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Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />

<strong>Das</strong> <strong>Förderangebot</strong>


VORWORT<br />

Zu den mannigfaltigen Aufgaben des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />

gehört es, Wiener Unternehmen jene Unterstützung<br />

zuteil werden zu lassen, die sie brauchen, um im nationalen<br />

und internationalen Wettbewerb reüssieren zu können. Seit<br />

seiner Gründung im Jahr 1982 hat der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />

ein ganzes Bündel verschiedenster Förderaktionen<br />

entwickelt und durchgeführt. In dem Maße, wie sich die<br />

äußeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Zeiten fortschreitender<br />

Globalisierung und Technologisierung verändern,<br />

ändert sich jedoch auch die Bedürfnislage der heimischen Wirtschaft.<br />

Die Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung müssen<br />

daher ständig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und weiterentwickelt<br />

werden. Im Jahr 2004 haben wir unser gesamtes Förderprogramm evaluiert,<br />

modernisiert und den aktuellen Bedürfnissen der Wiener Wirtschaft angepasst. Seit<br />

1. Jänner 2005 liegt ein rundum erneuertes und zeitgemäßes Förderungspaket vor.<br />

WWFF-Geschäftsführer<br />

Rainer Zoubek (links) und<br />

DI Dr. Bernd Rießland<br />

Unser Programm zielt darauf ab, die Zahl der Wiener Unternehmen zu erhöhen, die Wiener<br />

Wirtschaft insgesamt zu modernisieren und dazu beizutragen, dass die hohe<br />

Lebensqualität (intakte Umwelt, hohe Beschäftigungsrate und funktionierende Nahversorgung)<br />

in Wien erhalten bleibt. Unser maßgeschneidertes Angebot reicht daher von<br />

Förderungen für GründerInnen und JungunternehmerInnen, über Zuschüsse für zukunftsweisende<br />

Investitionen und technologische Neuerungen bis hin zur Unterstützung<br />

beim Bau von Garagen zur Eindämmung der Parkplatznot. Umweltschutz, Ressourcenschonung<br />

oder Beschäftigungswirksamkeit sind Schlüsselwerte, die als Querschnittskriterien<br />

im gesamten Programm Beachtung finden.<br />

Die neuen Förderungsprogramme traten per 1. Jänner 2005 in Kraft und gelten bis Ende<br />

2008. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen jede einzelne Förderungsaktion vor.<br />

DI Dr. Bernd Rießland<br />

Rainer Zoubek<br />

Geschäftsführung des<br />

Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />

1


INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 Vorwort<br />

3 Inhaltsverzeichnis<br />

4 <strong>Das</strong> <strong>Förderangebot</strong> im Überblick<br />

WWFF<br />

5 Gründungsbonus<br />

6 JungunternehmerInnen-Förderungsaktion<br />

7 Plusprämie – Innovationsprogramm "Unternehmensdynamik"<br />

8 Nahversorgungsaktion der Stadt Wien<br />

9 Wiener Strukturverbesserungsaktion<br />

10 Internationalisierungsförderung<br />

12 Ziel 2 – ZuschussAktion für Kleinbetriebe im Ziel 2-Gebiet (ZAK 2/20)<br />

13 Urban II – ZuschussAktion für Kleinbetriebe im URBAN II-Gebiet (ZAK 3/11)<br />

14 Wiener Geschäftsstraßenförderung<br />

15 Initiative Wiener Gewerbehöfe<br />

16 Wiener Garagenaktion<br />

17 Förderung für die Nahrungsmittelindustrie<br />

18 Fischereiförderung (FIAF)<br />

19 Förderungen und Finanzierungen der EU<br />

ZIT<br />

21 Calls für betriebliche F&E<br />

22 Vienna Spots of Excellence<br />

24 F&E-Public<br />

25 Innovationssupport<br />

26 Technologienetzwerke<br />

27 Kompetenzzentren<br />

27 Start Up<br />

27 Produktfindung<br />

departure<br />

29 Wirtschaftsförderung für Creative Industries in Wien<br />

30 Nützliche Adressen<br />

3


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

<strong>Das</strong> <strong>Förderangebot</strong><br />

im Überblick<br />

Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über das gesamte <strong>Förderangebot</strong> des<br />

Wiener Wirtschaftsförderungsfonds (WWFF) und seiner Tochterunternehmen. Während<br />

der WWFF die "klassischen" Wirtschaftsförderungsprogramme durchführt, sind seine<br />

zwei Tochterunternehmen – das ZIT Zentrum für Innovation und Technologie und die<br />

departure wirtschaft, kunst und kultur gmbh – mit der Förderung spezieller Wirtschaftssegmente<br />

betraut: Die Technologietochter ZIT wickelt die Förderung von betrieblicher<br />

Forschung und Innovation ab. departure ist eine spezielle Förderungs- und Servicestelle<br />

für Unternehmen der Creative Industries.<br />

Laufzeit<br />

Bis auf wenige Ausnahmen gelten alle hier aufgelisteten Förderaktionen bis Ende 2008.<br />

Eine Ausnahme bilden die Zuschussaktionen für Kleinbetriebe (ZAK 2/20 und ZAK 3/11).<br />

Da sie zur Hälfte aus EU-Mitteln finanziert werden, enden sie gleichzeitig mit der laufenden<br />

Strukturfondsperiode per 31.12.2006. Die zweite Ausnahme bilden jene Förderaktionen,<br />

die der WWFF gemeinsam mit den externen Partnern AWS Austria Wirtschaftsservice<br />

GmbH (JungunternehmerInnen-Förderungsaktion, Plusprämie, Grundungsbonus)<br />

und dem ERP-Fonds durchführt (Förderungen für die Nahrungsmittelindustrie und<br />

für die Fischerei): Auch sie enden bereits mit Ende 2006. Alle anderen Programme laufen<br />

bis 31.12.2008. Auf Gewährung von Förderungsmitteln besteht kein Rechtsanspruch.<br />

Online-Einreichung<br />

Gemeinsam mit einem rundum erneuerten <strong>Förderangebot</strong> bietet der WWFF seinen KundInnen<br />

auch ein erweitertes Service im Internet: Sie haben nunmehr die Möglichkeit, alle<br />

Förderanträge im neuen elektronischen Fördercockpit (www.wwff.gv.at/cockpit) online auszufüllen<br />

und einzureichen. Nähere Informationen und die Richtlinien zu den einzelnen Förderungen<br />

finden Sie im Volltext unter www.wwff.gv.at in der Rubrik „Förderungen“.<br />

Die Einreichung von Förderanträgen bei den Tochterunternehmen ZIT und departure<br />

kann ausschließlich online unter www.zit.co.at/cockpit bzw. www.departure.at erfolgen.<br />

Adressen<br />

Im Anhang dieser Broschüre sind Adressen anderer wichtiger Förder- und Servicestellen<br />

zusammengestellt – dies jedoch, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.<br />

4


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Gründungsbonus<br />

Mit dieser Förderung unterstützt der WWFF (gemeinsam mit der AWS - Austria Wirtschaftsservice<br />

GmbH und der Wirtschaftskammer Österreich) die Eigenkapitalbildung<br />

für Unternehmensgründungen und –übernahmen.<br />

Zielgruppe<br />

Personen, die vorhaben, in frühestens 2 Jahren ein kleines 1 Unternehmen zu gründen oder<br />

(mehrheitlich) zu übernehmen und damit erstmalig wirtschaftlich selbstständig zu sein<br />

Information<br />

Mag. Gerhard Pachner<br />

pachner@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 753<br />

F +43 1 4000-7298<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

Ansparen von Eigenkapital, beginnend mindestens 2 Jahre vor der Unternehmensgründung<br />

bzw. -übernahme<br />

Förderhöhe<br />

Der Gründungsbonus beträgt 14 % der Ansparleistung (maximal 7.700 Euro pro Unternehmen).<br />

Projektdauer<br />

Die Anspardauer muss mindestens 2 und kann maximal 6 Jahre betragen.<br />

Einreichung<br />

laufend bis 31.12.2006 am Beginn der Ansparphase beim WWFF oder bei der Austria<br />

Wirtschaftsservice GmbH (AWS)<br />

1 Als Kleinunternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 50<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

bzw. einer Jahresbilanz von<br />

höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

5


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

JungunternehmerInnen -<br />

Förderungsaktion<br />

Information<br />

Mag. Gerhard Pachner<br />

pachner@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 753<br />

F +43 1 4000-7298<br />

Ernst Duchet<br />

duchet@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 778<br />

F +43 1 4000-7298<br />

Mit der JungunternehmerInnen-Förderungsaktion fördert der WWFF (gemeinsam mit<br />

der AWS - Austria Wirtschaftsservice GmbH) die Neugründung bzw. die Übernahme<br />

von wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich selbstständigen kleinen Unternehmen mit Sitz<br />

und Investitionsstandort in Wien.<br />

Zielgruppe<br />

Personen, die ein kleines 1 Unternehmen gründen oder (mehrheitlich) übernehmen wollen<br />

und damit erstmalig wirtschaftlich selbstständig tätig sind sowie junge Unternehmen,<br />

die maximal 2 Jahre alt sind<br />

Achtung: Ausgenommen sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

■ Materielle und immaterielle Investitionen (Marketing, Innovation,<br />

Qualifizierungsmaßnahmen etc.)<br />

■ Übernahmekosten (Kosten von Unternehmensankäufen)<br />

■ Betriebsmittel<br />

Förderhöhe<br />

10-%iger Investitionszuschuss, jedoch max. 21.000 Euro<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss<br />

Einreichung<br />

laufend bis 31.12.2006, jedoch vor Investitionsbeginn; direkt oder über das finanzierende<br />

Kreditinstitut bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)<br />

1 Als Kleinunternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 50<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

bzw. einer Jahresbilanz von<br />

höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

6


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Plusprämie<br />

Innovationsprogramm „Unternehmensdynamik“<br />

Mit dieser Förderung stärkt der WWFF (gemeinsam mit der AWS - Austria Wirtschaftsservice<br />

GmbH) das Innovationspotenzial von bestehenden und neu gegründeten kleinen<br />

und mittleren Unternehmen. Die Plusprämie stellt eine Investitionsprämie dar, die bei<br />

Vorhaben mit außergewöhnlich hohem Innovations- und Wachstumspotenzial oder bei<br />

der Anwendung neuester Informations- und Kommunikationstechnologien zusätzlich zur<br />

Grundprämie gewährt wird.<br />

Information<br />

Mag. Gerhard Pachner<br />

pachner@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 753<br />

F +43 1 4000-7298<br />

Zielgruppe<br />

Bestehende und neu gegründete kleine 1 und mittlere 2 Unternehmen aller Branchen<br />

Achtung: Ausgenommen sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

■ Materielle und immaterielle Investitionen (Produktdesign, Marketing, Qualifikation etc.)<br />

■ Unternehmensankäufe<br />

■ Betriebsmittel<br />

Förderhöhe<br />

Grundprämie in Höhe von 5 % der förderbaren Kosten; bei entsprechender Qualifizierung<br />

kann eine "Plusprämie" von bis zu 10 % gewährt werden (je zur Hälfte von AWS und<br />

Stadt Wien)<br />

Art der Förderung<br />

Investitionsprämie<br />

Einreichung<br />

laufend bis 31.12.2006, jedoch vor Investitionsbeginn; direkt oder über das finanzierende<br />

Kreditinstitut bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)<br />

1 Als Kleinunternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 50<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

bzw. einer Jahresbilanz von<br />

höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

2 Als mittlere Unternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 250<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

von höchstens 50 Millionen Euro<br />

bzw. einer Jahresbilanzsumme von<br />

maximal 43 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

7


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Nahversorgungsaktion<br />

der Stadt Wien<br />

Information<br />

Gabi Strobl<br />

strobl@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 774<br />

F + 43 1 4000-7298<br />

Mit Zuschüssen für zukunftssichernde Investitionen stärkt der WWFF die für eine<br />

lebenswerte Stadt notwendige Nahversorgungsfunktion des Kleingewerbes und des Einzelhandels.<br />

Gefördert werden Projekte, die die Struktur und die Konkurrenzfähigkeit der<br />

Unternehmen langfristig verbessern und ihre Nahversorgungsfunktion sichern.<br />

Zielgruppe<br />

Kleinstbetriebe 1 ausgewählter Branchen mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in<br />

Wien, die zum Einreichzeitpunkt seit mindestens zwei Jahren bestehen<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

■ Ausbildungs-, Schulungs- und Beratungskosten<br />

■ Bau- und Einrichtungsinvestitionen<br />

■ Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

■ Investitionen zur Ausweitung der Marktchancen<br />

■ Aufwendungen für neue Dienstleistungen<br />

■ Ankauf von Software<br />

■ Ankauf von Maschinen und Anlagen<br />

Mindestinvestitionssumme<br />

Die förderbaren Kosten müssen mindestens 4.000 Euro exkl. Mwst. betragen.<br />

1 Als Kleinstunternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 10<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

bzw. einer Jahresbilanz von<br />

höchstens 2 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

2 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />

Unternehmen in Summe max.<br />

100.000 Euro nicht notifizierte<br />

Förderungen erhalten (Verordnung<br />

69/2001 der Europäischen<br />

Kommission, Amtsblatt der<br />

Europäischen Gemeinschaften,<br />

L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />

Förderhöhe<br />

10 % der förderbaren Kosten, jedoch<br />

■ mindestens 1.200 Euro bei förderbaren Kosten von 4.000 bis 5.999 Euro<br />

■ mindestens 1.800 Euro bei förderbaren Kosten von 6.000 bis 7.499 Euro<br />

■ mindestens 2.000 Euro bei förderbaren Kosten ab 7.500 Euro<br />

Außerdem gibt es einen bis zu 10-%igen Bonus bei Erfüllung diverser Qualitätskriterien<br />

und einer Investitionssumme von über 20.000 Euro. Die Förderung pro Unternehmen(sgruppe)<br />

darf 10.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 2<br />

Einreichung<br />

laufend bis 31.12.2008, jedoch vor Investitionsbeginn<br />

8


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Wiener Strukturverbesserungsaktion<br />

Mit der Wiener Strukturverbesserungsaktion will der WWFF die räumliche, funktionale<br />

und ökologische Struktur der Wirtschaft verbessern und damit die Lebensfähigkeit der<br />

Wiener Wirtschaft erhalten. Durch Investitionszuschüsse für die An- und Umsiedlung,<br />

die Erweiterung oder die grundlegende bauliche Modernisierung von Betrieben werden<br />

Impulse zur Vitalisierung von Stadtteilen gesetzt und die Umsiedlung belastender Betriebe<br />

aus dicht verbauten Wohngebieten an besser geeignete Standorte unterstützt.<br />

Information<br />

Gabi Strobl<br />

strobl@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 774<br />

F +43 1 4000-7298<br />

Zielgruppe<br />

Kleine 1 und mittlere 2 Unternehmen in Wien in den Bereichen Produktion, Großhandel,<br />

Forschung und Entwicklung sowie produktionsorientierter Dienstleistung<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

■ Ankauf von Grundstücken mit Betriebsobjekten<br />

■ Ankauf von Grundstücken zwecks Errichtung von Betriebsobjekten<br />

■ Neuerrichtung, bauliche Erweiterung oder Adaptierung betrieblich genutzter Objekte<br />

■ Planungs- und Beratungsleistungen, die mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehen<br />

Achtung: Nicht gefördert wird der Ankauf von Grundstücken oder Objekten, die vom<br />

Antragsteller bereits betrieblich genutzt werden.<br />

Mindestprojektgröße<br />

Die Bemessungsgrundlage (förderbare Kosten) muss bei kleinen Unternehmen mind.<br />

150.000 Euro und bei mittleren Unternehmen mind. 365.000 Euro betragen.<br />

Förderhöhe<br />

für kleine Unternehmen: 15 % der Bemessungsgrundlage<br />

für mittlere Unternehmen: 7,5 % der Bemessungsgrundlage<br />

Maximalförderung: 750.000 Euro pro Betriebsstandort<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss<br />

Einreichung<br />

laufend bis 31.12.2008, jedoch vor Investitionsbeginn<br />

Auszahlung<br />

Zwei Drittel des Zuschusses können ausbezahlt werden, sobald 25 % der förderbaren<br />

Kosten investiert wurden. Die Auszahlung des restlichen Förderbetrags erfolgt nach Fertigstellung<br />

des Projekts und nach Vorlage der Abrechnung.<br />

1 Als Kleinunternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 50<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

bzw. einer Jahresbilanz von<br />

höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

2 Als mittlere Unternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 250<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

von höchstens 50 Millionen Euro<br />

bzw. einer Jahresbilanzsumme von<br />

maximal 43 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

9


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Internationalisierungsförderung<br />

Information<br />

Helga Woletz<br />

woletz@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 727<br />

F +43 1 4000-7070<br />

Mit dieser Förderung unterstützt der WWFF Wiener Klein- und Mittelbetriebe bei der<br />

Aufnahme von internationalen Geschäftsbeziehungen und Kooperationen sowie bei der<br />

Erschließung neuer Märkte. Wiener Unternehmen sollen so motiviert werden, ihre Chancen<br />

auf den Auslandsmärkten wahrzunehmen. Dadurch werden auch Konjunktur und<br />

Export angekurbelt.<br />

Herbert Herzig<br />

herbert.herzig@wkw.at<br />

T +43 1 514 50-1303<br />

F + 43 1 514 50-1474<br />

Mag.(FH) Petra Reutner<br />

petra.reutner@wkw.at<br />

T +43 1 514 50-1288<br />

F +43 1 514 50-1474<br />

Zielgruppe<br />

Kleine 1 und mittlere 2 Unternehmen in Wien<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

Aufnahme oder Neuorientierung von Geschäftsbeziehungen im internationalen Rahmen<br />

(Kooperation mit ausländischen Unternehmen, Erschließung neuer Märkte etc.)<br />

■ Internationalisierungsberatung<br />

■ Homepages<br />

■ Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen im Ausland<br />

■ Publikationen<br />

■ Übersetzungskosten<br />

■ Sonstige Markterschließungskosten<br />

■ Internationalisierungscoach<br />

Förderhöhe<br />

Internationalisierungsberatung durch gewerbliche InternationalisierungsberaterInnen<br />

des WIFI Wien: Übernahme der Kosten für 2 Beratungstage (max. 600 Euro pro Beratungstag);<br />

zwei weitere Beratungstage werden zu 50% gefördert<br />

Homepages: 20%-iger Zuschuss, max. jedoch 3.000 Euro<br />

Internationalisierungscoach: 70 % des vom Coach in Rechnung gestellten Honorars,<br />

max. jedoch 20.000 Euro pro Unternehmen(sgruppe) und Kalenderjahr<br />

Übrige Maßnahmen: 50 % der realisierten Kosten für kleine Unternehmen, 35 % der realisierten<br />

Kosten für mittlere Unternehmen<br />

Die Maximalförderung beträgt insgesamt 10.000 Euro pro Unternehmen(sgruppe) und<br />

Kalenderjahr.<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 3<br />

Einreichung<br />

laufend bis 31.12.2008, jedoch vor Beginn der Maßnahmen sowie nach Absolvierung des<br />

erforderlichen Internationalisierungs-Checks bei der Wirtschaftskammer Wien<br />

10


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Auszahlung<br />

Die Auszahlung erfolgt nach Durchführung<br />

und Abschluss der Investitionen. Die<br />

Abrechnungsunterlagen müssen spätestens<br />

eineinhalb Jahre nach Zuerkennung<br />

der Förderung vorgelegt werden. Zwischenabrechnungen<br />

(Akontierungen) sind nicht<br />

möglich.<br />

1 Als Kleinunternehmen gelten Unternehmen<br />

mit weniger als 50 Beschäftigten<br />

und einem Jahresumsatz bzw.<br />

einer Jahresbilanz von höchstens 10<br />

Millionen Euro (gemäß Empfehlung der<br />

Europäischen Kommission, Amtsblatt<br />

der Europäischen Union, L 124 vom 20.<br />

Mai 2003).<br />

2 Als mittlere Unternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 250<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

von höchstens 50 Millionen Euro bzw.<br />

einer Jahresbilanzsumme von maximal<br />

43 Millionen Euro (gemäß Empfehlung<br />

der Europäischen Kommission, Amtsblatt<br />

der Europäischen Union, L 124<br />

vom 20. Mai 2003).<br />

3 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />

Unternehmen in Summe max. 100.000<br />

Euro nicht notifizierte Förderungen<br />

erhalten (Verordnung 69/2001 der<br />

Europäischen Kommission, Amtsblatt<br />

der Europäischen Gemeinschaften, L<br />

10 vom 13. Jänner 2001).


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Ziel 2<br />

Information<br />

Mag. Wolfgang Augsten<br />

office.ziel2@ziel2.wien.at<br />

T +43 1 374 6755<br />

F +43 1 374 6755-17<br />

ZuschussAktion für Kleinbetriebe<br />

im Ziel 2-Gebiet (ZAK 2/20)<br />

Teile des 2. und 20. Wiener Gemeindebezirkes werden von der EU als so genanntes Ziel 2-<br />

Gebiet besonders gefördert. Für die Belebung dieser strukturschwachen Stadtteile stellt die<br />

EU spezielle Finanzmittel aus dem Europäischen Regionalentwicklungsfonds (EFRE) und<br />

dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Mit Hilfe dieser und eigener Mittel setzt<br />

der WWFF im Zielgebiet neue wirtschaftliche und soziale Impulse und fördert eine nachhaltige<br />

Stadtentwicklung.<br />

Mit der Zuschussaktion für Kleinbetriebe im Ziel 2-Gebiet werden Investitionsvorhaben<br />

zur Anhebung des Technologiestandards eines Unternehmens sowie zur Unterstützung<br />

der Wertschöpfung oder der Geschäftsprozesse durch den Einsatz von Informationstechnologien<br />

gefördert. Die Investitionen müssen die Firmenstruktur und die Konkurrenzfähigkeit<br />

des Unternehmens langfristig verbessern.<br />

Zielgruppe<br />

Gefördert werden Kleinunternehmen 1 mit Sitz oder Betriebsstätten innerhalb des Ziel 2-<br />

Gebietes. Informationen über die Gebietsgrenzen erhalten Sie beim WWFF oder direkt<br />

auf der Ziel 2-Homepage: www.ziel2.wien.at.<br />

1 Als Kleinunternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 50<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

bzw. einer Jahresbilanz von<br />

höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

2 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />

Unternehmen in Summe max.<br />

100.000 Euro nicht notifizierte<br />

Förderungen erhalten (Verordnung<br />

69/2001 der Europäischen<br />

Kommission, Amtsblatt der<br />

Europäischen Gemeinschaften,<br />

L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

Kosten für Maschinen, Anlagen und Geräte, Hard- oder Software sowie für Beratungsund<br />

Schulungsmaßnahmen, die mit dem Investitionsvorhaben in Zusammenhang stehen<br />

Mindestinvestitionen<br />

Die förderbaren Investitionen müssen mindestens 4.000 Euro exkl. Mwst. betragen.<br />

Förderhöhe<br />

Die Förderung beträgt max. 20 % der förderbaren Investitionen.<br />

Die höchstmögliche Förderung pro Projektantrag beträgt 10.000 Euro.<br />

Art der Förderung<br />

Einmaliger Barzuschuss nach Endabrechnung; diese Förderung unterliegt der<br />

De-minimis-Verordnung 2<br />

Einreichung<br />

laufend bis 31.12.2006, jedoch vor Investitionsbeginn mittels Kurz- und/oder Langantrag<br />

12


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Urban II<br />

ZuschussAktion für Kleinbetriebe<br />

im URBAN II-Gebiet (ZAK 3/11)<br />

Für die Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 erhält Wien EU-Fördermittel, um in Teilen<br />

der Wiener Bezirke Erdberg und Simmering neue wirtschaftliche und soziale Impulse<br />

setzen zu können. Mit Hilfe dieser und eigener Gelder führt der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />

die Zuschussaktion für Kleinbetriebe im URBAN II-Gebiet durch.<br />

Information<br />

Mag. Wolfgang Augsten<br />

office.ziel2@ziel2.wien.at<br />

T +43 1 374 6755<br />

F +43 1 374 6755-17<br />

Im Rahmen dieser Aktion werden Investitionsvorhaben zur Anhebung des Technologiestandards<br />

eines Unternehmens sowie zur Unterstützung der Wertschöpfung oder der<br />

Geschäftsprozesse durch den Einsatz von Informationstechnologie gefördert. Die Investitionen<br />

müssen die Firmenstruktur und die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens langfristig<br />

verbessern und für das Unternehmen einen besonderen finanziellen Aufwand<br />

bedeuten.<br />

Zielgruppe<br />

Gefördert werden Kleinunternehmen 1 mit Sitz oder Betriebsstätten innerhalb des<br />

URBAN II-Gebietes. Informationen über die Gebietsgrenzen erhalten Sie beim WWFF.<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

Kosten für Maschinen, Anlagen und Geräte, Hard- oder Software sowie für Beratungsund<br />

Schulungsmaßnahmen, die mit dem Investitionsvorhaben in Zusammenhang stehen<br />

Mindestinvestitionen<br />

Die förderbaren Investitionen müssen mindestens 4.000 Euro exkl. Mwst. betragen.<br />

Förderhöhe<br />

Die Förderung beträgt max. 20 % der förderbaren Investitionen.<br />

Die höchstmögliche Förderung pro Projektantrag beträgt 10.000 Euro.<br />

Art der Förderung<br />

Einmaliger Barzuschuss nach Endabrechnung; diese Förderung unterliegt der<br />

De-minimis-Verordnung 2<br />

Einreichung<br />

laufend bis 31.12.2006, jedoch vor Investitionsbeginn, mittels Kurz- und/oder Langantrag<br />

1 Als Kleinunternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 50<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

bzw. einer Jahresbilanz von<br />

höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

2 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />

Unternehmen in Summe max.<br />

100.000 Euro nicht notifizierte<br />

Förderungen erhalten (Verordnung<br />

69/2001 der Europäischen<br />

Kommission, Amtsblatt der<br />

Europäischen Gemeinschaften,<br />

L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />

13


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Wiener Geschäftsstraßenförderung<br />

Information<br />

Susanne Marvan<br />

marvan@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 793<br />

F +43 1 4000-7073<br />

Mit der Wiener Geschäftsstraßenförderung, die eng mit dem Citymarketing-Projekt<br />

"Wiener Einkaufsstraßen" der Wirtschaftskammer Wien kooperiert, steigert der WWFF<br />

die Attraktivität der Einkaufsstraßen in Wien für ein breites Publikum.<br />

Zielgruppe<br />

Wiener Geschäftsstraßenvereine (im Sinne des Vereinsgesetzes 2002) mit mindestens 10<br />

Mitgliedern<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Wiener Geschäftsstraßen (in Form eines<br />

Ganzjahreskonzepts)<br />

Förderhöhe<br />

max. 30.400 Euro pro Antrag, Verein und Kalenderjahr<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss<br />

Projektdauer<br />

1 Kalenderjahr<br />

Einreichung<br />

laufend bis 31.12.2008, jedoch vor Investitionsbeginn<br />

Die Anträge für das Ganzjahreskonzept des folgenden Kalenderjahres müssen bis spätestens<br />

31. Oktober eingereicht werden. Anträge für das Kalenderjahr 2005 können ausnahmsweise<br />

bis spätestens 28. Februar 2005 eingereicht werden.<br />

Entscheidung<br />

Innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dem Ende der Einreichfrist wird die vorläufige Förderhöhe<br />

bestimmt.<br />

Auszahlung<br />

Nach der Entscheidung des WWFF-Präsidiums (vorläufige Förderungszusage) können<br />

die Antragsteller die zugesagten Förderungsbeträge unter Vorlage von Rechnungen und<br />

Zahlungsbelegen abrufen.<br />

14


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Initiative Wiener<br />

Gewerbehöfe<br />

Dieses Förderpaket unterstützt InvestorInnen und BetreiberInnen bei der Errichtung und<br />

dem Betrieb von Gewerbehöfen. Künftige MieterInnen profitieren nicht nur vom Angebot<br />

an gemeinschaftlich nutzbaren Räumlichkeiten und Dienstleistungen, sondern können<br />

darüber hinaus auch eine andere Förderungsaktion des WWFF - die Wiener Strukturverbesserungsaktion<br />

(siehe Seite 9) - nützen, um ihre Mietkosten für einen Zeitraum von<br />

zehn Jahren zu reduzieren.<br />

Information<br />

Karl Schwaiger<br />

schwaiger@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 762<br />

F +43 1 4000-7007<br />

Folgende Aktionen werden angeboten:<br />

Versicherungsmodell Wiener Gewerbehöfe<br />

Im Rahmen des "Versicherungsmodells" teilen sich ein(e) InvestorIn und die Stadt Wien<br />

Chancen und Risiken der Auslastungsentwicklung der Gewerbehöfe innerhalb der ersten<br />

fünf Betriebsjahre. <strong>Das</strong> Versicherungsmodell wird solange angeboten, bis zwölf Wiener<br />

Gewerbehöfe (1 Gewerbehof pro 2 Wiener Gemeindebezirke) errichtet worden sind. Die<br />

Stadt springt dann ein, wenn die Erlössituation unter bestimmte Werte fällt. Sollte sich die<br />

Erlössituation ausgesprochen gut entwickeln, hat die Stadt als Gegenleistung für die teilweise<br />

Risikoübernahme die Möglichkeit, im gleichen Maß, wie sie das Verlustrisiko trägt,<br />

auch an den Einnahmen der Gewerbehöfe zu partizipieren.<br />

Abgeltung von Betreiberleistungen<br />

Im Rahmen der Aktion "Abgeltung von Betreiberleistungen" kommt es zum Abschluss<br />

von dreijährigen Werk- bzw. Mietverträgen innerhalb von vier definierten Modulen. Damit<br />

wird den BetreiberInnen von Gewerbehöfen die Möglichkeit gegeben, den MieterInnen<br />

gewisse gewerbehofspezifische Dienstleistungen und Räumlichkeiten unentgeltlich bzw.<br />

äußerst günstig anbieten zu können.<br />

Die vier Module sind:<br />

■ Modul 1 Sekretariatsdienstleistungen, Besucherempfang, Telefonservice etc.<br />

■ Modul 2 Besprechungs- und Seminarräume<br />

■ Modul 3 Telekommunikationsinfrastruktur (gemeinsame Telefonanlage etc.)<br />

■ Modul 4 Hauseigenes Management<br />

Die in den Verträgen detailliert angeführten Leistungen werden den ErrichterInnen/BetreiberInnen<br />

mittels Pauschalen abgegolten.<br />

15


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Wiener Garagenaktion<br />

Information<br />

Ernst Duchet<br />

duchet@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 778<br />

F +43 1 4000-7298<br />

Mit der Garagenaktion fördert der WWFF die Errichtung von Hoch- und Tiefgaragen in<br />

Gebieten Wiens mit stark verparkten Straßenräumen. Diese Aktion stellt einen wesentlichen<br />

Beitrag zur Bewältigung des Problems des ruhenden Verkehrs dar. Hauptzielsetzungen<br />

sind die Verringerung des Parkplatzsuchverkehrs, die Verbesserung der Parkraumsituation<br />

für die Wohnbevölkerung sowie die Entlastung des Straßenraumes.<br />

Zielgruppe<br />

ErrichterInnen von gewerblichen und privaten Garagen, die schwerpunktmäßig der<br />

Wohnbevölkerung, dem Geschäftsverkehr oder dem Tourismus zur Verfügung gestellt<br />

werden<br />

Förderbare Vorhaben<br />

Errichtung von Hoch-, Tief- und mechanischen Garagen mit mindestens 15 zusätzlichen<br />

Stellplätzen im dicht bebauten Gebiet Wiens<br />

Förderungsfähige Kosten<br />

Baukosten sowie Einrichtungs- und Technikkosten<br />

Achtung: Grunderwerbs- und Finanzierungskosten sind nicht förderungsfähig.<br />

Förderhöhe<br />

■ Pauschalbetrag (1.800 Euro pro Stellplatz) plus Zuschläge<br />

■ Ab 51 Stellplätzen kann alternativ um einen 20-%igen Investitionszuschuss<br />

angesucht werden.<br />

■ Bonus für die Miterrichtung von Stellplätzen für einspurige Fahrzeuge<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss<br />

Einreichung<br />

laufend bis 31.12.2008, jedoch vor Baubeginn<br />

Hinweis<br />

<strong>Das</strong> Bauwerk muss eine behindertengerechte Aufstiegshilfe vorsehen.<br />

16


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Förderung für die<br />

Nahrungsmittelindustrie<br />

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine gemeinsame Förderungsaktion des Landes<br />

Wien, des Bundes und der Europäischen Union, die Investitionen zur Verbesserung<br />

der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützt. Ziel der<br />

Förderung ist es, einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wertschöpfung<br />

landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu leisten.<br />

Information<br />

Mag. Gerhard Pachner<br />

pachner@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 753<br />

F +43 1 4000-7298<br />

Zielgruppe<br />

Unternehmen im Bereich der Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte<br />

sowie Erzeuger-Gemeinschaften und landwirtschaftliche Genossenschaften<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss<br />

Hinweis<br />

Diese Förderung wird vom ERP-Fonds abgewickelt. Weitere Details entnehmen Sie bitte<br />

der entsprechenden Webseite des ERP-Fonds (www.erp-fonds.at).<br />

17


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Fischereiförderung (FIAF)<br />

Information<br />

Mag. Gerhard Pachner<br />

pachner@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 753<br />

F +43 1 4000-7298<br />

Die Fischereiförderung ist eine gemeinsame Förderungsaktion von Land Wien, Bund und<br />

der Europäischen Union. Ihr Ziel ist die Unterstützung von Investitionen zur Verbesserung<br />

der Aquakultur, Verarbeitung, Vermarktung und Verkaufsförderung inländischer<br />

Fische (einschließlich Lachse und Krebse).<br />

Zielgruppe<br />

Natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen in Wien<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

■ Verarbeitung und Vermarktung: Erhöhung von Verarbeitungskapazitäten, Modernisierung<br />

bestehender Verarbeitungseinrichtungen, Neubau von Vermarktungseinrichtungen<br />

und Modernisierung bestehender Vermarktungseinrichtungen (gilt nicht für Einzelhandelsstufe)<br />

■ Aquakultur: Neubau von Produktionsanlagen und deren Ausrüstung, Modernisierung<br />

bestehender Anlagen<br />

■ Binnenfischerei: Neubau und Modernisierung von Schiffen<br />

■ Kollektive Maßnahmen zur Verkaufsförderung (gilt nicht für Einzelhandelsstufe)<br />

Mindestprojektgröße<br />

4.000 Euro pro Vorhaben oder pro Jahr<br />

Förderhöhe<br />

max. 40 % des förderbaren Aufwandes<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss<br />

Einreichung<br />

Die Förderung kann bis 31.12.2006 laufend beim WWFF oder bei der MA 5 eingereicht<br />

werden (vor Investitionsbeginn).<br />

18


WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Förderungen und<br />

Finanzierungen der EU<br />

Für Projekte von kleinen 1 und mittleren 2 Unternehmen (KMU) in Wien stehen Finanzierungsmittel<br />

der Europäischen Union über regionale Förderprogramme zur Verfügung.<br />

Für den Wiener Raum relevant sind dabei die Programme Ziel 2, INTERREG und URBAN.<br />

Andere EU-Mittel werden projektorientiert im Rahmen von Ausschreibungen vergeben,<br />

wobei zumeist ein hoher Innovationsgrad und die Kooperation mit internationalen Partnern<br />

erforderlich sind, um einen europäischen Mehrwert zu schaffen.<br />

Da es ist hier nicht möglich ist, alle EU-Programme im Detail zu schildern, finden Sie<br />

nachfolgend eine Aufstellung der wichtigsten WWFF-Ansprechstellen sowie einige Informationsquellen.<br />

<strong>Das</strong> Europaservice des WWFF steht Ihnen für Anfragen über den Zugang zu EU-<br />

Förderungen gerne zur Verfügung: Kontaktieren Sie uns unter eu@wwff.gv.at bzw.<br />

T +43 1 960 90-86 173.<br />

Auf den Webseiten des Euro Info Centre (www.eubusiness.at) und der EU-BürgerInneninformation<br />

Wien (www.europainfo.at) finden Sie weitere Informationen zu EU-Förderungen<br />

sowie alle aktuellen EU-Ausschreibungen.<br />

Eine vollständige Aufzählung aller Förderprogramme der EU mit Detailinformationen finden<br />

Sie im Handbuch der EU-Förderungen in Österreich (Verlag LexisNexis ARD Orac).<br />

Die regelmäßig aktualisierte Loseblattsammlung enthält Grundlagen zu EU-Förderungen,<br />

umfassende Informationen zu den Strukturfonds (Teil A), eine Beschreibung aller<br />

EU-Förderprogramme von A-Z (Teil B) sowie Grundlagen zu staatlichen Beihilfen der EU<br />

(Teil C). Bestellmöglichkeit direkt beim Verlag (www.lexisnexis.at).<br />

Einen kompakten Überblick bietet der "Leitfaden Förderungen und Finanzierungen der<br />

Europäischen Union" (herausgegeben von WWFF und Bank Austria Creditanstalt AG),<br />

den Sie kostenlos beim WWFF bestellen (eu@wwff.gv.at) können.<br />

Im Rahmen der CCC-Initiative (Cross Border Business Cooperation for Central Europe) des<br />

WWFF erhalten Sie weitere Informationen zu den EU-Förderprogrammen für Mittel- und<br />

Südosteuropa und den Erweiterungsländern: T +43 1 960 90-86189 oder ccc@wwff.gv.at.<br />

1 Als Kleinunternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 50<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

bzw. einer Jahresbilanz von<br />

höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

2 Als mittlere Unternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 250<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

von höchstens 50 Millionen Euro<br />

bzw. einer Jahresbilanzsumme von<br />

maximal 43 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

19


Neugründungen<br />

Neugründungen<br />

Der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />

(WWFF) – Ihr Wirtschaftspartner<br />

in Wien<br />

steht seit 1982 den Wiener Unternehmen<br />

in allen Fragen zu Unternehmensgründung,<br />

Betriebsansiedlung<br />

und Finanzierung sowie für sämtliche<br />

Belange die Europäische Union<br />

betreffend zur Verfügung.<br />

Der WWFF ist ein gemeinnütziger<br />

Fonds mit Rechtspersönlichkeit und<br />

hat den Zweck, die Struktur der Wiener<br />

Wirtschaft durch Ansiedlung von<br />

Betrieben und durch Beratung von<br />

gen zu fördern.<br />

Gegründet von der Wiener Stadtverwaltung,<br />

der Wirtschaftskammer<br />

Wien sowie zwei Banken versteht sich<br />

der WWFF als zentrale Serviceeinrichtung<br />

und wirtschaftspolitisches<br />

Instrumentarium der Stadt Wien.<br />

Der WWFF finanziert sich vorwiegend<br />

durch die Dotation aus öffentlichen<br />

Mitteln seitens der Stadt Wien.<br />

Zunehmend gelingt es auch, EU-<br />

Mittel in beträchtlichem Ausmaß zur<br />

Finanzierung von bestimmten wirtschaftsfördernden<br />

Maßnahmen zu<br />

lukrieren. Des weiteren erfolgt eine<br />

teilweise Selbstfinanzierung durch<br />

diverse Liegenschaftstransaktionen.<br />

Gegründet von der Wiener Stadtverwaltung,<br />

der Wirtschaftskammer<br />

Wien sowie zwei Banken versteht sich<br />

der WWFF als zentrale Serviceeinrichtung<br />

und wirtschaftspolitisches<br />

Instrumentarium der Stadt Wien.<br />

Der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />

(WWFF) steht seit 1982 den Wiener<br />

Unternehmen in allen Fragen zu<br />

Unternehmensgründung, Betriebsansiedlung<br />

und Finanzierung sowie für<br />

sämtliche Belange die Europäische<br />

Union betreffend zur Ver<br />

ale Serviceeinrichtung und wirtschaftspolitisches<br />

Instrumentarium<br />

Stadt Wien.


ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />

Calls für betriebliche F & E<br />

Mit seinen Calls - das sind Förderwettbewerbe - unterstützt das ZIT Forschungs- und Entwicklungsprojekte<br />

von Wiener Unternehmen und UnternehmensgründerInnen. Jährlich<br />

werden drei bis vier Calls mit verschiedenen thematischen oder strukturellen Schwerpunkten<br />

durchgeführt. Durch das Wettbewerbsverfahren sind die Vergleichbarkeit der Projekte<br />

untereinander und eine rasche Entscheidung über eine Förderung gewährleistet.<br />

Information<br />

office@zit.co.at<br />

T +43 1 960 90-86 165<br />

Zielgruppe<br />

Wiener Unternehmen und UnternehmensgründerInnen<br />

Förderbare Vorhaben<br />

betriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Wien, die zu marktgängigen Produkt-<br />

oder Verfahrensinnovationen führen (v.a. vorwettbewerbliche Entwicklung)<br />

Förderungsfähige Kosten<br />

interne und externe F&E–Personalkosten sowie Kosten für F&E-nahe Beratungs- u.a.<br />

Dienstleistungen<br />

1 Kleine und mittlere Unternehmen<br />

(KMU) sind Unternehmen, die weniger<br />

als 250 Personen beschäftigen<br />

und die entweder einen Jahresumsatz<br />

von höchstens 50 Millionen Euro<br />

erzielen oder deren Jahresbilanzsumme<br />

sich auf höchstens 43 Millionen<br />

Euro beläuft (gemäß Empfehlung<br />

der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen Union,<br />

L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

Förderhöhe<br />

25 % der förderungsfähigen Kosten (KMU 1 35 %), in Ausnahmefällen ist eine höhere Förderquote<br />

möglich; je nach Ausschreibung bis zu max. 750.000 Euro pro Forschungsprojekt<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss<br />

Projektdauer<br />

max. 3 Jahre<br />

Einreichung<br />

während des ausgeschriebenen Einreichzeitraums; Ankündigung und Infos zur (elektronischen)<br />

Einreichung mind. 3 Monate vor Ausschreibungsende auf www.zit.co.at<br />

Entscheidung<br />

innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Einreichzeitraums auf Basis der Bewertung<br />

einer internationalen ExpertInnenjury<br />

Auszahlung<br />

max. 50 % der zugesagten Förderung als Akonto, restliche Summe in Teilzahlungen bei<br />

Nachweis der Kosten<br />

Ein Unternehmen des Wiener<br />

Wirtschaftsförderungsfonds<br />

ZIT Zentrum für Innovation<br />

und Technologie GmbH<br />

Ebendorferstraße 4 | 1010 Wien<br />

T +43 1 960 90-86 165<br />

F +43 1 960 90-7099<br />

office@zit.co.at | www.zit.co.at<br />

21


ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />

Vienna Spots of Excellence<br />

Information<br />

office@zit.co.at<br />

T +43 1 960 90-86 165<br />

Vienna Spots of Excellence sind mehrjährige enge Forschungskooperationen zwischen<br />

Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die von Wiener Unternehmen initiiert werden.<br />

<strong>Das</strong> ZIT verfolgt mit dem Programm das Ziel, durch die Unterstützung grundlagenorientierter<br />

und industrieller Forschung sowie durch die Förderung des Wissenstransfers<br />

zwischen Wirtschaft und Wissenschaft international sichtbare "Spots of Excellence" zu<br />

schaffen. Es gibt keine thematischen Vorgaben, in welchen Technologiebereichen Spots of<br />

Excellence entstehen sollen.<br />

Zielgruppe<br />

Partnerschaften aus mindestens einem Wiener Unternehmen und mindestens einer<br />

Forschungseinrichtung<br />

Förderbare Vorhaben<br />

Forschungsprogramme, die<br />

■ partnerschaftlich zwischen mind. einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung<br />

zum gemeinsamen Nutzen der PartnerInnen durchgeführt werden<br />

(organisatorisches Mindesterfordernis: Gesellschaft bürgerlichen Rechts)<br />

■ auf drei bis fünf Jahre angelegt sind<br />

■ aus mehreren zusammenhängenden Forschungsprojekten bestehen, die Aspekte der<br />

Grundlagenforschung und der industriellen Forschung enthalten. Unternehmen müssen<br />

ihr Interesse durch einen Anteil an Barleistungen an die Gemeinschaft belegen, der für<br />

KMU 1 25 % bzw. für größere Unternehmen 50 % übersteigen muss. Die gewährten<br />

Förderungen dürfen nicht zu einer Substituierung anderer öffentlicher Mittel führen,<br />

dies gilt insbesondere für Förderungen im Rahmen der Kompetenzzentren-<br />

Programme (siehe Seite 27).<br />

1 Kleine und mittlere Unternehmen<br />

(KMU) sind Unternehmen, die weniger<br />

als 250 Personen beschäftigen<br />

und die entweder einen Jahresumsatz<br />

von höchstens 50 Millionen Euro<br />

erzielen oder deren Jahresbilanzsumme<br />

sich auf höchstens<br />

43 Millionen Euro beläuft (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

22<br />

Förderungsfähige Kosten<br />

interne und externe Personalkosten für ForscherInnen, TechnikerInnen und in der Forschung<br />

beschäftigtes Hilfspersonal; Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Gebäude, die<br />

für das Forschungsprogramm genutzt werden; Kosten für Beratungs- und vergleichbare<br />

Dienstleistungen, die der F&E dienen<br />

Mindestgröße des Vorhabens<br />

1,5 Millionen Euro förderungsfähige Kosten<br />

Förderhöhe<br />

max. 50 % der förderungsfähigen Kosten; max. 2 Millionen Euro<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss


ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />

Projektdauer<br />

3 bis 5 Jahre<br />

Einreichung<br />

laufend<br />

Entscheidung<br />

ein bis zweimal jährlich im Wettbewerbssystem<br />

auf Basis eines GutachterInnenverfahrens;<br />

erster Entscheidungstermin<br />

Dezember 2005 (Einreichung bis September<br />

2005)<br />

Auszahlung<br />

Akonto; halbjährliche Teilzahlungen<br />

bei Nachweis der Kosten


ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />

F&E-Public<br />

Information<br />

office@zit.co.at<br />

T +43 1 960 90-86 165<br />

Die Akzeptanz neuer Ideen und Technologien in der (Fach-)Öffentlichkeit ist eine wesentliche<br />

Voraussetzung für den Erfolg von Innovationen. F&E-Public unterstützt daher Vorhaben,<br />

die den Informationsaustausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erhöhen.<br />

Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die die Öffentlichkeit über neue Technologien<br />

informieren und dazu beitragen, Technologieängste abzubauen.<br />

Zielgruppe<br />

Unternehmen, UnternehmensgründerInnen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen<br />

Förderbare Vorhaben<br />

Projekte, die die Akzeptanz von Innovation, Forschung und Technologie erhöhen<br />

Förderungsfähige Kosten<br />

alle dem Projekt eindeutig zuordenbaren internen und externen Personalkosten; Investitionskosten<br />

und/oder Reisekosten<br />

Mindestprojektgröße<br />

10.000 Euro förderungsfähige Kosten<br />

Förderhöhe<br />

50 bis 75 % der förderungsfähigen Kosten; max. 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu<br />

300.000 Euro pro Vorhaben<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 1<br />

Projektdauer<br />

keine Mindestlaufzeit, max. Projektlaufzeit ist 1 Jahr – die Förderung ist Impulsgeber,<br />

laufende Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit ist nicht möglich<br />

1 Innerhalb von drei Jahren<br />

darf ein Unternehmen in Summe<br />

max. 100.000 Euro nicht notifizierte<br />

Förderungen erhalten (Verordnung<br />

69/2001 der Europäischen<br />

Kommission, Amtsblatt der<br />

Europäischen Gemeinschaften,<br />

L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />

Einreichung<br />

laufend<br />

Entscheidung<br />

innerhalb von 2 Monaten ab Ende des Quartals, in dem die Einreichung erfolgt ist<br />

Auszahlung<br />

max. 50 % der zugesagten Förderung als Akonto, restliche Summe in Teilzahlungen bei<br />

Nachweis der Kosten<br />

24


ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />

Innovationssupport<br />

Die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ist eine wesentliche, aber<br />

nicht die einzige Komponente im Innovationssystem. Komplexere Forschungsvorhaben verlangen<br />

nach Aktivitäten, die der Forschung und Entwicklung vor- oder nachgelagert sind.<br />

Information<br />

office@zit.co.at<br />

T +43 1 960 90-86 165<br />

Zielgruppe<br />

Unternehmen, UnternehmensgründerInnen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen<br />

Förderbare Vorhaben<br />

Projekte zur Anbahnung und Vorbereitung von Partnerschaften; die Kooperation mit Ausbildungseinrichtungen<br />

oder die Implementierung kooperativer innovativer Strategien in<br />

den Bereichen Produktion, Marketing und Vertrieb<br />

Förderungsfähige Kosten<br />

alle dem Projekt eindeutig zuordenbare Kosten (z.B. Personalkosten, Beratungskosten)<br />

Mindestprojektgröße<br />

10.000 Euro förderungsfähige Kosten<br />

Förderhöhe<br />

max. 50 % der förderungsfähigen Kosten; max. 100.000 Euro pro Projekt<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 1<br />

Projektdauer<br />

max. 3 Jahre<br />

Einreichung<br />

laufend<br />

Entscheidung<br />

innerhalb von 2 Monaten ab Ende des Quartals, in dem die Einreichung erfolgt ist (Bsp.:<br />

Einreichung zwischen 1.1. und 31.3.: Entscheidung bis 31.5.)<br />

Auszahlung<br />

max. 50 % der zugesagten Förderung als Akonto, restliche Summe in Teilzahlungen bei<br />

Nachweis der Kosten<br />

1 Innerhalb von drei Jahren darf<br />

ein Unternehmen in Summe max.<br />

100.000 Euro nicht notifizierte<br />

Förderungen erhalten (Verordnung<br />

69/2001 der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Gemeinschaften, L 10 vom<br />

13. Jänner 2001).<br />

25


ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />

Technologienetzwerke<br />

Information<br />

office@zit.co.at<br />

T +43 1 960 90-86 165<br />

<strong>Das</strong> ZIT unterstützt mit diesem Programm das Entstehen und erfolgreiche Bestehen von<br />

Netzwerken in spezifischen Technologiefeldern oder an örtlichen Schwerpunkten (z.B.<br />

lokale Technologiezentren). In die Förderung der Aufbau- und Anlaufphase (3 Jahre) eingeschlossen<br />

sind alle Netzwerkaktivitäten, die zum Erfolg des Innovationsnetzwerks beitragen<br />

(z.B. Informationsdienste, Veranstaltungen, Publikationen).<br />

Zielgruppe<br />

die/der InitiatorIn oder designierte NetzwerkmanagerIn<br />

Förderbare Vorhaben<br />

technologieorientierte Netzwerke möglichst aller Akteure eines definierten Technologiefelds<br />

oder eines Technologiestandorts in Wien<br />

Förderungsfähige Kosten<br />

alle dem Projekt eindeutig zuordenbaren internen und externen Personalkosten, Investitionskosten<br />

und/oder Reisekosten zum Aufbau und Betrieb des Netzwerks über 3 Jahre<br />

Mindestprojektgröße<br />

20.000 Euro förderungsfähige Kosten<br />

Förderhöhe<br />

im 1. Jahr 75 %, im 2. Jahr 50 % und im 3. Jahr 25 % der förderungsfähigen Kosten; max.<br />

100.000 Euro pro Netzwerk innerhalb von 3 Jahren<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 1<br />

Projektdauer<br />

max. 3 Jahre<br />

1 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />

Unternehmen in Summe<br />

max. 100.000 Euro nicht notifizierte<br />

Förderungen erhalten (Verordnung<br />

69/2001 der Europäischen<br />

Kommission, Amtsblatt der<br />

Europäischen Gemeinschaften,<br />

L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />

Einreichung<br />

laufend<br />

Entscheidung<br />

innerhalb von 2 Monaten ab Ende des Quartals, in dem die Einreichung erfolgt ist (Bsp.:<br />

Einreichung zwischen 1.1. und 31.3.: Entscheidung bis 31.5.)<br />

Auszahlung<br />

Akonto, restliche Summe in halbjährlichen Teilzahlungen bei Nachweis der Kosten<br />

26


ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />

Kooperationen mit<br />

Bundesförderungen<br />

Kompetenzzentren<br />

<strong>Das</strong> ZIT verfolgt gemeinsam mit dem Bund das Ziel, langfristige kooperative Forschungszusammenschlüsse<br />

zwischen mehreren PartnerInnen aus Wirtschaft und Wissenschaft<br />

zu etablieren. Damit sollen die Forschungskapazitäten am Standort Wien ausgeweitet,<br />

Synergieeffekte durch kooperative Forschungsprogramme erreicht und international<br />

sichtbare Zentren mit gebündelter technologischer Kompetenz geschaffen werden.<br />

Information<br />

office@zit.co.at<br />

T +43 1 960 90-86 165<br />

Basis dieses Programms sind die Förderrichtlinien des Bundes zu Kplus (www.ffg.at,<br />

www.kplus.at) bzw. Kind und Knet (www.kompetenzzentren.biz). Hier werden auch die<br />

nächsten Ausschreibungstermine veröffentlicht.<br />

Start Up<br />

Mit dem Programm Start Up wird die Gründung von forschungsintensiven Technologieunternehmen<br />

gefördert. <strong>Das</strong> ZIT verfolgt gemeinsam mit dem Bund das Ziel, die Unternehmensgründungsraten<br />

im Technologiesektor zu erhöhen. Wiener UnternehmensgründerInnen<br />

und junge – max. drei Jahre alte - High-Tech-Unternehmen werden bei der<br />

Durchführung ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt.<br />

Voraussetzung dafür ist eine höchstens zwei Monate alte Start Up-Zusage der Österreichischen<br />

Forschungsförderungsgesellschaft FFG (www.ffg.at). Vom Förderungsbarwert,<br />

der in dieser Zusage genannt wird, können 25 %, max. aber 50.000 Euro als zusätzliche<br />

Förderung gewährt werden. Die Entscheidung über die zusätzliche Wiener Förderung<br />

fällt quartalsweise.<br />

Produktfindung<br />

Gemeinsam mit dem Bund ist es Ziel des ZIT, die Implementierung systematischer<br />

Ideen- und Produktfindungsprozesse in Wiener Unternehmen (bis zu 1.000 MitarbeiterInnen)<br />

in einer sehr frühen Phase des Innovationsprozesses zu unterstützen.<br />

Diesem Programm liegen Richtlinien des Bundes zugrunde. Die Einreichung erfolgt beim<br />

ERP-Fonds. Wien leistet eine 50-%ige Kofinanzierung für die seitens des ERP-Fonds<br />

genehmigten Wiener Projekte. Nähere Informationen finden Sie unter www.erp-fonds.at.<br />

27


Einreichung<br />

laufend und ausschließlich online unter www.departure.at für das offene Förderprogramm;<br />

für themenbezogene Calls gelten spezielle Fristen<br />

Entscheidung<br />

Die Entscheidung auf Zuerkennung der Förderung erfolgt auf Basis der Richtlinie nach<br />

Empfehlung einer unabhängigen Jury.<br />

Auszahlung<br />

50 % des genannten maximalen Zuschussbetrages werden nach Förderzusage ausbedeparture<br />

- wirtschaft, kunst und kultur gmbh<br />

Creative Industries<br />

Information<br />

www.departure.at<br />

office@departure.at<br />

T +43 1 4000-87 100<br />

Die departure wirtschaft, kunst und kultur gmbh vergibt monetäre Förderungen für die<br />

Entwicklung von kreativen Produkten und Dienstleistungen sowie erstmals in Österreich<br />

auch für deren Vermarktung. departure bietet ein laufendes Förderprogramm, zu dem<br />

das ganze Jahr über eingereicht werden kann und in dessen Rahmen rund vier Mal pro<br />

Jahr durch eine Jury Förderempfehlungen für eingereichte Projekte ausgesprochen werden.<br />

Zusätzlich hat departure die Möglichkeit, mindestens einmal pro Jahr einen themenspezifischen<br />

Call durchzuführen.<br />

Zielgruppe<br />

<strong>Das</strong> Angebot richtet sich an jene Kreativen, die wirtschaftliches Denken und Handeln<br />

nicht als Zwangsjacke empfinden, grundlegende Gesetzmäßigkeiten und Mechanismen<br />

der Wirtschaft akzeptieren, sich als Teil des Wirtschaftslebens sehen und an diesem<br />

Anteil haben wollen. Einreichen können Unternehmen mit Sitz in Wien oder UnternehmensgründerInnen,<br />

die innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung, ob ein Projekt<br />

gefördert wird, ein Unternehmen gründen.<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

Im Rahmen der departure-Förderprogramme werden Projekte gefördert, die insbesondere<br />

in den Bereichen Mode, Musik, Design oder Multimedia die Entwicklung von innovativen<br />

Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen mit künstlerisch-kreativer Ausrichtung,<br />

deren Vermarktung oder die Schaffung innovativer Verwertungsstrategien für<br />

künstlerisch-kreative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Inhalt haben.<br />

Förderhöhe<br />

Die maximale Förderquote im Rahmen des offenen Programms beträgt max. 60 %, bei<br />

themenbezogenen Calls max. 70 % der förderbaren Projektkosten.<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 1<br />

1 Innerhalb von drei Jahren darf<br />

ein Unternehmen in Summe max.<br />

100.000 Euro nicht notifizierte<br />

Förderungen erhalten (Verordnung<br />

69/2001 der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Gemeinschaften, L 10 vom<br />

13. Jänner 2001).<br />

28


departure - wirtschaft, kunst und kultur gmbh<br />

zahlt. Nach Erreichen von 50 % der veranschlagten<br />

Projektkosten kann der/die<br />

Antragsteller/in eine Teilzahlung über weitere<br />

30 % des genannten maximalen Zuschussbetrages<br />

beantragen und muss im<br />

Zuge dessen einen Zwischenbericht vorlegen.<br />

Die Schlusszahlung erfolgt nach<br />

Abschluss des Projektes und Vorlage der<br />

Projektabrechnung.<br />

Ein Unternehmen des Wiener<br />

Wirtschaftsförderungsfonds<br />

departure - wirtschaft, kunst<br />

und kultur gmbh<br />

Maria Jacobi Gasse 1 | 1030 Wien<br />

T +43 1 4000-87 100<br />

F +43 1 4000-87 109<br />

www.departure.at<br />

office@departure.at


NÜTZLICHE ADRESSEN<br />

WWFF<br />

Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />

(WWFF)<br />

Ebendorferstraße 2<br />

A-1010 Wien<br />

T +43 1 960 90<br />

F +43 1 960 90-803<br />

info@wwff.gv.at<br />

www.wwff.gv.at<br />

Regionales Wirtschaftsservice (RWS)<br />

Back Office<br />

Payergasse 12<br />

A-1160 Wien<br />

T +43 1 403 29 22<br />

rws@wwff.gv.at<br />

www.wwff.gv.at/rws<br />

Der direkte Draht zu Ihrer<br />

Regionalbetreuung:<br />

2. und 20. Bezirk 0699/11 4000 20<br />

3., 4. und 5. Bezirk 0699/13 4000 03<br />

6. und 15. Bezirk 0699/13 4000 15<br />

7. und 8. Bezirk 0699/11 4000 08<br />

9. Bezirk 0699/13 4000 09<br />

10. und 23. Bezirk 0699/11 4000 23<br />

11. und 14. Bezirk 0699/13 4000 11<br />

12. und 13. Bezirk 0699/13 4000 12<br />

16. und 17. Bezirk 0699/11 4000 16<br />

19. und 21. Bezirk 0699/11 4000 21<br />

18. und 22. Bezirk 0699/11 4000 22<br />

departure wirtschaft,<br />

kunst und kultur gmbh<br />

Maria Jacobi Gasse 1<br />

A-1030 Wien<br />

T +43 1 4000-87 100<br />

F +43 1 4000-87 109<br />

office@departure.at<br />

www.departure.at<br />

ZIT Zentrum für Innovation und<br />

Technologie GmbH<br />

Ebendorferstraße 4/DG<br />

A-1010 Wien<br />

T +43 1 960 90-86 165<br />

F +43 1 960 90-7099<br />

office@zit.co.at<br />

www.zit.co.at<br />

30<br />

Förder- und<br />

Beratungsstellen<br />

WIEN<br />

Arbeitsmarktservice Wien<br />

Landesgeschäftsstelle<br />

Landstraßer Hauptstraße 55-57<br />

A-1030 Wien<br />

T +43 1 87871 DW 50505<br />

ams.wien@900.ams.or.at<br />

www.ams.or.at/neu/wien/start.html<br />

ARGE Life Science Austria -<br />

Vienna Region<br />

Ebendorferstraße 4<br />

A-1010 Wien<br />

T +43 1 4000-86934<br />

F +43 1 4000-7099<br />

office@vienna.lifescienceaustria.at<br />

www.vienna.lifescienceaustria.at<br />

Berufsförderungsinstitut Wien<br />

Kinderspitalgasse 5<br />

A-1090 Wien<br />

T +43 1 404 35-0<br />

F +43 1 404 35-130<br />

bfi.dion@bfi-wien.or.at<br />

www.bfi-wien.or.at<br />

Euro Info Centre des WWFF<br />

Rathausplatz 2<br />

A-1010 Wien<br />

T +43 1 960 90-86173<br />

F +43 1 4000-7071<br />

eu@wwff.gv.at<br />

www.wwff.gv.at/eu<br />

flexwork Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung<br />

GmbH<br />

Nordbahnstraße 36<br />

A-1020 Wien<br />

T +43 1 789 12 02<br />

F +43 1 789 12 02-789<br />

office@flexwork.at<br />

www.flexwork.at<br />

Gründer-Service Wien<br />

Stubenring 8-10<br />

A-1010 Wien<br />

T +43 1 514 50-1347 oder 1211<br />

F +43 1 514 50-1491<br />

gruenderservice@wkw.at<br />

www.gruenderservice.net<br />

INiTS - Universitäres<br />

Gründerservice Wien GmbH<br />

Rudolf Sallinger Platz 1/4/412<br />

A-1030 Wien<br />

T +43 1 715 72 67<br />

F +43 1 715 72 67-25<br />

office@inits.at<br />

www.inits.at<br />

Kapital-Beteiligungs AG<br />

Am Modenapark 2<br />

A-1030 Wien<br />

T +43 1 712 52 59<br />

F +43 1 712 52 59-28<br />

info@kabag.at<br />

www.wrkf.at/kabag/index.html<br />

waff - Wiener ArbeitnehmerInnen<br />

Förderungsfonds<br />

Nordbahnstraße 36<br />

A-1020 Wien<br />

T +43 1 217 48 0<br />

waff@waff.at<br />

www.waff.at<br />

Wiener Bodenbereitstellungs- und<br />

Stadterneuerungsfonds<br />

Lenaugasse 10<br />

1082 Wien<br />

T +43 1 403 59 19<br />

F +43 1 403 59 19-86676<br />

infolie@wbsf.wien.at<br />

www.wbsf.wien.at<br />

Wiener Kreditbürgschaftsgesellschaft<br />

m.b.H.<br />

Am Modenapark 2<br />

A-1030 Wien<br />

T +43 1 712 52 59<br />

F +43 1 712 52 59-28<br />

info@wkbg.at<br />

www.wkbg.at/wkbg/index.html<br />

Wiener Risikokapitalfonds<br />

Ges.m.b.H.<br />

Am Modenapark 2<br />

A-1030 Wien<br />

T +43 1 712 52 59<br />

F +43 1 712 52 59-28<br />

info@wrkf.at<br />

www.wrkf.at/wrkf/index.html<br />

Wiener Wissenschafts-, Forschungsund<br />

Technologiefonds (WWTF)<br />

Währingerstraße 3/15a<br />

A-1090 Wien<br />

T +43 1 4023143<br />

F +43 1 4023143-20<br />

office@wwtf.at<br />

www.wwtf.at<br />

Wirtschaftsförderungsinstitut Wien<br />

Währinger Gürtel 97<br />

A-1180 Wien<br />

T +43 1 476 77<br />

InfoCenter@wifiwien.at<br />

www.wifiwien.at


NÜTZLICHE ADRESSEN<br />

Wirtschaftskammer Wien<br />

Stubenring 8-10<br />

A-1010 Wien<br />

T +43 1 514 50<br />

postbox@wkw.at<br />

www.wkw.at<br />

BUND<br />

Austria Wirtschaftsservice<br />

Gesellschaft mbH (AWS)<br />

Ungargasse 37<br />

A-1030 Wien<br />

T +43 1 501 75-0<br />

F +43 1 501 75-900<br />

office@awsg.at<br />

www.awsg.at<br />

Bundesministerium für Wirtschaft<br />

und Arbeit<br />

Stubenring 1<br />

A-1010 Wien<br />

T +43 1 711 00-0<br />

service@bmwa.gv.at<br />

www.bmwa.gv.at<br />

Christian Doppler<br />

Forschungsgesellschaft (CDG)<br />

Weyringergasse 33/3<br />

A-1040 Wien<br />

T +43 1 504 22 05<br />

F +43 1 504 22 05-20<br />

dobinger@cdg.ac.at<br />

www.cdg.ac.at<br />

ERP-Fonds<br />

Ungargasse 37<br />

A-1031 Wien<br />

T + 43 1 501 75-400<br />

F + 43 1 501 75-492<br />

office@erp-fonds.at<br />

www.erp-fonds.at<br />

Fonds zur Förderung der<br />

wissenschaftlichen Forschung (FWF)<br />

Weyringergasse 35<br />

A-1040 Wien<br />

T +43 1 505 67 40<br />

F +43 1 505 67 39<br />

office@fwf.ac.at<br />

www.fwf.ac.at<br />

Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft<br />

(FFG)<br />

Canovagasse 7<br />

A-1010 Wien<br />

(Sitz der Geschäftsführung)<br />

T +43 05 7755-0<br />

office@ffg.at<br />

www.ffg.at<br />

Bereich 1:<br />

Forschungsförderung Wirtschaft<br />

(ehemals FFF)<br />

Kärntner Straße 21 - 23<br />

A-1015 Wien<br />

T +43 05 77 55-1001 bzw. 1002<br />

F +43 05 7755-9 + DW<br />

herbert.wotke@ffg.at,<br />

guenter.kahler@ffg.at<br />

Bereich 2:<br />

Kooperation Wissenschaft /<br />

Wirtschaft (ehemals TIG)<br />

Grillparzer Straße 7<br />

A-1010 Wien<br />

T +43 05 77 55-2001 bzw. 2002<br />

F +43 05 7755-9 + DW<br />

dorothea.sturn@ffg.at,<br />

harald.hochreiter@ffg.at<br />

Bereich 3:<br />

Luft- und Raumfahrt (ehemals ASA)<br />

Canovagasse 7<br />

A-1010 Wien<br />

T +43 05 77 55–3001<br />

F +43 05 7755-9 + DW<br />

harald.posch@ffg.at<br />

Bereich 4:<br />

Internationale Forschungs- und<br />

Technologiekooperation (ehemals BIT)<br />

Donau-City-Straße 1<br />

A-1220 Wien<br />

T +43 05 77 55–4001<br />

F +43 05 7755-9 + DW<br />

manfred.horvat@ffg.at<br />

Banken und Kreditinstitute<br />

Bank Austria Creditanstalt AG<br />

Am Hof 2<br />

A-1010 Wien<br />

Vordere Zollamtsstraße 13<br />

A-1030 Wien<br />

T +43 050505-0 (aus dem Ausland)<br />

info@ba-ca.com<br />

www.ba-ca.at<br />

Bank für Arbeit und Wirtschaft AG<br />

Seitzergasse 2 – 4<br />

A-1010 Wien<br />

T +43 1 534 53-0<br />

bawag@bawag.com<br />

www.bawag.at<br />

Erste Bank der oesterreichischen<br />

Sparkassen AG<br />

Graben 21<br />

A-1010 Wien<br />

T +43 05 0100-10100<br />

F +43 05 0100 9-10100<br />

service@s-newsroom.at<br />

www.sparkasse.at<br />

Kommunalkredit Austria AG<br />

Türkenstraße 9<br />

A-1092 Wien<br />

T +43 1 31631<br />

kommunal@kommunalkredit.at<br />

www.kommunalkredit.at<br />

Österreichische Hotel- und<br />

Tourismusbank GmbH<br />

Parkring 12a<br />

A-1011 Wien<br />

T +43 1 51530 – 0<br />

F +43 1 51530 – 30<br />

oeht@oeht.at<br />

www.oeht.at<br />

Österreichische Postsparkasse AG<br />

Georg Coch Platz 2<br />

A-1018 Wien<br />

T +43 1 514 00-0<br />

cc.kundenservice@psk.at<br />

www.psk.at<br />

Österreichische Volksbanken-AG<br />

Peregringasse 3<br />

A-1090 Wien<br />

Postfach 95<br />

A-1011 Wien<br />

T +43 0504004-0<br />

F +43 0504004-3683<br />

marketing@oevag.volksbank.at<br />

www.oevag.com<br />

Raiffeisenlandesbank<br />

Niederösterreich-Wien AG<br />

F.-W.-Raiffeisen-Platz 1<br />

A-1020 Wien<br />

T +43 1 21136-0<br />

info@rlb-noe.raiffeisen.at<br />

www.rlbnoew.at<br />

Raiffeisen Zentralbank Österreich AG<br />

Am Stadtpark 9<br />

A-1030 Wien<br />

T +43 1 71707-0<br />

F + 43 1 71707-1715<br />

www.rzb.at<br />

31


Impressum: Wiener Wirtschaftsförderungsfonds I Ebendorferstraße 2 I A-1010 Wien<br />

T +43 1 960 90 I info@wwff.gv.at I www.wwff.gv.at I Fotos: WWFF/Gabriela Koch, digidias<br />

Stand: Februar 2005


Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />

Ebendorferstraße 2 I A-1010 Wien<br />

T +43 1 960 90 I info@wwff.gv.at<br />

www.wwff.gv.at

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