14.11.2013 Aufrufe

Revision Bau- und Nutzungsordnung Planungsbericht

Revision Bau- und Nutzungsordnung Planungsbericht

Revision Bau- und Nutzungsordnung Planungsbericht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gemeinde Gipf-Oberfrick<br />

<strong>Revision</strong> <strong>Bau</strong>- <strong>und</strong> <strong>Nutzungsordnung</strong><br />

<strong>Planungsbericht</strong> Seite 6 / 13<br />

3.2 Materielle Anpassungen / Hinweise<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen, materiellen Änderungen / Hinweise aufgeführt.<br />

BNO / <strong>Bau</strong>G, A<strong>Bau</strong>V<br />

§ 2 Abs. 2 BNO<br />

Übergeordnetes Recht<br />

Änderungen<br />

Wer sich ein Überblick über die anwendbaren Vorschriften<br />

zu einem Problem im Bereich des <strong>Bau</strong>-, Planungs-<br />

oder Umweltrechts verschaffen will, hat die<br />

massgeblichen Erlasse von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kanton, insbesondere<br />

des kantonalen <strong>Bau</strong>gesetzes mit zugehöriger<br />

Verordnung, einzusehen.<br />

Das im Jahre 2003 überarbeitete Handbuch zum <strong>Bau</strong><strong>und</strong><br />

Nutzungsrecht (BNR) des kantonalen Departements<br />

<strong>Bau</strong>, Verkehr <strong>und</strong> Umwelt erleichtert den Einstieg<br />

<strong>und</strong> enthält die wichtigsten Vorschriften des übergeordneten<br />

Rechts.<br />

§ 5 Abs. 1 / § 10 BNO<br />

Begriff<br />

Kernzone / Dorf(kern)zone<br />

Die Kernzone von Gipf-Oberfrick dient der Erhaltung<br />

der Struktur des Ortskerns. Die bestehenden Hauptbauten<br />

sind in ihrem <strong>Bau</strong>stil oder in ihrer Stellung für<br />

das Ortsbild sehr wertvoll <strong>und</strong> daher zusammen mit<br />

ihrer Umgebung gr<strong>und</strong>sätzlich zu erhalten (§ 10 Abs. 1<br />

/ 2 BNO). Dieser gr<strong>und</strong>sätzliche Erhalt gilt üblicherweise<br />

in einer Dorfzone oder Dorfkernzone, welche für<br />

Gipf-Oberfrick zutreffend ist. Als Kernzone (meist nur in<br />

grösseren Gemeinden) werden im Gegensatz dazu<br />

Gebiete bezeichnet, welche als eigentliche Neubaugebiete<br />

gelten <strong>und</strong> auch entsprechende Bestimmungen<br />

erhalten.<br />

Im Rahmen der Gesamtrevision soll die Kernzone als<br />

Dorfzone oder Dorfkernzone unbenannt werden (Vereinheitlichung<br />

der Begriffe). Da in der vorliegenden<br />

<strong>Revision</strong> der BNO der <strong>Bau</strong>zonen- / Kulturlandplan unverändert<br />

bleibt, wird bis zur Gesamtrevision der Begriff<br />

der Kernzone im Sinne einer Dorf(kern)zone unverändert<br />

belassen.<br />

KOCH + PARTNER - LAUFENBURG / RHEINFELDEN

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!