Prüfungsordnung - Universität Augsburg
Prüfungsordnung - Universität Augsburg
Prüfungsordnung - Universität Augsburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
M-510-3-1-001<br />
POBacGeogr<br />
§ 24<br />
Nachteilsausgleich<br />
*<br />
1 Zur Wahrung ihrer Chancengleichheit ist auf die besondere Lage behinderter Prüfungskandidaten/-<br />
kandidatinnen in angemessener Weise Rücksicht zu nehmen. 2 Der Prüfungsausschuss soll auf<br />
schriftlichen Antrag des Prüfungskandidaten/der Prüfungskandidatin nach der Schwere der nachgewiesenen<br />
Prüfungsbehinderung festsetzen, in welcher Form ein behinderter Prüfungskandidat/eine<br />
behinderte Prüfungskandidatin seine/ihre Prüfungsleistung erbringt bzw. eine Arbeitszeitverlängerung<br />
bis zur Hälfte der normalen Arbeitszeit gewähren. 3 Der Nachweis der Prüfungsbehinderung ist vom<br />
Kandidaten/von der Kandidatin durch ein ärztliches Zeugnis zu führen, aus dem hervorgeht, dass<br />
er/sie wegen einer länger andauernden oder ständigen Behinderung nicht in der Lage ist, die Prüfung<br />
ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen. 4 Der Antrag ist der Meldung zur Prüfung<br />
beizufügen. 5 Wird der Antrag später eingereicht, gilt er nur für zukünftige Prüfungen.<br />
§ 25<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 in Kraft.<br />
Gleichzeitig tritt die Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Geographie an der <strong>Universität</strong><br />
<strong>Augsburg</strong> (DiplPOGeogr) vom 23. Juli 1996 (KWMBl II Nr. 9 S. 963), geändert durch Satzung vom 10.<br />
März 2005 [*] außer Kraft.<br />
§ 26<br />
Übergangsbestimmungen<br />
(1) Studierende, die bis zum Inkrafttreten dieser <strong>Prüfungsordnung</strong> ihr Studium für den Diplomstudiengang<br />
Geographie an der <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> begonnen haben, führen ihr Studium gemäß<br />
der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Geographie an der <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong><br />
(DiplPOGeogr) vom 23. Juli 1996 (KWMBl II Nr. 9 S. 963), geändert durch Satzung vom<br />
10. März 2005 [*] zu Ende.<br />
(2) Studierende, die sich zum Wintersemester 2008/2009 erstmals für den Bachelorstudiengang<br />
Geographie einschreiben, studieren nach der vorliegenden <strong>Prüfungsordnung</strong>.<br />
13