Revision Bau- und Nutzungsordnung Planungsbericht
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Gemeinde Gipf-Oberfrick<br />
<strong>Revision</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong><br />
<strong>Planungsbericht</strong> Seite 6 / 13<br />
3.2 Materielle Anpassungen / Hinweise<br />
Nachfolgend werden die wesentlichen, materiellen Änderungen / Hinweise aufgeführt.<br />
BNO / <strong>Bau</strong>G, A<strong>Bau</strong>V<br />
§ 2 Abs. 2 BNO<br />
Übergeordnetes Recht<br />
Änderungen<br />
Wer sich ein Überblick über die anwendbaren Vorschriften<br />
zu einem Problem im Bereich des <strong>Bau</strong>-, Planungs-<br />
oder Umweltrechts verschaffen will, hat die<br />
massgeblichen Erlasse von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kanton, insbesondere<br />
des kantonalen <strong>Bau</strong>gesetzes mit zugehöriger<br />
Verordnung, einzusehen.<br />
Das im Jahre 2003 überarbeitete Handbuch zum <strong>Bau</strong><strong>und</strong><br />
Nutzungsrecht (BNR) des kantonalen Departements<br />
<strong>Bau</strong>, Verkehr <strong>und</strong> Umwelt erleichtert den Einstieg<br />
<strong>und</strong> enthält die wichtigsten Vorschriften des übergeordneten<br />
Rechts.<br />
§ 5 Abs. 1 / § 10 BNO<br />
Begriff<br />
Kernzone / Dorf(kern)zone<br />
Die Kernzone von Gipf-Oberfrick dient der Erhaltung<br />
der Struktur des Ortskerns. Die bestehenden Hauptbauten<br />
sind in ihrem <strong>Bau</strong>stil oder in ihrer Stellung für<br />
das Ortsbild sehr wertvoll <strong>und</strong> daher zusammen mit<br />
ihrer Umgebung gr<strong>und</strong>sätzlich zu erhalten (§ 10 Abs. 1<br />
/ 2 BNO). Dieser gr<strong>und</strong>sätzliche Erhalt gilt üblicherweise<br />
in einer Dorfzone oder Dorfkernzone, welche für<br />
Gipf-Oberfrick zutreffend ist. Als Kernzone (meist nur in<br />
grösseren Gemeinden) werden im Gegensatz dazu<br />
Gebiete bezeichnet, welche als eigentliche Neubaugebiete<br />
gelten <strong>und</strong> auch entsprechende Bestimmungen<br />
erhalten.<br />
Im Rahmen der Gesamtrevision soll die Kernzone als<br />
Dorfzone oder Dorfkernzone unbenannt werden (Vereinheitlichung<br />
der Begriffe). Da in der vorliegenden<br />
<strong>Revision</strong> der BNO der <strong>Bau</strong>zonen- / Kulturlandplan unverändert<br />
bleibt, wird bis zur Gesamtrevision der Begriff<br />
der Kernzone im Sinne einer Dorf(kern)zone unverändert<br />
belassen.<br />
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