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WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Ziel 2<br />

Information<br />

Mag. Wolfgang Augsten<br />

office.ziel2@ziel2.wien.at<br />

T +43 1 374 6755<br />

F +43 1 374 6755-17<br />

ZuschussAktion für Kleinbetriebe<br />

im Ziel 2-Gebiet (ZAK 2/20)<br />

Teile des 2. und 20. Wiener Gemeindebezirkes werden von der EU als so genanntes Ziel 2-<br />

Gebiet besonders gefördert. Für die Belebung dieser strukturschwachen Stadtteile stellt die<br />

EU spezielle Finanzmittel aus dem Europäischen Regionalentwicklungsfonds (EFRE) und<br />

dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Mit Hilfe dieser und eigener Mittel setzt<br />

der WWFF im Zielgebiet neue wirtschaftliche und soziale Impulse und fördert eine nachhaltige<br />

Stadtentwicklung.<br />

Mit der Zuschussaktion für Kleinbetriebe im Ziel 2-Gebiet werden Investitionsvorhaben<br />

zur Anhebung des Technologiestandards eines Unternehmens sowie zur Unterstützung<br />

der Wertschöpfung oder der Geschäftsprozesse durch den Einsatz von Informationstechnologien<br />

gefördert. Die Investitionen müssen die Firmenstruktur und die Konkurrenzfähigkeit<br />

des Unternehmens langfristig verbessern.<br />

Zielgruppe<br />

Gefördert werden Kleinunternehmen 1 mit Sitz oder Betriebsstätten innerhalb des Ziel 2-<br />

Gebietes. Informationen über die Gebietsgrenzen erhalten Sie beim WWFF oder direkt<br />

auf der Ziel 2-Homepage: www.ziel2.wien.at.<br />

1 Als Kleinunternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 50<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

bzw. einer Jahresbilanz von<br />

höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

2 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />

Unternehmen in Summe max.<br />

100.000 Euro nicht notifizierte<br />

Förderungen erhalten (Verordnung<br />

69/2001 der Europäischen<br />

Kommission, Amtsblatt der<br />

Europäischen Gemeinschaften,<br />

L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

Kosten für Maschinen, Anlagen und Geräte, Hard- oder Software sowie für Beratungsund<br />

Schulungsmaßnahmen, die mit dem Investitionsvorhaben in Zusammenhang stehen<br />

Mindestinvestitionen<br />

Die förderbaren Investitionen müssen mindestens 4.000 Euro exkl. Mwst. betragen.<br />

Förderhöhe<br />

Die Förderung beträgt max. 20 % der förderbaren Investitionen.<br />

Die höchstmögliche Förderung pro Projektantrag beträgt 10.000 Euro.<br />

Art der Förderung<br />

Einmaliger Barzuschuss nach Endabrechnung; diese Förderung unterliegt der<br />

De-minimis-Verordnung 2<br />

Einreichung<br />

laufend bis 31.12.2006, jedoch vor Investitionsbeginn mittels Kurz- und/oder Langantrag<br />

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