Das Förderangebot
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WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Ziel 2<br />
Information<br />
Mag. Wolfgang Augsten<br />
office.ziel2@ziel2.wien.at<br />
T +43 1 374 6755<br />
F +43 1 374 6755-17<br />
ZuschussAktion für Kleinbetriebe<br />
im Ziel 2-Gebiet (ZAK 2/20)<br />
Teile des 2. und 20. Wiener Gemeindebezirkes werden von der EU als so genanntes Ziel 2-<br />
Gebiet besonders gefördert. Für die Belebung dieser strukturschwachen Stadtteile stellt die<br />
EU spezielle Finanzmittel aus dem Europäischen Regionalentwicklungsfonds (EFRE) und<br />
dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Mit Hilfe dieser und eigener Mittel setzt<br />
der WWFF im Zielgebiet neue wirtschaftliche und soziale Impulse und fördert eine nachhaltige<br />
Stadtentwicklung.<br />
Mit der Zuschussaktion für Kleinbetriebe im Ziel 2-Gebiet werden Investitionsvorhaben<br />
zur Anhebung des Technologiestandards eines Unternehmens sowie zur Unterstützung<br />
der Wertschöpfung oder der Geschäftsprozesse durch den Einsatz von Informationstechnologien<br />
gefördert. Die Investitionen müssen die Firmenstruktur und die Konkurrenzfähigkeit<br />
des Unternehmens langfristig verbessern.<br />
Zielgruppe<br />
Gefördert werden Kleinunternehmen 1 mit Sitz oder Betriebsstätten innerhalb des Ziel 2-<br />
Gebietes. Informationen über die Gebietsgrenzen erhalten Sie beim WWFF oder direkt<br />
auf der Ziel 2-Homepage: www.ziel2.wien.at.<br />
1 Als Kleinunternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 50<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
bzw. einer Jahresbilanz von<br />
höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
2 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />
Unternehmen in Summe max.<br />
100.000 Euro nicht notifizierte<br />
Förderungen erhalten (Verordnung<br />
69/2001 der Europäischen<br />
Kommission, Amtsblatt der<br />
Europäischen Gemeinschaften,<br />
L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
Kosten für Maschinen, Anlagen und Geräte, Hard- oder Software sowie für Beratungsund<br />
Schulungsmaßnahmen, die mit dem Investitionsvorhaben in Zusammenhang stehen<br />
Mindestinvestitionen<br />
Die förderbaren Investitionen müssen mindestens 4.000 Euro exkl. Mwst. betragen.<br />
Förderhöhe<br />
Die Förderung beträgt max. 20 % der förderbaren Investitionen.<br />
Die höchstmögliche Förderung pro Projektantrag beträgt 10.000 Euro.<br />
Art der Förderung<br />
Einmaliger Barzuschuss nach Endabrechnung; diese Förderung unterliegt der<br />
De-minimis-Verordnung 2<br />
Einreichung<br />
laufend bis 31.12.2006, jedoch vor Investitionsbeginn mittels Kurz- und/oder Langantrag<br />
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