Begründung zum Bebauungsplan - Friedeburg
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Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 13<br />
Hier wird angeregt, den Erhalt und die Sicherung der zu erhaltenen Wallhecken<br />
in regelmäßigen Zeitintervallen (z.B. jedes zweite Jahr im Sommer) zu<br />
kontrollieren<br />
die Versickerung bzw. der Verbleib des anfallenden Niederschlagwassers ist<br />
innerhalb des Plangebiets zu gewährleisen<br />
Baumaßnahmen im Nahbereich der Gehölze im Herbst / Winter (außerhalb der<br />
Brutzeiten) durchzuführen<br />
5.7 Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben<br />
Mit dem vorliegenden B-Plan soll der zu verzeichnenden Nachfrage nach<br />
Wohnbauland in der Gemeinde <strong>Friedeburg</strong>, Ortsteil Wiesede-Upschört,<br />
entgegengekommen werden. Der ausgewählte Standort ist verkehrstechnisch gut<br />
erreichbar und in die Bestandsbebauung integriert.<br />
Obwohl die vor Ort vorhandenen Gehölzbestände in Form von Wallhecken<br />
erhalten bleiben, ist dennoch deren Beeinträchtigung zu 50% ihrer Länge zu<br />
kompensieren. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag,<br />
der Gemeinde die Kosten für die Herstellung einer 40,5 m langen Wallhecke zu<br />
erstatten.<br />
Dennoch werden Naturhaushalt und Landschaft zu deren Nachteil beeinträchtigt,<br />
so dass sich ein nach dem sog. Städtetagmodell ermitteltes Kompensationsdefizit<br />
von 5.420 Werteinheiten ergibt. Der Kompensationsbedarf soll durch externe<br />
Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Diese werden bis <strong>zum</strong><br />
Satzungsbeschluss festgelegt.<br />
Im Rahmen des Monitoring sollte der Erhalt und die Sicherung der Wallhecken<br />
kontrolliert werden. Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen unterliegt<br />
ohnehin der Kontrolle durch die zuständige Naturschutzbehörde.<br />
6. VERWIRKLICHUNG UND AUSWIRKUNGEN DES BEBAU-<br />
UNGSPLANES<br />
6.1 Immissionsschutz (Landesstraße)<br />
Die auf Höhe des Plangebietes abgewickelte KFZ-Menge in 24 Std. betrug 2.835<br />
Fahrzeuge im Jahr 2000. Hiervon betrug der LKW Anteil fast 7,5%. Da sich im<br />
Planungsraum auch an anderen vergleichbaren Stellen seither keine gravierenden<br />
Verkehrszuwächse, z.T. sogar Verringerungen der Verkehrsmenge ergeben<br />
haben, wird aktuell von einer nicht markant gestiegenen Verkehrsbelastung von<br />
ca. 3.000 KFZ/24 Std. ausgegangen. Die maximal zulässige Geschwindigkeit<br />
beträgt vor dem Plangebiet 70 km/h.<br />
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