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Heizen mit Getreide - Getreideheizung

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5. Umweltvorschriften<br />

Für Feuerungsanlagen unter 100 kW Leistung werden in der 1. BImSchV die<br />

Regelbrennstoffe festgelegt. Die Umweltminister der Länder haben sich geeinigt,<br />

dass unter den in §3 genannten ' Stroh ähnlichen pflanzlichen Stoffen' nur solche<br />

Stoffe verstanden werden können, die ein dem Stroh ähnliches Emissionsverhalten<br />

aufweisen. Das ist z.B. das Heu, nicht aber das <strong>Getreide</strong>. Als Begründung dient<br />

dabei der relativ hohe N-Gehalt der Körner, die extremen Unterschiede beim<br />

Chlorgehalt werden dagegen ignoriert.<br />

Diese Tabelle (CARMEN) widerlegt die Argumentation der Umweltminister: Heu und Stroh sind<br />

Regelbrennstoffe aber Triticalekörner zählen aus „Umweltschutzgründen“ nicht dazu!<br />

Der, im Vergleich zu Holz, höhere Mineralgehalt im <strong>Getreide</strong> führt zu einem höheren<br />

Ascheanfall und zu einem höheren Staubaustrag über das Rauchgas. Schon der<br />

„alte“ deutsche Staubgrenzwert (150mg/m³), konnte <strong>mit</strong> dem Brennstoff <strong>Getreide</strong><br />

nicht oder nur knapp eingehalten werden. Bevor marktreife Kessel entwickelt waren,<br />

die diesen Wert einhielten, hat Bayern als erstes Bundesland die Grenzwerte für die<br />

Kesselzulassung und den Betrieb <strong>mit</strong> <strong>Getreide</strong> drastisch verschärft. Diese neuen<br />

Werte für Staub und Stickoxyd werden derzeit von keinem Kessel erreicht.<br />

Durch den Einbau eines selbstgebauten<br />

Elektrofilters im Rauchrohr konnte bei<br />

meiner Anlage der Staubgehalt auf ca.<br />

30 mg/m³ gesenkt werden. Sollten dieser<br />

Wert durch die offizielle Messung am<br />

26.04.06 bestätigt werden, ist eine<br />

Serienproduktion dieses Filtersystems<br />

geplant.

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