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Frauen an der Spitze. Gender Mainstreaming in

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vom Bundesm<strong>in</strong>isterium für Bildung und<br />

Forschung unentgeltlich abgegeben. Sie ist nicht zum<br />

gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf we<strong>der</strong> von<br />

Parteien noch von Wahlbewerbern o<strong>der</strong> Wahlhelfern<br />

während e<strong>in</strong>es Wahlkampfes zum Zwecke <strong>der</strong> Wahlwerbung<br />

verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-,<br />

L<strong>an</strong>dtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen<br />

zum Europäischen Parlament. Missbräuchlich ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

die Verteilung auf Wahlver<strong>an</strong>staltungen<br />

und <strong>an</strong> Informationsständen <strong>der</strong> Parteien sowie das<br />

E<strong>in</strong>legen, Aufdrucken o<strong>der</strong> Aufkleben parteipolitischer<br />

Informationen o<strong>der</strong> Werbemittel. Untersagt ist<br />

gleichfalls die Weitergabe <strong>an</strong> Dritte zum Zwecke <strong>der</strong><br />

Wahlwerbung.<br />

Unabhängig davon, w<strong>an</strong>n, auf welchem Weg und <strong>in</strong><br />

welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugeg<strong>an</strong>gen<br />

ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu<br />

e<strong>in</strong>er bevorstehenden Wahl nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Weise verwendet<br />

werden, die als Parte<strong>in</strong>ahme <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

zugunsten e<strong>in</strong>zelner politischer Gruppen<br />

verst<strong>an</strong>den werden könnte.<br />

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