Familienbeihilfe - Bundessektion 12 Berufsschullehrer
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4<strong>Familienbeihilfe</strong><br />
Bundesleitung <strong>12</strong> – Gewerkschaft Berufsschule<br />
www.goed-berufsschule.at<br />
PV-Wahlen 2009<br />
inhalt<br />
Neu<br />
Ihre Stimme<br />
zählt!<br />
Fotos: ARchiv BL<br />
6Die Bundespensionskasse<br />
Folge 3<br />
November<br />
2009
Albert Arzt<br />
Vorsitzender der<br />
Bundesleitung<br />
Berufsschule<br />
Das Redaktions-team freut<br />
sich über jeden interessanten<br />
Beitrag aus den östeRreichischen<br />
Berufsschulen.<br />
Die Veröffentlichung<br />
der Artikel erfolgt in<br />
Absprache mit dem Vorsit-<br />
Liebe Kolleginnen und Kollegen!<br />
Personalvertretungswahlen 2009<br />
Am 25. und 26. November stellen sich die Personalvertreterinnen<br />
und Personalvertreter aller österreichischen<br />
Berufsschulen dem Votum durch die<br />
Kolleginnen und Kollegen. Die Dienststellenausschüsse<br />
an den Schulen sowie die 9 Zentralausschüsse<br />
auf den Ebenen der Länder sind dabei neu<br />
zu wählen. Zu diesen PV-Wahlen sind rund 5000<br />
<strong>Berufsschullehrer</strong>innen und –lehrer wahlberechtigt<br />
und bundesweit geht es dabei um 36 Mandate auf<br />
der Ebene der Zentralausschüsse (je Bundesland<br />
4) und über 400 Mandate in den einzelnen Dienststellen.<br />
Auf der Basis des Personalvertretungsgesetzes<br />
(PVG) haben dabei die Wahlausschüsse für<br />
den ordnungsgemäßen Ablauf dieser Wahlen Sorge<br />
zu tragen. Die wahlberechtigten Kolleginnen und<br />
Kollegen sind an diesen beiden Tagen aufgerufen,<br />
die Arbeit der Personalvertretung der vergangenen<br />
fünf Jahre zu beurteilen und mit ihrem Votum den<br />
Vertretungsauftrag für die nächsten fünf Jahre dem<br />
jeweiligen Team ihres Vertrauens zu erteilen.<br />
Ein klares Votum und eine hohe<br />
Wahlbeteiligung für die Sicherung<br />
unserer Zukunft<br />
Ein klarer Vertretungsauftrag untermauert durch eine<br />
möglichst hohe Wahlbeteiligung ist nach den Ereignissen<br />
des vergangenen Frühjahrs für die Zukunft<br />
der Lehrerinnen und Lehrer unverzichtbar. Die vom<br />
Parlament im Frühjahr beschlossenen Gesetzesänderungen<br />
sind gerade mühsam in den Ländern in<br />
Umsetzung. (Die erforderlichen Durchführungsbestimmungen<br />
seitens der Bundesministerien kamen<br />
verspätet – erst gegen Ende der Sommerferien.)<br />
– Und schon wieder geht die Diskussion um Schule<br />
und Lehrerschaft munter weiter. Die Aussagen der<br />
Frau Bundesministerin Schmied, ein „neues Dienstrecht“<br />
erst nach den Personalvertretungswahlen zu<br />
verhandeln, ist jedenfalls als gefährliche Drohung zu<br />
verstehen. Diverse andere „Freunde“ der Lehrerschaft<br />
bzw. Politiker, die das ausgeprägte „Bedürfnis“<br />
verspüren wieder einmal von den Medien wahrgenommen<br />
zu werden, geben natürlich bereitwillig<br />
ihren entbehrlichen „Senf“ dazu. Und sie haben<br />
keine Ahnung was sie tun und wovon sie sprechen.<br />
Auf Bundesebene gibt es nach meinen Einschätzungen<br />
nur ganz wenige Politiker die genügend<br />
Sachkenntnis besitzen, dass sie mit Recht Stellung zu<br />
dienstrechtlichen Belangen nehmen.<br />
Fritz Neugebauer stellt seine hohe Sachkompetenz<br />
immer wieder unter Beweis, die meisten anderen<br />
Politikerinnen und Politiker wissen jedoch nicht<br />
wovon sie sprechen und schon überhaupt nicht welche<br />
Verantwortung sie gegenüber der Schule und<br />
allen daran Beteiligten wahrzunehmen hätten.<br />
Sie sprechen vollmundig vom „neuen Dienstrecht“,<br />
dabei geht es ihnen meist nur darum, dass all die<br />
Versprechen und Ideen der Politik langsam in<br />
Unfinanzierbarkeit enden und mit einer höheren<br />
Lehrverpflichtung sowie Anwesenheitspflicht die<br />
Fehler und Versäumnisse der Bundespolitik repariert<br />
werden sollen.<br />
Die Personalvertretungswahlergebnisse<br />
bestimmen das<br />
Kräfteverhältnis der<br />
gewerkschaftlichen Bundesorgane<br />
Die Personalvertretung ist Verhandlungspartner auf<br />
Dienststellen- und Landesebene. Unser tägliches<br />
Leben wird aber maßgeblich durch die im Parlament<br />
zu beschließenden Bundesgesetze bestimmt.<br />
Auf dieser Ebene gibt es nur die Gewerkschaft<br />
als Verhandlungspartner. Durch die Personalvertretungswahlen<br />
wird jedoch auch die Zusammensetzung<br />
der Gewerkschaftsorgane festgelegt. In<br />
den Bereichen in denen die Mitgliedsdichte in<br />
der Gewerkschaft über 50 % liegt kommt es zur<br />
Umlegung der Personalvertretungswahlergebnisse<br />
auf die Gremien in der Gewerkschaft. Das Personalvertretungswahlergebnis<br />
hat also unmittelbar<br />
Auswirkungen auch auf die zukünftige Arbeit mit<br />
der Bundesregierung.<br />
Ich fordere daher alle Kolleginnen und Kollegen auf<br />
von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und eine<br />
klare Sprache gegenüber der politischen Ebene zu<br />
sprechen.<br />
Albert Arzt<br />
Vorsitzender der Gewerkschaft Berufsschule<br />
Offene Forderungen der<br />
Gewerkschaft Berufsschule an<br />
Frau Bundesministerin Schmied<br />
• Nachhaltige Absicherung der Ausbildung und Bezahlung<br />
der <strong>Berufsschullehrer</strong>innen und <strong>Berufsschullehrer</strong>.<br />
• Einrichtung von Ausbildungslehrgängen zur Nachgraduierung<br />
der Diplompädagogen.<br />
• EDV- Kustodiat – Anpassung an die aktuelle Situation.<br />
(Fachbezeichnungen im Gesetzestext, Anzahl der EDV-<br />
Geräte)<br />
• Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf 25 und damit<br />
verbundene Aufstockung der Dienstposten auch für die<br />
Berufsschulen.<br />
• Neubewertung der Leiterfreistellung und Leiterbezahlung.<br />
• Einrichtung von Beratungs- und Betreuungslehrern<br />
Forderung an die Bundespolitiker<br />
• Schluss mit der permanenten Verunsicherung („Hacklerregelung“...)!<br />
• Schluss mit den Botschaften an die Nation bevor<br />
nicht mit den Betroffen Gespräche und Verhandlungen<br />
geführt wurden!<br />
• Schluss mit den dauernden Schwindeleien und Halbwahrheiten<br />
um angebliche Einsparmöglichen in Milliardenhöhe<br />
durch die Verwaltungsreform!<br />
• Schluss mit der Geldverschwendung durch teure Werbeeinschaltungen<br />
zur Selbstdarstellung der Minister (rund<br />
3 000 000 Euro allein durch Ministerin Schmied im Jahr<br />
2008 – davon könnten rund 60 Lehrerinnen und Lehrer<br />
ein ganzes Jahr bezahlt werden)!<br />
Die Gewerkschaft Berufsschule bekennt sich zu konstruktiven<br />
Gesprächen und Verhandlungen zur erfolgreichen<br />
Weiterentwicklung unseres Schulsystems in<br />
gemeinsamer Verantwortung!<br />
Nach vielen<br />
Verhandlungsrunden erreicht<br />
• Stundenpool zur Abdeckung der Mehrleistungen im<br />
Zusammenhang mit integrativer Berufsausbildung,<br />
Qualitätsentwicklung und ähnlichen Bereichen durch<br />
Schaffung einer Lehrpflichtermäßigung bis zu einem<br />
Viertel der Lehrverpflichtung im § 52 Abs.3 des LDG.<br />
• Erfolgreiches Verhindern der durch Ministerin Claudia<br />
Schmied gewollten Lehrpflichterhöhung im Frühjahr<br />
2009.<br />
• Dienstrechtliche Weiterentwicklungen wie Zeitkonto,<br />
Altersteilzeit, Pensionskasse.<br />
Liebe Kolleginnen<br />
und Kollegen!<br />
Im Sommer 2009 haben sich fast alle großen<br />
Zeitungen Österreichs an der Anti-Lehrer-Kampagne<br />
beteiligt. Vom Bericht einer eigenen Lehrerpension<br />
bis zur Ankündigung von falschen<br />
Lehrergehältern wurde alles aus der Trickkiste<br />
gezogen. Keine einzige Mitteilung über die<br />
österreichische Lehrerschaft als auch über ihr<br />
Dienstrecht war richtig. Fest steht, dass bei den<br />
<strong>Berufsschullehrer</strong>Innen in Österreich bereits<br />
mehr als die Hälfte keinem pragmatischen<br />
Dienstrecht unterworfen ist. Sollte es also bei<br />
VertragslehrerInnen zu Kündigungen kommen,<br />
so ist in letzter Instanz – wie für alle ÖsterreicherInnen<br />
– das Arbeitsgericht zuständig. Auch<br />
die pragmatisierten LehrerInnen sind letztlich<br />
nicht unkündbar. Somit sind die Mitteilungen<br />
der österreichischen Medienlandschaft scheinbar<br />
bewusst falsch und sollen die Stimmung<br />
gegen die österreichische Lehrerschaft anheizen.<br />
Dadurch sind den österreichischen Zeitungen<br />
immer gewinnbringende Schlagzeilen<br />
gesichert.<br />
Bei der letzten Diskussion im ORF wurde<br />
noch die Meinung verstärkt, dass KollegInnen<br />
unkündbar sind und sich in ihrer Arbeitswelt<br />
alles erlauben können. Ebenso wurde darauf<br />
hingewiesen, dass eine reine Motivation der<br />
SchülerInnen zu einer Spitzenleistung bei<br />
ihrem Berufsabschluss führen würde. Wir wissen<br />
allerdings, dass viele Jugendliche aus tristen<br />
gesellschaftlichen Verhältnissen stammen, dass<br />
in der heutigen Spaßgesellschaft eine Reflektion<br />
über ihre Schulsituation innerhalb der Familien<br />
fast nicht mehr gegeben ist und wir häufig<br />
mit verhaltensoriginellen Heranwachsenden zu<br />
tun haben.<br />
Das von Frau Bundesministerin angekündigte<br />
neue Dienstrecht würde zu massiven Verschlechterungen<br />
im Berufsschulbereich führen. Unsere<br />
zukünftige Aufgabe muss es sein, unser jetziges<br />
Dienstrecht so gut als möglich zu bewahren.<br />
Vor allem die KollegInnen, die in einem Vertragsbedienstetenverhältnis<br />
sind - ausgestattet<br />
mit einem Sondervertrag im Besoldungssystem<br />
- sind derzeit am besten aufgestellt.<br />
Unser Ziel wird es sein, gerade diese Sonderverträge<br />
in der Zukunft für unsere Kollegenschaft<br />
zu sichern.<br />
aktuell<br />
Gerhard Herberger<br />
Stellvertreter<br />
Vorsitzender der<br />
Gewerkschaft<br />
Berufsschule<br />
zenden der Landesleitung.<br />
2 Redaktionsschluss<br />
3<br />
für die nächste Ausgabe: 17. 11. 2009
<strong>Familienbeihilfe</strong> NEU<br />
aktuell<br />
Gemäß dem Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) steht Eltern für jedes Kind<br />
unter 18 Jahren <strong>Familienbeihilfe</strong> zu, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.<br />
Genauere<br />
Informationen:<br />
www.bmwfj.gv.at<br />
aktuell<br />
Von BSI Thomas Bäuerl,<br />
Finanzreferent<br />
Gewerkschaft<br />
Berufsschule<br />
4<br />
foTO!!<br />
Foto: Natascha Farber - Fotolia.com<br />
Was brauche ich für einen Antrag?<br />
Anlässlich der Geburt eines Kindes ist beim<br />
zuständigen Wohnsitzfinanzamt die <strong>Familienbeihilfe</strong><br />
(früher auch „Kinderbeihilfe“ genannt) zu<br />
beantragen. Dem Antragsformular „Beih.1“ sind<br />
folgende Dokumente beizulegen: Geburtsurkunde<br />
des Kindes, Meldezettel von Mutter, Vater und<br />
Kind, Heiratsurkunde der Eltern.<br />
Wer hat Anspruch?<br />
Anspruch auf <strong>Familienbeihilfe</strong> hat die Person,<br />
zu deren Haushalt das Kind gehört. Das ist<br />
nach der widerlegbaren gesetzlichen Vermutung<br />
die Mutter. Trägt jedoch eine andere Person,<br />
zu deren Haushalt das Kind gehört, überwiegend<br />
die Unterhaltskosten, so hat diese Anspruch<br />
auf <strong>Familienbeihilfe</strong>, wenn keine andere Person<br />
anspruchsberechtigt. ist.<br />
Welche Voraussetzungen<br />
sind zu erfüllen?<br />
<strong>Familienbeihilfe</strong> steht für folgende Kinder zu:<br />
• minderjährige Kinder bzw. Vollwaisen (bis zum<br />
18. Geburtstag)<br />
• volljährige Kinder bzw. Vollwaisen (bis zum 26.<br />
Geburtstag)<br />
unter folgenden Bedingungen:<br />
• Berufsausbildung oder Studium (mit Erfolgsnachweis<br />
und jährlichen Studienbestätigungen),<br />
bis 3 Monate nach Abschluss der Berufsausbildung,<br />
für die Zeit zwischen Beendigung des<br />
Präsenz- oder Zivildienstes und dem Beginn<br />
(der Fortsetzung) der Berufsausbildung:<br />
• volljährige Kinder bzw. Vollwaisen (ohne Altersbegrenzung),<br />
die wegen einer vor Vollendung<br />
des 21. Lebensjahres oder während<br />
einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens<br />
vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen<br />
geistigen oder körperlichen Behinderung<br />
voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich<br />
selbst den Unterhalt zu verschaffen.<br />
Eigene Einkünfte des Kindes<br />
Bis zum 18. Lebensjahr haben eigene Einkünfte<br />
keinen Einfluss auf die <strong>Familienbeihilfe</strong>.<br />
Ab dem 18. Lebensjahr dürfen die Einkünfte<br />
aus den einzelnen Einkunftsarten des Kindes<br />
eine gewisse Höhe nicht übersteigen (6 9.000,-<br />
- zu versteuerndes Einkommen pro Jahr). Nicht<br />
berücksichtigt werden jedoch einkommensteuerfreie<br />
Bezüge, Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen,<br />
Waisenversorgungszuschüsse und<br />
Bezüge, die ein in Schulausbildung befindliches<br />
Kind aus einer ausschließlich während der Schulferien<br />
ausgeübten Beschäftigung bezieht.<br />
Höhe der <strong>Familienbeihilfe</strong><br />
Die <strong>Familienbeihilfe</strong> ist nach dem Alter der Kinder<br />
und der Zahl der Kinder gestaffelt . Die allgemeine<br />
<strong>Familienbeihilfe</strong> beträgt 6 105,40 pro Kind<br />
und Monat (Stand 2009) und erhöht sich, wenn<br />
das Kind bestimmte Altersgrenzen überschreitet;<br />
es ist dafür kein gesonderter Antrag notwendig.<br />
Altersstaffelung<br />
Die <strong>Familienbeihilfe</strong> für ein Kind beträgt<br />
Kind ab 3 Jahren 61<strong>12</strong>,70<br />
Kind ab 10 Jahren 6130,90<br />
Kind ab 19 Jahren 6152,70<br />
Geschwisterstaffelung:<br />
Der Gesamtbetrag an <strong>Familienbeihilfe</strong> erhöht sich<br />
pro Monat für zwei Kinder um <strong>12</strong>,80 Euro, für drei<br />
Kinder um 47,80 Euro, für vier Kinder um 97,80<br />
Euro und darüber hinaus für jedes weitere Kind um<br />
50 Euro.<br />
Zuschlag wegen Behinderung eines Kindes<br />
Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind<br />
beträgt 6 138,30 monatlich.<br />
NEU: 13. <strong>Familienbeihilfe</strong><br />
Die gesamte <strong>Familienbeihilfe</strong>, die für den Monat<br />
September zusteht – also Grundbeträge, Alterszuschläge,<br />
die Geschwisterstaffelung sowie der Erhöhungszuschlag<br />
für ein erheblich behindertes Kind -,<br />
wird verdoppelt. Die Anweisung der 13. FB erfolgt<br />
gemeinsam mit der Auszahlung für den Monat September.<br />
Kinderabsetzbetrag<br />
Gleichzeitig mit der <strong>Familienbeihilfe</strong> wird der „Kinderabsetzbetrag“<br />
ausbezahlt. Die Höhe des Kinderabsetzbetrages<br />
beträgt für jedes Kind 658,40 monatlich.<br />
Es handelt sich hier um keine FB, sondern um<br />
einen Absetzbetrag, der in Form einer Negativsteuer<br />
ausgezahlt wird.<br />
Auszahlungsmodalitäten<br />
<strong>Familienbeihilfe</strong> und Kinderabsetzbetrag werden<br />
durch das Wohnsitzfinanzamt sechs Mal jährlich auf<br />
das Konto des Bezugsberechtigten ausbezahlt (13.<br />
FB im Monat September);<br />
FB und KAB sind steuerfrei.<br />
Kinderzulage<br />
Die „Kinderzulage“ gebührt statt der früheren<br />
„Haushaltszulage“ und beträgt 6 14,50 monatlich für<br />
jedes Kind bis 26 Jahre, wenn für das Kind Anspruch<br />
auf <strong>Familienbeihilfe</strong> besteht. Sind beide Ehepartner<br />
öffentlich Bedienstete, so gebührt die Kinderzulage<br />
nur einmal. Die Kinderzulage ist steuerpflichtig;<br />
sie wird 14 Mal jährlich mit dem Bezug (bzw. der<br />
Sonderzahlung) ausbezahlt. Bei Teilzeit gebührt die<br />
Kinderzulage entsprechend dem Beschäftigungsausmaß.(<br />
Verzichtserklärung zu Gunsten des Partners ist<br />
möglich!)<br />
Wichtig: änderungen<br />
bei dienstbehörde melden<br />
Der/die Bedienstete ist verpflichtet, alle Tatsachen,<br />
die für den Anfall, die Änderung oder die Einstellung<br />
der Kinderzulage von Bedeutung sind, binnen eines<br />
Monats der Dienstbehörde zu melden. Wenn der/die<br />
Bedienstete nachweisen kann, dass er/sie von diesen<br />
Tatsachen erst später Kenntnis erlangt hat, muss er/<br />
sie es binnen eines Monats nach dieser Kenntnis bei<br />
der Dienstbehörde melden.<br />
5
aktuell<br />
Die<br />
Bundespensionskasse<br />
aktuell<br />
Die betriebliche Pensionskasse des Bundes dient dazu, dass<br />
dem Bediensteten zusätzlich zu seiner staatlichen Pension eine<br />
Zusatzpension ausbezahlt wird.<br />
Von Werner Brenner,<br />
Vors. Landesleitung<br />
Burgenland<br />
Der Dienstgeber zahlt für alle Beamten, die nach<br />
dem 31.<strong>12</strong>.1954 geboren sind, 0,75 % der Bemessungsgrundlage,<br />
rückwirkend mit 1.1.2008 in die<br />
Pensionskasse ein. Das entspricht in etwa jenem<br />
Teil des Monatsbezuges samt Sonderzahlungen, für<br />
die Pensionsbeiträge bezahlt werden. Zu Beginn des<br />
Dienstverhältnisses gibt es eine Wartefrist von einem<br />
Jahr. Für diesen Betrag des Dienstgebers, der bis zum<br />
Übertritt in den Ruhestand entrichtet wird, werden<br />
keine Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer<br />
bezahlt.<br />
Er wird nicht vom Gehalt abgezogen, sondern zusätzlich<br />
finanziert – kann also gewissermaßen als zusätzliche<br />
Bonuszahlung (im Bereich der Exekutive zwischen<br />
20,00 und 30,00 Euro monatlich) gesehen werden und<br />
stellt eine große gewerkschaftliche Errungenschaft<br />
dar.<br />
Prozentvariante und prämienmodell<br />
Jeder Bedienstete hat die Möglichkeit von 2<br />
Varianten: In der „Prozentvariante“ kann jeder 25,<br />
50, 75 oder 100 % der Dienstgeberbeiträge einzahlen.<br />
Beim „Prämienmodell“ kann ein Fixbetrag<br />
von bis zu 1.000,00 Euro pro Jahr gewählt werden<br />
und damit die staatliche Prämie voll ausschöpfen.<br />
(Achtung: Sollte jemand bereits eine ähnliche Altervorsorge<br />
prämienbegünstigt haben, so ist diese in<br />
die 1.000,00 Euro einzurechnen, weil die Begünstigung<br />
mit max. 1.000,00 Euro gedeckelt ist).<br />
Ein Wechsel zwischen diesen Modellen ist jederzeit<br />
möglich. Sämtliche eigenen Zahlungen des<br />
Dienstnehmers werden vom Nettobezug einbehalten<br />
– es sind 2,5 % Versicherungssteuer zu entrichten,<br />
die vom Dienstgeberanteil einbehalten werden.<br />
Beim „Prämienmodell“ erfolgt die Auszahlung<br />
aus der Pensionskasse für den Eigenanteil zu 100<br />
% und sonst zu 75 % einkommensteuerfrei. Der<br />
Dienstgeberanteil unterliegt bei der Auszahlung der<br />
Pension der regulären Einkommenssteuer (überhaupt<br />
nicht besteuert wird ein Anlagegewinn!). Der/die<br />
Bedienstete kann seine Beitragsvarianten jederzeit<br />
ändern (erhöhen, verringern oder aussetzen). Das<br />
Aussetzen oder Einschränken gilt zumindest für zwei<br />
Jahre. Jeder Bedienstete bekommt etwa zu Jahresmitte<br />
eine genaue Information über die einbezahlten<br />
Beträge und eine voraussichtliche Berechnung der sich<br />
daraus ergebenden Pension.<br />
Steuerliche Geltendmachung von<br />
Eigenbeiträgen:<br />
Unabhängig der ausgewählten Variante kann für<br />
Eigenbeiträge der DienstnehmerInnen eine staatliche<br />
Prämie gem. § 108a EStG in Anspruch genommen<br />
werden. Diese beträgt je nach Kapitalmarktsituation<br />
zwischen 8,5% und 13,5% pro Jahr, für 2009: 9,5%.<br />
Maximal können 1.000,00 Euro pro Jahr mit dieser<br />
Prämie gefördert werden. Übersteigen der Dienstgeberbeitrag<br />
(sehr unwahrscheinlich) sowie der Eigenbeitrag<br />
der DienstnehmerInnen jeweils 1.000,00 Euro<br />
pro Jahr, so kann der übersteigende Teil im Rahmen<br />
des „Sonderausgabenmodells“ gem. § 18 EStG geltend<br />
gemacht werden. Kommt es in der Folge bei Beendigung<br />
des Dienstverhältnisses anstelle einer Pensionskassenpension<br />
zu einer Einmalzahlung (Abfindung),<br />
hat die Bundespensionskasse sämtliche Prämien an das<br />
Finanzamt zu retournieren.<br />
Auszahlungsmöglichkeiten:<br />
Alterspension:<br />
Sie gebührt ab dem Übertritt in den Ruhestand und<br />
der Beendigung des aktiven Dienstverhältnisses zum<br />
Bund bis zum Tod.<br />
Berufsunfähigkeitspension:<br />
Gleich wie Alterspension<br />
Witwen/Witwerpension:<br />
Gebührt dem Ehepartner, wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt<br />
aufrecht war – nicht aber wenn die Ehe erst<br />
geschlossen wurde, als bereits Anspruch auf Altersoder<br />
Berufsunfähigkeitspension bestanden hat. Die<br />
Witwenpension gebührt bis zum Tod und beträgt 40<br />
%. (10 % bei Waisen). Bei vorzeitigem Ausscheiden aus<br />
dem Dienstverhältnis wird der mittlerweile erworbene<br />
Betrag festgeschrieben, kann an eine andere Pensionskasse<br />
übergeben werden oder beim Übertritt in den<br />
Ruhestand als Alterspension ausbezahlt werden. Im<br />
Falle eines Gesamtbetrages von unter 10.500,00 Euro<br />
erfolgt die Auszahlung.<br />
Höhe der Pension<br />
Sie richtet sich nach Dauer, Eigenbeiträgen und dem<br />
Ertrag. Eine ungefähre Berechnung kann auf der<br />
Homepage www.bundespensionskasse.at eruiert werden.<br />
Die Auszahlung erfolgt 14 mal jährlich.<br />
Pensionsabfindung:<br />
Ist der in der Pensionskasse angesparte und erwirtschaftete<br />
Betrag (Kapitalwert der Pensionsleistungen<br />
– Stichtag Pensionsantritt) zum Zeitpunkt des Übertrittes<br />
in den Ruhestand unter 10.500,00 Euro (Stand<br />
2009), so wird dieser Betrag automatisch steuerfrei<br />
ausgezahlt..<br />
Was ist mit dem bereits von der<br />
Bundespensionskasse empfangenen<br />
Schreiben zu tun:<br />
Grundsätzlich bedarf es keiner Handlung des Bediensteten,<br />
sofern keine Eigenanteile eingebracht werden.<br />
In diesem Fall ist die „Erklärung zur Leistung von<br />
Eigenbeiträgen an die Bundespensionskassen AG“<br />
auszufüllen und zu unterzeichnen. Im Falle der Inanspruchnahme<br />
der staatlichen Prämie ist überdies das<br />
Formular „Antrag auf Erstattung der Einkommenssteuer<br />
(Lohnsteuer)“ auszufüllen und beide Formulare<br />
sind der Personalstelle zu übermitteln (LPK).<br />
Foto: Ljupco Smokovski - Fotolia.com<br />
6 7
Persönliche Überlegungen<br />
zum Eigenbeitrag<br />
Grundsätzlich ist die Bundespensionskasse so ausgelegt,<br />
dass möglichst „sichere“ Veranlagungen erfolgen,<br />
also keine risikoreichen Veranlagungen getätigt<br />
werden und die Pensionskassa von ehrenamtlichen<br />
(unbezahlten) Aufsichtsorganen geführt wird.<br />
Zu bedenken ist, dass die staatliche Pension mitteloder<br />
langfristig in ihrer derzeitigen Höhe nicht garantiert<br />
ist und daher eine Eigenvorsorge insbesondere<br />
für jüngere KollegInnen unverzichtbar erscheint.<br />
Die steuerlichen Begünstigungen aus dem Eigenanteil<br />
sind natürlich individuell verschieden, dürften<br />
aber im Regelfall durchaus interessant sein. Aus<br />
diesem Grunde wäre es mitunter auch sinnvoll, die<br />
für die Pensionsabfindung höchst mögliche Grenze<br />
zu nutzen (also bis 10.500,00 Euro).<br />
Jedem anzuraten und keinesfalls zu umgehen ist,<br />
auf der oben zitierten Homepage eine Berechnung<br />
der Pension vorzunehmen. (Wobei diese Berechnung<br />
lediglich heute geltende Regeln berücksichtigen<br />
kann und keinesfalls vorherzusehen ist, wie<br />
es womöglich in Jahrzehnten aussieht). Es passiert<br />
überhaupt nichts, wenn jemand heuer (also bis 15.<br />
Oktober) keine Erklärung zur Leistung von Eigenbeiträgen<br />
abgibt, weil vielleicht einfach die Überlegungsphase<br />
etwas kurz ist. Er kann dies später<br />
nachholen, jedoch eben nicht mehr für 2009.<br />
Folgende Gedanken<br />
sollte jeder für sich anstellen:<br />
• Der Staat bezahlt mir monatlich (zusätzlich zum<br />
Gehalt) 0,75 % in die Pensionskasse.<br />
• Was immer ich tue, der staatliche Beitrag besteht<br />
jedenfalls und wird mir beim Pensionsantritt ausbezahlt<br />
oder ich kann ihn in Form einer Zusatzpension<br />
konsumieren.<br />
• Will und kann ich es mir leisten, selbst auch einen<br />
Beitrag zu leisten?<br />
• In der Regel gibt es für diesen selbst geleisteten<br />
Betrag eine Steuerersparnis.<br />
impressum<br />
„www.goed-berufsschule.at“ ist die Zeitschrift der Bundesleitung der Gewerkschaft Berufsschule in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst.<br />
Herausgeber und Medieninhaber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien. Redaktion: Werner Brenner (Leitung), Ing. Norbert<br />
Seldte, Thomas Bäuerl, Schenkenstraße 4/5, 1010 Wien, Tel.: 01/534 54-451. Konzeption und Produktion: Modern Times Media Verlagsges.m.b.H.,<br />
4020 Linz, Büro Wien: 1030 Wien, Lagergasse 6, Tel.: 01/513 15 50. Druck: Niederösterreichisches Pressehaus, Druck- und Verlagsges.m.b.H.,<br />
3100 St. Pölten. DVR-Nr.: 0046655. Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die Meinung des Autors dar, die sich nicht mit der Meinung der<br />
Redaktion decken muss.<br />
Lieber Briefträger, falls Sie diese Zeitschrift nicht zustellen können,<br />
teilen Sie uns bitte hier den Grund und gegebenenfalls die neue oder<br />
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Name<br />
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Telefonische Adressenberichtigung: 01/534 54-131 od. 132<br />
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