Bundesanzeiger - GEA Group
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elektronischer<br />
<strong>Bundesanzeiger</strong><br />
Bekanntmachungstext im Elektronischen <strong>Bundesanzeiger</strong> – Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de<br />
(ii)<br />
gemäß Ziffer 3 des Gerichtsbeschlusses zu verzinsen.<br />
WS-Aktionäre, die die Sachabfindung erhalten, nehmen an einer eventuellen Verbesserung der Barabfindung auf Grund<br />
des anhängigen Spruchverfahrens teil.<br />
WS-Aktionäre, die für die Barabfindung optiert haben, erhalten je DM 50,00 eingereichter WS-Aktien eine Barzahlung<br />
von Euro 105,44 (vgl. Ziffer 2 des Gerichtsbeschlusses).<br />
Die Barabfindung ist ab dem 23. Januar 1996 gemäß Ziffer 3 des Gerichtsbeschlusses zu verzinsen.<br />
6. Sonstige Hinweise:<br />
Ausführliche Beispiele zur Berechnung der im Einzelnen zu zahlenden Abfindungsbeträge finden Sie ab dem 12. Mai 2006 unter<br />
www.geagroup.com. Auf Wunsch sendet die <strong>GEA</strong> <strong>Group</strong> Aktiengesellschaft Ihnen diese Beispielsrechnungen kostenfrei zu.<br />
Anfragen bitten wir an folgende Adressen zu richten:<br />
<strong>GEA</strong> <strong>Group</strong> Aktiengesellschaft.<br />
Rechtsabteilung.<br />
Dorstener Straße 484.<br />
44809 Bochum.<br />
Tel.: 0234/980-1070.<br />
Fax: 0234/980-1055<br />
Soweit WS-Aktien nicht bis zum 31. Juli 2006 eingereicht werden, werden die noch nicht ausgezahlten Abfindungsbeträge und<br />
Nachbesserungen bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts hinterlegt.<br />
Hinsichtlich der Versteuerung gilt im Grundsatz Folgendes:<br />
• Die Einreichung von WS-Aktien gegen Sach- oder Barabfindung ist ein steuerbares Veräußerungsgeschäft. Die Steuerpflicht<br />
richtet sich danach, ob im Einzelfall die Voraussetzungen der einschlägigen Steuergesetze (z.B. §§ 16, 17, 23 EStG oder §<br />
21 UmwStG) erfüllt sind.<br />
• Soweit WS-Aktionäre ihre WS-Aktien bereits eingereicht haben, richtet sich eine etwaige Steuerpflicht bezüglich der<br />
Nachbesserung nach Auffassung der Finanzverwaltung nach den im Zeitpunkt des ursprünglichen Zuflusses der Abfindung<br />
geltenden Steuergesetzen.<br />
• Soweit WS-Aktionäre ihre WS-Aktien erst jetzt bzw. zu einem späteren Zeitpunkt einreichen, richtet sich die Steuerpflicht<br />
insgesamt nach den im Zeitpunkt der Einreichung geltenden Steuergesetzen.<br />
• Den WS-Aktionären wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten an ihren steuerlichen Berater zu wenden.<br />
WS-Aktionäre, die ihre Aktien bereits eingereicht, inzwischen aber ihre Kontoverbindung oder ihren Wohnsitz geändert haben,<br />
werden gebeten, sich schnellstmöglich an das Kreditinstitut zu wenden, bei dem sie seinerzeit Depotkunde waren.<br />
Sämtliche in Bezug auf die Nachbesserung und Abfindung erforderlichen Maßnahmen sind für die WS-Aktionäre provisionsund<br />
spesenfrei, soweit die Depotbank ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Kosten, die ggf. im Rahmen der Eröffnung<br />
und Einrichtung eines zwingend notwendigen Kontos anfallen, sind von den einreichenden Aktionären selbst zu tragen.<br />
Bei Rückfragen werden die WS-Aktionäre ersucht, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.<br />
Bochum, im Mai 2006<br />
<strong>GEA</strong> <strong>Group</strong> Aktiengesellschaft (als Rechtsnachfolgerin der <strong>GEA</strong> Aktiengesellschaft)<br />
Der Vorstand .<br />
zugleich für die Westfalia Separator AG, Oelde<br />
– Seite 5 von 5 –<br />
Für <strong>GEA</strong> <strong>Group</strong> AG veröffentlicht am 02. Mai 2006.<br />
Auftragsnummer: 060412002431<br />
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