Bundesanzeiger - GEA Group
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elektronischer<br />
<strong>Bundesanzeiger</strong><br />
als zentrale Abwicklungsstelle. Alle Depotbanken werden gebeten, die Ansprüche ihrer Depotkunden, d.h. die Ansprüche der<br />
nachbesserungsberechtigten WS-Aktionäre, möglichst umgehend, spätestens jedoch bis zum<br />
31. Juli 2006,<br />
Bekanntmachungstext im Elektronischen <strong>Bundesanzeiger</strong> – Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de<br />
zu ermitteln und die Berechtigten, sofern noch nicht geschehen, zu veranlassen, ihr gesetzliches Wahlrecht zwischen Sach- und<br />
Barabfindung auszuüben.<br />
Bei der Nachbesserung sind die folgenden Fälle zu unterscheiden:<br />
a) WS-Aktionäre, die bereits eine Abfindung erhalten haben:<br />
WS-Aktionäre, die bereits ihre Aktienurkunden eingereicht und eine Abfindung erhalten haben, brauchen nichts zu<br />
unternehmen. Der Vorstand empfiehlt diesen WS-Aktionären gleichwohl, sich mit ihrer Depotbank in Verbindung zu setzen.<br />
(i) Soweit diese WS-Aktionäre seinerzeit WS-Aktien im Nennwert von insgesamt DM 500,00 oder einem Vielfachen<br />
hiervon eingereicht und eine Sachabfindung erhalten haben, erhalten sie folgende Nachbesserung in bar:<br />
– je DM 450,00 Nennbetrag eingereichter WS-Aktien eine Barzuzahlung von Euro 88,88 (das sind Euro 96,55 [vgl.<br />
Ziffer 1 des Gerichtsbeschlusses] abzüglich Euro 7,67 [bereits erhaltene Barzuzahlung von DM 15,00]);<br />
– soweit nicht eine zusätzliche Sachabfindung gemäß Ziffer 5 b) (i) erfolgt, für Spitzenbeträge eingereichter WS-<br />
Aktien eine Barzahlung von Euro 105,44 pro DM 50,00 Nennwert (vgl. Ziffer 2 des Gerichtsbeschlusses).<br />
Die Nachbesserung ist seit dem 23. Januar 1996 nach Maßgabe von Ziffer 3 des Gerichtsbeschlusses zu verzinsen,<br />
(ii)<br />
soweit die zusätzliche Sachabfindung nicht gemäß Ziffer 5 b) (i) erst ab dem 21. Mai 2005 zu verzinsen ist.<br />
Soweit diese WS-Aktionäre sich seinerzeit für eine Barabfindung entschieden haben oder WS-Aktien mit einem nicht<br />
durch DM 500,00 teilbaren Nennwert eingereicht haben, erhalten sie folgende Nachbesserung:<br />
– je DM 50,00 Nennbetrag der eingereichten WS-Aktien eine Nachbesserung in bar von Euro 42,81 (das sind Euro<br />
105,44 [vgl. Ziffer 2 des Gerichtsbeschlusses] abzüglich bereits erhaltener Euro 62,63).<br />
Die Nachbesserung ist seit dem 21. Januar 1996 nach Maßgabe von Ziffer 3 des Gerichtsbeschlusses zu verzinsen.<br />
b) WS-Aktionäre, die noch keine Abfindung erhalten haben:<br />
WS-Aktionäre, die noch keine Abfindung erhalten haben<br />
– und ihre WS-Aktien in Eigenverwahrung halten, werden ersucht, die Urkunden nebst Gewinnanteilsscheinen Nr. 49 ff.<br />
und Erneuerungsscheinen bis zum 31. Juli 2006 unter Wahl der Sach- oder der Barabfindung bei ihrer kontoführenden<br />
Bank zur Weiterleitung an die Commerzbank AG, ZTB S 4.21, Effektenkasse, 60261 Frankfurt/Main, einzureichen;<br />
– und ihre WS-Aktien im Streifbanddepot oder in Girosammelverwahrung halten, werden ersucht, der depotführenden<br />
Bank bis zum 31. Juli 2006 mitzuteilen, ob sie die Sach- oder Barabfindung wählen.<br />
Die depotführenden Banken werden die im Streifband oder in Girosammelverwahrung befindlichen WS-Aktien zum 31.<br />
Juli 2006 entnehmen bzw. ausbuchen. WS-Aktionäre, die ihr Wahlrecht bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeübt haben,<br />
erhalten die Sachabfindung.<br />
(i)<br />
WS-Aktionäre, die für die Sachabfindung optieren oder keine Erklärung abgeben, erhalten je DM 50,00 Nennbetrag<br />
eingereichter WS-Aktien eine Barzahlung von Euro 117,73 (das sind der Gegenwert für 2 <strong>GEA</strong>-Stammaktien im<br />
Nennbetrag von DM 50,00/Stück von 2 x Euro 481,50 = Euro 963,00 [Euro 48,15 gemäß Übertragungsbeschluss für<br />
eine <strong>GEA</strong>-Stammaktie im rechnerischen Anteil am Grundkapital von DM 5,00/Euro 2,556] zuzüglich Euro 96,55 [bare<br />
Zuzahlung gemäß Ziffer 1 des Gerichtsbeschlusses] - die Summe aus 2 x Euro 481,50 + Euro 96,55 = Euro 1.059,55<br />
bezieht sich auf WS-Aktien im Nennbetrag von insgesamt DM 450,00 [vgl. Ziffer 1 des Gerichtsbeschlusses] und ist<br />
daher auf DM 50,00 Nennbetrag herunterzurechnen).<br />
Der Gegenwert der <strong>GEA</strong>-Stammaktien<br />
von Euro 107,00 ist seit dem Tag der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das<br />
Handelsregister (21. Mai 2005),<br />
die bare Zuzahlung<br />
von Euro 10,73 ist seit dem 23. Januar 1996<br />
– Seite 4 von 5 –<br />
Für <strong>GEA</strong> <strong>Group</strong> AG veröffentlicht am 02. Mai 2006.<br />
Auftragsnummer: 060412002431<br />
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