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Begründung zum Bebauungsplan - Friedeburg

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Gemeinde<br />

<strong>Friedeburg</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-<br />

Upschört<br />

„Südlich Alter Moorweg“<br />

<strong>Begründung</strong> Vorentwurf 24.04.2013<br />

Planverfasser<br />

Thalen Consult GmbH<br />

Urwalstraße 39<br />

26340 Neuenburg<br />

Tel.: 04452 916 0<br />

Projekt-Nr.: 9054


Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 1<br />

Inhaltsverzeichnis:<br />

1. PLANUNGSANLASS UND -ERFORDERNIS .................................................... 3<br />

2. PLANUNGSGRUNDLAGEN .............................................................................. 3<br />

2.1 VERFAHREN .......................................................................................................... 3<br />

2.2 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH .................................................................... 3<br />

2.3 ÖRTLICHER BESTAND ......................................................................................... 3<br />

3. PLANUNGSVORGABEN ................................................................................... 4<br />

3.1 REGIONAL- UND LANDESPLANUNG ................................................................... 4<br />

3.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG .......................................................................... 4<br />

4. INHALTE DES BEBAUUNGSPLANS ................................................................ 4<br />

4.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ........................................................................ 4<br />

4.2 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG ........................................................................ 4<br />

5. UMWELTBERICHT ............................................................................................ 5<br />

5.1 ÖRTLICHER UND RECHTLICHER BESTAND ...................................................... 5<br />

5.2 UMWELTPRÜFUNG ............................................................................................... 6<br />

5.3 EINHALTUNG DER ARTENSCHUTZRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN ............. 9<br />

5.4 BILANZIERENDE GEGENÜBERSTELLUNG VON DERZEIT ZULÄSSIGEM<br />

BESTAND UND DEN GEPLANTEN MÖGLICHKEITEN ...................................... 10<br />

5.5 PROGNOSE, VERMEIDUNGEN UND ALTERNATIVEN ..................................... 11<br />

5.6 METHODIK UND ÜBERWACHUNG .................................................................... 12<br />

5.7 ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG DER<br />

ERFORDERLICHEN ANGABEN .......................................................................... 13<br />

6. VERWIRKLICHUNG UND AUSWIRKUNGEN DES<br />

BEBAUUNGSPLANES ..................................................................................... 13<br />

6.1 IMMISSIONSSCHUTZ (LANDESSTRAßE) .......................................................... 13<br />

6.2 IMMISSIONSSCHUTZ (BENACHBARTES BETONWERK) ................................. 14<br />

6.3 DURCHFÜHRUNGSVERTRAG NACH § 12 BAUGB ........................................... 14<br />

Seite 1


Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 2<br />

7. ÜBERSCHLÄGLICHE FLÄCHENBILANZ ....................................................... 15<br />

8. HINWEISE ........................................................................................................ 15<br />

8.1 ANHANG RECHTSGRUNDLAGEN ...................................................................... 15<br />

9. UMSETZUNG DER PLANUNG ........................................................................ 16<br />

9.1 AUFSTELLUNGSBESCHLUSS / VERFAHREN ................................................... 16<br />

10. ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG .......................................................... 17<br />

Seite 2


Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 3<br />

1. PLANUNGSANLASS UND -ERFORDERNIS<br />

Im Ortsteil Wiesede-Upschört ist eine Baulandnachfrage für die Errichtung von<br />

vorzugsweise Einfamilienhäusern in geringem Umfang zu verzeichnen.<br />

Eine Arrondierung der Bebauung am Auricher Weg bietet sich zur Deckung<br />

dieser Nachfrage an.<br />

2. PLANUNGSGRUNDLAGEN<br />

2.1 Verfahren<br />

Die Daten <strong>zum</strong> Verfahren sind dem Pkt. 9.1 zu entnehmen.<br />

2.2 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. 16 umfasst eine Fläche von rund<br />

5.200 m². Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus der<br />

Übersichtskarte auf dem Deckblatt der <strong>Begründung</strong> erkennbar sowie in der<br />

Planzeichnung festgesetzt.<br />

2.3 Örtlicher Bestand<br />

Der Planbereich stellt den südlichen Abschluss der westlichen Straßenrandbebauung<br />

am Auricher Weg (L 34) dar. Abgesehen von dem weiter unten<br />

genannten baulichen Bestand wird durch die vorliegende Planung überwiegend<br />

Weideland überplant (zu den Vegetationsstrukturen vgl. Pkt. 5.1).<br />

Während sich nördlich angrenzend Einfamilienhäuser z.T. auch neuerer Baujahre<br />

befinden, liegen südlich noch zwei ältere Einfamilienhäuser. Hiervon unmittelbar<br />

am Auricher Weg gegenüberliegend sind zwei ehemalige Hofstellen (Resthöfe)<br />

anzutreffen während der übrige Bereich unbebaut ist.<br />

Besonders erwähnenswert ist das südlich benachbarte Industriegebiet am Ems-<br />

Jade-Kanal (Betonfertigteilwerk Berding), welches bereits im Stadtgebiet<br />

Wiesmoor belegen ist. Der Umschlagplatz ist von der südlichen Geltungsbereichsgrenze<br />

nur knapp 300 m entfernt. Die hieraus erwachsenen Konsequenzen<br />

sind dem Kapitel Immissionsschutz (vgl. Pkt. 6.1) zu entnehmen.<br />

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Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 4<br />

3. PLANUNGSVORGABEN<br />

3.1 Regional- und Landesplanung<br />

Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) vom 08.05.2008 (in 2012 aktualisiert)<br />

und das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) für den Landkreis<br />

Wittmund von 2005 sind als „sonstige Erfordernisse der Raumordnung“ in die<br />

Abwägung einzustellen. Dieses wurde in der parallel aufgestellten 56. FNP-<br />

Änderung dargelegt.<br />

Hinsichtlich der Vorgaben des Landschaftsrahmenplans vgl. Pkt. 5.1.<br />

3.2 Flächennutzungsplanung<br />

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans entstammen der „Urfassung“ von<br />

1975. Derzeit wird der FNP neu aufgestellt. In ihm wird das Ziel verfolgt, die<br />

Bebauung entlang des Auricher Weges fortzuführen; somit entspricht der<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 der Zielsetzung des neuen FNP.<br />

Parallel zur Aufstellung des vorliegenden B-Plans wird der FNP der Gemeinde<br />

<strong>Friedeburg</strong> <strong>zum</strong> 56. Mal geändert.<br />

4. INHALTE DES BEBAUUNGSPLANS<br />

4.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Der B-Plan setzt „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO fest.<br />

Aufgrund der geringen Größe des Baugebietes werden die ausnahmsweise<br />

zulässigen Nutzungen ausgeschlossen 1 .<br />

Die Verkehrsbelastung auf dem Auricher Weg (L 11) wird auch in Zukunft nur<br />

eine Größenordnung erreichen, die besondere Maßnahmen <strong>zum</strong> Immissionsschutz<br />

nicht erforderlich werden lässt.<br />

Genauer geprüft wurden allerdings die sich aus der Nachbarschaft <strong>zum</strong> Industriegebiet<br />

mglw. insbesondere ergebenden Lärmkonflikte (vgl. hierzu Pkt. 6.2).<br />

4.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Grundsätzlich soll sich die Dichte an einem mittleren Maß für ein klassisches<br />

Einfamilienhausgebiet im ländlichen Raum orientieren. Insofern wurde als Maß<br />

der Nutzung eine GRZ von 0,3 gewählt.<br />

1<br />

Hierbei handelt es sich um Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,<br />

Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen.<br />

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Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 5<br />

Für wenig zweckmäßig wird allerdings der Verzicht auf die Festsetzung zur Höhe<br />

der Gebäude und die Beschränkung der Geschossigkeit gesehen. So sind beispielsweise<br />

in anderen Baugebieten höhenmäßig überdimensionierte Einfamilienhäuser<br />

entstanden. Deswegen wird die Gebäude- respektive Firsthöhe -<br />

auf 9,00 m begrenzt. Die etwas großzügiger ausgelegte Höhenbegrenzung trägt<br />

dem Sachverhalt Rechnung, dass in der unmittelbaren Umgebung eine Reihe<br />

von sich optisch als zweigeschossig darstellende Gebäude vorhanden sind, die<br />

ebenfalls diese Höhe erreichen. Durch die Begrenzung der Traufhöhen auf max.<br />

3,50 m wird im Planbereich die „optische“ Zweigeschossigkeit weitgehend verhindert.<br />

Auf der anderen Seite soll keineswegs verhindert werden, dass die<br />

Dachgeschosse durch Ausbildung von Drempeln oder Gauben als Vollgeschosse<br />

ausgebildet werden.<br />

5. UMWELTBERICHT<br />

5.1 Örtlicher und rechtlicher Bestand<br />

Kurzdarstellung des Inhalts der Planung<br />

Das Plangebiet ist etwa 5.300 m² groß und wird zurzeit vornehmlich als Grünland<br />

genutzt. Im nördlichen Bereich des Planungsgebietes wurde bereits ein Einzelhaus<br />

mit zugehörigem Gartenbereich (überwiegend Scherrasen) errichtet. Zu<br />

dem Haus führt ein unbefestigter Weg, der ebenfalls Bestandteil der Planung ist.<br />

An der südlichen Geltungsbereichsgrenze (innerhalb) und an der nordwestlichen<br />

Grenze (außerhalb) liegen Wallhecken i.S.d. § 22 Abs. 3 Niedersächsisches<br />

Ausführungsgesetz <strong>zum</strong> Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) 2 .<br />

Die Strukturen des Plangebietes lassen sich wie folgt zusammenfassen:<br />

Intensivgrünland ca. 4.000 m²<br />

Gebäudebestand/Versiegelte Flächen ca. 270 m²<br />

Scherrasen ca. 540 m²<br />

2<br />

§ 22 Abs. 3 NAGBNatSchG lautet (Auszug):<br />

Mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten, auch wenn sie zur<br />

(...) sinnvollen Ergänzung des traditionellen Wallheckennetzes neu angelegt worden sind, (...) sind geschützte<br />

Landschaftsbestandteile im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG; (...) Wallhecken dürfen nicht beseitigt<br />

werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten.<br />

Die Verbote nach den Sätzen 2 und 3 gelten nicht für Pflegemaßnahmen der Eigentümer oder sonstigen<br />

Nutzungsberechtigten, für die bisher übliche Nutzung der Bäume und Sträucher, wenn deren Nachwachsen<br />

nicht behindert wird, für Maßnahmen zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes, für rechtmäßige Eingriffe<br />

im Sinne der §§ 14 und 15 BNatSchG sowie für das Anlegen und Verbreitern von bis zu zwei Durchfahrten<br />

pro Schlag, jeweils bis zu zwölf Metern Breite. Das Anlegen und Verbreitern nach Satz 4 Nr. 5 ist der<br />

Naturschutzbehörde spätestens einen Monat vor ihrer Durchführung anzuzeigen. (... Ausnahmen, Eintragungen...)<br />

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Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 6<br />

Unbefestigter Weg ca. 240 m²<br />

Wallhecke ca. 250 m²<br />

(Länge 49 m)<br />

In Zukunft sollen folgende Strukturen zulässig sein:<br />

Versiegelung (Bebauung, Verkehrsflächen) ca. 1.810 m²<br />

Nicht versiegelte Bereiche des Gebietes ca. 3.240 m²<br />

Wallhecke ca. 250 m²<br />

(Länge 49 m)<br />

Die Planung führt somit zu einer Bodenversiegelung von ca. 1.540 m².<br />

Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten<br />

Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der<br />

Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt<br />

wurden<br />

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) des Landkreises Wittmund (2006) wurde auf<br />

der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung überprüft. Der LRP sieht den<br />

Änderungsbereich hinsichtlich Schutz-, Pflege- und Entwicklung bestimmter Teile<br />

von Natur und Landschaft (Karte V.1) als Bereich zu Entwicklung und<br />

Wiederherstellung von (Wall-) Hecken, Gehölzreihen, Feldgehölzen, Säumen<br />

usw. als verbindende Strukturen der Geest. Diese Entwicklungsziele stellen das<br />

Leitbild für Natur und Landschaft im Planungsgebiet dar.<br />

Der Landschaftsplan der Gemeinde <strong>Friedeburg</strong> (Vorentwurf 2006) sieht die<br />

Planungsfläche als intensiv genutztes Grünland mit allgemeiner Bedeutung für<br />

das Landschaftsbild.<br />

Bezüglich des Schutzes, der Pflege und der Entwicklungsmaßnahmen ist das<br />

Planungsgebiet bereits als eine Fläche für die geplante Wohnbebauung<br />

dargestellt.<br />

5.2 Umweltprüfung<br />

Bei der im Rahmen des Umweltberichts zu leistenden Umweltprüfung sind<br />

gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 folgende „Kriterien“ zu berücksichtigen:<br />

a) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das<br />

Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische<br />

Vielfalt<br />

Tiere: Die intensive landwirtschaftliche Nutzung der Grünlandflächen lässt nur<br />

wenig Raum für die einheimische Fauna, da diese als Mäh- und Pferdeweide<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 7<br />

relativ intensiv genutzt werden, so dass dort besondere Tiervorkommen<br />

ausgeschlossen werden können. Allein die Wallhecke an der südlichen Grenze<br />

mag für übliche Vorkommen einen begrenzten Lebensraum darstellen (dieses<br />

Gehölz bleibt erhalten)<br />

Ein Vorkommen planungsrelevanter Tierarten ist nicht bekannt; weder die<br />

Bestandserhebung vor Ort noch die Auswertung des vorhandenen<br />

Datenmaterials hat Hinweise darauf ergeben.<br />

Pflanzen: Hinsichtlich der Flora innerhalb des Plangebietes ergibt sich ein<br />

ähnliches Bild, da die Grünlandflächen aufgrund ihrer regelmäßigen Pflege und<br />

Nutzung nur wenig Raum für eine naturnahe Entwicklung der einheimischen<br />

Flora lassen. Ein Eingriff in den Großgehölzbestand (Eichen-Baumreihe) im<br />

südlichen Randbereich wird nicht erfolgen.<br />

Das Vorkommen von besonders geschützten Arten ist nicht bekannt und nicht zu<br />

erwarten.<br />

Boden: Es handelt sich um frische, stellenweise mäßig trockene, grundwasserbeeinflusste<br />

Gley-Podsole, die durch die landwirtschaftliche Intensivnutzung<br />

beeinträchtigt wurde. Die durch die Planung ausgelöste Bodenversiegelung stellt<br />

einen kompensationspflichtigen Eingriff in das Schutzgut Boden dar.<br />

Wasser: Oberflächengewässer sind innerhalb des Gebietes nicht zu finden.<br />

Die oben erwähnte Mehrversiegelung führt rein rechnerisch zu einer Reduzierung<br />

der Grundwasserneubildungsrate.<br />

Luft: Auf das Schutzgut Luft sind aufgrund der allgemeinen Klimabedingungen<br />

und des damit verbundenen stetigen Luftaustauschs keine planungsrelevanten<br />

Auswirkungen zu erwarten.<br />

Klima: Auch hier werden keine planungsrelevanten Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut erwartet.<br />

Landschaftsbild: Die Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>s führen zu einer Veränderung<br />

gegenüber dem derzeitigen Istzustand dieses Schutzgutes, indem eine<br />

bislang unbesiedelte landwirtschaftliche Nutzfläche einer Wohnbebauung<br />

zugeführt wird. Ein Teil des Wohngebietes ist von den Gehölzstrukturen optisch<br />

etwas abgeschirmt.<br />

biologische Vielfalt: Die vorhandene biologische Vielfalt innerhalb der Plangebietsgrenzen<br />

kann auf den Grünlandflächen als eingeschränkt angesehen<br />

werden, wohingegen im Bereich der Gehölze eine artenreichere Vielfalt<br />

anzutreffen ist. Die vorgesehene Wohnbebauung wird diese Vielfalt mit<br />

Sicherheit einschränken, so dass Kulturfolger in Zukunft die natürlich<br />

vorkommenden Arten ersetzen werden.<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 8<br />

b) Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des<br />

Bundesnaturschutzgesetzes<br />

Dieser Punkt findet keine Anwendung, da derartige Ziele und Schutzzwecke<br />

durch den <strong>Bebauungsplan</strong> nicht berührt werden.<br />

c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit<br />

sowie die Bevölkerung insgesamt<br />

Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sind<br />

nicht zu erwarten.<br />

d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter sind nicht zu erwarten.<br />

e) Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen<br />

und Abwässern<br />

Die potenziell von dem Gebiet ausgehenden Emissionen hinsichtlich Lärm,<br />

Geruch und Abgase werden nicht über das gesetzlich zulässige Maß<br />

hinausgehen.<br />

Der sachgerechte Umgang mit Abfällen kann vorausgesetzt werden.<br />

f) Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung<br />

von Energie<br />

Im Rahmen der Bauleitplanung wird nicht auf den Punkt der erneuerbaren<br />

Energien eingegangen.<br />

g) Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen,<br />

insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts<br />

Diesbezügliche Pläne oder Darstellungen liegen für das Plangebiet nicht explizit<br />

vor bzw. treffen keine Aussagen <strong>zum</strong> Gebiet.<br />

h) Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch<br />

Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen<br />

Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden<br />

Dieser Punkt findet keine Anwendung.<br />

i) Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes<br />

nach den Buchstaben a, c und d.<br />

Dieser Punkt findet ebenfalls keine Anwendung, da keine dahingehenden<br />

planungsrelevanten Wechselwirkungen festzustellen sind.<br />

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Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 9<br />

Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands,<br />

einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich<br />

beeinflusst werden<br />

Zwecks Erfassung und Bewertung der Belange von Natur und Landschaft<br />

innerhalb des Plangebietes wurde im August 2011 eine Geländebegehung<br />

durchgeführt. Weiterhin sind die vorhandenen Datengrundlagen des Landkreises<br />

und der Gemeinde ausgewertet worden. Die Bewertung und Bilanzierung des<br />

ökologischen Wertes erfolgen in Anlehnung an das sog. „Städtetagmodell“, das<br />

davon ausgeht, dass jeder Biotoptyp einen spezifischen Wert für die<br />

Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und für das Landschaftsbild aufweist, der<br />

in einem entsprechenden Wertfaktor Niederschlag findet. Die Schutzgüter Arten<br />

und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima/Luft und Landschaftsbild sind<br />

wertbestimmend bereits darin enthalten.<br />

5.3 Einhaltung der Artenschutzrechtlichen Bestimmungen<br />

Gesetzliche Grundlagen<br />

Der § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes legt in Absatz 1 die so genannten<br />

Zugriffsverbote für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten fest.<br />

Hiernach ist es verboten,<br />

− wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu<br />

fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur<br />

zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,<br />

− wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen<br />

Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund<br />

Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor,<br />

wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer<br />

Art verschlechtert,<br />

− Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders<br />

geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu<br />

zerstören,<br />

− wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen<br />

aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu<br />

beschädigen oder zu zerstören.<br />

Diese Zugriffsverbote werden allerdings für zulässige Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft modifiziert.<br />

Für Arten, die in Anhang IV der FFH-Richtlinie enthalten sind und für europäische<br />

Vogelarten liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im<br />

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Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 10<br />

Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender<br />

Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nur vor, soweit die<br />

ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen<br />

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang nicht mehr<br />

erfüllt werden. Um dies sicherzustellen, können auch vorgezogene<br />

Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden.<br />

Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur<br />

Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-,<br />

Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor.<br />

Überprüfung möglicher artenschutzrechtlicher Verstöße<br />

Nach den vorliegenden Kenntnissen, sowie denim Zuge der Bauleitplanung<br />

gewonnenen Erkenntnissen sind im Planungsraum keine prüfungsrelevanten<br />

Arten bekannt. Bei Bäumen innerhalb des Geltungsbereiches konnten keine<br />

Höhlen festgestellt werden, die als Bruthöhlen ober Fledermausquartiere<br />

geeignet wären. Demnach ist ein Verstoß gegen die artenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen nicht zu erwarten.<br />

Besonders während der Brutzeit ist vor Beginn von Baumaßnahmen<br />

sicherzustellen, dass durch diese keine Vögel getötet oder verletzt werden, sowie<br />

keine Nester zerstört oder Eier entnommen werden. Dies gilt insbesondere bei<br />

den Maßnahmen im Bereich von Gehölzen.<br />

5.4 Bilanzierende Gegenüberstellung von derzeit zulässigem Bestand<br />

und den geplanten Möglichkeiten<br />

Die Bewertung und Bilanzierung der Eingfiffe in Natur und Landschaft erfolgt in<br />

Anlehnung an das Nds. Städtetagmodell (2008).<br />

Bestand<br />

Planung<br />

Biotope<br />

m² / Wertfaktor<br />

Wert (Werteinheit)<br />

Strukturen<br />

m² / Wertfaktor<br />

Wert<br />

(Werteinheit)<br />

Intensivgrünland<br />

4.000 / 2 8.000 Wohngebiete<br />

zu max. 45 %<br />

versiegelbar,<br />

Verkehrsflächen<br />

und versiegelter<br />

Bestand<br />

1.810 / 0 0<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 11<br />

Scherrasen 540 / 1 540 Nicht versiegelte<br />

Bereiche<br />

3.240 / 1 3.240<br />

Wallhecke 250 / 3 750 Wallhecke 250 / 3 750<br />

Unbefestigter<br />

Weg<br />

Baubestand/<br />

versiegelte<br />

Fläche<br />

240 / 0,5 120<br />

270 / 0 0<br />

Summe 5.300 m² 9.410 WE Summe 5.300 m² 3.990 WE<br />

Kompensationsbedarf:<br />

5.420 WEE<br />

Es besteht demnach ein Kompensationsdefizit von 5.420 Werteinheiten, bezogen<br />

auf m², das durch externe Kompensationsmaßnahmen in Form einer Nutzungsextensivierung<br />

auf dem Flurstück 15/10 der Flur 12 der Gemarkung Wiesede<br />

ausgeglichen werden soll.<br />

Nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde werden die genannten<br />

Wallhecken durch die heranrückende Wohnbebauung beeinträchtigt, so dass<br />

diese Hecken unbeschadet der Tatsache, dass diese erhalten werden müssen,<br />

zu 50% ihrer Länge ausgeglichen werden müssen. Für die Beeinträchtigung der<br />

nordwestlichen Hecke außerhalb des Geltungsbereichs ist eine 32 ./. 2 = 16 m<br />

lange Hecke, für die südlich gelegene Hecke innerhalb des Geltungsbereiches ist<br />

eine 49 ./. 2 = 24,5 m lange Hecke, also insgesamt eine Wallhecke von 40,5<br />

m neu aufzusetzen. Es ist beabsichtigt, eine Vereinbarung zu treffen, in der sich<br />

die Gemeinde gegen Kostenerstattung (es ist von ca. 30,00 € / lfd. m<br />

auszugehen) bereit erklärt, die Wallhecke in der genannten Länge von 40,5 m<br />

auf dem o.g. Flurstück "aufzusetzen".<br />

5.5 Prognose, Vermeidungen und Alternativen<br />

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der<br />

Planung und bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Durch die Planung wird die derzeitige landwirtschaftliche Grünlandnutzung im<br />

Bereich des Plangebietes vollständig umgewandelt in ein Wohngebiet. Es kommt<br />

in diesem Zusammenhang zu einer kompensationspflichtigen<br />

Bodenversiegelung. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die<br />

Baukörper der Gebäude kann durch die Erhaltung der vorhandenen Gehölze und<br />

Bäume reduziert werden.<br />

Im Falle der sog. „Nullvariante“ (Beibehaltung der derzeitigen Nutzung) bliebe es<br />

auch in Zukunft bei der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung. Inwieweit eine<br />

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<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 12<br />

ökologisch positive Entwicklung des Plangebietes eintreten wird, ist schwer zu<br />

prognostizieren.<br />

Eine anderweitige städtebauliche Nutzung (z.B. Standort für Gewerbeansiedlung)<br />

ist nicht anzunehmen.<br />

Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und <strong>zum</strong> Ausgleich der<br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

Die innere Erschließung und Parzellierung des Plangebietes ist so gelegt<br />

worden, dass der bestehende Gehölzbewuchs nach Möglichkeit geschont wird.<br />

Das Kompensationsdefizit wird absehbar auf einem Grundstück der Vorhabenträgerin<br />

in der Ortschaft Wiesede ausgeglichen. Die dortigen Maßnahmen<br />

werden in Art und Umfang mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt.<br />

In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und<br />

der räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind<br />

Aufgrund der Lage und der vorhandenen Bebauung im Umfeld des Plangebietes<br />

kommt als Planungsmöglichkeit im Grunde lediglich die hier angedachte<br />

Wohnbebauung in Frage, um auf diese Weise eine Baulücke zu schließen. Es<br />

wird zu dem Schluss gekommen, dass sinnvolle Alternativen im Bereich des<br />

Plangebiets nicht bestehen.<br />

5.6 Methodik und Überwachung<br />

Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren<br />

bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der<br />

Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, <strong>zum</strong> Beispiel technische<br />

Lücken oder fehlende Kenntnisse<br />

Bei der Umweltprüfung wurde sowohl auf vorhandenes Datenmaterial<br />

zurückgegriffen als auch Erkenntnisse aus der Bestandserhebung vor Ort<br />

gezogen. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben, technische<br />

Lücken oder fehlende Kenntnisse sind nicht in planungsrelevantem Maße<br />

aufgetreten.<br />

Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen<br />

Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt<br />

Durch den <strong>Bebauungsplan</strong> entstehen Auswirkungen auf Natur- und<br />

Landschaftshaushalt, die in ihrer Gesamtheit nicht als so erheblich angesehen<br />

werden, als dass Maßnahmen zu deren Überwachung (Monitoring) erforderlich<br />

würden.<br />

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Gemeinde <strong>Friedeburg</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 16 von Wiesede-Upschört "Sdl. Alter Moorweg" Seite 13<br />

Hier wird angeregt, den Erhalt und die Sicherung der zu erhaltenen Wallhecken<br />

in regelmäßigen Zeitintervallen (z.B. jedes zweite Jahr im Sommer) zu<br />

kontrollieren<br />

die Versickerung bzw. der Verbleib des anfallenden Niederschlagwassers ist<br />

innerhalb des Plangebiets zu gewährleisen<br />

Baumaßnahmen im Nahbereich der Gehölze im Herbst / Winter (außerhalb der<br />

Brutzeiten) durchzuführen<br />

5.7 Allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben<br />

Mit dem vorliegenden B-Plan soll der zu verzeichnenden Nachfrage nach<br />

Wohnbauland in der Gemeinde <strong>Friedeburg</strong>, Ortsteil Wiesede-Upschört,<br />

entgegengekommen werden. Der ausgewählte Standort ist verkehrstechnisch gut<br />

erreichbar und in die Bestandsbebauung integriert.<br />

Obwohl die vor Ort vorhandenen Gehölzbestände in Form von Wallhecken<br />

erhalten bleiben, ist dennoch deren Beeinträchtigung zu 50% ihrer Länge zu<br />

kompensieren. Der Vorhabenträger verpflichtet sich im städtebaulichen Vertrag,<br />

der Gemeinde die Kosten für die Herstellung einer 40,5 m langen Wallhecke zu<br />

erstatten.<br />

Dennoch werden Naturhaushalt und Landschaft zu deren Nachteil beeinträchtigt,<br />

so dass sich ein nach dem sog. Städtetagmodell ermitteltes Kompensationsdefizit<br />

von 5.420 Werteinheiten ergibt. Der Kompensationsbedarf soll durch externe<br />

Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Diese werden bis <strong>zum</strong><br />

Satzungsbeschluss festgelegt.<br />

Im Rahmen des Monitoring sollte der Erhalt und die Sicherung der Wallhecken<br />

kontrolliert werden. Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen unterliegt<br />

ohnehin der Kontrolle durch die zuständige Naturschutzbehörde.<br />

6. VERWIRKLICHUNG UND AUSWIRKUNGEN DES BEBAU-<br />

UNGSPLANES<br />

6.1 Immissionsschutz (Landesstraße)<br />

Die auf Höhe des Plangebietes abgewickelte KFZ-Menge in 24 Std. betrug 2.835<br />

Fahrzeuge im Jahr 2000. Hiervon betrug der LKW Anteil fast 7,5%. Da sich im<br />

Planungsraum auch an anderen vergleichbaren Stellen seither keine gravierenden<br />

Verkehrszuwächse, z.T. sogar Verringerungen der Verkehrsmenge ergeben<br />

haben, wird aktuell von einer nicht markant gestiegenen Verkehrsbelastung von<br />

ca. 3.000 KFZ/24 Std. ausgegangen. Die maximal zulässige Geschwindigkeit<br />

beträgt vor dem Plangebiet 70 km/h.<br />

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Eine überschlägige Berechnung nach dem vereinfachten Ermittlungsverfahren<br />

des Schallschutzerlasses Nordrhein-Westfalen auf Basis der DIN 18005 erbringt<br />

in 10 m Abstand zur Fahrbahnkante tags einen Immissionswert von ca. 65 dB(A)<br />

für Landesstraßen, wobei die zulässige Geschwindigkeit vor dem Plangebiet<br />

geringer ist. Eine etwas genauere Berechnung mit Hilfe der Formeln im Anhang<br />

zur TA Lärm erbringt rd. 64,3 dB(A) tags.<br />

Die hieraus abgeleiteten "Außenlärmpegel" von rd. 67,3 dB(A) für die Ermittlung<br />

des Lärmpegelbereiches (LPB) ergibt für die östlichen Teile der Wohnbebauung<br />

knapp den LPB IV, der eine Schalldämmung der Außenbauteile z. B. bei<br />

Wohngebäuden erforderlich werden lässt. Hinsichtlich der Fassadendämmung<br />

erreicht die Wärmedämmung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009)<br />

mglw. eine ausreichende Schalldämmung der eben genannten Art. Um jedoch<br />

ein Öffnen von Fenstern bei besonders ruhebedürftigen Aufenthaltsräumen (z. B.<br />

Schlafräume) zu gewährleisten, sollten diese Räume straßenabgewandt<br />

angeordnet oder entsprechende Lüftungsanlagen vorgesehen werden.<br />

Eine Abschirmung der Außenwohnbereiche ist nach Bedarf z. B. durch<br />

Schallabschirmungswände im Osten der Terrassen zu erreichen, ohne hierdurch<br />

eine Verschattung hinnehmen zu müssen.<br />

Aus den genannten Überlegungen heraus soll keine dezidierte Festsetzung <strong>zum</strong><br />

Lärmschutz erfolgen. Es wird aber ein Hinweis in die Planzeichnung<br />

aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Belange des Lärmschutzes<br />

insbesondere nach der DIN 4109 bei der Erteilung von Baugenehmigungen bzw.<br />

bei der Planung durch Bauherr und Architekt bei Verzicht auf eine<br />

Bauantragstellung nach § 69a NBauO ausreichend beachtet werden<br />

6.2 Immissionsschutz (benachbartes Betonwerk)<br />

Eine schalltechnische Überprüfung der vom Betonfertigteilwerk herrührenden<br />

Immissionen für den seinerzeit beabsichtigten B-Plan Nr. 11 hat ergeben, dass<br />

die Orientierungswerte der DIN 18005 für das WA nicht überschritten werden.<br />

Für den seinerzeitigen B-Plan Nr. 11 von Wiesede-Upschört wurde die <strong>zum</strong><br />

Betonwerk nächstgelegene Baugrenze hinsichtlich des dort "ankommenden"<br />

Lärms überprüft. Dieser betrug 55,2 dB(A) tags und 38,2 dB(A) nachts. Da sich<br />

dieser Punkt nur lediglich 200 m von der Nordgrenze des Werkes befindet,<br />

während die südlichste Baugrenze der vorliegenden Planung ca. 300 m vom<br />

Werk entfernt liegt, ist hier eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIM<br />

18005 von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts nicht zu befürchten.<br />

6.3 Städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB<br />

Zur Regelung rechtlicher Fragen (u.a. Kostenübernahme) ist gemäß § 11 BauGB<br />

ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde<br />

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abzuschließen. Der Vertrag muss vom Vorhabenträger rechtsverbindlich<br />

unterzeichnet vor Fassung des Satzungsbeschlusses vorgelegt werden.<br />

7. ÜBERSCHLÄGLICHE FLÄCHENBILANZ<br />

Geltungsbereich (Bruttobauland) 5.300 m 2<br />

Der räumliche Geltungsbereich ist vollständig mit "Allgemeinem Wohngebiet"<br />

(WA) überplant.<br />

8. HINWEISE<br />

Evtl. Bodenfunde<br />

Über den bereits in der Planzeichnung gegebenen Hinweis hinaus ist in Bezug<br />

auf das Auffinden möglicher Bodenfunde Folgendes zu beachten:<br />

Sollten bei den geplanten Bau- und Erdarbeiten ur- oder frühgeschichtliche<br />

Bodenfunde (das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohleansammlungen,<br />

Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen,<br />

auch geringe Spuren solcher Funde) gemacht werden, sind diese gemäß §<br />

14 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) meldepflichtig<br />

und müssen dem Landkreis Wittmund als unterer Denkmalschutzbehörde<br />

oder der Ostfriesischen Landschaft, Aurich, Tel. 04941 / 17 99 32,<br />

Email: olaf@ostfriesischelandschaft.de unverzüglich gemeldet werden. Meldepflichtig<br />

ist der Finder, der Leiter der Arbeiten oder der Unternehmer. Bodenfunde<br />

und Fundstellen sind nach § 14 Abs. 2 des NDSchG bis <strong>zum</strong> Ablauf von vier<br />

Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen bzw. für ihren Schutz ist<br />

Sorge zu tragen, wenn nicht die Denkmalschutzbehörde vorher die Fortsetzung<br />

der Arbeiten gestattet.<br />

Altlasten<br />

Sollten bei Bodenbewegungen oder Bauarbeiten Hinweise auf schädliche<br />

Bodenveränderungen gefunden werden oder werden Tatsachen bekannt, die<br />

einen Verdacht auf die Existenz von Altlasten begründen, ist unverzüglich die<br />

untere Bodenschutzbehörde (Landkreis Wittmund) zu informieren.<br />

8.1 Anhang Rechtsgrundlagen<br />

Zur einfacheren Handhabung eventuell später auftretender Fragen werden<br />

nachfolgend die zur Zeit gültigen Rechtsgrundlagen aufgelistet:<br />

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a) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.<br />

September 2004, BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert am 22. Juli 2011, BGBl. I S.<br />

1509<br />

b) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke -<br />

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

23.01.1990 (BGBl. I, Seite 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes<br />

vom 22.04.1993 (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz - BGBl. I, S.<br />

466 ff)<br />

c) Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des<br />

Planinhaltes (Planzeichenverordnung - PlanzV) in der Fassung der<br />

Bekanntmachung vom 18.12.1990 (BGBl. I 1991, S. 58), zuletzt geändert durch<br />

Art. 2 G zur Förd. des Klimaschutzes bei der Entwickl. in den Städten und<br />

Gemeinden vom 22. 7. 2011 (BGBl. I S. 1509)<br />

d) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 7 des<br />

Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I S. 95)<br />

e) Niedersächsisches Ausführungsgesetz <strong>zum</strong> Bundesnaturschutzgesetz<br />

(NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010. Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur<br />

Neuordnung des Naturschutzrechts vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104)<br />

f) Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der Fassung der<br />

Neubekanntmachung vom 03.04.2012 (Nds. GVBl. 2012,S. 46)<br />

g) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) i. d. Fassung v.<br />

17.12.2010 (Nds. GVBl. S 576),<br />

h) (Niedersächsisches) Landesraumordnungsprogramm (LROP) i. d. F. vom<br />

24.10.2012 (Nds. Mbl. Nr. 36)<br />

i) Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Wittmund vom<br />

28.04.2006 andere Daten beachten<br />

9. UMSETZUNG DER PLANUNG<br />

9.1 Aufstellungsbeschluss / Verfahren<br />

Entsprechend der Zielsetzung hat der VA der Gemeinde <strong>Friedeburg</strong> in seiner<br />

Sitzung am 01.06.2011 die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es Nr. 16 von<br />

Wiesede - Upschört „Südlich Alter Moorweg“ beschlossen.<br />

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand am in Form<br />

einer öffentlichen Auslegung vom …………………. bis …………… statt.<br />

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Sinne des § 4 Abs. 1<br />

(Scoping) wurde mit Fristsetzung <strong>zum</strong> .................... durchgeführt.<br />

Der B-Plan wurde vom .................... bis .................... öffentlich ausgelegt.<br />

Am .................... hat der Rat der Gemeinde <strong>Friedeburg</strong> den B-Plan ....................<br />

als Satzung beschlossen.<br />

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10. ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG<br />

Die zusammenfassende Erklärung wird hier nach Fassung des<br />

Satzungsbeschlusses ergänzt.<br />

Unterzeichnet:<br />

<strong>Friedeburg</strong>, den<br />

................................<br />

...................<br />

(Bürgermeisterin)<br />

(Siegel)<br />

Entwurfs- und Verfahrensbetreuung<br />

Bearbeitet im Auftrag von Frau Bender, Haarweg 3, 26446 <strong>Friedeburg</strong><br />

Neuenburg, den 24.04.2013<br />

Projektbearbeiter: M.Sc. Gegr. Ekaterina Wamboldt<br />

(Naturschutzfachliche Belange)<br />

Dipl.-Ing. Lutz Winter<br />

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