Das Förderangebot
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WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Nahversorgungsaktion<br />
der Stadt Wien<br />
Information<br />
Gabi Strobl<br />
strobl@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 774<br />
F + 43 1 4000-7298<br />
Mit Zuschüssen für zukunftssichernde Investitionen stärkt der WWFF die für eine<br />
lebenswerte Stadt notwendige Nahversorgungsfunktion des Kleingewerbes und des Einzelhandels.<br />
Gefördert werden Projekte, die die Struktur und die Konkurrenzfähigkeit der<br />
Unternehmen langfristig verbessern und ihre Nahversorgungsfunktion sichern.<br />
Zielgruppe<br />
Kleinstbetriebe 1 ausgewählter Branchen mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in<br />
Wien, die zum Einreichzeitpunkt seit mindestens zwei Jahren bestehen<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
■ Ausbildungs-, Schulungs- und Beratungskosten<br />
■ Bau- und Einrichtungsinvestitionen<br />
■ Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />
■ Investitionen zur Ausweitung der Marktchancen<br />
■ Aufwendungen für neue Dienstleistungen<br />
■ Ankauf von Software<br />
■ Ankauf von Maschinen und Anlagen<br />
Mindestinvestitionssumme<br />
Die förderbaren Kosten müssen mindestens 4.000 Euro exkl. Mwst. betragen.<br />
1 Als Kleinstunternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 10<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
bzw. einer Jahresbilanz von<br />
höchstens 2 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
2 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />
Unternehmen in Summe max.<br />
100.000 Euro nicht notifizierte<br />
Förderungen erhalten (Verordnung<br />
69/2001 der Europäischen<br />
Kommission, Amtsblatt der<br />
Europäischen Gemeinschaften,<br />
L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />
Förderhöhe<br />
10 % der förderbaren Kosten, jedoch<br />
■ mindestens 1.200 Euro bei förderbaren Kosten von 4.000 bis 5.999 Euro<br />
■ mindestens 1.800 Euro bei förderbaren Kosten von 6.000 bis 7.499 Euro<br />
■ mindestens 2.000 Euro bei förderbaren Kosten ab 7.500 Euro<br />
Außerdem gibt es einen bis zu 10-%igen Bonus bei Erfüllung diverser Qualitätskriterien<br />
und einer Investitionssumme von über 20.000 Euro. Die Förderung pro Unternehmen(sgruppe)<br />
darf 10.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 2<br />
Einreichung<br />
laufend bis 31.12.2008, jedoch vor Investitionsbeginn<br />
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