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TRBA 250 - Infektionsschutz.gesundheitsdienstportal.de

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− Sie sind mit Benutzerhinweisen versehen, sofern ihre Verwendung nicht augenfällig<br />

ist.<br />

Weitere Kriterien für die Auswahl <strong>de</strong>r Behältnisse sollten sein<br />

− die Abstimmung auf die Entsorgungskonzeption,<br />

− die Abstimmung auf die verwen<strong>de</strong>ten Spritzensysteme (Abstreifvorrichtung<br />

für verschie<strong>de</strong> Kanülenanschlüsse),<br />

− erkennbarer Füllgrad.<br />

4.1.1.5 Alle eingesetzten Verfahren sollen so erfolgen, dass die Bildung von Aerosolen<br />

minimiert wird.<br />

Z. B. kann die Minimierung bzw. Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aerosolbildung bei zahnärztlichen<br />

Behandlungen durch entsprechen<strong>de</strong> Absaugtechnik o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Reinigung<br />

von Geräten im Ultraschallbad durch Ab<strong>de</strong>cken o<strong>de</strong>r Absaugung erreicht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

4.1.2 Organisatorische und hygienische Maßnahmen<br />

4.1.2.1 Der Arbeitgeber darf Tätigkeiten im Anwendungsbereich dieser <strong>TRBA</strong> nur Personen<br />

übertragen, die eine abgeschlossene Ausbildung in Berufen <strong>de</strong>s Gesundheitswesens<br />

haben o<strong>de</strong>r die von einer fachlich geeigneten Person unterwiesen<br />

sind und beaufsichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Fachlich geeignet sind Personen, die auf Grund ihrer Ausbildung und Erfahrung<br />

Infektionsgefahren erkennen und Maßnahmen zu Ihrer Abwehr treffen können,<br />

z. B. Ärzte, Krankenschwestern, Technische Assistentinnen in <strong>de</strong>r Medizin, Hebammen,<br />

Desinfektoren, Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen, Beschäftigt<br />

ein Not- und Rettungsdiensten und Pflegekräfte.<br />

Die For<strong>de</strong>rung nach Aufsicht ist dann erfüllt, wenn<br />

<strong>de</strong>r Aufsichtführen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n zu Beaufsichtigen<strong>de</strong>n so lange überwacht, bis er sich<br />

überzeugt hat, dass dieser die übertragene Tätigkeit beherrscht<br />

und<br />

anschließend stichprobenweise die richtige Durchführung <strong>de</strong>r übertragenen Tätigkeit<br />

überprüft.<br />

Zur Beschäftigung von Praktikanten siehe z. B. „Handlungshilfe zum Einsatz<br />

von Praktikantinnen und Praktikanten im Bereich <strong>de</strong>r Krankenpflege“ (Herausgeber<br />

Mohn, Heintzen et al., Neuwied).<br />

4.1.2.2 Der Arbeitgeber darf Jugendliche, wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r stillen<strong>de</strong> Mütter mit Tätigkeiten<br />

mit biologischen Arbeitsstoffen nur beschäftigen, soweit dies mit <strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

<strong>de</strong>s Jugendarbeitsschutzgesetzes und <strong>de</strong>s Mutterschutzgesetzes<br />

und <strong>de</strong>ssen zugehörigen Verordnungen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Mutterschutzrichtlinienverordnung,<br />

vereinbar ist.<br />

4.1.2.3 Der Arbeitgeber hat für die einzelnen Arbeitsbereiche entsprechend <strong>de</strong>r Infektionsgefährdung<br />

Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie<br />

zur Ver- und Entsorgung schriftlich festzulegen (Hygieneplan) und zu überwachen.<br />

Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS - www.baua.<strong>de</strong>

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