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Neujahrsauftakt 2011 - Gemeinde-drei-gleichen.de

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§ 1<br />

Zu sichern<strong>de</strong> Planung<br />

Der <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei Gleichen hat in seiner Sitzung,<br />

am 16.12.2010, mit Beschluss Nr. 2010/198 beschlossen,<br />

einen qualifizierten Bebauungsplan für das Allgemeine Wohn-<br />

Drei-Gleichen-Bote - 3- Nr. 2/<strong>2011</strong><br />

gebiet „Hinter <strong>de</strong>r Rinne“ im OT Mühlberg <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei<br />

Gleichen aufzustellen. Zur Sicherung <strong>de</strong>r Planung wird für das<br />

im § 2 bezeichnete Gebiet eine Verän<strong>de</strong>rungssperre erlassen.<br />

<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei Gleichen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

In <strong>de</strong>r GR-Sitzung <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei Gleichen, am<br />

16.12.2010, hat <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei Gleichen<br />

mit Beschluss-Nr. 2010/198 die „Zustimmung zur Aufstellung eines<br />

qualifizierten B-Planes für das Allgemeine Wohngebiet<br />

(WA) „Hinter <strong>de</strong>r Rinne“ im OT Mühlberg <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei<br />

Gleichen, Landkreis Gotha“, beschlossen. Der Wortlaut <strong>de</strong>s <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>ratsbeschlusses<br />

wur<strong>de</strong> im Amtsblatt <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei<br />

Gleichen, „Drei-Gleichen-Bote“ Nr. 12/2010 vom 24.12.2010 bekannt<br />

gemacht.<br />

Ebenfalls in <strong>de</strong>r GR-Sitzung, am 16.12.2010, hat <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat<br />

mit Beschluss-Nr. 2010/199 die Satzung über die Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />

für <strong>de</strong>n Geltungsbereich <strong>de</strong>s in Aufstellung befindlichen<br />

qualifizierten Bebauungsplanes für das Allgemeine<br />

Wohngebiet (WA) „Hinter <strong>de</strong>r Rinne“ im Ortsteil Mühlberg <strong>de</strong>r<br />

<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei Gleichen, Landkreis Gotha, beschlossen. Mit<br />

Datum vom 12.01.2010 hat das LRA Gotha, als Rechtsaufsichtsbehör<strong>de</strong>,<br />

die Eingangsbestätigung (EB) für diese Satzung<br />

erteilt. Die Satzung darf, unter Beachtung <strong>de</strong>r Hinweise aus <strong>de</strong>r<br />

EB, gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO, vor Ablauf eines Monats<br />

nach Erhalt <strong>de</strong>r EB bekannt gemacht wer<strong>de</strong>n. Die Eingangsbestätigung<br />

ist am 12.01.<strong>2011</strong> (per Fax) bei <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>verwaltung<br />

eingegangen.<br />

Hinweis gem. § 21 Abs. 4 ThürKO<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-<br />

und Formvorschriften, die in <strong>de</strong>r Thüringer Kommunalordnung<br />

enthalten o<strong>de</strong>r aufgrund <strong>de</strong>r Thüringer Kommunal-ordnung<br />

erlassen wor<strong>de</strong>n sind, beim Zustan<strong>de</strong>kommen <strong>de</strong>r nachstehen<strong>de</strong>n<br />

Satzung nach Ablauf eines Jahres seit <strong>de</strong>r Bekanntmachung,<br />

gem. § 21 Abs. 4 ThürKO, nicht mehr geltend gemacht<br />

wer<strong>de</strong>n kann, es sei <strong>de</strong>nn, die Vorschriften über die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung o<strong>de</strong>r die Bekanntmachung <strong>de</strong>r Satzung<br />

sind verletzt wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Form- o<strong>de</strong>r Verfahrensfehler ist<br />

gegenüber <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei Gleichen vorher unter Bezeichnung<br />

<strong>de</strong>s Sachverhaltes, <strong>de</strong>r die Verletzung begrün<strong>de</strong>n soll,<br />

schriftlich gerügt wor<strong>de</strong>n.<br />

Die Satzung wur<strong>de</strong> ausgefertigt und wird nachstehend öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei Gleichen, 24.01.<strong>2011</strong><br />

gez. J. Leffler<br />

Bürgermeister<br />

Satzung<br />

Siegel<br />

über die Verän<strong>de</strong>rungssperre für <strong>de</strong>n<br />

Geltungsbereich <strong>de</strong>s in Aufstellung befindlichen<br />

qualifizierten Bebauungsplanes für das Allgemeine<br />

Wohngebiet (WA) „Hinter <strong>de</strong>r Rinne“<br />

im Ortsteil Mühlberg <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei Gleichen,<br />

Landkreis Gotha<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r §§ 14 - 18 Baugesetzbuch (BauGB) in <strong>de</strong>r Fassung<br />

<strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl I. S. 2414) in<br />

Verbindung mit § 19 <strong>de</strong>r Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)<br />

in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl S.<br />

41), - alle Gesetze in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeit gültigen Fassung -, hat <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>rat<br />

<strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei Gleichen, in seiner Sitzung, am<br />

16.12.2010, die folgen<strong>de</strong> Satzung beschlossen:<br />

§ 2<br />

Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre gilt für<br />

<strong>de</strong>n qualifizierten Bebauungsplan Allgemeines Wohngebiet<br />

„Hinter <strong>de</strong>r Rinne“<br />

Gemarkung Mühlberg, Flur 3, Flurstücke: 215/1, 216/1,<br />

219/1, 221/1, 223/1, 235/29, 235/30, 235/31, 235/32,<br />

374/218 und 375/218.<br />

§ 3<br />

Inhalt und Rechtswirkungen <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />

1. Im räumlichen Geltungsbereich <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />

dürfen:<br />

- Vorhaben im Sinne <strong>de</strong>s § 29 BauGB nicht durchgeführt o<strong>de</strong>r<br />

bauliche Anlagen nicht beseitigt wer<strong>de</strong>n.<br />

- Erhebliche o<strong>de</strong>r wesentliche wertsteigern<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen<br />

von Grundstücken und baulichen Anlagen, <strong>de</strong>ren Verän<strong>de</strong>rung<br />

nicht genehmigungs-, zustimmungs- o<strong>de</strong>r anzeigepflichtig<br />

sind, nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen,<br />

kann von <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre eine Ausnahme zugelassen<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehör<strong>de</strong><br />

im Einvernehmen mit <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong>.<br />

3. Vorhaben, die vor <strong>de</strong>m Inkrafttreten <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre<br />

baurechtlich genehmigt wor<strong>de</strong>n sind, Unterhaltungsarbeiten<br />

und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung wer<strong>de</strong>n<br />

von <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre nicht berührt.<br />

§ 4<br />

Inkrafttreten<br />

1. Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

2. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung<br />

für das von <strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rungssperre betroffene Gebiet<br />

rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens jedoch nach<br />

Ablauf von zwei Jahren.<br />

<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei Gleichen, 24.01.<strong>2011</strong><br />

J. Leffler<br />

Bürgermeister<br />

Stellenausschreibung<br />

Staatlich anerkannte/r Erzieher/in<br />

Siegel<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei Gleichen ist ab <strong>de</strong>m 01.03.<strong>2011</strong> die<br />

Stelle eines/r Erzieher/in in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rtageseinrichtung „Seeberger<br />

Waldgeister“ im OT Seebergen, als Teilzeitstelle zunächst<br />

mit 20 Stun<strong>de</strong>n pro Woche und befristet für ein Jahr,<br />

zu besetzen.<br />

Nach Fertigstellung <strong>de</strong>s Krippenbereiches besteht die<br />

Option für eine Erhöhung <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nzahl und Weiterbeschäftigung<br />

nach <strong>de</strong>m ersten Jahr.<br />

Gesucht wird eine flexible Persönlichkeit, die bereits über<br />

eine mehrjährige Erfahrung in <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>rbetreuung verfügt.<br />

Hohe Einsatzbereitschaft sowie Engagement wer<strong>de</strong>n<br />

vorausgesetzt.<br />

Erwartet wer<strong>de</strong>n Bewerber/innen mit einem Abschluss als<br />

staatlich anerkannte/r Erzieher/in o<strong>de</strong>r einem gleichwertigen<br />

Abschluss.<br />

Die Vergütung erfolgt nach <strong>de</strong>n tarifrechtlichen Vorschriften<br />

zum TVöD.<br />

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen sen<strong>de</strong>n Sie bitte<br />

bis zum 21.02.<strong>2011</strong> an die<br />

gez. J. Leffler<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Gemein<strong>de</strong></strong> Drei Gleichen<br />

Fr. Reichel<br />

OT Wan<strong>de</strong>rsleben<br />

Schulstr. 1<br />

99869 Drei Gleichen.

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