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Ergebnisorientierte Reinigung – ein Vorteil? - Gütegemeinschaft ...

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GGGR-MERKBLATT ER.02<br />

Seite 9 von 12<br />

Bonus<br />

Wie bereits oben festgestellt werden zwischen dem Auftraggeber und dem<br />

Dienstleister die kalkulierten Jahresarbeitsstunden vertraglich festgelegt.<br />

Vertraglich ist ebenfalls festzulegen, dass nach <strong>ein</strong>em gewissen Zeitraum<br />

(3-6 Monate) <strong>ein</strong>e Nachkalkulation der ursprünglich geplanten Jahresarbeitsstunden<br />

durchgeführt wird.<br />

Denn erst nach diesem Zeitraum ist absehbar, ob die ursprüngliche Kalkulation<br />

der Realität entspricht, oder <strong>ein</strong>vernehmlich nach oben oder unten<br />

korrigiert werden muss, um die festgelegte <strong>R<strong>ein</strong>igung</strong>squalität erfüllen zu<br />

können.<br />

Sollte sich bei der Nachkalkulation <strong>ein</strong>e Differenz (+/-) ergeben, so haben<br />

beide Vertragspartner das Risiko <strong>ein</strong>er Nachkalkulation zu tragen. Die<br />

Risikoverteilung der Nachkalkulation ist ebenfalls vertraglich festzuhalten.<br />

Beispiel: Ergibt die Nachkalkulation, dass bei gleichbleibendem Qualitätsstandard<br />

5% weniger <strong>R<strong>ein</strong>igung</strong>sstunden notwendig sind, so werden die<br />

überschüssigen <strong>R<strong>ein</strong>igung</strong>sstunden prozentual zwischen dem Auftraggeber<br />

und Auftragnehmer aufgeteilt. So verbleiben beispielsweise 2,5% beim<br />

Auftraggeber und 2,5% beim Auftragnehmer.<br />

Die Risikoverteilung gilt selbstverständlich auch, wenn sich <strong>ein</strong> erhöhter<br />

<strong>R<strong>ein</strong>igung</strong>saufwand ergibt.<br />

Bonus<br />

Malus im laufenden <strong>R<strong>ein</strong>igung</strong>sbetrieb<br />

Im Vertrag muss die festgelegte <strong>R<strong>ein</strong>igung</strong>squalität sowie die Toleranz der<br />

Abweichungen definiert s<strong>ein</strong> (z.B. prozentualer Erfüllungsgrad).<br />

Darüber hinausgehende grundsätzlich festgestellte und berechtigte Abweichungen<br />

der <strong>R<strong>ein</strong>igung</strong>squalität erfordern zunächst <strong>ein</strong>e angemessene<br />

Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber.<br />

Der Auftragnehmer ist bei berechtigten Abweichungen zur Mängelbeseitigung<br />

innerhalb der angemessenen Nachfrist grundsätzlich verpflichtet.<br />

Bei weiterer Nichterfüllung der Mängelbeseitigung kann der Auftraggeber<br />

den vertraglich festgelegten prozentualen Malus beim Auftragnehmer<br />

beanspruchen.<br />

Um die Abweichung von der vertraglich festgelegten <strong>R<strong>ein</strong>igung</strong>squalität<br />

dezidiert zu dokumentieren, empfiehlt die Gütegem<strong>ein</strong>schaft Gebäuder<strong>ein</strong>igung<br />

e.V. in jedem Fall die Verwendung <strong>ein</strong>es professionellen Softwaregestützten<br />

Qualitätsmess- und Sicherungssystems (QMS).<br />

Malus<br />

3.2 Anforderungen an <strong>ein</strong> Qualitätsmess- und Sicherungssystem (QMS)<br />

Gemäß DIN EN ISO 13549 werden an <strong>ein</strong> Qualitätsmesssystem verschiedene<br />

grundlegende Anforderungen gestellt:<br />

Leichte Handhabung und Verständlichkeit.<br />

Möglichst niedrige Kosten durch Qualitätsprüfungen.<br />

Vielseitige Einsatzmöglichkeiten und -gebiete.<br />

Auftraggeber und Auftragnehmer sollten Qualitätsprüfungen ohne großen<br />

Schulungsaufwand durchführen können.<br />

Das System sollte möglichst objektiv s<strong>ein</strong>.<br />

Einfache Dokumentation des Systems und der Berichte.<br />

Nicht nur Qualitätsmessung, sondern auch Qualitätssicherung.

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