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Bundesanzeiger - GEA Group

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elektronischer<br />

<strong>Bundesanzeiger</strong><br />

Bekanntmachungstext im Elektronischen <strong>Bundesanzeiger</strong> – Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de<br />

(ii)<br />

gemäß Ziffer 3 des Gerichtsbeschlusses zu verzinsen.<br />

WS-Aktionäre, die die Sachabfindung erhalten, nehmen an einer eventuellen Verbesserung der Barabfindung auf Grund<br />

des anhängigen Spruchverfahrens teil.<br />

WS-Aktionäre, die für die Barabfindung optiert haben, erhalten je DM 50,00 eingereichter WS-Aktien eine Barzahlung<br />

von Euro 105,44 (vgl. Ziffer 2 des Gerichtsbeschlusses).<br />

Die Barabfindung ist ab dem 23. Januar 1996 gemäß Ziffer 3 des Gerichtsbeschlusses zu verzinsen.<br />

6. Sonstige Hinweise:<br />

Ausführliche Beispiele zur Berechnung der im Einzelnen zu zahlenden Abfindungsbeträge finden Sie ab dem 12. Mai 2006 unter<br />

www.geagroup.com. Auf Wunsch sendet die <strong>GEA</strong> <strong>Group</strong> Aktiengesellschaft Ihnen diese Beispielsrechnungen kostenfrei zu.<br />

Anfragen bitten wir an folgende Adressen zu richten:<br />

<strong>GEA</strong> <strong>Group</strong> Aktiengesellschaft.<br />

Rechtsabteilung.<br />

Dorstener Straße 484.<br />

44809 Bochum.<br />

Tel.: 0234/980-1070.<br />

Fax: 0234/980-1055<br />

Soweit WS-Aktien nicht bis zum 31. Juli 2006 eingereicht werden, werden die noch nicht ausgezahlten Abfindungsbeträge und<br />

Nachbesserungen bei der Hinterlegungsstelle des zuständigen Amtsgerichts hinterlegt.<br />

Hinsichtlich der Versteuerung gilt im Grundsatz Folgendes:<br />

• Die Einreichung von WS-Aktien gegen Sach- oder Barabfindung ist ein steuerbares Veräußerungsgeschäft. Die Steuerpflicht<br />

richtet sich danach, ob im Einzelfall die Voraussetzungen der einschlägigen Steuergesetze (z.B. §§ 16, 17, 23 EStG oder §<br />

21 UmwStG) erfüllt sind.<br />

• Soweit WS-Aktionäre ihre WS-Aktien bereits eingereicht haben, richtet sich eine etwaige Steuerpflicht bezüglich der<br />

Nachbesserung nach Auffassung der Finanzverwaltung nach den im Zeitpunkt des ursprünglichen Zuflusses der Abfindung<br />

geltenden Steuergesetzen.<br />

• Soweit WS-Aktionäre ihre WS-Aktien erst jetzt bzw. zu einem späteren Zeitpunkt einreichen, richtet sich die Steuerpflicht<br />

insgesamt nach den im Zeitpunkt der Einreichung geltenden Steuergesetzen.<br />

• Den WS-Aktionären wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten an ihren steuerlichen Berater zu wenden.<br />

WS-Aktionäre, die ihre Aktien bereits eingereicht, inzwischen aber ihre Kontoverbindung oder ihren Wohnsitz geändert haben,<br />

werden gebeten, sich schnellstmöglich an das Kreditinstitut zu wenden, bei dem sie seinerzeit Depotkunde waren.<br />

Sämtliche in Bezug auf die Nachbesserung und Abfindung erforderlichen Maßnahmen sind für die WS-Aktionäre provisionsund<br />

spesenfrei, soweit die Depotbank ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Kosten, die ggf. im Rahmen der Eröffnung<br />

und Einrichtung eines zwingend notwendigen Kontos anfallen, sind von den einreichenden Aktionären selbst zu tragen.<br />

Bei Rückfragen werden die WS-Aktionäre ersucht, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.<br />

Bochum, im Mai 2006<br />

<strong>GEA</strong> <strong>Group</strong> Aktiengesellschaft (als Rechtsnachfolgerin der <strong>GEA</strong> Aktiengesellschaft)<br />

Der Vorstand .<br />

zugleich für die Westfalia Separator AG, Oelde<br />

– Seite 5 von 5 –<br />

Für <strong>GEA</strong> <strong>Group</strong> AG veröffentlicht am 02. Mai 2006.<br />

Auftragsnummer: 060412002431<br />

© Copyright by <strong>Bundesanzeiger</strong> Verlagsges. mbH. Alle Rechte vorbehalten.

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