Leitfaden für die Planung, Dimensionierung, Verlegung ... - Geberit
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9.2 Instandhaltung<br />
Instandhaltung umfasst laut DIN 1986-3 <strong>die</strong> Begriffe Wartung,<br />
Inspektion und Instandsetzung:<br />
Wartung<br />
<strong>die</strong>nt der Vorsorge der Abnutzung<br />
Inspektion<br />
<strong>die</strong>nt der Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes<br />
Die Instandhaltung des Abwassersystems verfolgt folgende<br />
Ziele:<br />
• ständige Betriebsbereitschaft<br />
• Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit<br />
• Dichtheit der Abwasserleitungen nach den Prüfungsanforderungen<br />
Instandsetzung<br />
<strong>die</strong>nt der Instandsetzung der durch Wartung und Inspektion<br />
entstandenen Prüfergebnisse (Mängelbeseitigung).<br />
Abwasseranlagen sind entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz<br />
und der örtlichen Abwasserbeseitigungssatzung nach<br />
den allgemein anerkannten Regeln der Technik, <strong>die</strong> durch <strong>die</strong><br />
einschlägigen Normen und Regelwerke konkretisiert werden,<br />
herzustellen und zu betreiben.<br />
Entwässerungsanlagen sind stets durch regelmäßige Kontrolle<br />
(Inspektion) auf ihre Funktionstauglichkeit und Mängelfreiheit<br />
zu prüfen und sollten beim Auftreten von Mängeln<br />
oder nicht sachgemäßer <strong>Verlegung</strong> durch Instandsetzungsmaßnahmen<br />
wieder in betriebsicheren Zustand gebracht<br />
werden.<br />
Die Zustandserfassung erfolgt meist durch eine optische<br />
Inspektion mittels einer Kanalfernsehkamera.<br />
Schächte sind stets visuell auf Funktion, Brüche und Kontrolle<br />
des ordnungsgemäß eingebauten Reinigungsrohres zu<br />
prüfen.<br />
Sowohl <strong>die</strong> Dichtheitsprüfung als auch eine eventuell notwendige<br />
Sanierung der Abwasserleitungen sind Instandhaltungsmaßnahmen.<br />
Zu den Instandhaltungsmaßnahmen gehört somit <strong>die</strong> Inspektion<br />
durch eine Kanalfernsehkamera (optische Inspektion)<br />
oder durch eine Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft.<br />
Die Errichtung oder Änderung einer Abwasseranlage sowie<br />
alle Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur<br />
von Fachfirmen oder fachkundigem Personal durchgeführt<br />
werden.<br />
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