Leitfaden für die Planung, Dimensionierung, Verlegung ... - Geberit
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9 Betrieb der Anlage (Betriebssicherheit)<br />
9.1 Dichtheitsprüfung von erdverlegten Abwasserleitungen<br />
Neu verlegte Entwässerungsanlagen im Erdreich sind auf<br />
Dichtheit zu prüfen. Diese Dichtheitsprüfung ist gemäß den<br />
Prüfrichtlinien DIN EN 1610 durchzuführen.<br />
Darüber hinaus sind auch bestehende Entwässerungsanlagen<br />
auf Grundstücken entsprechend der DIN 1986-30 auf<br />
Dichtheit zu prüfen, unabhängig von deren Zustandserfassung<br />
durch optische TV Untersuchung. Von der Prüfpflicht<br />
sind Grundleitungen betroffen, <strong>die</strong> Abwasser entsprechend<br />
der DIN 1986-3 (häuslich, gewerblich/industriell und/oder<br />
Regenwasser) ableiten.<br />
Die Art und der Zeitpunkt der Prüfung muss entsprechend<br />
→ Tabelle 65 bis Tabelle 67 erfolgen. Die gleichen Fristen<br />
gelten auch <strong>für</strong> Schächte, Inspektionsöffnungen usw.<br />
Die Frist der Erstprüfung und der wiederkehrenden Prüfungen<br />
von bestehenden Grundleitungen können je nach Bundesland<br />
variieren. In einigen Bundesländern besteht keine<br />
Prüfpflicht von bestehenden Grundleitungen.<br />
Es gibt drei Arten von Prüfungen:<br />
• Entsprechend den Vorgaben der DIN EN 1610 nachfolgend<br />
als Prüfverfahren A (Pr. A) beschrieben.<br />
• Entsprechend den Vorgaben der DIN 1986-30 nachfolgend<br />
als Prüfverfahren B (Pr. B) beschrieben.<br />
• Entsprechend der DIN 1986-30 Kanaluntersuchung mit<br />
Kamera nachfolgend als „TV“ beschrieben.<br />
In den in → Tabelle 65 bis Tabelle 67 mit "TV" (Kanaluntersuchung<br />
mit Kamera) genannten Anwendungen sind <strong>die</strong> Grundleitungen<br />
entsprechend der DIN 1986-30 dicht, wenn keine<br />
optischen Mängel erkennbar sind.<br />
Kann eine TV Untersuchung nicht durchgeführt werden, oder<br />
sie ist nicht ausreichend, müssen <strong>die</strong> Leitungen entsprechend<br />
dem Prüfverfahren B geprüft werden.<br />
Grundleitungen <strong>für</strong> häusliches Abwasser bzw. gewerbliches<br />
Abwasser nach einer Abwasserbehandlungsanlage können<br />
mit einer vereinfachten Dichtheitsprüfung mit Wasser auf<br />
Dichtheit geprüft werden (Prüfverfahren B).<br />
Regenwasserleitungen und deren Schächte sind von der wiederkehrenden<br />
Prüfpflicht ausgenommen, außer sie<br />
• sind an ein Mischwassersystem angeschlossen,<br />
• verlaufen in Wasserschutzgebieten (Schutzzone II),<br />
• transportieren behandlungsbedürftiges Regenwasser.<br />
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