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Das Förderangebot

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ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />

Vienna Spots of Excellence<br />

Information<br />

office@zit.co.at<br />

T +43 1 960 90-86 165<br />

Vienna Spots of Excellence sind mehrjährige enge Forschungskooperationen zwischen<br />

Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die von Wiener Unternehmen initiiert werden.<br />

<strong>Das</strong> ZIT verfolgt mit dem Programm das Ziel, durch die Unterstützung grundlagenorientierter<br />

und industrieller Forschung sowie durch die Förderung des Wissenstransfers<br />

zwischen Wirtschaft und Wissenschaft international sichtbare "Spots of Excellence" zu<br />

schaffen. Es gibt keine thematischen Vorgaben, in welchen Technologiebereichen Spots of<br />

Excellence entstehen sollen.<br />

Zielgruppe<br />

Partnerschaften aus mindestens einem Wiener Unternehmen und mindestens einer<br />

Forschungseinrichtung<br />

Förderbare Vorhaben<br />

Forschungsprogramme, die<br />

■ partnerschaftlich zwischen mind. einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung<br />

zum gemeinsamen Nutzen der PartnerInnen durchgeführt werden<br />

(organisatorisches Mindesterfordernis: Gesellschaft bürgerlichen Rechts)<br />

■ auf drei bis fünf Jahre angelegt sind<br />

■ aus mehreren zusammenhängenden Forschungsprojekten bestehen, die Aspekte der<br />

Grundlagenforschung und der industriellen Forschung enthalten. Unternehmen müssen<br />

ihr Interesse durch einen Anteil an Barleistungen an die Gemeinschaft belegen, der für<br />

KMU 1 25 % bzw. für größere Unternehmen 50 % übersteigen muss. Die gewährten<br />

Förderungen dürfen nicht zu einer Substituierung anderer öffentlicher Mittel führen,<br />

dies gilt insbesondere für Förderungen im Rahmen der Kompetenzzentren-<br />

Programme (siehe Seite 27).<br />

1 Kleine und mittlere Unternehmen<br />

(KMU) sind Unternehmen, die weniger<br />

als 250 Personen beschäftigen<br />

und die entweder einen Jahresumsatz<br />

von höchstens 50 Millionen Euro<br />

erzielen oder deren Jahresbilanzsumme<br />

sich auf höchstens<br />

43 Millionen Euro beläuft (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

22<br />

Förderungsfähige Kosten<br />

interne und externe Personalkosten für ForscherInnen, TechnikerInnen und in der Forschung<br />

beschäftigtes Hilfspersonal; Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Gebäude, die<br />

für das Forschungsprogramm genutzt werden; Kosten für Beratungs- und vergleichbare<br />

Dienstleistungen, die der F&E dienen<br />

Mindestgröße des Vorhabens<br />

1,5 Millionen Euro förderungsfähige Kosten<br />

Förderhöhe<br />

max. 50 % der förderungsfähigen Kosten; max. 2 Millionen Euro<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss

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