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Leitfaden für die Planung, Dimensionierung, Verlegung ... - Geberit

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9 Betrieb der Anlage (Betriebssicherheit)<br />

9.1 Dichtheitsprüfung von erdverlegten Abwasserleitungen<br />

Neu verlegte Entwässerungsanlagen im Erdreich sind auf<br />

Dichtheit zu prüfen. Diese Dichtheitsprüfung ist gemäß den<br />

Prüfrichtlinien DIN EN 1610 durchzuführen.<br />

Darüber hinaus sind auch bestehende Entwässerungsanlagen<br />

auf Grundstücken entsprechend der DIN 1986-30 auf<br />

Dichtheit zu prüfen, unabhängig von deren Zustandserfassung<br />

durch optische TV Untersuchung. Von der Prüfpflicht<br />

sind Grundleitungen betroffen, <strong>die</strong> Abwasser entsprechend<br />

der DIN 1986-3 (häuslich, gewerblich/industriell und/oder<br />

Regenwasser) ableiten.<br />

Die Art und der Zeitpunkt der Prüfung muss entsprechend<br />

→ Tabelle 65 bis Tabelle 67 erfolgen. Die gleichen Fristen<br />

gelten auch <strong>für</strong> Schächte, Inspektionsöffnungen usw.<br />

Die Frist der Erstprüfung und der wiederkehrenden Prüfungen<br />

von bestehenden Grundleitungen können je nach Bundesland<br />

variieren. In einigen Bundesländern besteht keine<br />

Prüfpflicht von bestehenden Grundleitungen.<br />

Es gibt drei Arten von Prüfungen:<br />

• Entsprechend den Vorgaben der DIN EN 1610 nachfolgend<br />

als Prüfverfahren A (Pr. A) beschrieben.<br />

• Entsprechend den Vorgaben der DIN 1986-30 nachfolgend<br />

als Prüfverfahren B (Pr. B) beschrieben.<br />

• Entsprechend der DIN 1986-30 Kanaluntersuchung mit<br />

Kamera nachfolgend als „TV“ beschrieben.<br />

In den in → Tabelle 65 bis Tabelle 67 mit "TV" (Kanaluntersuchung<br />

mit Kamera) genannten Anwendungen sind <strong>die</strong> Grundleitungen<br />

entsprechend der DIN 1986-30 dicht, wenn keine<br />

optischen Mängel erkennbar sind.<br />

Kann eine TV Untersuchung nicht durchgeführt werden, oder<br />

sie ist nicht ausreichend, müssen <strong>die</strong> Leitungen entsprechend<br />

dem Prüfverfahren B geprüft werden.<br />

Grundleitungen <strong>für</strong> häusliches Abwasser bzw. gewerbliches<br />

Abwasser nach einer Abwasserbehandlungsanlage können<br />

mit einer vereinfachten Dichtheitsprüfung mit Wasser auf<br />

Dichtheit geprüft werden (Prüfverfahren B).<br />

Regenwasserleitungen und deren Schächte sind von der wiederkehrenden<br />

Prüfpflicht ausgenommen, außer sie<br />

• sind an ein Mischwassersystem angeschlossen,<br />

• verlaufen in Wasserschutzgebieten (Schutzzone II),<br />

• transportieren behandlungsbedürftiges Regenwasser.<br />

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