TRBA 250 - Infektionsschutz.gesundheitsdienstportal.de
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7.4 Instandhaltungsarbeiten<br />
7.4.1 Vor Instandhaltungsarbeiten (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) an Geräten,<br />
die mit biologischen Arbeitsstoffen kontaminiert sein können, muss - soweit<br />
möglich - eine Desinfektion durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Die Arbeitsfreigabe darf erst<br />
nach <strong>de</strong>r Desinfektion erfolgen. Ist eine Desinfektion nicht möglich, ist eine spezielle<br />
Arbeitsanweisung notwendig. Instandhaltungsarbeiten sind im Hygieneplan<br />
zu berücksichtigen.<br />
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber siehe Abschnitt 8.<br />
7.4.2 Die mit Instandhaltungsarbeiten betrauten Beschäftigten sind vor Arbeitsaufnahme<br />
geson<strong>de</strong>rt zu unterweisen.<br />
Sind mehrere Unternehmen beteiligt, können diese Unterweisungen durch <strong>de</strong>n<br />
nach § 6 <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze <strong>de</strong>r Prävention“ (BGV A1)<br />
bestellten Verantwortlichen erfolgen.<br />
7.4.3 Für Reinigungsarbeiten ist die BG-Regel „Reinigungsarbeiten mit Infektionsgefahr<br />
in medizinischen Bereichen“ (BGR 208) zu beachten.<br />
7.5 Endoskopie<br />
7.5.1 Das Endoskopieren und <strong>de</strong>r Umgang mit benutzten Endoskopen sind in <strong>de</strong>r<br />
Regel <strong>de</strong>n nicht gezielten Tätigkeiten <strong>de</strong>r Schutzstufe 2 zuzuordnen. Ausnahmen<br />
bil<strong>de</strong>n Endoskopien bei Patienten, die durch Infektionserreger <strong>de</strong>r Risikogruppe<br />
3 erkrankt sind. In diesem Fall sind entsprechend <strong>de</strong>r Übertragungswege<br />
zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.<br />
Zu beachten ist auch, dass bis zu 30 % <strong>de</strong>s Endoskopiepersonals im Laufe <strong>de</strong>r<br />
beruflichen Tätigkeit von einer Glutaral<strong>de</strong>hydallergie betroffen sind. Schutzmaßnahmen<br />
bezüglich sensibilisieren<strong>de</strong>r Gefahrstoffe siehe Technische Regeln<br />
für Gefahrstoffe „Sensibilisieren<strong>de</strong> Stoffe“ (TRGS 540).<br />
7.5.2 Bei <strong>de</strong>r Endoskopie sind von Arzt/Ärztin und vom assistieren<strong>de</strong>n Personal zum<br />
Schutz vor Kontaminationen medizinische Einmalhandschuhe und Schutzkittel<br />
zu tragen.<br />
7.5.3 Bei Tätigkeiten, bei <strong>de</strong>nen ein Verspritzen von Blut o<strong>de</strong>r Körpersekreten wahrscheinlich<br />
ist und bei Patienten mit bekannten übertragbaren Erkrankungen<br />
sind zusätzlich Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille zu tragen. Bei Bronchoskopie<br />
von Patienten mit offener Tuberkulose <strong>de</strong>r Atemwege sind von <strong>de</strong>n<br />
Beschäftigten als Atemschutz min<strong>de</strong>stens partikelfiltrieren<strong>de</strong> Halbmasken FFP2<br />
zu tragen.<br />
Mit Verspritzen von Blut und Körpersekreten ist z. B. bei <strong>de</strong>r Notfallendoskopie<br />
bei Blutungen aus <strong>de</strong>m oberen Gastrointestinaltrakt zu rechnen. Mit übertragbaren<br />
Krankheiten sind hier beson<strong>de</strong>rs Tuberkulose, Hepatitis B, C, und AIDS<br />
gemeint.<br />
OP-Masken schützen nicht vor <strong>de</strong>r Inhalation von Aerosolen.<br />
Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe - ABAS - www.baua.<strong>de</strong>