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Begründung zum Bebauungsplan - Friedeburg

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Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 11<br />

Scherrasen 540 / 1 540 Nicht versiegelte<br />

Bereiche<br />

3.240 / 1 3.240<br />

Wallhecke 250 / 3 750 Wallhecke 250 / 3 750<br />

Unbefestigter<br />

Weg<br />

Baubestand/<br />

versiegelte<br />

Fläche<br />

240 / 0,5 120<br />

270 / 0 0<br />

Summe 5.300 m² 9.410 WE Summe 5.300 m² 3.990 WE<br />

Kompensationsbedarf:<br />

5.420 WEE<br />

Es besteht demnach ein Kompensationsdefizit von 5.420 Werteinheiten, bezogen<br />

auf m², das durch externe Kompensationsmaßnahmen in Form einer Nutzungsextensivierung<br />

auf dem Flurstück 15/10 der Flur 12 der Gemarkung Wiesede<br />

ausgeglichen werden soll.<br />

Nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde werden die genannten<br />

Wallhecken durch die heranrückende Wohnbebauung beeinträchtigt, so dass<br />

diese Hecken unbeschadet der Tatsache, dass diese erhalten werden müssen,<br />

zu 50% ihrer Länge ausgeglichen werden müssen. Für die Beeinträchtigung der<br />

nordwestlichen Hecke außerhalb des Geltungsbereichs ist eine 32 ./. 2 = 16 m<br />

lange Hecke, für die südlich gelegene Hecke innerhalb des Geltungsbereiches ist<br />

eine 49 ./. 2 = 24,5 m lange Hecke, also insgesamt eine Wallhecke von 40,5<br />

m neu aufzusetzen. Es ist beabsichtigt, eine Vereinbarung zu treffen, in der sich<br />

die Gemeinde gegen Kostenerstattung (es ist von ca. 30,00 € / lfd. m<br />

auszugehen) bereit erklärt, die Wallhecke in der genannten Länge von 40,5 m<br />

auf dem o.g. Flurstück "aufzusetzen".<br />

5.5 Prognose, Vermeidungen und Alternativen<br />

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der<br />

Planung und bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Durch die Planung wird die derzeitige landwirtschaftliche Grünlandnutzung im<br />

Bereich des Plangebietes vollständig umgewandelt in ein Wohngebiet. Es kommt<br />

in diesem Zusammenhang zu einer kompensationspflichtigen<br />

Bodenversiegelung. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die<br />

Baukörper der Gebäude kann durch die Erhaltung der vorhandenen Gehölze und<br />

Bäume reduziert werden.<br />

Im Falle der sog. „Nullvariante“ (Beibehaltung der derzeitigen Nutzung) bliebe es<br />

auch in Zukunft bei der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung. Inwieweit eine<br />

Seite 11

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