten:<br />

Alterspension:<br />

Sie gebührt ab dem Übertritt in den Ruhestand und<br />

der Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses zum<br />

Bund bis zum Tod.<br />

Berufsunfähigkeitspension:<br />

Gleich wie Alterspension<br />

Witwen/Witwerpension:<br />

Gebührt dem Ehepartner, wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt<br />

aufrecht war – nicht aber wenn die Ehe erst<br />

geschlossen wurde, als bereits Anspruch auf Altersoder<br />

Berufsunfähigkeitspension bestanden hat. Die<br />

Witwenpension gebührt bis zum Tod und beträgt 40<br />

%. (10 % bei Waisen). Bei vorzeitigem Ausscheiden aus<br />

dem Dienstverhältnis wird der mittlerweile erworbene<br />

Betrag festgeschrieben, kann an eine andere Pensionskasse<br />

übergeben werden oder beim Übertritt in den<br />

Ruhestand als Alterspension ausbezahlt werden. Im<br />

Falle eines Gesamtbetrages von unter 10.500,00 Euro<br />

erfolgt die Auszahlung.<br />

Höhe der Pension<br />

Sie richtet sich nach Dauer, Eigenbeiträgen und dem<br />

Ertrag. Eine ungefähre Berechnung kann auf der<br />

Homepage www.bundespensionskasse.at eruiert werden.<br />

Die Auszahlung erfolgt 14 mal jährlich.<br />

Pensionsabfindung:<br />

Ist der in der Pensionskasse angesparte und erwirtschaftete<br />

Betrag (Kapitalwert der Pensionsleistungen<br />

– Stichtag Pensionsantritt) zum Zeitpunkt des Übertrittes<br />

in den Ruhestand unter 10.500,00 Euro (Stand<br />

2009), so wird dieser Betrag automatisch steuerfrei<br />

ausgezahlt..<br />

Was ist mit dem bereits von der<br />

Bundespensionskasse empfangenen<br />

Schreiben zu tun:<br />

Grundsätzlich bedarf es keiner Handlung des Bediensteten,<br />

sofern keine Eigenanteile eingebracht werden.<br />

In diesem Fall ist die „Erklärung zur Leistung von<br />

Eigenbeiträgen an die Bundespensionskassen AG“<br />

auszufüllen und zu unterzeichnen. Im Falle der Inanspruchnahme<br />

der staatlichen Prämie ist überdies das<br />

Formular „Antrag auf Erstattung der Einkommenssteuer<br />

(Lohnsteuer)“ auszufüllen und beide Formulare<br />

sind der Personalstelle zu übermitteln (LPK).<br />

Foto: Ljupco Smokovski - Fotolia.com<br />

6 7


Persönliche Überlegungen<br />

zum Eigenbeitrag<br />

Grundsätzlich ist die Bundespensionskasse so ausgelegt,<br />

dass möglichst „sichere“ Veranlagungen erfolgen,<br />

also keine risikoreichen Veranlagungen getätigt<br />

werden und die Pensionskassa von ehrenamtlichen<br />

(unbezahlten) Aufsichtsorganen geführt wird.<br />

Zu bedenken ist, dass die staatliche Pension mitteloder<br />

langfristig in ihrer derzeitigen Höhe nicht garantiert<br />

ist und daher eine Eigenvorsorge insbesondere<br />

für jüngere KollegInnen unverzichtbar erscheint.<br />

Die steuerlichen Begünstigungen aus dem Eigenanteil<br />

sind natürlich individuell verschieden, dürften<br />

aber im Regelfall durchaus interessant sein. Aus<br />

diesem Grunde wäre es mitunter auch sinnvoll, die<br />

für die Pensionsabfindung höchst mögliche Grenze<br />

zu nutzen (also bis 10.500,00 Euro).<br />

Jedem anzuraten und keinesfalls zu umgehen ist,<br />

auf der oben zitierten Homepage eine Berechnung<br />

der Pension vorzunehmen. (Wobei diese Berechnung<br />

lediglich heute geltende Regeln berücksichtigen<br />

kann und keinesfalls vorherzusehen ist, wie<br />

es womöglich in Jahrzehnten aussieht). Es passiert<br />

überhaupt nichts, wenn jemand heuer (also bis 15.<br />

Oktober) keine Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen<br />

abgibt, weil vielleicht einfach die Überlegungsphase<br />

etwas kurz ist. Er kann dies später<br />

nachholen, jedoch eben nicht mehr für 2009.<br />

Folgende Gedanken<br />

sollte jeder für sich anstellen:<br />

• Der Staat bezahlt mir monatlich (zusätzlich zum<br />

Gehalt) 0,75 % in die Pensionskasse.<br />

• Was immer ich tue, der staatliche Beitrag besteht<br />

jedenfalls und wird mir beim Pensionsantritt ausbezahlt<br />

oder ich kann ihn in Form einer Zusatzpension<br />

konsumieren.<br />

• Will und kann ich es mir leisten, selbst auch einen<br />

Beitrag zu leisten?<br />

• In der Regel gibt es für diesen selbst geleisteten<br />

Betrag eine Steuerersparnis.<br />

impressum<br />

„www.goed-berufsschule.at“ ist die Zeitschrift der Bundesleitung der Gewerkschaft Berufsschule in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.<br />

Herausgeber und Medieninhaber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien. Redaktion: Werner Brenner (Leitung), Ing. Norbert<br />

Seldte, Thomas Bäuerl, Schenkenstraße 4/5, 1010 Wien, Tel.: 01/534 54-451. Konzeption und Produktion: Modern Times Media Verlagsges.m.b.H.,<br />

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