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Prüfungsordnung - Universität Augsburg

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M-510-3-1-001<br />

POBacGeogr<br />

§ 24<br />

Nachteilsausgleich<br />

*<br />

1 Zur Wahrung ihrer Chancengleichheit ist auf die besondere Lage behinderter Prüfungskandidaten/-<br />

kandidatinnen in angemessener Weise Rücksicht zu nehmen. 2 Der Prüfungsausschuss soll auf<br />

schriftlichen Antrag des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin nach der Schwere der nachgewiesenen<br />

Prüfungsbehinderung festsetzen, in welcher Form ein behinderter Prüfungskandidat/eine<br />

behinderte Prüfungskandidatin seine/ihre Prüfungsleistung erbringt bzw. eine Arbeitszeitverlängerung<br />

bis zur Hälfte der normalen Arbeitszeit gewähren. 3 Der Nachweis der Prüfungsbehinderung ist vom<br />

Kandidaten/von der Kandidatin durch ein ärztliches Zeugnis zu führen, aus dem hervorgeht, dass<br />

er/sie wegen einer länger andauernden oder ständigen Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfung<br />

ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen. 4 Der Antrag ist der Meldung zur Prüfung<br />

beizufügen. 5 Wird der Antrag später eingereicht, gilt er nur für zukünftige Prüfungen.<br />

§ 25<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 in Kraft.<br />

Gleichzeitig tritt die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Geographie an der <strong>Universität</strong><br />

<strong>Augsburg</strong> (DiplPOGeogr) vom 23. Juli 1996 (KWMBl II Nr. 9 S. 963), geändert durch Satzung vom 10.<br />

März 2005 [*] außer Kraft.<br />

§ 26<br />

Übergangsbestimmungen<br />

(1) Studierende, die bis zum Inkrafttreten dieser <strong>Prüfungsordnung</strong> ihr Studium für den Diplomstudiengang<br />

Geographie an der <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> begonnen haben, führen ihr Studium gemäß<br />

der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Geographie an der <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong><br />

(DiplPOGeogr) vom 23. Juli 1996 (KWMBl II Nr. 9 S. 963), geändert durch Satzung vom<br />

10. März 2005 [*] zu Ende.<br />

(2) Studierende, die sich zum Wintersemester 2008/2009 erstmals für den Bachelorstudiengang<br />

Geographie einschreiben, studieren nach der vorliegenden <strong>Prüfungsordnung</strong>.<br />

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