Revision Bau- und Nutzungsordnung Planungsbericht
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Gemeinde Gipf-Oberfrick<br />
<strong>Revision</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong><br />
<strong>Planungsbericht</strong> Seite 4 / 13<br />
1 Planungsgegenstand / Ziel<br />
Die Gemeinde Gipf-Oberfrick verfügt über eine Nutzungsplanung Siedlung <strong>und</strong> Kulturland,<br />
welche von der Gemeindeversammlung am 4. Dezember 1992 beschlossen<br />
<strong>und</strong> vom Grossen Rat am 11. März 1997 genehmigt wurde.<br />
Obwohl die Nutzungsplanung noch nicht 15 Jahre alt ist (Planungshorizont nach Art.<br />
15 RPG), möchte der Gemeinderat, aufgr<strong>und</strong> bisheriger Erfahrungen mit der Anwendung,<br />
aber auch aufgr<strong>und</strong> von Begehren seitens der Bevölkerung, die rechtskräftige<br />
<strong>Bau</strong>ordnung <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong> überarbeiten <strong>und</strong> an die aktuelle Gesetzgebung<br />
anpassen. Die wesentlichsten Ziele für die <strong>Revision</strong> der <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong><br />
(BNO) sind die folgenden:<br />
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Bei Begriffen <strong>und</strong> Messweisen von <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> Nutzungsvorschriften<br />
sind die kantonalen Bestimmungen der<br />
§§ 8 ff A<strong>Bau</strong>V den kommunalen Vorgaben der <strong>Bau</strong>ordnung<br />
/ <strong>Nutzungsordnung</strong> gegenüberzustellen. Allfällige<br />
Unstimmigkeiten sind zu bereinigen.<br />
Für die <strong>Bau</strong>zonen ist eine tabellarische Auflistung der<br />
Masswerte zu erstellen (vgl. § 5 BNO).<br />
Die Zonenvorschriften sind gemäss der kantonalen Muster-<strong>Bau</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong> (M-BNO) zu aktualisieren.<br />
Die noch in zwei Reglementen gefasste <strong>Bau</strong>ordnung /<br />
<strong>Nutzungsordnung</strong> ist zu einer <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong><br />
zusammenzufassen (Aufbau gemäss kantonalem Muster).<br />
2 Ausgangslage / Rahmenbedingungen<br />
Die Gemeinde Gipf-Oberfrick möchte die Gesamtrevision der Nutzungsplanung<br />
Siedlung <strong>und</strong> Kulturland noch nicht in Angriff nehmen. Zurzeit liegen die planerischen<br />
<strong>und</strong> baulichen Prioritäten in der Neuerstellung <strong>und</strong> Erneuerung kommunaler<br />
Strassen <strong>und</strong> Werkleitungen sowie weiteren Infrastrukturanlagen. Ein weiterer<br />
Schwerpunkt stellt die laufende Planung des im Richtplangebiet <strong>Bau</strong>gebiet liegenden<br />
Areals Oberebnet dar. Eine in Auftrag gegebene Studie soll die Entwicklung<br />
dieser für die Gemeinde Gipf-Oberfrick wichtigen, künftigen <strong>Bau</strong>landreserve in Bezug<br />
auf Bebauung, Erschliessung <strong>und</strong> Freiraumgestaltung aufzeigen.<br />
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