Begründung zum Bebauungsplan - Friedeburg
Begründung zum Bebauungsplan - Friedeburg
Begründung zum Bebauungsplan - Friedeburg
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 11<br />
Scherrasen 540 / 1 540 Nicht versiegelte<br />
Bereiche<br />
3.240 / 1 3.240<br />
Wallhecke 250 / 3 750 Wallhecke 250 / 3 750<br />
Unbefestigter<br />
Weg<br />
Baubestand/<br />
versiegelte<br />
Fläche<br />
240 / 0,5 120<br />
270 / 0 0<br />
Summe 5.300 m² 9.410 WE Summe 5.300 m² 3.990 WE<br />
Kompensationsbedarf:<br />
5.420 WEE<br />
Es besteht demnach ein Kompensationsdefizit von 5.420 Werteinheiten, bezogen<br />
auf m², das durch externe Kompensationsmaßnahmen in Form einer Nutzungsextensivierung<br />
auf dem Flurstück 15/10 der Flur 12 der Gemarkung Wiesede<br />
ausgeglichen werden soll.<br />
Nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde werden die genannten<br />
Wallhecken durch die heranrückende Wohnbebauung beeinträchtigt, so dass<br />
diese Hecken unbeschadet der Tatsache, dass diese erhalten werden müssen,<br />
zu 50% ihrer Länge ausgeglichen werden müssen. Für die Beeinträchtigung der<br />
nordwestlichen Hecke außerhalb des Geltungsbereichs ist eine 32 ./. 2 = 16 m<br />
lange Hecke, für die südlich gelegene Hecke innerhalb des Geltungsbereiches ist<br />
eine 49 ./. 2 = 24,5 m lange Hecke, also insgesamt eine Wallhecke von 40,5<br />
m neu aufzusetzen. Es ist beabsichtigt, eine Vereinbarung zu treffen, in der sich<br />
die Gemeinde gegen Kostenerstattung (es ist von ca. 30,00 € / lfd. m<br />
auszugehen) bereit erklärt, die Wallhecke in der genannten Länge von 40,5 m<br />
auf dem o.g. Flurstück "aufzusetzen".<br />
5.5 Prognose, Vermeidungen und Alternativen<br />
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der<br />
Planung und bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Durch die Planung wird die derzeitige landwirtschaftliche Grünlandnutzung im<br />
Bereich des Plangebietes vollständig umgewandelt in ein Wohngebiet. Es kommt<br />
in diesem Zusammenhang zu einer kompensationspflichtigen<br />
Bodenversiegelung. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die<br />
Baukörper der Gebäude kann durch die Erhaltung der vorhandenen Gehölze und<br />
Bäume reduziert werden.<br />
Im Falle der sog. „Nullvariante“ (Beibehaltung der derzeitigen Nutzung) bliebe es<br />
auch in Zukunft bei der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung. Inwieweit eine<br />
Seite 11