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Begründung zum Bebauungsplan - Friedeburg

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Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 13<br />

Hier wird angeregt, den Erhalt und die Sicherung der zu erhaltenen Wallhecken<br />

in regelmäßigen Zeitintervallen (z.B. jedes zweite Jahr im Sommer) zu<br />

kontrollieren<br />

die Versickerung bzw. der Verbleib des anfallenden Niederschlagwassers ist<br />

innerhalb des Plangebiets zu gewährleisen<br />

Baumaßnahmen im Nahbereich der Gehölze im Herbst / Winter (außerhalb der<br />

Brutzeiten) durchzuführen<br />

5.7 Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben<br />

Mit dem vorliegenden B-Plan soll der zu verzeichnenden Nachfrage nach<br />

Wohnbauland in der Gemeinde <strong>Friedeburg</strong>, Ortsteil Wiesede-Upschört,<br />

entgegengekommen werden. Der ausgewählte Standort ist verkehrstechnisch gut<br />

erreichbar und in die Bestandsbebauung integriert.<br />

Obwohl die vor Ort vorhandenen Gehölzbestände in Form von Wallhecken<br />

erhalten bleiben, ist dennoch deren Beeinträchtigung zu 50% ihrer Länge zu<br />

kompensieren. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag,<br />

der Gemeinde die Kosten für die Herstellung einer 40,5 m langen Wallhecke zu<br />

erstatten.<br />

Dennoch werden Naturhaushalt und Landschaft zu deren Nachteil beeinträchtigt,<br />

so dass sich ein nach dem sog. Städtetagmodell ermitteltes Kompensationsdefizit<br />

von 5.420 Werteinheiten ergibt. Der Kompensationsbedarf soll durch externe<br />

Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Diese werden bis <strong>zum</strong><br />

Satzungsbeschluss festgelegt.<br />

Im Rahmen des Monitoring sollte der Erhalt und die Sicherung der Wallhecken<br />

kontrolliert werden. Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen unterliegt<br />

ohnehin der Kontrolle durch die zuständige Naturschutzbehörde.<br />

6. VERWIRKLICHUNG UND AUSWIRKUNGEN DES BEBAU-<br />

UNGSPLANES<br />

6.1 Immissionsschutz (Landesstraße)<br />

Die auf Höhe des Plangebietes abgewickelte KFZ-Menge in 24 Std. betrug 2.835<br />

Fahrzeuge im Jahr 2000. Hiervon betrug der LKW Anteil fast 7,5%. Da sich im<br />

Planungsraum auch an anderen vergleichbaren Stellen seither keine gravierenden<br />

Verkehrszuwächse, z.T. sogar Verringerungen der Verkehrsmenge ergeben<br />

haben, wird aktuell von einer nicht markant gestiegenen Verkehrsbelastung von<br />

ca. 3.000 KFZ/24 Std. ausgegangen. Die maximal zulässige Geschwindigkeit<br />

beträgt vor dem Plangebiet 70 km/h.<br />

Seite 13

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