Das Förderangebot
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Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />
<strong>Das</strong> <strong>Förderangebot</strong>
VORWORT<br />
Zu den mannigfaltigen Aufgaben des Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />
gehört es, Wiener Unternehmen jene Unterstützung<br />
zuteil werden zu lassen, die sie brauchen, um im nationalen<br />
und internationalen Wettbewerb reüssieren zu können. Seit<br />
seiner Gründung im Jahr 1982 hat der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />
ein ganzes Bündel verschiedenster Förderaktionen<br />
entwickelt und durchgeführt. In dem Maße, wie sich die<br />
äußeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Zeiten fortschreitender<br />
Globalisierung und Technologisierung verändern,<br />
ändert sich jedoch auch die Bedürfnislage der heimischen Wirtschaft.<br />
Die Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung müssen<br />
daher ständig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und weiterentwickelt<br />
werden. Im Jahr 2004 haben wir unser gesamtes Förderprogramm evaluiert,<br />
modernisiert und den aktuellen Bedürfnissen der Wiener Wirtschaft angepasst. Seit<br />
1. Jänner 2005 liegt ein rundum erneuertes und zeitgemäßes Förderungspaket vor.<br />
WWFF-Geschäftsführer<br />
Rainer Zoubek (links) und<br />
DI Dr. Bernd Rießland<br />
Unser Programm zielt darauf ab, die Zahl der Wiener Unternehmen zu erhöhen, die Wiener<br />
Wirtschaft insgesamt zu modernisieren und dazu beizutragen, dass die hohe<br />
Lebensqualität (intakte Umwelt, hohe Beschäftigungsrate und funktionierende Nahversorgung)<br />
in Wien erhalten bleibt. Unser maßgeschneidertes Angebot reicht daher von<br />
Förderungen für GründerInnen und JungunternehmerInnen, über Zuschüsse für zukunftsweisende<br />
Investitionen und technologische Neuerungen bis hin zur Unterstützung<br />
beim Bau von Garagen zur Eindämmung der Parkplatznot. Umweltschutz, Ressourcenschonung<br />
oder Beschäftigungswirksamkeit sind Schlüsselwerte, die als Querschnittskriterien<br />
im gesamten Programm Beachtung finden.<br />
Die neuen Förderungsprogramme traten per 1. Jänner 2005 in Kraft und gelten bis Ende<br />
2008. Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen jede einzelne Förderungsaktion vor.<br />
DI Dr. Bernd Rießland<br />
Rainer Zoubek<br />
Geschäftsführung des<br />
Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />
1
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1 Vorwort<br />
3 Inhaltsverzeichnis<br />
4 <strong>Das</strong> <strong>Förderangebot</strong> im Überblick<br />
WWFF<br />
5 Gründungsbonus<br />
6 JungunternehmerInnen-Förderungsaktion<br />
7 Plusprämie – Innovationsprogramm "Unternehmensdynamik"<br />
8 Nahversorgungsaktion der Stadt Wien<br />
9 Wiener Strukturverbesserungsaktion<br />
10 Internationalisierungsförderung<br />
12 Ziel 2 – ZuschussAktion für Kleinbetriebe im Ziel 2-Gebiet (ZAK 2/20)<br />
13 Urban II – ZuschussAktion für Kleinbetriebe im URBAN II-Gebiet (ZAK 3/11)<br />
14 Wiener Geschäftsstraßenförderung<br />
15 Initiative Wiener Gewerbehöfe<br />
16 Wiener Garagenaktion<br />
17 Förderung für die Nahrungsmittelindustrie<br />
18 Fischereiförderung (FIAF)<br />
19 Förderungen und Finanzierungen der EU<br />
ZIT<br />
21 Calls für betriebliche F&E<br />
22 Vienna Spots of Excellence<br />
24 F&E-Public<br />
25 Innovationssupport<br />
26 Technologienetzwerke<br />
27 Kompetenzzentren<br />
27 Start Up<br />
27 Produktfindung<br />
departure<br />
29 Wirtschaftsförderung für Creative Industries in Wien<br />
30 Nützliche Adressen<br />
3
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
<strong>Das</strong> <strong>Förderangebot</strong><br />
im Überblick<br />
Die vorliegende Broschüre gibt einen Überblick über das gesamte <strong>Förderangebot</strong> des<br />
Wiener Wirtschaftsförderungsfonds (WWFF) und seiner Tochterunternehmen. Während<br />
der WWFF die "klassischen" Wirtschaftsförderungsprogramme durchführt, sind seine<br />
zwei Tochterunternehmen – das ZIT Zentrum für Innovation und Technologie und die<br />
departure wirtschaft, kunst und kultur gmbh – mit der Förderung spezieller Wirtschaftssegmente<br />
betraut: Die Technologietochter ZIT wickelt die Förderung von betrieblicher<br />
Forschung und Innovation ab. departure ist eine spezielle Förderungs- und Servicestelle<br />
für Unternehmen der Creative Industries.<br />
Laufzeit<br />
Bis auf wenige Ausnahmen gelten alle hier aufgelisteten Förderaktionen bis Ende 2008.<br />
Eine Ausnahme bilden die Zuschussaktionen für Kleinbetriebe (ZAK 2/20 und ZAK 3/11).<br />
Da sie zur Hälfte aus EU-Mitteln finanziert werden, enden sie gleichzeitig mit der laufenden<br />
Strukturfondsperiode per 31.12.2006. Die zweite Ausnahme bilden jene Förderaktionen,<br />
die der WWFF gemeinsam mit den externen Partnern AWS Austria Wirtschaftsservice<br />
GmbH (JungunternehmerInnen-Förderungsaktion, Plusprämie, Grundungsbonus)<br />
und dem ERP-Fonds durchführt (Förderungen für die Nahrungsmittelindustrie und<br />
für die Fischerei): Auch sie enden bereits mit Ende 2006. Alle anderen Programme laufen<br />
bis 31.12.2008. Auf Gewährung von Förderungsmitteln besteht kein Rechtsanspruch.<br />
Online-Einreichung<br />
Gemeinsam mit einem rundum erneuerten <strong>Förderangebot</strong> bietet der WWFF seinen KundInnen<br />
auch ein erweitertes Service im Internet: Sie haben nunmehr die Möglichkeit, alle<br />
Förderanträge im neuen elektronischen Fördercockpit (www.wwff.gv.at/cockpit) online auszufüllen<br />
und einzureichen. Nähere Informationen und die Richtlinien zu den einzelnen Förderungen<br />
finden Sie im Volltext unter www.wwff.gv.at in der Rubrik „Förderungen“.<br />
Die Einreichung von Förderanträgen bei den Tochterunternehmen ZIT und departure<br />
kann ausschließlich online unter www.zit.co.at/cockpit bzw. www.departure.at erfolgen.<br />
Adressen<br />
Im Anhang dieser Broschüre sind Adressen anderer wichtiger Förder- und Servicestellen<br />
zusammengestellt – dies jedoch, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.<br />
4
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Gründungsbonus<br />
Mit dieser Förderung unterstützt der WWFF (gemeinsam mit der AWS - Austria Wirtschaftsservice<br />
GmbH und der Wirtschaftskammer Österreich) die Eigenkapitalbildung<br />
für Unternehmensgründungen und –übernahmen.<br />
Zielgruppe<br />
Personen, die vorhaben, in frühestens 2 Jahren ein kleines 1 Unternehmen zu gründen oder<br />
(mehrheitlich) zu übernehmen und damit erstmalig wirtschaftlich selbstständig zu sein<br />
Information<br />
Mag. Gerhard Pachner<br />
pachner@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 753<br />
F +43 1 4000-7298<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
Ansparen von Eigenkapital, beginnend mindestens 2 Jahre vor der Unternehmensgründung<br />
bzw. -übernahme<br />
Förderhöhe<br />
Der Gründungsbonus beträgt 14 % der Ansparleistung (maximal 7.700 Euro pro Unternehmen).<br />
Projektdauer<br />
Die Anspardauer muss mindestens 2 und kann maximal 6 Jahre betragen.<br />
Einreichung<br />
laufend bis 31.12.2006 am Beginn der Ansparphase beim WWFF oder bei der Austria<br />
Wirtschaftsservice GmbH (AWS)<br />
1 Als Kleinunternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 50<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
bzw. einer Jahresbilanz von<br />
höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
5
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
JungunternehmerInnen -<br />
Förderungsaktion<br />
Information<br />
Mag. Gerhard Pachner<br />
pachner@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 753<br />
F +43 1 4000-7298<br />
Ernst Duchet<br />
duchet@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 778<br />
F +43 1 4000-7298<br />
Mit der JungunternehmerInnen-Förderungsaktion fördert der WWFF (gemeinsam mit<br />
der AWS - Austria Wirtschaftsservice GmbH) die Neugründung bzw. die Übernahme<br />
von wettbewerbsfähigen, wirtschaftlich selbstständigen kleinen Unternehmen mit Sitz<br />
und Investitionsstandort in Wien.<br />
Zielgruppe<br />
Personen, die ein kleines 1 Unternehmen gründen oder (mehrheitlich) übernehmen wollen<br />
und damit erstmalig wirtschaftlich selbstständig tätig sind sowie junge Unternehmen,<br />
die maximal 2 Jahre alt sind<br />
Achtung: Ausgenommen sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
■ Materielle und immaterielle Investitionen (Marketing, Innovation,<br />
Qualifizierungsmaßnahmen etc.)<br />
■ Übernahmekosten (Kosten von Unternehmensankäufen)<br />
■ Betriebsmittel<br />
Förderhöhe<br />
10-%iger Investitionszuschuss, jedoch max. 21.000 Euro<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss<br />
Einreichung<br />
laufend bis 31.12.2006, jedoch vor Investitionsbeginn; direkt oder über das finanzierende<br />
Kreditinstitut bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)<br />
1 Als Kleinunternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 50<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
bzw. einer Jahresbilanz von<br />
höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
6
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Plusprämie<br />
Innovationsprogramm „Unternehmensdynamik“<br />
Mit dieser Förderung stärkt der WWFF (gemeinsam mit der AWS - Austria Wirtschaftsservice<br />
GmbH) das Innovationspotenzial von bestehenden und neu gegründeten kleinen<br />
und mittleren Unternehmen. Die Plusprämie stellt eine Investitionsprämie dar, die bei<br />
Vorhaben mit außergewöhnlich hohem Innovations- und Wachstumspotenzial oder bei<br />
der Anwendung neuester Informations- und Kommunikationstechnologien zusätzlich zur<br />
Grundprämie gewährt wird.<br />
Information<br />
Mag. Gerhard Pachner<br />
pachner@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 753<br />
F +43 1 4000-7298<br />
Zielgruppe<br />
Bestehende und neu gegründete kleine 1 und mittlere 2 Unternehmen aller Branchen<br />
Achtung: Ausgenommen sind Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
■ Materielle und immaterielle Investitionen (Produktdesign, Marketing, Qualifikation etc.)<br />
■ Unternehmensankäufe<br />
■ Betriebsmittel<br />
Förderhöhe<br />
Grundprämie in Höhe von 5 % der förderbaren Kosten; bei entsprechender Qualifizierung<br />
kann eine "Plusprämie" von bis zu 10 % gewährt werden (je zur Hälfte von AWS und<br />
Stadt Wien)<br />
Art der Förderung<br />
Investitionsprämie<br />
Einreichung<br />
laufend bis 31.12.2006, jedoch vor Investitionsbeginn; direkt oder über das finanzierende<br />
Kreditinstitut bei der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS)<br />
1 Als Kleinunternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 50<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
bzw. einer Jahresbilanz von<br />
höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
2 Als mittlere Unternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 250<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
von höchstens 50 Millionen Euro<br />
bzw. einer Jahresbilanzsumme von<br />
maximal 43 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
7
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Nahversorgungsaktion<br />
der Stadt Wien<br />
Information<br />
Gabi Strobl<br />
strobl@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 774<br />
F + 43 1 4000-7298<br />
Mit Zuschüssen für zukunftssichernde Investitionen stärkt der WWFF die für eine<br />
lebenswerte Stadt notwendige Nahversorgungsfunktion des Kleingewerbes und des Einzelhandels.<br />
Gefördert werden Projekte, die die Struktur und die Konkurrenzfähigkeit der<br />
Unternehmen langfristig verbessern und ihre Nahversorgungsfunktion sichern.<br />
Zielgruppe<br />
Kleinstbetriebe 1 ausgewählter Branchen mit einer aufrechten Gewerbeberechtigung in<br />
Wien, die zum Einreichzeitpunkt seit mindestens zwei Jahren bestehen<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
■ Ausbildungs-, Schulungs- und Beratungskosten<br />
■ Bau- und Einrichtungsinvestitionen<br />
■ Maßnahmen zur Qualitätssicherung<br />
■ Investitionen zur Ausweitung der Marktchancen<br />
■ Aufwendungen für neue Dienstleistungen<br />
■ Ankauf von Software<br />
■ Ankauf von Maschinen und Anlagen<br />
Mindestinvestitionssumme<br />
Die förderbaren Kosten müssen mindestens 4.000 Euro exkl. Mwst. betragen.<br />
1 Als Kleinstunternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 10<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
bzw. einer Jahresbilanz von<br />
höchstens 2 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
2 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />
Unternehmen in Summe max.<br />
100.000 Euro nicht notifizierte<br />
Förderungen erhalten (Verordnung<br />
69/2001 der Europäischen<br />
Kommission, Amtsblatt der<br />
Europäischen Gemeinschaften,<br />
L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />
Förderhöhe<br />
10 % der förderbaren Kosten, jedoch<br />
■ mindestens 1.200 Euro bei förderbaren Kosten von 4.000 bis 5.999 Euro<br />
■ mindestens 1.800 Euro bei förderbaren Kosten von 6.000 bis 7.499 Euro<br />
■ mindestens 2.000 Euro bei förderbaren Kosten ab 7.500 Euro<br />
Außerdem gibt es einen bis zu 10-%igen Bonus bei Erfüllung diverser Qualitätskriterien<br />
und einer Investitionssumme von über 20.000 Euro. Die Förderung pro Unternehmen(sgruppe)<br />
darf 10.000 Euro innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten.<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 2<br />
Einreichung<br />
laufend bis 31.12.2008, jedoch vor Investitionsbeginn<br />
8
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Wiener Strukturverbesserungsaktion<br />
Mit der Wiener Strukturverbesserungsaktion will der WWFF die räumliche, funktionale<br />
und ökologische Struktur der Wirtschaft verbessern und damit die Lebensfähigkeit der<br />
Wiener Wirtschaft erhalten. Durch Investitionszuschüsse für die An- und Umsiedlung,<br />
die Erweiterung oder die grundlegende bauliche Modernisierung von Betrieben werden<br />
Impulse zur Vitalisierung von Stadtteilen gesetzt und die Umsiedlung belastender Betriebe<br />
aus dicht verbauten Wohngebieten an besser geeignete Standorte unterstützt.<br />
Information<br />
Gabi Strobl<br />
strobl@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 774<br />
F +43 1 4000-7298<br />
Zielgruppe<br />
Kleine 1 und mittlere 2 Unternehmen in Wien in den Bereichen Produktion, Großhandel,<br />
Forschung und Entwicklung sowie produktionsorientierter Dienstleistung<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
■ Ankauf von Grundstücken mit Betriebsobjekten<br />
■ Ankauf von Grundstücken zwecks Errichtung von Betriebsobjekten<br />
■ Neuerrichtung, bauliche Erweiterung oder Adaptierung betrieblich genutzter Objekte<br />
■ Planungs- und Beratungsleistungen, die mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehen<br />
Achtung: Nicht gefördert wird der Ankauf von Grundstücken oder Objekten, die vom<br />
Antragsteller bereits betrieblich genutzt werden.<br />
Mindestprojektgröße<br />
Die Bemessungsgrundlage (förderbare Kosten) muss bei kleinen Unternehmen mind.<br />
150.000 Euro und bei mittleren Unternehmen mind. 365.000 Euro betragen.<br />
Förderhöhe<br />
für kleine Unternehmen: 15 % der Bemessungsgrundlage<br />
für mittlere Unternehmen: 7,5 % der Bemessungsgrundlage<br />
Maximalförderung: 750.000 Euro pro Betriebsstandort<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss<br />
Einreichung<br />
laufend bis 31.12.2008, jedoch vor Investitionsbeginn<br />
Auszahlung<br />
Zwei Drittel des Zuschusses können ausbezahlt werden, sobald 25 % der förderbaren<br />
Kosten investiert wurden. Die Auszahlung des restlichen Förderbetrags erfolgt nach Fertigstellung<br />
des Projekts und nach Vorlage der Abrechnung.<br />
1 Als Kleinunternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 50<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
bzw. einer Jahresbilanz von<br />
höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
2 Als mittlere Unternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 250<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
von höchstens 50 Millionen Euro<br />
bzw. einer Jahresbilanzsumme von<br />
maximal 43 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
9
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Internationalisierungsförderung<br />
Information<br />
Helga Woletz<br />
woletz@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 727<br />
F +43 1 4000-7070<br />
Mit dieser Förderung unterstützt der WWFF Wiener Klein- und Mittelbetriebe bei der<br />
Aufnahme von internationalen Geschäftsbeziehungen und Kooperationen sowie bei der<br />
Erschließung neuer Märkte. Wiener Unternehmen sollen so motiviert werden, ihre Chancen<br />
auf den Auslandsmärkten wahrzunehmen. Dadurch werden auch Konjunktur und<br />
Export angekurbelt.<br />
Herbert Herzig<br />
herbert.herzig@wkw.at<br />
T +43 1 514 50-1303<br />
F + 43 1 514 50-1474<br />
Mag.(FH) Petra Reutner<br />
petra.reutner@wkw.at<br />
T +43 1 514 50-1288<br />
F +43 1 514 50-1474<br />
Zielgruppe<br />
Kleine 1 und mittlere 2 Unternehmen in Wien<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
Aufnahme oder Neuorientierung von Geschäftsbeziehungen im internationalen Rahmen<br />
(Kooperation mit ausländischen Unternehmen, Erschließung neuer Märkte etc.)<br />
■ Internationalisierungsberatung<br />
■ Homepages<br />
■ Beteiligung an internationalen Messen und Ausstellungen im Ausland<br />
■ Publikationen<br />
■ Übersetzungskosten<br />
■ Sonstige Markterschließungskosten<br />
■ Internationalisierungscoach<br />
Förderhöhe<br />
Internationalisierungsberatung durch gewerbliche InternationalisierungsberaterInnen<br />
des WIFI Wien: Übernahme der Kosten für 2 Beratungstage (max. 600 Euro pro Beratungstag);<br />
zwei weitere Beratungstage werden zu 50% gefördert<br />
Homepages: 20%-iger Zuschuss, max. jedoch 3.000 Euro<br />
Internationalisierungscoach: 70 % des vom Coach in Rechnung gestellten Honorars,<br />
max. jedoch 20.000 Euro pro Unternehmen(sgruppe) und Kalenderjahr<br />
Übrige Maßnahmen: 50 % der realisierten Kosten für kleine Unternehmen, 35 % der realisierten<br />
Kosten für mittlere Unternehmen<br />
Die Maximalförderung beträgt insgesamt 10.000 Euro pro Unternehmen(sgruppe) und<br />
Kalenderjahr.<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 3<br />
Einreichung<br />
laufend bis 31.12.2008, jedoch vor Beginn der Maßnahmen sowie nach Absolvierung des<br />
erforderlichen Internationalisierungs-Checks bei der Wirtschaftskammer Wien<br />
10
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Auszahlung<br />
Die Auszahlung erfolgt nach Durchführung<br />
und Abschluss der Investitionen. Die<br />
Abrechnungsunterlagen müssen spätestens<br />
eineinhalb Jahre nach Zuerkennung<br />
der Förderung vorgelegt werden. Zwischenabrechnungen<br />
(Akontierungen) sind nicht<br />
möglich.<br />
1 Als Kleinunternehmen gelten Unternehmen<br />
mit weniger als 50 Beschäftigten<br />
und einem Jahresumsatz bzw.<br />
einer Jahresbilanz von höchstens 10<br />
Millionen Euro (gemäß Empfehlung der<br />
Europäischen Kommission, Amtsblatt<br />
der Europäischen Union, L 124 vom 20.<br />
Mai 2003).<br />
2 Als mittlere Unternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 250<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
von höchstens 50 Millionen Euro bzw.<br />
einer Jahresbilanzsumme von maximal<br />
43 Millionen Euro (gemäß Empfehlung<br />
der Europäischen Kommission, Amtsblatt<br />
der Europäischen Union, L 124<br />
vom 20. Mai 2003).<br />
3 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />
Unternehmen in Summe max. 100.000<br />
Euro nicht notifizierte Förderungen<br />
erhalten (Verordnung 69/2001 der<br />
Europäischen Kommission, Amtsblatt<br />
der Europäischen Gemeinschaften, L<br />
10 vom 13. Jänner 2001).
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Ziel 2<br />
Information<br />
Mag. Wolfgang Augsten<br />
office.ziel2@ziel2.wien.at<br />
T +43 1 374 6755<br />
F +43 1 374 6755-17<br />
ZuschussAktion für Kleinbetriebe<br />
im Ziel 2-Gebiet (ZAK 2/20)<br />
Teile des 2. und 20. Wiener Gemeindebezirkes werden von der EU als so genanntes Ziel 2-<br />
Gebiet besonders gefördert. Für die Belebung dieser strukturschwachen Stadtteile stellt die<br />
EU spezielle Finanzmittel aus dem Europäischen Regionalentwicklungsfonds (EFRE) und<br />
dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Mit Hilfe dieser und eigener Mittel setzt<br />
der WWFF im Zielgebiet neue wirtschaftliche und soziale Impulse und fördert eine nachhaltige<br />
Stadtentwicklung.<br />
Mit der Zuschussaktion für Kleinbetriebe im Ziel 2-Gebiet werden Investitionsvorhaben<br />
zur Anhebung des Technologiestandards eines Unternehmens sowie zur Unterstützung<br />
der Wertschöpfung oder der Geschäftsprozesse durch den Einsatz von Informationstechnologien<br />
gefördert. Die Investitionen müssen die Firmenstruktur und die Konkurrenzfähigkeit<br />
des Unternehmens langfristig verbessern.<br />
Zielgruppe<br />
Gefördert werden Kleinunternehmen 1 mit Sitz oder Betriebsstätten innerhalb des Ziel 2-<br />
Gebietes. Informationen über die Gebietsgrenzen erhalten Sie beim WWFF oder direkt<br />
auf der Ziel 2-Homepage: www.ziel2.wien.at.<br />
1 Als Kleinunternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 50<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
bzw. einer Jahresbilanz von<br />
höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
2 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />
Unternehmen in Summe max.<br />
100.000 Euro nicht notifizierte<br />
Förderungen erhalten (Verordnung<br />
69/2001 der Europäischen<br />
Kommission, Amtsblatt der<br />
Europäischen Gemeinschaften,<br />
L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
Kosten für Maschinen, Anlagen und Geräte, Hard- oder Software sowie für Beratungsund<br />
Schulungsmaßnahmen, die mit dem Investitionsvorhaben in Zusammenhang stehen<br />
Mindestinvestitionen<br />
Die förderbaren Investitionen müssen mindestens 4.000 Euro exkl. Mwst. betragen.<br />
Förderhöhe<br />
Die Förderung beträgt max. 20 % der förderbaren Investitionen.<br />
Die höchstmögliche Förderung pro Projektantrag beträgt 10.000 Euro.<br />
Art der Förderung<br />
Einmaliger Barzuschuss nach Endabrechnung; diese Förderung unterliegt der<br />
De-minimis-Verordnung 2<br />
Einreichung<br />
laufend bis 31.12.2006, jedoch vor Investitionsbeginn mittels Kurz- und/oder Langantrag<br />
12
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Urban II<br />
ZuschussAktion für Kleinbetriebe<br />
im URBAN II-Gebiet (ZAK 3/11)<br />
Für die Strukturfondsperiode 2000 bis 2006 erhält Wien EU-Fördermittel, um in Teilen<br />
der Wiener Bezirke Erdberg und Simmering neue wirtschaftliche und soziale Impulse<br />
setzen zu können. Mit Hilfe dieser und eigener Gelder führt der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />
die Zuschussaktion für Kleinbetriebe im URBAN II-Gebiet durch.<br />
Information<br />
Mag. Wolfgang Augsten<br />
office.ziel2@ziel2.wien.at<br />
T +43 1 374 6755<br />
F +43 1 374 6755-17<br />
Im Rahmen dieser Aktion werden Investitionsvorhaben zur Anhebung des Technologiestandards<br />
eines Unternehmens sowie zur Unterstützung der Wertschöpfung oder der<br />
Geschäftsprozesse durch den Einsatz von Informationstechnologie gefördert. Die Investitionen<br />
müssen die Firmenstruktur und die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens langfristig<br />
verbessern und für das Unternehmen einen besonderen finanziellen Aufwand<br />
bedeuten.<br />
Zielgruppe<br />
Gefördert werden Kleinunternehmen 1 mit Sitz oder Betriebsstätten innerhalb des<br />
URBAN II-Gebietes. Informationen über die Gebietsgrenzen erhalten Sie beim WWFF.<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
Kosten für Maschinen, Anlagen und Geräte, Hard- oder Software sowie für Beratungsund<br />
Schulungsmaßnahmen, die mit dem Investitionsvorhaben in Zusammenhang stehen<br />
Mindestinvestitionen<br />
Die förderbaren Investitionen müssen mindestens 4.000 Euro exkl. Mwst. betragen.<br />
Förderhöhe<br />
Die Förderung beträgt max. 20 % der förderbaren Investitionen.<br />
Die höchstmögliche Förderung pro Projektantrag beträgt 10.000 Euro.<br />
Art der Förderung<br />
Einmaliger Barzuschuss nach Endabrechnung; diese Förderung unterliegt der<br />
De-minimis-Verordnung 2<br />
Einreichung<br />
laufend bis 31.12.2006, jedoch vor Investitionsbeginn, mittels Kurz- und/oder Langantrag<br />
1 Als Kleinunternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 50<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
bzw. einer Jahresbilanz von<br />
höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
2 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />
Unternehmen in Summe max.<br />
100.000 Euro nicht notifizierte<br />
Förderungen erhalten (Verordnung<br />
69/2001 der Europäischen<br />
Kommission, Amtsblatt der<br />
Europäischen Gemeinschaften,<br />
L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />
13
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Wiener Geschäftsstraßenförderung<br />
Information<br />
Susanne Marvan<br />
marvan@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 793<br />
F +43 1 4000-7073<br />
Mit der Wiener Geschäftsstraßenförderung, die eng mit dem Citymarketing-Projekt<br />
"Wiener Einkaufsstraßen" der Wirtschaftskammer Wien kooperiert, steigert der WWFF<br />
die Attraktivität der Einkaufsstraßen in Wien für ein breites Publikum.<br />
Zielgruppe<br />
Wiener Geschäftsstraßenvereine (im Sinne des Vereinsgesetzes 2002) mit mindestens 10<br />
Mitgliedern<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Wiener Geschäftsstraßen (in Form eines<br />
Ganzjahreskonzepts)<br />
Förderhöhe<br />
max. 30.400 Euro pro Antrag, Verein und Kalenderjahr<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss<br />
Projektdauer<br />
1 Kalenderjahr<br />
Einreichung<br />
laufend bis 31.12.2008, jedoch vor Investitionsbeginn<br />
Die Anträge für das Ganzjahreskonzept des folgenden Kalenderjahres müssen bis spätestens<br />
31. Oktober eingereicht werden. Anträge für das Kalenderjahr 2005 können ausnahmsweise<br />
bis spätestens 28. Februar 2005 eingereicht werden.<br />
Entscheidung<br />
Innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dem Ende der Einreichfrist wird die vorläufige Förderhöhe<br />
bestimmt.<br />
Auszahlung<br />
Nach der Entscheidung des WWFF-Präsidiums (vorläufige Förderungszusage) können<br />
die Antragsteller die zugesagten Förderungsbeträge unter Vorlage von Rechnungen und<br />
Zahlungsbelegen abrufen.<br />
14
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Initiative Wiener<br />
Gewerbehöfe<br />
Dieses Förderpaket unterstützt InvestorInnen und BetreiberInnen bei der Errichtung und<br />
dem Betrieb von Gewerbehöfen. Künftige MieterInnen profitieren nicht nur vom Angebot<br />
an gemeinschaftlich nutzbaren Räumlichkeiten und Dienstleistungen, sondern können<br />
darüber hinaus auch eine andere Förderungsaktion des WWFF - die Wiener Strukturverbesserungsaktion<br />
(siehe Seite 9) - nützen, um ihre Mietkosten für einen Zeitraum von<br />
zehn Jahren zu reduzieren.<br />
Information<br />
Karl Schwaiger<br />
schwaiger@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 762<br />
F +43 1 4000-7007<br />
Folgende Aktionen werden angeboten:<br />
Versicherungsmodell Wiener Gewerbehöfe<br />
Im Rahmen des "Versicherungsmodells" teilen sich ein(e) InvestorIn und die Stadt Wien<br />
Chancen und Risiken der Auslastungsentwicklung der Gewerbehöfe innerhalb der ersten<br />
fünf Betriebsjahre. <strong>Das</strong> Versicherungsmodell wird solange angeboten, bis zwölf Wiener<br />
Gewerbehöfe (1 Gewerbehof pro 2 Wiener Gemeindebezirke) errichtet worden sind. Die<br />
Stadt springt dann ein, wenn die Erlössituation unter bestimmte Werte fällt. Sollte sich die<br />
Erlössituation ausgesprochen gut entwickeln, hat die Stadt als Gegenleistung für die teilweise<br />
Risikoübernahme die Möglichkeit, im gleichen Maß, wie sie das Verlustrisiko trägt,<br />
auch an den Einnahmen der Gewerbehöfe zu partizipieren.<br />
Abgeltung von Betreiberleistungen<br />
Im Rahmen der Aktion "Abgeltung von Betreiberleistungen" kommt es zum Abschluss<br />
von dreijährigen Werk- bzw. Mietverträgen innerhalb von vier definierten Modulen. Damit<br />
wird den BetreiberInnen von Gewerbehöfen die Möglichkeit gegeben, den MieterInnen<br />
gewisse gewerbehofspezifische Dienstleistungen und Räumlichkeiten unentgeltlich bzw.<br />
äußerst günstig anbieten zu können.<br />
Die vier Module sind:<br />
■ Modul 1 Sekretariatsdienstleistungen, Besucherempfang, Telefonservice etc.<br />
■ Modul 2 Besprechungs- und Seminarräume<br />
■ Modul 3 Telekommunikationsinfrastruktur (gemeinsame Telefonanlage etc.)<br />
■ Modul 4 Hauseigenes Management<br />
Die in den Verträgen detailliert angeführten Leistungen werden den ErrichterInnen/BetreiberInnen<br />
mittels Pauschalen abgegolten.<br />
15
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Wiener Garagenaktion<br />
Information<br />
Ernst Duchet<br />
duchet@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 778<br />
F +43 1 4000-7298<br />
Mit der Garagenaktion fördert der WWFF die Errichtung von Hoch- und Tiefgaragen in<br />
Gebieten Wiens mit stark verparkten Straßenräumen. Diese Aktion stellt einen wesentlichen<br />
Beitrag zur Bewältigung des Problems des ruhenden Verkehrs dar. Hauptzielsetzungen<br />
sind die Verringerung des Parkplatzsuchverkehrs, die Verbesserung der Parkraumsituation<br />
für die Wohnbevölkerung sowie die Entlastung des Straßenraumes.<br />
Zielgruppe<br />
ErrichterInnen von gewerblichen und privaten Garagen, die schwerpunktmäßig der<br />
Wohnbevölkerung, dem Geschäftsverkehr oder dem Tourismus zur Verfügung gestellt<br />
werden<br />
Förderbare Vorhaben<br />
Errichtung von Hoch-, Tief- und mechanischen Garagen mit mindestens 15 zusätzlichen<br />
Stellplätzen im dicht bebauten Gebiet Wiens<br />
Förderungsfähige Kosten<br />
Baukosten sowie Einrichtungs- und Technikkosten<br />
Achtung: Grunderwerbs- und Finanzierungskosten sind nicht förderungsfähig.<br />
Förderhöhe<br />
■ Pauschalbetrag (1.800 Euro pro Stellplatz) plus Zuschläge<br />
■ Ab 51 Stellplätzen kann alternativ um einen 20-%igen Investitionszuschuss<br />
angesucht werden.<br />
■ Bonus für die Miterrichtung von Stellplätzen für einspurige Fahrzeuge<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss<br />
Einreichung<br />
laufend bis 31.12.2008, jedoch vor Baubeginn<br />
Hinweis<br />
<strong>Das</strong> Bauwerk muss eine behindertengerechte Aufstiegshilfe vorsehen.<br />
16
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Förderung für die<br />
Nahrungsmittelindustrie<br />
Bei dieser Förderung handelt es sich um eine gemeinsame Förderungsaktion des Landes<br />
Wien, des Bundes und der Europäischen Union, die Investitionen zur Verbesserung<br />
der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterstützt. Ziel der<br />
Förderung ist es, einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wertschöpfung<br />
landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu leisten.<br />
Information<br />
Mag. Gerhard Pachner<br />
pachner@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 753<br />
F +43 1 4000-7298<br />
Zielgruppe<br />
Unternehmen im Bereich der Vermarktung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte<br />
sowie Erzeuger-Gemeinschaften und landwirtschaftliche Genossenschaften<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss<br />
Hinweis<br />
Diese Förderung wird vom ERP-Fonds abgewickelt. Weitere Details entnehmen Sie bitte<br />
der entsprechenden Webseite des ERP-Fonds (www.erp-fonds.at).<br />
17
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Fischereiförderung (FIAF)<br />
Information<br />
Mag. Gerhard Pachner<br />
pachner@wwff.gv.at<br />
T +43 1 960 90-86 753<br />
F +43 1 4000-7298<br />
Die Fischereiförderung ist eine gemeinsame Förderungsaktion von Land Wien, Bund und<br />
der Europäischen Union. Ihr Ziel ist die Unterstützung von Investitionen zur Verbesserung<br />
der Aquakultur, Verarbeitung, Vermarktung und Verkaufsförderung inländischer<br />
Fische (einschließlich Lachse und Krebse).<br />
Zielgruppe<br />
Natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen in Wien<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
■ Verarbeitung und Vermarktung: Erhöhung von Verarbeitungskapazitäten, Modernisierung<br />
bestehender Verarbeitungseinrichtungen, Neubau von Vermarktungseinrichtungen<br />
und Modernisierung bestehender Vermarktungseinrichtungen (gilt nicht für Einzelhandelsstufe)<br />
■ Aquakultur: Neubau von Produktionsanlagen und deren Ausrüstung, Modernisierung<br />
bestehender Anlagen<br />
■ Binnenfischerei: Neubau und Modernisierung von Schiffen<br />
■ Kollektive Maßnahmen zur Verkaufsförderung (gilt nicht für Einzelhandelsstufe)<br />
Mindestprojektgröße<br />
4.000 Euro pro Vorhaben oder pro Jahr<br />
Förderhöhe<br />
max. 40 % des förderbaren Aufwandes<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss<br />
Einreichung<br />
Die Förderung kann bis 31.12.2006 laufend beim WWFF oder bei der MA 5 eingereicht<br />
werden (vor Investitionsbeginn).<br />
18
WIENER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSFONDS<br />
Förderungen und<br />
Finanzierungen der EU<br />
Für Projekte von kleinen 1 und mittleren 2 Unternehmen (KMU) in Wien stehen Finanzierungsmittel<br />
der Europäischen Union über regionale Förderprogramme zur Verfügung.<br />
Für den Wiener Raum relevant sind dabei die Programme Ziel 2, INTERREG und URBAN.<br />
Andere EU-Mittel werden projektorientiert im Rahmen von Ausschreibungen vergeben,<br />
wobei zumeist ein hoher Innovationsgrad und die Kooperation mit internationalen Partnern<br />
erforderlich sind, um einen europäischen Mehrwert zu schaffen.<br />
Da es ist hier nicht möglich ist, alle EU-Programme im Detail zu schildern, finden Sie<br />
nachfolgend eine Aufstellung der wichtigsten WWFF-Ansprechstellen sowie einige Informationsquellen.<br />
<strong>Das</strong> Europaservice des WWFF steht Ihnen für Anfragen über den Zugang zu EU-<br />
Förderungen gerne zur Verfügung: Kontaktieren Sie uns unter eu@wwff.gv.at bzw.<br />
T +43 1 960 90-86 173.<br />
Auf den Webseiten des Euro Info Centre (www.eubusiness.at) und der EU-BürgerInneninformation<br />
Wien (www.europainfo.at) finden Sie weitere Informationen zu EU-Förderungen<br />
sowie alle aktuellen EU-Ausschreibungen.<br />
Eine vollständige Aufzählung aller Förderprogramme der EU mit Detailinformationen finden<br />
Sie im Handbuch der EU-Förderungen in Österreich (Verlag LexisNexis ARD Orac).<br />
Die regelmäßig aktualisierte Loseblattsammlung enthält Grundlagen zu EU-Förderungen,<br />
umfassende Informationen zu den Strukturfonds (Teil A), eine Beschreibung aller<br />
EU-Förderprogramme von A-Z (Teil B) sowie Grundlagen zu staatlichen Beihilfen der EU<br />
(Teil C). Bestellmöglichkeit direkt beim Verlag (www.lexisnexis.at).<br />
Einen kompakten Überblick bietet der "Leitfaden Förderungen und Finanzierungen der<br />
Europäischen Union" (herausgegeben von WWFF und Bank Austria Creditanstalt AG),<br />
den Sie kostenlos beim WWFF bestellen (eu@wwff.gv.at) können.<br />
Im Rahmen der CCC-Initiative (Cross Border Business Cooperation for Central Europe) des<br />
WWFF erhalten Sie weitere Informationen zu den EU-Förderprogrammen für Mittel- und<br />
Südosteuropa und den Erweiterungsländern: T +43 1 960 90-86189 oder ccc@wwff.gv.at.<br />
1 Als Kleinunternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 50<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
bzw. einer Jahresbilanz von<br />
höchstens 10 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
2 Als mittlere Unternehmen gelten<br />
Unternehmen mit weniger als 250<br />
Beschäftigten und einem Jahresumsatz<br />
von höchstens 50 Millionen Euro<br />
bzw. einer Jahresbilanzsumme von<br />
maximal 43 Millionen Euro (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
19
Neugründungen<br />
Neugründungen<br />
Der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />
(WWFF) – Ihr Wirtschaftspartner<br />
in Wien<br />
steht seit 1982 den Wiener Unternehmen<br />
in allen Fragen zu Unternehmensgründung,<br />
Betriebsansiedlung<br />
und Finanzierung sowie für sämtliche<br />
Belange die Europäische Union<br />
betreffend zur Verfügung.<br />
Der WWFF ist ein gemeinnütziger<br />
Fonds mit Rechtspersönlichkeit und<br />
hat den Zweck, die Struktur der Wiener<br />
Wirtschaft durch Ansiedlung von<br />
Betrieben und durch Beratung von<br />
gen zu fördern.<br />
Gegründet von der Wiener Stadtverwaltung,<br />
der Wirtschaftskammer<br />
Wien sowie zwei Banken versteht sich<br />
der WWFF als zentrale Serviceeinrichtung<br />
und wirtschaftspolitisches<br />
Instrumentarium der Stadt Wien.<br />
Der WWFF finanziert sich vorwiegend<br />
durch die Dotation aus öffentlichen<br />
Mitteln seitens der Stadt Wien.<br />
Zunehmend gelingt es auch, EU-<br />
Mittel in beträchtlichem Ausmaß zur<br />
Finanzierung von bestimmten wirtschaftsfördernden<br />
Maßnahmen zu<br />
lukrieren. Des weiteren erfolgt eine<br />
teilweise Selbstfinanzierung durch<br />
diverse Liegenschaftstransaktionen.<br />
Gegründet von der Wiener Stadtverwaltung,<br />
der Wirtschaftskammer<br />
Wien sowie zwei Banken versteht sich<br />
der WWFF als zentrale Serviceeinrichtung<br />
und wirtschaftspolitisches<br />
Instrumentarium der Stadt Wien.<br />
Der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />
(WWFF) steht seit 1982 den Wiener<br />
Unternehmen in allen Fragen zu<br />
Unternehmensgründung, Betriebsansiedlung<br />
und Finanzierung sowie für<br />
sämtliche Belange die Europäische<br />
Union betreffend zur Ver<br />
ale Serviceeinrichtung und wirtschaftspolitisches<br />
Instrumentarium<br />
Stadt Wien.
ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />
Calls für betriebliche F & E<br />
Mit seinen Calls - das sind Förderwettbewerbe - unterstützt das ZIT Forschungs- und Entwicklungsprojekte<br />
von Wiener Unternehmen und UnternehmensgründerInnen. Jährlich<br />
werden drei bis vier Calls mit verschiedenen thematischen oder strukturellen Schwerpunkten<br />
durchgeführt. Durch das Wettbewerbsverfahren sind die Vergleichbarkeit der Projekte<br />
untereinander und eine rasche Entscheidung über eine Förderung gewährleistet.<br />
Information<br />
office@zit.co.at<br />
T +43 1 960 90-86 165<br />
Zielgruppe<br />
Wiener Unternehmen und UnternehmensgründerInnen<br />
Förderbare Vorhaben<br />
betriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Wien, die zu marktgängigen Produkt-<br />
oder Verfahrensinnovationen führen (v.a. vorwettbewerbliche Entwicklung)<br />
Förderungsfähige Kosten<br />
interne und externe F&E–Personalkosten sowie Kosten für F&E-nahe Beratungs- u.a.<br />
Dienstleistungen<br />
1 Kleine und mittlere Unternehmen<br />
(KMU) sind Unternehmen, die weniger<br />
als 250 Personen beschäftigen<br />
und die entweder einen Jahresumsatz<br />
von höchstens 50 Millionen Euro<br />
erzielen oder deren Jahresbilanzsumme<br />
sich auf höchstens 43 Millionen<br />
Euro beläuft (gemäß Empfehlung<br />
der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen Union,<br />
L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
Förderhöhe<br />
25 % der förderungsfähigen Kosten (KMU 1 35 %), in Ausnahmefällen ist eine höhere Förderquote<br />
möglich; je nach Ausschreibung bis zu max. 750.000 Euro pro Forschungsprojekt<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss<br />
Projektdauer<br />
max. 3 Jahre<br />
Einreichung<br />
während des ausgeschriebenen Einreichzeitraums; Ankündigung und Infos zur (elektronischen)<br />
Einreichung mind. 3 Monate vor Ausschreibungsende auf www.zit.co.at<br />
Entscheidung<br />
innerhalb von 3 Monaten nach Ende des Einreichzeitraums auf Basis der Bewertung<br />
einer internationalen ExpertInnenjury<br />
Auszahlung<br />
max. 50 % der zugesagten Förderung als Akonto, restliche Summe in Teilzahlungen bei<br />
Nachweis der Kosten<br />
Ein Unternehmen des Wiener<br />
Wirtschaftsförderungsfonds<br />
ZIT Zentrum für Innovation<br />
und Technologie GmbH<br />
Ebendorferstraße 4 | 1010 Wien<br />
T +43 1 960 90-86 165<br />
F +43 1 960 90-7099<br />
office@zit.co.at | www.zit.co.at<br />
21
ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />
Vienna Spots of Excellence<br />
Information<br />
office@zit.co.at<br />
T +43 1 960 90-86 165<br />
Vienna Spots of Excellence sind mehrjährige enge Forschungskooperationen zwischen<br />
Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die von Wiener Unternehmen initiiert werden.<br />
<strong>Das</strong> ZIT verfolgt mit dem Programm das Ziel, durch die Unterstützung grundlagenorientierter<br />
und industrieller Forschung sowie durch die Förderung des Wissenstransfers<br />
zwischen Wirtschaft und Wissenschaft international sichtbare "Spots of Excellence" zu<br />
schaffen. Es gibt keine thematischen Vorgaben, in welchen Technologiebereichen Spots of<br />
Excellence entstehen sollen.<br />
Zielgruppe<br />
Partnerschaften aus mindestens einem Wiener Unternehmen und mindestens einer<br />
Forschungseinrichtung<br />
Förderbare Vorhaben<br />
Forschungsprogramme, die<br />
■ partnerschaftlich zwischen mind. einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung<br />
zum gemeinsamen Nutzen der PartnerInnen durchgeführt werden<br />
(organisatorisches Mindesterfordernis: Gesellschaft bürgerlichen Rechts)<br />
■ auf drei bis fünf Jahre angelegt sind<br />
■ aus mehreren zusammenhängenden Forschungsprojekten bestehen, die Aspekte der<br />
Grundlagenforschung und der industriellen Forschung enthalten. Unternehmen müssen<br />
ihr Interesse durch einen Anteil an Barleistungen an die Gemeinschaft belegen, der für<br />
KMU 1 25 % bzw. für größere Unternehmen 50 % übersteigen muss. Die gewährten<br />
Förderungen dürfen nicht zu einer Substituierung anderer öffentlicher Mittel führen,<br />
dies gilt insbesondere für Förderungen im Rahmen der Kompetenzzentren-<br />
Programme (siehe Seite 27).<br />
1 Kleine und mittlere Unternehmen<br />
(KMU) sind Unternehmen, die weniger<br />
als 250 Personen beschäftigen<br />
und die entweder einen Jahresumsatz<br />
von höchstens 50 Millionen Euro<br />
erzielen oder deren Jahresbilanzsumme<br />
sich auf höchstens<br />
43 Millionen Euro beläuft (gemäß<br />
Empfehlung der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Union, L 124 vom 20. Mai 2003).<br />
22<br />
Förderungsfähige Kosten<br />
interne und externe Personalkosten für ForscherInnen, TechnikerInnen und in der Forschung<br />
beschäftigtes Hilfspersonal; Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Gebäude, die<br />
für das Forschungsprogramm genutzt werden; Kosten für Beratungs- und vergleichbare<br />
Dienstleistungen, die der F&E dienen<br />
Mindestgröße des Vorhabens<br />
1,5 Millionen Euro förderungsfähige Kosten<br />
Förderhöhe<br />
max. 50 % der förderungsfähigen Kosten; max. 2 Millionen Euro<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss
ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />
Projektdauer<br />
3 bis 5 Jahre<br />
Einreichung<br />
laufend<br />
Entscheidung<br />
ein bis zweimal jährlich im Wettbewerbssystem<br />
auf Basis eines GutachterInnenverfahrens;<br />
erster Entscheidungstermin<br />
Dezember 2005 (Einreichung bis September<br />
2005)<br />
Auszahlung<br />
Akonto; halbjährliche Teilzahlungen<br />
bei Nachweis der Kosten
ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />
F&E-Public<br />
Information<br />
office@zit.co.at<br />
T +43 1 960 90-86 165<br />
Die Akzeptanz neuer Ideen und Technologien in der (Fach-)Öffentlichkeit ist eine wesentliche<br />
Voraussetzung für den Erfolg von Innovationen. F&E-Public unterstützt daher Vorhaben,<br />
die den Informationsaustausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erhöhen.<br />
Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die die Öffentlichkeit über neue Technologien<br />
informieren und dazu beitragen, Technologieängste abzubauen.<br />
Zielgruppe<br />
Unternehmen, UnternehmensgründerInnen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen<br />
Förderbare Vorhaben<br />
Projekte, die die Akzeptanz von Innovation, Forschung und Technologie erhöhen<br />
Förderungsfähige Kosten<br />
alle dem Projekt eindeutig zuordenbaren internen und externen Personalkosten; Investitionskosten<br />
und/oder Reisekosten<br />
Mindestprojektgröße<br />
10.000 Euro förderungsfähige Kosten<br />
Förderhöhe<br />
50 bis 75 % der förderungsfähigen Kosten; max. 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu<br />
300.000 Euro pro Vorhaben<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 1<br />
Projektdauer<br />
keine Mindestlaufzeit, max. Projektlaufzeit ist 1 Jahr – die Förderung ist Impulsgeber,<br />
laufende Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit ist nicht möglich<br />
1 Innerhalb von drei Jahren<br />
darf ein Unternehmen in Summe<br />
max. 100.000 Euro nicht notifizierte<br />
Förderungen erhalten (Verordnung<br />
69/2001 der Europäischen<br />
Kommission, Amtsblatt der<br />
Europäischen Gemeinschaften,<br />
L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />
Einreichung<br />
laufend<br />
Entscheidung<br />
innerhalb von 2 Monaten ab Ende des Quartals, in dem die Einreichung erfolgt ist<br />
Auszahlung<br />
max. 50 % der zugesagten Förderung als Akonto, restliche Summe in Teilzahlungen bei<br />
Nachweis der Kosten<br />
24
ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />
Innovationssupport<br />
Die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten ist eine wesentliche, aber<br />
nicht die einzige Komponente im Innovationssystem. Komplexere Forschungsvorhaben verlangen<br />
nach Aktivitäten, die der Forschung und Entwicklung vor- oder nachgelagert sind.<br />
Information<br />
office@zit.co.at<br />
T +43 1 960 90-86 165<br />
Zielgruppe<br />
Unternehmen, UnternehmensgründerInnen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen<br />
Förderbare Vorhaben<br />
Projekte zur Anbahnung und Vorbereitung von Partnerschaften; die Kooperation mit Ausbildungseinrichtungen<br />
oder die Implementierung kooperativer innovativer Strategien in<br />
den Bereichen Produktion, Marketing und Vertrieb<br />
Förderungsfähige Kosten<br />
alle dem Projekt eindeutig zuordenbare Kosten (z.B. Personalkosten, Beratungskosten)<br />
Mindestprojektgröße<br />
10.000 Euro förderungsfähige Kosten<br />
Förderhöhe<br />
max. 50 % der förderungsfähigen Kosten; max. 100.000 Euro pro Projekt<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 1<br />
Projektdauer<br />
max. 3 Jahre<br />
Einreichung<br />
laufend<br />
Entscheidung<br />
innerhalb von 2 Monaten ab Ende des Quartals, in dem die Einreichung erfolgt ist (Bsp.:<br />
Einreichung zwischen 1.1. und 31.3.: Entscheidung bis 31.5.)<br />
Auszahlung<br />
max. 50 % der zugesagten Förderung als Akonto, restliche Summe in Teilzahlungen bei<br />
Nachweis der Kosten<br />
1 Innerhalb von drei Jahren darf<br />
ein Unternehmen in Summe max.<br />
100.000 Euro nicht notifizierte<br />
Förderungen erhalten (Verordnung<br />
69/2001 der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Gemeinschaften, L 10 vom<br />
13. Jänner 2001).<br />
25
ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />
Technologienetzwerke<br />
Information<br />
office@zit.co.at<br />
T +43 1 960 90-86 165<br />
<strong>Das</strong> ZIT unterstützt mit diesem Programm das Entstehen und erfolgreiche Bestehen von<br />
Netzwerken in spezifischen Technologiefeldern oder an örtlichen Schwerpunkten (z.B.<br />
lokale Technologiezentren). In die Förderung der Aufbau- und Anlaufphase (3 Jahre) eingeschlossen<br />
sind alle Netzwerkaktivitäten, die zum Erfolg des Innovationsnetzwerks beitragen<br />
(z.B. Informationsdienste, Veranstaltungen, Publikationen).<br />
Zielgruppe<br />
die/der InitiatorIn oder designierte NetzwerkmanagerIn<br />
Förderbare Vorhaben<br />
technologieorientierte Netzwerke möglichst aller Akteure eines definierten Technologiefelds<br />
oder eines Technologiestandorts in Wien<br />
Förderungsfähige Kosten<br />
alle dem Projekt eindeutig zuordenbaren internen und externen Personalkosten, Investitionskosten<br />
und/oder Reisekosten zum Aufbau und Betrieb des Netzwerks über 3 Jahre<br />
Mindestprojektgröße<br />
20.000 Euro förderungsfähige Kosten<br />
Förderhöhe<br />
im 1. Jahr 75 %, im 2. Jahr 50 % und im 3. Jahr 25 % der förderungsfähigen Kosten; max.<br />
100.000 Euro pro Netzwerk innerhalb von 3 Jahren<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 1<br />
Projektdauer<br />
max. 3 Jahre<br />
1 Innerhalb von drei Jahren darf ein<br />
Unternehmen in Summe<br />
max. 100.000 Euro nicht notifizierte<br />
Förderungen erhalten (Verordnung<br />
69/2001 der Europäischen<br />
Kommission, Amtsblatt der<br />
Europäischen Gemeinschaften,<br />
L 10 vom 13. Jänner 2001).<br />
Einreichung<br />
laufend<br />
Entscheidung<br />
innerhalb von 2 Monaten ab Ende des Quartals, in dem die Einreichung erfolgt ist (Bsp.:<br />
Einreichung zwischen 1.1. und 31.3.: Entscheidung bis 31.5.)<br />
Auszahlung<br />
Akonto, restliche Summe in halbjährlichen Teilzahlungen bei Nachweis der Kosten<br />
26
ZIT Zentrum für Innovation und Technologie GmbH<br />
Kooperationen mit<br />
Bundesförderungen<br />
Kompetenzzentren<br />
<strong>Das</strong> ZIT verfolgt gemeinsam mit dem Bund das Ziel, langfristige kooperative Forschungszusammenschlüsse<br />
zwischen mehreren PartnerInnen aus Wirtschaft und Wissenschaft<br />
zu etablieren. Damit sollen die Forschungskapazitäten am Standort Wien ausgeweitet,<br />
Synergieeffekte durch kooperative Forschungsprogramme erreicht und international<br />
sichtbare Zentren mit gebündelter technologischer Kompetenz geschaffen werden.<br />
Information<br />
office@zit.co.at<br />
T +43 1 960 90-86 165<br />
Basis dieses Programms sind die Förderrichtlinien des Bundes zu Kplus (www.ffg.at,<br />
www.kplus.at) bzw. Kind und Knet (www.kompetenzzentren.biz). Hier werden auch die<br />
nächsten Ausschreibungstermine veröffentlicht.<br />
Start Up<br />
Mit dem Programm Start Up wird die Gründung von forschungsintensiven Technologieunternehmen<br />
gefördert. <strong>Das</strong> ZIT verfolgt gemeinsam mit dem Bund das Ziel, die Unternehmensgründungsraten<br />
im Technologiesektor zu erhöhen. Wiener UnternehmensgründerInnen<br />
und junge – max. drei Jahre alte - High-Tech-Unternehmen werden bei der<br />
Durchführung ihrer Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt.<br />
Voraussetzung dafür ist eine höchstens zwei Monate alte Start Up-Zusage der Österreichischen<br />
Forschungsförderungsgesellschaft FFG (www.ffg.at). Vom Förderungsbarwert,<br />
der in dieser Zusage genannt wird, können 25 %, max. aber 50.000 Euro als zusätzliche<br />
Förderung gewährt werden. Die Entscheidung über die zusätzliche Wiener Förderung<br />
fällt quartalsweise.<br />
Produktfindung<br />
Gemeinsam mit dem Bund ist es Ziel des ZIT, die Implementierung systematischer<br />
Ideen- und Produktfindungsprozesse in Wiener Unternehmen (bis zu 1.000 MitarbeiterInnen)<br />
in einer sehr frühen Phase des Innovationsprozesses zu unterstützen.<br />
Diesem Programm liegen Richtlinien des Bundes zugrunde. Die Einreichung erfolgt beim<br />
ERP-Fonds. Wien leistet eine 50-%ige Kofinanzierung für die seitens des ERP-Fonds<br />
genehmigten Wiener Projekte. Nähere Informationen finden Sie unter www.erp-fonds.at.<br />
27
Einreichung<br />
laufend und ausschließlich online unter www.departure.at für das offene Förderprogramm;<br />
für themenbezogene Calls gelten spezielle Fristen<br />
Entscheidung<br />
Die Entscheidung auf Zuerkennung der Förderung erfolgt auf Basis der Richtlinie nach<br />
Empfehlung einer unabhängigen Jury.<br />
Auszahlung<br />
50 % des genannten maximalen Zuschussbetrages werden nach Förderzusage ausbedeparture<br />
- wirtschaft, kunst und kultur gmbh<br />
Creative Industries<br />
Information<br />
www.departure.at<br />
office@departure.at<br />
T +43 1 4000-87 100<br />
Die departure wirtschaft, kunst und kultur gmbh vergibt monetäre Förderungen für die<br />
Entwicklung von kreativen Produkten und Dienstleistungen sowie erstmals in Österreich<br />
auch für deren Vermarktung. departure bietet ein laufendes Förderprogramm, zu dem<br />
das ganze Jahr über eingereicht werden kann und in dessen Rahmen rund vier Mal pro<br />
Jahr durch eine Jury Förderempfehlungen für eingereichte Projekte ausgesprochen werden.<br />
Zusätzlich hat departure die Möglichkeit, mindestens einmal pro Jahr einen themenspezifischen<br />
Call durchzuführen.<br />
Zielgruppe<br />
<strong>Das</strong> Angebot richtet sich an jene Kreativen, die wirtschaftliches Denken und Handeln<br />
nicht als Zwangsjacke empfinden, grundlegende Gesetzmäßigkeiten und Mechanismen<br />
der Wirtschaft akzeptieren, sich als Teil des Wirtschaftslebens sehen und an diesem<br />
Anteil haben wollen. Einreichen können Unternehmen mit Sitz in Wien oder UnternehmensgründerInnen,<br />
die innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung, ob ein Projekt<br />
gefördert wird, ein Unternehmen gründen.<br />
Förderbare Vorhaben/Kosten<br />
Im Rahmen der departure-Förderprogramme werden Projekte gefördert, die insbesondere<br />
in den Bereichen Mode, Musik, Design oder Multimedia die Entwicklung von innovativen<br />
Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen mit künstlerisch-kreativer Ausrichtung,<br />
deren Vermarktung oder die Schaffung innovativer Verwertungsstrategien für<br />
künstlerisch-kreative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Inhalt haben.<br />
Förderhöhe<br />
Die maximale Förderquote im Rahmen des offenen Programms beträgt max. 60 %, bei<br />
themenbezogenen Calls max. 70 % der förderbaren Projektkosten.<br />
Art der Förderung<br />
Barzuschuss; diese Förderung unterliegt der De-minimis-Verordnung 1<br />
1 Innerhalb von drei Jahren darf<br />
ein Unternehmen in Summe max.<br />
100.000 Euro nicht notifizierte<br />
Förderungen erhalten (Verordnung<br />
69/2001 der Europäischen Kommission,<br />
Amtsblatt der Europäischen<br />
Gemeinschaften, L 10 vom<br />
13. Jänner 2001).<br />
28
departure - wirtschaft, kunst und kultur gmbh<br />
zahlt. Nach Erreichen von 50 % der veranschlagten<br />
Projektkosten kann der/die<br />
Antragsteller/in eine Teilzahlung über weitere<br />
30 % des genannten maximalen Zuschussbetrages<br />
beantragen und muss im<br />
Zuge dessen einen Zwischenbericht vorlegen.<br />
Die Schlusszahlung erfolgt nach<br />
Abschluss des Projektes und Vorlage der<br />
Projektabrechnung.<br />
Ein Unternehmen des Wiener<br />
Wirtschaftsförderungsfonds<br />
departure - wirtschaft, kunst<br />
und kultur gmbh<br />
Maria Jacobi Gasse 1 | 1030 Wien<br />
T +43 1 4000-87 100<br />
F +43 1 4000-87 109<br />
www.departure.at<br />
office@departure.at
NÜTZLICHE ADRESSEN<br />
WWFF<br />
Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />
(WWFF)<br />
Ebendorferstraße 2<br />
A-1010 Wien<br />
T +43 1 960 90<br />
F +43 1 960 90-803<br />
info@wwff.gv.at<br />
www.wwff.gv.at<br />
Regionales Wirtschaftsservice (RWS)<br />
Back Office<br />
Payergasse 12<br />
A-1160 Wien<br />
T +43 1 403 29 22<br />
rws@wwff.gv.at<br />
www.wwff.gv.at/rws<br />
Der direkte Draht zu Ihrer<br />
Regionalbetreuung:<br />
2. und 20. Bezirk 0699/11 4000 20<br />
3., 4. und 5. Bezirk 0699/13 4000 03<br />
6. und 15. Bezirk 0699/13 4000 15<br />
7. und 8. Bezirk 0699/11 4000 08<br />
9. Bezirk 0699/13 4000 09<br />
10. und 23. Bezirk 0699/11 4000 23<br />
11. und 14. Bezirk 0699/13 4000 11<br />
12. und 13. Bezirk 0699/13 4000 12<br />
16. und 17. Bezirk 0699/11 4000 16<br />
19. und 21. Bezirk 0699/11 4000 21<br />
18. und 22. Bezirk 0699/11 4000 22<br />
departure wirtschaft,<br />
kunst und kultur gmbh<br />
Maria Jacobi Gasse 1<br />
A-1030 Wien<br />
T +43 1 4000-87 100<br />
F +43 1 4000-87 109<br />
office@departure.at<br />
www.departure.at<br />
ZIT Zentrum für Innovation und<br />
Technologie GmbH<br />
Ebendorferstraße 4/DG<br />
A-1010 Wien<br />
T +43 1 960 90-86 165<br />
F +43 1 960 90-7099<br />
office@zit.co.at<br />
www.zit.co.at<br />
30<br />
Förder- und<br />
Beratungsstellen<br />
WIEN<br />
Arbeitsmarktservice Wien<br />
Landesgeschäftsstelle<br />
Landstraßer Hauptstraße 55-57<br />
A-1030 Wien<br />
T +43 1 87871 DW 50505<br />
ams.wien@900.ams.or.at<br />
www.ams.or.at/neu/wien/start.html<br />
ARGE Life Science Austria -<br />
Vienna Region<br />
Ebendorferstraße 4<br />
A-1010 Wien<br />
T +43 1 4000-86934<br />
F +43 1 4000-7099<br />
office@vienna.lifescienceaustria.at<br />
www.vienna.lifescienceaustria.at<br />
Berufsförderungsinstitut Wien<br />
Kinderspitalgasse 5<br />
A-1090 Wien<br />
T +43 1 404 35-0<br />
F +43 1 404 35-130<br />
bfi.dion@bfi-wien.or.at<br />
www.bfi-wien.or.at<br />
Euro Info Centre des WWFF<br />
Rathausplatz 2<br />
A-1010 Wien<br />
T +43 1 960 90-86173<br />
F +43 1 4000-7071<br />
eu@wwff.gv.at<br />
www.wwff.gv.at/eu<br />
flexwork Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung<br />
GmbH<br />
Nordbahnstraße 36<br />
A-1020 Wien<br />
T +43 1 789 12 02<br />
F +43 1 789 12 02-789<br />
office@flexwork.at<br />
www.flexwork.at<br />
Gründer-Service Wien<br />
Stubenring 8-10<br />
A-1010 Wien<br />
T +43 1 514 50-1347 oder 1211<br />
F +43 1 514 50-1491<br />
gruenderservice@wkw.at<br />
www.gruenderservice.net<br />
INiTS - Universitäres<br />
Gründerservice Wien GmbH<br />
Rudolf Sallinger Platz 1/4/412<br />
A-1030 Wien<br />
T +43 1 715 72 67<br />
F +43 1 715 72 67-25<br />
office@inits.at<br />
www.inits.at<br />
Kapital-Beteiligungs AG<br />
Am Modenapark 2<br />
A-1030 Wien<br />
T +43 1 712 52 59<br />
F +43 1 712 52 59-28<br />
info@kabag.at<br />
www.wrkf.at/kabag/index.html<br />
waff - Wiener ArbeitnehmerInnen<br />
Förderungsfonds<br />
Nordbahnstraße 36<br />
A-1020 Wien<br />
T +43 1 217 48 0<br />
waff@waff.at<br />
www.waff.at<br />
Wiener Bodenbereitstellungs- und<br />
Stadterneuerungsfonds<br />
Lenaugasse 10<br />
1082 Wien<br />
T +43 1 403 59 19<br />
F +43 1 403 59 19-86676<br />
infolie@wbsf.wien.at<br />
www.wbsf.wien.at<br />
Wiener Kreditbürgschaftsgesellschaft<br />
m.b.H.<br />
Am Modenapark 2<br />
A-1030 Wien<br />
T +43 1 712 52 59<br />
F +43 1 712 52 59-28<br />
info@wkbg.at<br />
www.wkbg.at/wkbg/index.html<br />
Wiener Risikokapitalfonds<br />
Ges.m.b.H.<br />
Am Modenapark 2<br />
A-1030 Wien<br />
T +43 1 712 52 59<br />
F +43 1 712 52 59-28<br />
info@wrkf.at<br />
www.wrkf.at/wrkf/index.html<br />
Wiener Wissenschafts-, Forschungsund<br />
Technologiefonds (WWTF)<br />
Währingerstraße 3/15a<br />
A-1090 Wien<br />
T +43 1 4023143<br />
F +43 1 4023143-20<br />
office@wwtf.at<br />
www.wwtf.at<br />
Wirtschaftsförderungsinstitut Wien<br />
Währinger Gürtel 97<br />
A-1180 Wien<br />
T +43 1 476 77<br />
InfoCenter@wifiwien.at<br />
www.wifiwien.at
NÜTZLICHE ADRESSEN<br />
Wirtschaftskammer Wien<br />
Stubenring 8-10<br />
A-1010 Wien<br />
T +43 1 514 50<br />
postbox@wkw.at<br />
www.wkw.at<br />
BUND<br />
Austria Wirtschaftsservice<br />
Gesellschaft mbH (AWS)<br />
Ungargasse 37<br />
A-1030 Wien<br />
T +43 1 501 75-0<br />
F +43 1 501 75-900<br />
office@awsg.at<br />
www.awsg.at<br />
Bundesministerium für Wirtschaft<br />
und Arbeit<br />
Stubenring 1<br />
A-1010 Wien<br />
T +43 1 711 00-0<br />
service@bmwa.gv.at<br />
www.bmwa.gv.at<br />
Christian Doppler<br />
Forschungsgesellschaft (CDG)<br />
Weyringergasse 33/3<br />
A-1040 Wien<br />
T +43 1 504 22 05<br />
F +43 1 504 22 05-20<br />
dobinger@cdg.ac.at<br />
www.cdg.ac.at<br />
ERP-Fonds<br />
Ungargasse 37<br />
A-1031 Wien<br />
T + 43 1 501 75-400<br />
F + 43 1 501 75-492<br />
office@erp-fonds.at<br />
www.erp-fonds.at<br />
Fonds zur Förderung der<br />
wissenschaftlichen Forschung (FWF)<br />
Weyringergasse 35<br />
A-1040 Wien<br />
T +43 1 505 67 40<br />
F +43 1 505 67 39<br />
office@fwf.ac.at<br />
www.fwf.ac.at<br />
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft<br />
(FFG)<br />
Canovagasse 7<br />
A-1010 Wien<br />
(Sitz der Geschäftsführung)<br />
T +43 05 7755-0<br />
office@ffg.at<br />
www.ffg.at<br />
Bereich 1:<br />
Forschungsförderung Wirtschaft<br />
(ehemals FFF)<br />
Kärntner Straße 21 - 23<br />
A-1015 Wien<br />
T +43 05 77 55-1001 bzw. 1002<br />
F +43 05 7755-9 + DW<br />
herbert.wotke@ffg.at,<br />
guenter.kahler@ffg.at<br />
Bereich 2:<br />
Kooperation Wissenschaft /<br />
Wirtschaft (ehemals TIG)<br />
Grillparzer Straße 7<br />
A-1010 Wien<br />
T +43 05 77 55-2001 bzw. 2002<br />
F +43 05 7755-9 + DW<br />
dorothea.sturn@ffg.at,<br />
harald.hochreiter@ffg.at<br />
Bereich 3:<br />
Luft- und Raumfahrt (ehemals ASA)<br />
Canovagasse 7<br />
A-1010 Wien<br />
T +43 05 77 55–3001<br />
F +43 05 7755-9 + DW<br />
harald.posch@ffg.at<br />
Bereich 4:<br />
Internationale Forschungs- und<br />
Technologiekooperation (ehemals BIT)<br />
Donau-City-Straße 1<br />
A-1220 Wien<br />
T +43 05 77 55–4001<br />
F +43 05 7755-9 + DW<br />
manfred.horvat@ffg.at<br />
Banken und Kreditinstitute<br />
Bank Austria Creditanstalt AG<br />
Am Hof 2<br />
A-1010 Wien<br />
Vordere Zollamtsstraße 13<br />
A-1030 Wien<br />
T +43 050505-0 (aus dem Ausland)<br />
info@ba-ca.com<br />
www.ba-ca.at<br />
Bank für Arbeit und Wirtschaft AG<br />
Seitzergasse 2 – 4<br />
A-1010 Wien<br />
T +43 1 534 53-0<br />
bawag@bawag.com<br />
www.bawag.at<br />
Erste Bank der oesterreichischen<br />
Sparkassen AG<br />
Graben 21<br />
A-1010 Wien<br />
T +43 05 0100-10100<br />
F +43 05 0100 9-10100<br />
service@s-newsroom.at<br />
www.sparkasse.at<br />
Kommunalkredit Austria AG<br />
Türkenstraße 9<br />
A-1092 Wien<br />
T +43 1 31631<br />
kommunal@kommunalkredit.at<br />
www.kommunalkredit.at<br />
Österreichische Hotel- und<br />
Tourismusbank GmbH<br />
Parkring 12a<br />
A-1011 Wien<br />
T +43 1 51530 – 0<br />
F +43 1 51530 – 30<br />
oeht@oeht.at<br />
www.oeht.at<br />
Österreichische Postsparkasse AG<br />
Georg Coch Platz 2<br />
A-1018 Wien<br />
T +43 1 514 00-0<br />
cc.kundenservice@psk.at<br />
www.psk.at<br />
Österreichische Volksbanken-AG<br />
Peregringasse 3<br />
A-1090 Wien<br />
Postfach 95<br />
A-1011 Wien<br />
T +43 0504004-0<br />
F +43 0504004-3683<br />
marketing@oevag.volksbank.at<br />
www.oevag.com<br />
Raiffeisenlandesbank<br />
Niederösterreich-Wien AG<br />
F.-W.-Raiffeisen-Platz 1<br />
A-1020 Wien<br />
T +43 1 21136-0<br />
info@rlb-noe.raiffeisen.at<br />
www.rlbnoew.at<br />
Raiffeisen Zentralbank Österreich AG<br />
Am Stadtpark 9<br />
A-1030 Wien<br />
T +43 1 71707-0<br />
F + 43 1 71707-1715<br />
www.rzb.at<br />
31
Impressum: Wiener Wirtschaftsförderungsfonds I Ebendorferstraße 2 I A-1010 Wien<br />
T +43 1 960 90 I info@wwff.gv.at I www.wwff.gv.at I Fotos: WWFF/Gabriela Koch, digidias<br />
Stand: Februar 2005
Wiener Wirtschaftsförderungsfonds<br />
Ebendorferstraße 2 I A-1010 Wien<br />
T +43 1 960 90 I info@wwff.gv.at<br />
www.wwff.gv.at