Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Gemeinde Schorfheide
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<strong>Vorhabenbezogener</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. 135 „Photovoltaik am Flugplatz“<br />
Begründung Entwurf Stand -September 2009 -<br />
Im Plangebiet stocken mehrere Hektar Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes,<br />
die z.T. bereits abgesetzt wurden. Für diese Flächen ist ein Umwandlungsantrag bei der<br />
zuständigen Forstbehörde zu stellen. Den Größenfaktor für den Ausgleich in Form einer<br />
Wiederaufforstung wird durch die Forstbehörde bestimmt.<br />
Da für das Bauvorhaben ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist, wird die Waldumwandlungsgenehmigung<br />
im Rahmen dieses Verfahren durch die untere Bauaufsichtsbehörde<br />
im konzentrierenden Verfahren nach § 67 der Brandenburgischen Bauordnung<br />
(BbgBO) mit abgearbeitet.<br />
Durch die Rammpfähle der Unterkonstruktion der PV- Anlagen werden insgesamt 220 m²<br />
versiegelt. Durch Nebenanlagen wie Wechselrichter und Trafostation werden ca. 50 m²<br />
überbaut. An der Anbindung zur Biesenthaler Straße ist eine teilversiegelte Befestigung<br />
mittels Schotter in einer Größenordnung von 100 m x 5 m (500 m²) vorgesehen.<br />
Die Vollversiegelung durch die Rammpfähle und Nebenanlagen ist im Verhältnis 1:1 (220<br />
+ 50 m² = 270 m²) und die Teilversiegelung der Verkehrsfläche im Verhältnis 1:0,5 (250<br />
m²) auszugleichen. Insgesamt werden somit 520 m² versiegelt. Im Gegenzug dazu wird in<br />
den Durchführungsvertrag aufgenommen, dass die in der Karte III der Umweltprüfung dargestellte<br />
Entsiegelungsfläche in der Größenordnung von 520 m² zurückgebaut wird.<br />
Die Flächen, die durch Befahrung während der Bauphase und im Rahmen von betriebsbedingten<br />
Wartungsarbeiten an den PV- Anlagen verdichtet werden, sind nicht auszugleichen,<br />
da es sich um vorbelastete Böden hinsichtlich von bereits vorhandenen Versiegelungen<br />
und Verdichtungen sowie um mit Altlasten betroffenen Flächen handelt.<br />
5. 5. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung<br />
des Planvorhabens<br />
Da bislang keine regelmäßige Mahd der Flächen durchgeführt wird nimmt die Ausbreitung<br />
des Landreitgrases mit steigender Tendenz zu. Der immer wiederkehrende Gehölzaufwuchs<br />
wird entsprechend den Flugbetrieb betreffenden Sicherheitsbestimmungen regelmäßig<br />
entfernt, so dass eine wahrscheinliche Verwaldung der Flächen verhindert wird.<br />
Die Auswirkungen eines Ausbaus zum Regionalflughafen sind in der Umweltverträglichkeitsstudie<br />
(UVS) dargelegt.<br />
Bei einer Entwicklung zum industriellen Standort ist mit einer Versiegelung von 80 % zu<br />
rechnen.<br />
5. 6. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung der Eingriffswirkungen<br />
sowie zum Ausgleich und Ersatz unvermeidbarer Eingriffe<br />
Vermeidungsmaßnahmen:<br />
- Der Abstand der Module zur Geländeoberfläche sollte mindestens 80 cm betragen, um<br />
ausreichend Streulicht für die Entwicklung des Vegetationbestandes zu gewährleisten.<br />
Auf Grund der ausgewählten Unterkonstruktionen, die einen Abstand von mindestens 80<br />
cm zum Boden haben, kann gewährleistet werden, dass ausreichend Streulicht auf die<br />
Vegetation unterhalb der Module gelangen kann.<br />
- Der Abstand der Modultische in der Reihe ist so zu wählen, dass er in etwa das doppelte<br />
der Modulhöhe entspricht, damit eine ausreichende Verteilung des Niederschlagswasser<br />
gewährleistet wird.<br />
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PROJEKTBÜRO DÖRNER & PARTNER GmbH<br />
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