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Das Förderangebot

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WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />

Nahversorgungsaktion<br />

der Stadt Wien<br />

Information<br />

Gabi Strobl<br />

strobl@wwff.gv.at<br />

T +43 1 960 90-86 774<br />

F + 43 1 4000-7298<br />

Mit Zuschüssen für zukunftssichernde Investitionen stärkt der WWFF die für eine<br />

lebenswerte Stadt notwendige Nahversorgungsfunktion des Kleingewerbes und des Einzelhandels.<br />

Gefördert werden Projekte, die die Struktur und die Konkurrenzfähigkeit der<br />

Unternehmen langfristig verbessern und ihre Nahversorgungsfunktion sichern.<br />

Zielgruppe<br />

Kleinstbetriebe 1 ausgewählter Branchen mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in<br />

Wien, die zum Einreichzeitpunkt seit mindestens zwei Jahren bestehen<br />

Förderbare Vorhaben/Kosten<br />

■ Ausbildungs-, Schulungs- und Beratungskosten<br />

■ Bau- und Einrichtungsinvestitionen<br />

■ Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />

■ Investitionen zur Ausweitung der Marktchancen<br />

■ Aufwendungen für neue Dienstleistungen<br />

■ Ankauf von Software<br />

■ Ankauf von Maschinen und Anlagen<br />

Mindestinvestitionssumme<br />

Die förderbaren Kosten müssen mindestens 4.000 Euro exkl. Mwst. betragen.<br />

1 Als Kleinstunternehmen gelten<br />

Unternehmen mit weniger als 10<br />

Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />

bzw. einer Jahresbilanz von<br />

höchstens 2 Millionen Euro (gemäß<br />

Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />

Amtsblatt der Europäischen<br />

Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />

2 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />

Unternehmen in Summe max.<br />

100.000 Euro nicht notifizierte<br />

Förderungen erhalten (Verordnung<br />

69/2001 der Europäischen<br />

Kommission, Amtsblatt der<br />

Europäischen Gemeinschaften,<br />

L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />

Förderhöhe<br />

10 % der förderbaren Kosten, jedoch<br />

■ mindestens 1.200 Euro bei förderbaren Kosten von 4.000 bis 5.999 Euro<br />

■ mindestens 1.800 Euro bei förderbaren Kosten von 6.000 bis 7.499 Euro<br />

■ mindestens 2.000 Euro bei förderbaren Kosten ab 7.500 Euro<br />

Außerdem gibt es einen bis zu 10-%igen Bonus bei Erfüllung diverser Qualitätskriterien<br />

und einer Investitionssumme von über 20.000 Euro. Die Förderung pro Unternehmen(sgruppe)<br />

darf 10.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.<br />

Art der Förderung<br />

Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 2<br />

Einreichung<br />

laufend bis 31.12.2008, jedoch vor Investitionsbeginn<br />

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